Neutralität der Schweiz

theLotR

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Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bei dem die Meinungen anscheinend sehr auseinandergehen:
Wahrte die Schweiz während des 2. Weltkrieges wirklich ihre absolute Neutralität oder kann man von einer Begünstigung der Achsenmächte sprechen?(Wirtschaftsbeziehungen, Goldtransaktionen)
Was meint ihr dazu?
 
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bei dem die Meinungen anscheinend sehr auseinandergehen:
Wahrte die Schweiz während des 2. Weltkrieges wirklich ihre absolute Neutralität oder kann man von einer Begünstigung der Achsenmächte sprechen?(Wirtschaftsbeziehungen, Goldtransaktionen)
Was meint ihr dazu?

Zunächst einmal ein paar Begriffe zur Neutraliät

Gewöhnliche Neutralität
Ein Staat kann sich für einen konkreten internationalen Konflikt neutral erklären. Diese Neutralität hat keine Wirkungen in die Zukunft, sondern gilt nur für diesen einen Konflikt.

Dauerende Neutralität
Der dauernd neutrale Staat verpflichtet sich in jedem Fall von allen, auch zukünftigen Konflikten fernzuhalten. Dies kann er durch einen Vertrag oder eine einseitigen Willensbekundung tun. Diese muss dann mindestens von einem andern Staat anerkannt werden. Der dauernd Neutrale muss sich von aktuellen und zukünftigen Konflikten fernhalten. Daneben ist er verpflichtet, seine Neutralität und seine Unabhängigkeit zu verteidigen. Dies bedeutet, dass der Neutrale sich in Friedenszeiten so verhalten muss, dass er nicht in einen Krieg verwickelt werden kann. Der dauernd Neutrale ist laut Gewohnheitsrecht dazu verpflichtet, eine entsprechende Landesverteidigung aufzubauen. Deshalb spricht man auch von einer dauernd bewaffneten Neutralität.

Integrale oder absolute Neutralität

Vollumfängliche Anwendung des Neutralitätsrechts wie es sich im 19. und frühen 20. Jahrhundert herausgebildet hat.

Differentielle Neutralität
Die Beteiligung eines neutralen Staates an wirtschaftlichen, jedoch nicht militärischen Sanktionen einer kollektiven Sicherheitsgemeinschaft (Völkerbund, Vereinte Nationen) gegen einen Aggressor.

Wohlwollende Neutralität

Bis 19. Jahrhundert zulässige Begünstigung einer Kriegspartei durch staatliche Kriegsmateriallieferungen, die Gewährung des militärischen Durchzugs oder das zur Verfügungsstellen von Söldnern.

Zur Neutraliät der Schweiz.

Die Neutralität hat nie in einem Vakuum existiert, für den Erfolg war immer das Umfeld von Bedeutung.

Die Neutralität war das Kind der konkurrierenden europäischen Nationalstaaten, genauer des klassischen europäischen Gleichgewichts.

Die Schweiz hat ihre Neutralität seit der Niederlage von Marigniano 1515 (das wird zwar immer wieder gerne als Ausgang für die Neutraliät gesehen, stimmt aber so auch nicht), vor allem aber seit dem Dreissigjährigen Krieg in der Mitte des 17. Jahrhunderts, als anpassungsfähiges Mittel ihrer Sicherheitspolitik aufgefasst und angewandt. Bei der Gründung des Bundesstaates wurde darauf verzichtet die Neutralität als rechtliche Verpflichtung in die Verfassung aufzunehmen. Die Neutralität ist ein Mittel, aber kein Zweck, deshalb erscheint sie in der Verfassung als Mittel und nicht als Staatszweck.

Die schweizerische Konzeption wird als Kern und Schale dargestellt: Der Kern ist völkerrechtlicher Natur und basiert auf den Haager Konventionen von 1907, die Schale dagegen ist politisch und umfasst die von der Schweiz eigenständig definierten Vorwirkungen des völkerrechtlichen Kerns.

Im V. und XIII. Haager Abkommen werden dem neutralen Staat bestimmte Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt.

