Verfassung der römischen Republik

Friedemann

Neues Mitglied
Hallo,
würde einmal gerne eure Gedanken hören:

Was macht eine Verfassung aus und warum können wir im Zusammenhang mit der Römischen Republik von einer Verfassung sprechen?

Herzlichen Dank!

Friedemann
 
"Verfassung" ist ein unscharfer Begriff. Einerseits handelt es sich bei der Verfassung rechtstheoretisch gesehen um die sogenannte "Grundnorm": Sie regelt, wie im Staat Recht (im weiteren Sinn, also nicht nur Gesetze, sondern auch Verordnungen, Bescheide und Urteile) erzeugt wird. Andererseits wird unter Verfassung im allgemeinen Sprachgebrauch aber auch generell die Regelung der Staatsabläufe verstanden, also auch der organisatorische Aufbau des Staates. Das ist aber kein Widerspruch zur Auffassung als Grundnorm, da die Organe des Staates ja notwendig sind, um Recht erzeugen zu können.

Jeder Staat, in dem nicht reine Anarchie herrscht (was ohnehin bedeuten würde, dass es sich im völkerrechtlichen Sinne nicht um einen Staat handelt), hat so etwas wie eine Verfassung. Eine Verfassung muss weder geschrieben noch ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Solange es irgendwelche Regelungen gibt, wer das Sagen hat, liegt eine Verfassung vor. Somit hatte natürlich auch die römische Republik eine Verfassung, auch wenn es keine geschriebene Verfassungsurkunde gab.
 
Hallo,

herzlichen Dank für die kompetente Antwort.
Könntest du mit vielleicht noch etwas dazu schreiben, was die Römer unter "res publica" verstanden und wie wir das in verbindung mit der Verfassung der röm. Rep. sehen müssen.

besten Dank!
 
Im Prinzip brachte der Begriff "res publica" zum Ausdruck, dass die Staatsangelegenheiten und die Erhaltung und Förderung des Gemeinwohls eine Angelegenheit der Allgemeinheit seien (und nicht etwa nur eines Königs). Umgekehrt wurde daraus abgeleitet, dass jeder Bürger verpflichtet sei, nach Kräften zum Gemeinwohl beizutragen. Zumindest die Patrizier bzw. später die Nobilität verstanden das aber natürlich nicht im Sinne einer Demokratie, also dass alle Bürger gleiche Rechte und Pflichten haben sollten, sondern dass jeder die Rechte und Pflichten haben sollte, wozu er nach dem Herkommen, seiner virtus etc. befähigt und prädestiniert sei. Im Endeffekt lief das dann eben darauf hinaus, dass nur die Senatsaristokratie zum Regieren geeignet sei und sich die Aufgaben des Pöbels darauf beschränkten, den Willen des Senats in den Volksversammlungen abzusegnen und zum Wohle des Staates Kinder zu zeugen und in den Krieg zu ziehen.
Die römische Verfassung war dann eine direkte Konsequenz dieser Auffassungen. Jeder Versuch einer Demokratisierung wurde von der herrschenden Schicht nicht nur als Angriff auf ihre Privilegien gewertet, sondern (zumindest in der Propaganda) auch als Bedrohung für den Staat und das Gemeinwohl, weil die Regierungsverantwortung in die Hände von ungeeigneten Personen gelangen würde.
 
Rechshistorisch bemerkenswert ist vielleicht noch anzufügen, dass die Römer zwar in den Zwölf-Tafel-Gesetzen einen rechtskonstituierenden Akt sahen, es sich hier aber - anders als bei der Bedeutung, dem man diesem Akt zumaß - hier nicht um einen verfassungsgebend Akt handelte. Die Verfassung der Römer, wenn man so will war eine ungeschriebene und beruhte auf Herkommen und Kämpfen zur Veränderung derselben. Gerade darin wird aber auch die enorme Elastizität des römischen Systems gesehen, das sich hier politischen Tatsache besser anpassen konnte, als wenn man hier einer alten Verfassung einen Dolchstoß hätte verpassen müssen.
 
Allerdings gab es einzelne Leges, die "verfassungsrechtliche" Regelungen enthielten. Wichtig waren vor allem die:
- Leges Valeriae Horatiae: Sie enthielten verschiedene Regelungen u. a. über die Immunität der Volkstribunen, die Volksversammlungen etc.
- Leges Liciniae Sextiae: Sie enthielten u. a. die Zulassung der Plebejer zum Konsulat,
- Lex Hortensia de plebiscitis: Sie machte Plebiscita verbindlich.
- Lex Villia Annalis: Sie legte Mindestalter für die Ämter fest.
- verschiedene Leges Corneliae Sullas
..................
 
@Ravenik: Dem möchte ich nicht widersprechen, da hast Du Recht, aber es gab kein eigentliches Verfassungswerk, sei es, dass es als solches geschaffen worden wäre, sei es, dass es eine Gesetzessammlung gewesen wäre.
 
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