Das alles bezeichnet man als "weibliche Erbfolge", die nach dem Salischen Gesetz nicht statthaft war. ... Basis war stets die Lex Salica, die eine weibliche Erbfolge nicht zuließ.
Kann ich leider nicht nachvollziehen.
Fakt ist, dass in Frankreich die weibliche Erbfolge mit Begründung der Lex Salica erst ausgeschlossen wurde, als sich die Frage einer weiblichen Nachfolge tatsächlich gestellt hat (14. Jahrhundert). Diese Regelung entstand also nicht mit Blick auf diese Möglichkeit, sondern erst, als sie tatsächlich gegeben war.
Allerdings erbte die davon betroffene Prinzessin von ihrem Vater das Königreich Navarra, das dieser übrigens von seiner Mutter geerbt hat. Es ging also nur um ihre Erbfolge im damaligen Frankreich. Die Prinzessin war übrigens nicht die letzte Königin von Navarra, die diesen Titel aus eigenem Recht besaß. Daraus ist anzunehmen, dass im Königreich Navarra Frauen zur Erbfolge zugelassen waren. (War dort die Lex salica nicht gültig?)
Ein anderes, wesentlich früheres Beispiel war das Privilegium minus (1156), das ebenfalls eine Klausel in Bezug auf die Erbfolge der Töchter enthielt. Die Nichte und die Schwester des letzten Babenbergers haben sich jedenfalls auf diese berufen und auch Unterstützung gefunden.
Was die weibliche Erbfolge in Italien betrifft, so gab es immerhin im 14. und 15. Jahrhundert zwei Königinnen von Neapel. Im 18. Jahrhundert erbten die Habsburger die Toskana erst nach dem Tod der letzten Großherzogin Anna Maria Luisa de Medici, die keine Nachkommen hatte.
Entweder war die Lex Salica nicht überall in Europa die Grundlage für die Gesetze oder sie war in Bezug auf eine weibliche Erbfolge doch nicht so eindeutig.
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