So ist den Kriegsführenden jeder Angriff auf das neutrale Staatsgebiet verboten. Sie dürfen keine Truppen, Munitions- oder Verpflegungstransporte durch das Gebiet einer neutralen Macht führen.
Ferner steht dem Neutralen das Recht auf freien Wirtschaftsverkehr und auf unbehinderten privaten Handel zu Land und zu See mit allen Staaten, auch den Kriegsführenden zu.

Folgende Punkte sind zur Schweizer Neutralität zu erwähnen:

Rüstungsgebot
Mit dem Rüstungsgebot will die Schweiz nicht nur Neutraliätsverletzungen im Krieg verhindern, wie dies das Recht verlangt, sie will damit bereits im Frieden zum Ausdruck bringen, dass sie im Fall eines Angriffes bereit ist, ihre Souveränität und Unabhängigkeit zu verteidigen. Die Schweiz hat eine bewaffnete Neutralität.

Bündnisverbot
Die Schweiz geht keine sicherheitspolitischen Bindungen oder Allianzen ein. Allerdings gilt dies nur im Frieden, bei Verletzungen der Schweizer Grenze gilt dies nicht mehr.

Während der Völkerbundszeit praktizierte die Schweiz die differentielle Neutralität. Sie schränkte die integrale Neutralität ein. Einerseits anerkannte der Völkerbund die Neutralität der Schweiz, andererseits verlangte er die Teilnahme an Wirtschaftssanktionen. Doch diese Politik war vorübergehend. 1938 kehrte die Schweiz zur integralen Neutralitätskonzeption zurück.

Die Schweiz durfte im 2 WK. mit Deutschland wirtschaftlich verhandeln und Güter austauschen. Das Haager Neutralitätsrecht garantierte, mit einigen Ausnahmen, die Freiheit des staatlichen und privaten Wirtschaftsverkehrs mit Kriegführenden.

Zu den Ausnahmen gehörten Staatskredite und Verkauf von Kriegsmaterial aus bundeseignen Produktionsstätten. Die Schweiz verletzte hier mehrfach die Ausnahmeregelungen, in dem sie Staatskredite an Deutschland und Italien gewährte, Kriegsmaterial aus bundeseignen Produktionsstätten exportierte und eine Ungleichbehandlung durch die Behörden von privaten Export von Kriegsmaterial tolerierte. Ebenso wurde der Transitverkehr zwischen Deutschland und Italien ungenügend kontrolliert.

Eine weitere Verletzung des Neutralitätsrechtes war es, dass Bundesbern die amerikanische Nachrichtenzentrale in Bern duldete.

Im zweiten Weltkrieg gab es zwischen General Guisan und dem französischen Oberkommando konkrete Abmachungen über eine militärische Zusammenarbeit im Falle eines deutschen Angriffs im Raume Basel. Dies war keine Verletzung des Neutralitätsrechtes, da ein neutraler Staat, der völkerrechtswidrig einer Aggression zum Opfer fällt, solche Bündnise eingehen darf.

Die Schweiz änderte ihre Neutralitätskonzeption im laufe der Geschichte mehrfach, manchmal freiwillig, manchmal unter Druck. Die Neutralität ist ein flexibles Instrument, der Inhalt der Neutralitätspolitik war niemals klar bestimmt. Dem Bürgern und auch dem nicht Schweizer ist diese Flexibilität der Neutralität nicht bewusst, vieles ist ein Mythos und hat nichts mit der Realität zu tun.

Wenn du dich näher mit der Schweizer Neutralität befassen möchtest hier ein paar Literaturtipps:

Sackgasse Neutralität von Jürg Martin Gabriel

Geschichte der Schweizer Neutralität von Edgar Bonjour (10 Bände)

Und die Publikationen der Expertenkommission (Bergier Kommission) sind dazu sehr zu empfehlen, (25 Bände):
https://www.uek.ch/de/

Und noch ein Link um EDA:

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/neutralitaet.html
 
Zuletzt bearbeitet:
ok erstmal vielen dank für die fülle an informationen,
eine sache noch: die nichtbevorzugung von einer Kriegspartei, z.B durch Kriegsmateriallieferungen wurde doch auch nicht eingehalten oder? Ich habe irgendwo gelesen, dass die Summen im Handel mit den Achsenmächten viel höher waren als die des Handels mit den Alliierten.
Also zusammen mit den illegitimen Krediten kann man schon von einer Bevorzugung der Achsenmächte und somit von einem Abweichen vom Kurs der Neutralität sprechen.
 
