DDR-Verfassung

BoxfreshSuede

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[FONT=&quot]Artikel 1
[/FONT]
[FONT=&quot]"Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angele*genheiten werden von den Ländern selbständig ent*schieden...[/FONT]
[FONT=&quot]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit."[/FONT]


[FONT=&quot]Das ist Artikel 1 der DDR-Verfassung (von 1949)
[/FONT]
[FONT=&quot]Hab dazu einige Fragen, da ich mich mit der Analyse dieses Artikels beschäftigen soll! Ich weiß, dass das Thema eher in den Kalter Krieg- Bereich gehört, müsste dann aber erst die "erweiterten Rechte" erlangen wofür ich momentan leider keine Zeit habe![/FONT]
[FONT=&quot]So nun zu meinen Fragen:[/FONT]
[FONT=&quot]1. Was ist denn mit "unteilbar" gemeint? Es ist doch geteilt!? Oder wie ist das gemeint? Vielleicht, dass die DDR sich als einzig wahren deutschen Staat ansieht? (vgl. auch mit "[/FONT]
[FONT=&quot]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.") sehe ich das richtig ?[/FONT]
[FONT=&quot]2.Drinnen steht" Die Republik entscheidet..." , ist damit gemeint, dass die Gewalt vom Staat und nicht vom Volk ausgeht (gegensätzlich zur BRD) oder ist mit "Republik" einfach Volk gemeint?[/FONT]
[FONT=&quot]3. Lässt sich in diesem Abschnitt vielleich auch erkennen, dass es sich um einen Zentralstaat handelt ?[/FONT]
[FONT=&quot]4.Im Vergleich zum GG wo in Art 1 Menschenrechte erwähnt werden und somit einne hohen Stellenwert haben, wird hier zuerst erwähnt wer die Gewalt hat? Warum denn in Art 1???[/FONT]


[FONT=&quot]Bin echt in Zeitnot und entschuldige mich hier nochmal dafür, dass ich den falschen Pots-bereich gewählt habe.. Danke für JEDE Antwort ! :)
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[FONT=&quot]Artikel 1
[/FONT]
[FONT=&quot]"Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angele*genheiten werden von den Ländern selbständig ent*schieden...[/FONT]
[FONT=&quot]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit."[/FONT]


[FONT=&quot]Das ist Artikel 1 der DDR-Verfassung (von 1949)
[/FONT]
[FONT=&quot]Hab dazu einige Fragen, da ich mich mit der Analyse dieses Artikels beschäftigen soll! Ich weiß, dass das Thema eher in den Kalter Krieg- Bereich gehört, müsste dann aber erst die "erweiterten Rechte" erlangen wofür ich momentan leider keine Zeit habe![/FONT]
[FONT=&quot]So nun zu meinen Fragen:[/FONT]
[FONT=&quot]1. Was ist denn mit "unteilbar" gemeint? Es ist doch geteilt!? Oder wie ist das gemeint? Vielleicht, dass die DDR sich als einzig wahren deutschen Staat ansieht? (vgl. auch mit "[/FONT]
[FONT=&quot]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.") sehe ich das richtig ?[/FONT]

In der Frühphase strebte auch die DDR noch die Wiedervereinigung an. Erst unter Honecker in den 70er Jahren wurde die Theorie entwickelt, mit der DDR sei eine eigenständige 'sozialistische Nation' entstanden.
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2.Drinnen steht" Die Republik entscheidet..." , ist damit gemeint, dass die Gewalt vom Staat und nicht vom Volk ausgeht (gegensätzlich zur BRD) oder ist mit "Republik" einfach Volk gemeint?[/FONT]

Theoretisch ging die Gewalt auch in der DDR vom Volk aus, daher ja auch das 'demokratisch' im Staatsnamen. Die Republik entscheidet nur die die gesamte Nation betreffenden Fragen, die anderen werden von den Ländern entschieden. Das nennt man normalerweise Subsidiaritätsprinzip, die unterste Ebene entscheidet. Das ist aber untypisch und unvereinbar mit dem Prinzip des 'demokratischen Zentralismus', der eigentlich in sozialistischen Systemen herrschte. Man beachte, dass in den zitierten Abschnitten nirgendwo vom Sozialismus die Rede ist. Zu diesem frühen Zeitpunkt wollte die DDR die Tür für eine Wiedervereinigung offen halten, erst 1952 verkündete die SED den 'planmäßigen Aufbau des Sozialismus' in der DDR. Die Länder wurden abgeschafft und durch wesentlich kleinere Bezirke ersetzt.
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3. Lässt sich in diesem Abschnitt vielleich auch erkennen, dass es sich um einen Zentralstaat handelt ?[/FONT]

