Königtum - Bundeskanzler

sealofstar

Neues Mitglied
Guten Tag liebes Forum,

ich bin neu hier und ersuche euch gleich mit einer Bitte.

Als Monatsarbeit habe ich in Geschichte (Jahrgang 11) die Aufgabe bekommen Das Königtum im Mittelalter (10.-15. Jh.) mit der Rolle des Bundeskanzlers (oder Kanzlerin ;)) der BRD zu vergleichen.

Folgende 6 Stichpunkte wurden uns gegeben und diese PDF-Datei:
http://maschaeden.net/pdf/2221.pdf

1. - Gewalt/Macht
2. - Länge der "Amtsperiode"
3. - Wie wird regiert?
4. - Staat & Religion
5. - Wie wird man König bzw. Bundeskanzler?
6. - Wie wird das Volk an der Herrschaft beteiligt?

Ich würde mich über ein paar Hilfestellungen oder Tipps freuen, denn zu meinem erschweren behandelt die PDF nur das Mittelalter und ist (in meinen Augen) recht kompliziert aufgebaut und beschrieben.

Danke Schon mal im Vorraus^^
 
Ich hoffe mal das verschiebt sich nun nicht alles so^^:

............König.......................Bundeskanzler

1. unumschränkte Macht........Partikulargewalt
2. unbgegrenzt.....................4 Jahre/Wiederwahl
3. Reisekönigreich.................fester Sitzplatz (Berlin)
4. Bischhof/Salbung...............Unabhängig
5. Designation, Wahl..............Wahl
6. Nur Wahl, keine Regierung...Wahl einer Partei
 
Zu 1.:
Das mit der unumschränkten Macht halte ich für die Könige des Mittelalters und dann die römischen Könige/Kaiser, ich denke mal es geht um die "deutschen Könige", für sehr fraglich. Schau Dir dazu mal solche Dilemma wie das Friedrich I. Barbarossa an, als er von Heinrich dem Löwen eine Ablehnung bekam, als der Herrscher seinen Vasallen bat/aufforderte Truppen zur Unterstützung der Interessen des Herrschers in Italien zu stellen. Die tatsächliche Macht eines Herrschers ist natürlich immer von der staatlichen Durchdringung innenpolitisch und den außenpolitischen Handlungsspielräumen geprägt. Hier haben wir bei den deutschen und vielen anderen Herrschern anderer Reiche erhebliche Defizite zu verzeichnen. Die Herrscher waren doch immer wieder davon abhängig, dass ihre Vasallen der theoretisch hoch angeschriebenen Lehenstreue auch nachkamen.
Noch brisanter wurden die Fragen der Macht natürliche in Zeiten von Konflikten der Herrscher, wobei sich Fürsten (z.B. Herzöge) ihres Reiches gegen den eigentlichen Lehensherren zusammen schlossen und Gegenkönige und dergleichen erhoben.

Die "unumschränkte Macht" ist also zumeist und selbst noch im Zeitalter des Absolutismus, welches dann in der Frühen Neuzeit einsetzt, immer eher eine theoretische und oftmals mit religiösen Litimationen ausgestattete.
 
Ja schon... Die Daten übers Königtum habe ich ja durch die Quelle, doch die des Kanzlers fehlen mir. Aber es freut mich dass schon so viele geantwortet haben =D Danke dass ihr mich auf ein paar Fehler aufmerksam macht^^
 
1. Gewalt/Macht

wie einige hier schon schrieben: sowohl mittelalterliche Könige, als auch Bundeskanzler haben nur eine gewisse Machtstellung. Der König regierte im Einvernehmen mit den Reichsfürsten.

3. Wie wird regiert?

Ist denn nur der Ort gemeint?
Mir würden bei der Frage noch ganz andere Dinge einfallen:
Gewaltenteilung; Kanzler ist nur Chef der Regierung, König das Staatsoberhaupt=oberster Lehnsherr=oberster Richter...

4. Staat und Religion...
Na, da würde ich doch betonen wollen, dass Staat und Religion/Kirche im Mittelalter untrennbar verbunden ist. Der König war ja immer Herrscher von Gottesgnaden.
Heute sind Staat und Religion strikt getrennt.

5. Wie wird man König bzw. Bundeskanzler?

Ist der reine Wahlakt gemeint? Ich würde sonst noch sagen, dass Bundeskanzler jeder deutsche Staatsbürger werden kann, während König damals nur (hohe) Adlige werden konnten.

6. Wie wird das Volk an der Herrschaft beteiligt?

Mittelalter: gar nicht.
Heute: demokratische Parteienwahl
 
1. Gewalt/Macht

wie einige hier schon schrieben: sowohl mittelalterliche Könige, als auch Bundeskanzler haben nur eine gewisse Machtstellung. Der König regierte im Einvernehmen mit den Reichsfürsten.

3. Wie wird regiert?

Ist denn nur der Ort gemeint?
Mir würden bei der Frage noch ganz andere Dinge einfallen:
Gewaltenteilung; Kanzler ist nur Chef der Regierung, König das Staatsoberhaupt=oberster Lehnsherr=oberster Richter...

4. Staat und Religion...
Na, da würde ich doch betonen wollen, dass Staat und Religion/Kirche im Mittelalter untrennbar verbunden ist. Der König war ja immer Herrscher von Gottesgnaden.
Heute sind Staat und Religion strikt getrennt.

5. Wie wird man König bzw. Bundeskanzler?

Ist der reine Wahlakt gemeint? Ich würde sonst noch sagen, dass Bundeskanzler jeder deutsche Staatsbürger werden kann, während König damals nur (hohe) Adlige werden konnten.

6. Wie wird das Volk an der Herrschaft beteiligt?

Mittelalter: gar nicht.
Heute: demokratische Parteienwahl
Dem schliesse ich mich zu 100% an!!! :yes:
 
hi ich bin neu hier und mir haben die obrigen posts schon sehr geholfen allerdings bräcuhte ich noch ein paar Informationen über: das Lehnswesen und Münzrecht und zwar wie der König von diesen Dingen gebrauch machte und sich dies äußerte....

Danke schonmal im vorraus... :winke:
 
Beim Lehenswesen gibt es grundsätzlich 2 verschiedene Arten von Vasallen:
1.Kronvasallen
z.B.:Bischöfe,Äbte,Herzöge
Sie bekommen das Lehen vom "obersten Lehensherren", dem König.
2.Untervasallen
z.B.:niedere Adlige, Ministeriale
Sie bekommen das Lehen vom Bischof/Abt/Herzog, dem Kronvasallen

Jeder Vasall muss seinem Lehensherren die Treue schwören und meistens Dienste für ihn leisten z.B. Dienst im Heer
 
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