ja klar war die schweiz von den Achsenmächten komplett umschlossen, und um zu überleben musste sie diesen etwas entgegenkommen, doch dadurch kann man sagen dass sie nicht absolut neutral blieb oder?
 
ok erstmal vielen dank für die fülle an informationen,
eine sache noch: die nichtbevorzugung von einer Kriegspartei, z.B durch Kriegsmateriallieferungen wurde doch auch nicht eingehalten oder? Ich habe irgendwo gelesen, dass die Summen im Handel mit den Achsenmächten viel höher waren als die des Handels mit den Alliierten.
Also zusammen mit den illegitimen Krediten kann man schon von einer Bevorzugung der Achsenmächte und somit von einem Abweichen vom Kurs der Neutralität sprechen.

Die Expertenkommission hat dies sehr gut aufgearbeitet, leider kann ich die Tabellen nicht direkt hier reinstellen, deshalb einwenig umständlich:

Zuerst hier drauf klicken: https://www.uek.ch/de/

dann auf Berichte 2001/2002 gehen und dort auf Schlussbericht klicken. Denn kannst du als PDF anschauen. Kapitel 4.2 behandelt den Export von Kriegsmaterial.

Beispiel:

Export an Waffen, Munition und Zünder zwischen 1940 - 1944 (in Tausend)

Deutschland 606 249 (1940 wurden für 34 618 exportiert)

Frankreich 38 034 (1940 wurden für 33 079 exportiert)

USA 780 (1940 wurden für 469 exportiert)

In den Kriegsjahren von 1941 - 1943 wurde mehrheitlich nach Deutschland exportiert.

Was man bei dieser ganzen Diskussion nicht vergessen darf, ist die Lage in der sich die Schweiz befand. 1941 - 1944/5 war sie von den Achsenmächten umgeben. Da ist auch der Handel mit den USA nicht ganz einfach.

Am Besten liest du mal das Kapitel 4 des Schlussberichtes durch, da werden dir sicher ein paar Fragen beantwortet werden.
 
Das vollständige Raushalten aus militärischen Konflikten und die bedingungslose Gleichbehandlung aller Kriegsparteien.
 
Das vollständige Raushalten aus militärischen Konflikten und die bedingungslose Gleichbehandlung aller Kriegsparteien.

Der erste Teil ist ja erfüllt worden.

Zum zweiten Teil sollte man auch mal gucken, welche der beiden Kriegsparteien die besseren Bedingungen an die Schweiz/Schweizer Unternehmen gegeben hat. Man kann m.E. auch von einem neutralen Land oder gar Unternehmen nicht verlangen, an beide Parteien jeweils gleichviel Munition, whatever zu liefern, wenn Partei A wesentlich weniger bezahlt oder die Lieferung vielleicht gar nicht møglich ist, sei es aus logistischen oder produktionstechnischen Gruenden
Eine Nichtbeachtung der Neutralitæt wuerde ich høchstens unterstellen, wenn an eine Partei geliefert wird, obwohl man das schlechtere Geschæft macht.

Gruss, muheijo
 
Ursi hat oben den Neutralitätsbegriff mit seinen Ausprägungen dargestellt. Lieferungen stören völkerrechtlich den Neutralitätsstatus nicht, im Übrigen wäre zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Lieferungen noch zu unterscheiden.

Wenn man die Lieferungen der Schweiz zu bewerten hat, und das sogar retrospektiv versucht, kommen zwei Aspekte hinzu:

A) die handfeste Drohung mit der Besetzung der Schweiz. Konkrete Planungen wurden im Sommer 1940 erarbeitet. Wie so etwas selbst 1943/44 hätte ablaufen können, und mit welchen Drohpotenzialen noch zu rechnen war, zeigen die militärischen Besetzungen Norditaliens 1943 und Ungarn 1944.

B) die Schweiz war, ähnlich wie Schweden, massiv von deutschen Kohlelieferungen abhängig, die zur Versorgung des Landes notwendig waren. Ein Abschneiden der Lieferungen hätte man zB in den Wintermonaten kaum überstanden. Prinzipiell wäre nicht einmal ein Einmarsch etwa 1942/43 erforderlich gewesen. Fraglich ist, welche Reserven die Schweiz hat anlegen können. ME sind die vernachlässigbar.
 