Nicht direkt, hier muß man zwischen Theorie und Regierungspraxis unterscheiden, die in der DDR sicher zentralistisch und nicht förderal war.
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4.Im Vergleich zum GG wo in Art 1 Menschenrechte erwähnt werden und somit einne hohen Stellenwert haben, wird hier zuerst erwähnt wer die Gewalt hat? Warum denn in Art 1???[/FONT]

Das ist m.E. Ausdruck einer anderen Staats- und Gesellschaftstheorie, die eher vom Kollektiv als vom Individuum her denkt.
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[FONT="]1. Was ist denn mit "unteilbar" gemeint? Es ist doch geteilt!? Oder wie ist das gemeint? Vielleicht, dass die DDR sich als einzig wahren deutschen Staat ansieht? (vgl. auch mit "[/FONT]
[FONT="]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.") sehe ich das richtig ?[/FONT]

Beide deutschen Staaten sahen sich zu Anfang als einzig legitime Vertretung des deutschen Volkes (vgl. Hallstein-Doktrin). Erst später kam dann die Ein-Volk-zwei-Staaten-Theorie in der DDR auf, was sich auch in der "neuen" DDR-Verfassung von 1968 wiederspiegelte. Dort hies es dann: "(1) Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen. Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin."


[FONT="]2.Drinnen steht" Die Republik entscheidet..." , ist damit gemeint, dass die Gewalt vom Staat und nicht vom Volk ausgeht (gegensätzlich zur BRD) oder ist mit "Republik" einfach Volk gemeint?[/FONT]

Republik bedeutet vom Wort her nicht mehr als "gemeinsame Sache" oder "Gemeinschaft der Staatsbürger".

[FONT="]3. Lässt sich in diesem Abschnitt vielleich auch erkennen, dass es sich um einen Zentralstaat handelt ?[/FONT]

Nein, eher im Gegenteil. Das Föderalismusprinzip wird ja im Satz "alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden" festgeschrieben.

[FONT="]4.Im Vergleich zum GG wo in Art 1 Menschenrechte erwähnt werden und somit einne hohen Stellenwert haben, wird hier zuerst erwähnt wer die Gewalt hat? Warum denn in Art 1???[/FONT]

Das ist nicht ungewöhnlich. Häufig beginnt eine Verfassung mit der festlegung der Staatsgewalt (vgl. Weimarer Reichsverfassung, US-Verfassung). Natürlich zeigt es, dass die Grundrechte anders als in der BRD nicht oberste Priorität hatten, es zeigt aber nicht unbedingt, dass die DDR ein unrechtsstaat war. Das lässt sich aus der Verfassung kaum herauslesen.
 
Ok danke dir! Hat mir geholfen! Muss Nämlich den Charakter des Staates anhand der DDR-Verfassung ausarbeiten. (der von 49) Und möglichst alles mit Auszügen aus der verfassung begründen, was mit dem Hintergrundwissen einer Einparteien-Diktatur und durch den Widerspruch Verfassungsanspruch-Wirklichkeit gar nicht so einfach ist!
 
Muss nämlich den Charakter des Staates anhand der DDR-Verfassung ausarbeiten. (der von 49)

Nun ja... Papier ist ja geduldig, wie du selbst erkannt hast ("Widerspruch Verfassungsanspruch-Wirklichkeit")

Und möglichst alles mit Auszügen aus der Verfassung begründen, was mit dem Hintergrundwissen einer Einparteien-Diktatur und durch den Widerspruch Verfassungsanspruch-Wirklichkeit gar nicht so einfach ist!

Ich würde dann mal neben den Lippenbekenntnissen mich vor allem auf die Gewaltenteilung fokussieren.
 
Hat mir geholfen! Muss Nämlich den Charakter des Staates anhand der DDR-Verfassung ausarbeiten. (der von 49)

Nun , das ist etwas kompliziert ....

Die Gründung der DDR 1949 -
( natürlich unter der strengen Aufsicht der SMAD )
erfolgte zunächst in der Struktur eines föderalistischen Staates -
die Länder bestanden ja bis 1952 fort und erst ab dann betrieb man die
völlige Zentralisierung des Staatsapparates !
Es gab ja auch in der DDR die Länderkammer ( Analogie zum Bundesrat ) ,
diese bestand sogar bis 1958 , auch wenn sie keinerlei Einfluss mehr ausübte .

Ich bin nicht sicher , welche Verfassungsänderungen die Verfassung von
1949 alles erfahren hat und wann.
Jedoch war die 1949er Grundkonzeption spätestens 1958 de facto
beseitigt.
 
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