Das vollständige Raushalten aus militärischen Konflikten und die bedingungslose Gleichbehandlung aller Kriegsparteien.

Irgendwie habe ich das Gefühl du klammerst bei deiner Fragestellung schon einwenig den historischen Kontext aus. Die Schweiz und da gibt es kein wenn und aber, hat in der Zeit von 1939 bis 1944/5 die Achsenmächte stärker mit Kriegsmaterial beliefert und das ist eine Missachtung des Neutralitätsrechtes. Nur muss man eben auch das ganze anschauen. Silesia hat ja schon zwei Punkte reingebracht dazu. Was muss man auch noch beachten.

Die schweizerische Rüstungsindustrie hatte schon vor der Machtergreifung, sprich vor 1933, mehrheitlich nach Deutschland geliefert. In der Zeit als in Deutschland die Rüstungsproduktion durch den Versailler Vertrag eingeschränkt war, gab es eine verdeckte Rüstungsindustire die sich im Osten bis zur Sowjetunion erstreckte. Die Schweiz und andere Staaten ermöglichten Deutschland die Entwicklung und Herstellung von Kriegsmaterial. Der Standortvorteil Schweiz war in dieser Zeit, das fehlen einer behördlichen Kontrolle in der Schweiz. Bis 1938 fehlte die gesetzlichen Grundlagen für die administrative Kapazitäten, um den Kriegsmaterialexport zu kontrollieren. Das informelle Netzwerk mit dem Geschäft Kriegsmaterial funktionierte auch nach 1938, dabei spielte das Neutralitätsrecht eine untergordnete Rolle.

Woher stammen denn die Rohstoffe die für die Rüstungsindustrie in der Schweiz? Genau - mehrheitlich aus Deutschland, die Schweiz hat keine solchen Bodenschätze für diese Ressourcen. Diese Abhängigkeit von Rohstoffen aus dem Ausland wurde mit der Niederlage von Frankreich noch verstärkt und führte zu einer Abhängigkeit zu den Achsenmächte.

Ernst Freiherr von Weizäcker war Botschafter in der Schweiz. Er schrieb 1934 mehrer Berichte über die Neutralität der Schweiz, die er nach Berlin schickte. Da kommt vor allem zu tragen, dass er das Gefühl hatte die Schweiz und Frankreich arbeiteten eng zusammen. So schreibt er am 6. November 1934:

(...) Kann die Schweiz aber wirtschaftlich überhaupt neutral bleiben, selbst wenn sie möchte und wenn man alle Vorgägne wie Londoner Deklaration, Völkerbundssatzung, Völkerbundsresolutionen, kurz alle Rechtsfragen beiseite lässt? In einem kurzen Krieg vielleicht, in einem längern nicht. Das Beispiel des Weltkrieges trifft auch heute noch im ganzen zu. Die Schweiz kann ihre Bevölkerung nur zu 2/3 selbst ernähren. Es fehlt ihr an Textilien, Ölen, Fettem flüssigen Brennstoff, Kohle, Eisen, Stahl. Die letztern Rohstoffe Kohle, Eisen, STahl bezog sie im Kriege vorwiegend aus Deutschland, den Rest von unseren Gegnern. (...)

(...) Man muss also damit rechnen, dass in einem deutsch-französischen Konflikt alsbald ein scharfer Druck auf die Schweiz einsetzen wird, sich wirtschaftlich gegen Deutschland abzuriegeln. Dieser Druck wird mehr oder weniger wirken je nach Beteiligung der anderen Nachbarstaaten der Schweiz, nach Lage des Kriegsschauplatzes nach dem Stand der Zufurhstrassen, nach vermutlicher Kriegsdauer usw. Bei günsitgen Umständen wird die Schweiz zunächst versuchen, wie im Weltkrieg, wirtschaftlich auf beiden Schultern zu tragen, bei ungünstigen könnte sie recht schnell in den Kreis der antideutschen Blockadeteilnehmer einbezogen sein. (...)

Quelle: ADAP.C.III.2. Dok 304 S. 564 - 568

Ich finde diesen Bericht von Weizsäcker sehr interessant.
 
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