Wo wurden im Mittelalter die Hexen verbrannt?

Was Hexen-Verbrennung oder eher -Tötungen betrifft, ist auch ein Blick in die Islandsagas (z. B. Eyrbyggja Saga) nicht uninteressant. Zauberkundige Frauen werden hingerichtet oder geraten unter Anklage, allerdings nie, weil sie zaubern können, sondern es geht immer um Schadenszauber: Hexenverfolgung somit, wenn die Hexe mit ihrer Zauberei tatsächlich jemanden Schaden zu gefügt hat.
 
Ich war immer der Meinung, dass es in Russland keine Hexenverfolgung gegeben hatte. Das Buch - hab ich mir bestellt - wird mir wohl eines Besseren belehren.
Danke für den Link des Buches.

lg Monika
 
Wie sieht es eigentlich mit Hexenverfolgungen außerhalb Europas aus? Salem als Beispiel für Nordamerika wurde bereits genannt. Da leider auch heute noch Hexenverfolgungen in Afrika stattfinden, gehe ich davon aus, dass dies auch in vergangenen Zeiten schon der Fall war. Und Asien?

Edit: Wenn der Link zu tagesaktuell ist, bitte löschen.
 
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Ebensowenig wie in Irland

Gab es schon, wenn auch tatsächlich sehr selten: 1324 in Kilkenny, Petronilla de Meath, Magd von Alice Kyteler

Ich würde behaupten, dass sich überall im mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Europa Hexenprozesse finden lassen, mit Ausnahme in den Gebieten der orthodoxen Kirche (in Griechenland ist mir jedenfalls gar nichts in dieser Hinsicht bekannt). Russland ist insofern eine Ausnahme, wobei bemerkenswert ist, dass Hexenverfolgungen dort erst mit der Hinwendung zu Westeuropa (Peter der Grosse) aufkommen.
 
Ich habe mal eine Frage dazu, die mich brennend interessiert.
Die Hexenverfolgung bzw. die Inquisition wurde dies nicht von dem Papst Innocence III, der von von 1198 bis 1216 gelebt hat, überhaupt forciert?
Oder liege ich da falsch?
 
Inquisition und Hexenverfolgung sind zwei unterschiedliche Paar Schuh. Richtig ist, dass es unter Innozenz III. eine relativ scharfe Häretiker-Verfolgung gab. Die Inquisition in unserem Sinne gab es damals aber noch nicht. Wobei "Inquisition in unserem Sinne" vielleicht zu optimistisch formuliert ist: Die Inquisition wird immer als großes Verbrechen der Kirche wahrgenommen, dabei war sie tatsächlich ein wichtiger Schritt der Verrechtlichung von Gerichtsverfahren, bei dem auch dem Angeklagten Rechte eingeräumt wurden. Das zu äußern, wird nur leider immer als Verklärung/Rechtfertigung/Verharmlosung mittelalterlicher Rechtspraktiken ab dem 13. Jhdt. missverstanden.
 
Ich habe den "Hexenhammer" hier in meiner besonderen Büchersammlung. Das werde ich nochmal aufmerksamer lesen.
Oder ratet ihr mir noch zu einen anderen Buch, welches das Thema behandelt?
Das Thema interessiert mich jetzt außerordentlich !

Ich denke mir, dass die Inquisition die Angeklagten auf grausamer Weise gefoltert haben, aber dass sie auch Rechte hatten?
Welche Rechte, lieber El Quijote? Das sie ihre Unschuld beteuerten? Soviel ich weis, ist die Inquisition selten darauf eingegangen, oder nicht?
Erstmal wurden die Angeklagten gequält?
 
Ich habe mal eine Frage dazu, die mich brennend interessiert.
Die Hexenverfolgung bzw. die Inquisition wurde dies nicht von dem Papst Innocence III, der von von 1198 bis 1216 gelebt hat, überhaupt forciert?
Oder liege ich da falsch?

Innozenz III. bekämpfte die Ketzerbewegungen der Waldenser und Katharer, von Hexenverfolgungen ist mir nichts bekannt. Die römische Inquisition wurde erst 1233 gegründet. Die Haltung der Kirche zu Hexerei war widersprüchlich. Das gedankliche Konstrukt eines Teufelspaktes von Hexen und der Hexerei als einer besonderen Form der Häresie wurde eigentlich erst durch den Dominikaner Heinrich Institoris in dieser Radikalität formuliert. Die Kirche lehnte lange die Idee des Teufelspakts als Aberglauben ab. Als Institoris in Tirol versuchte Hexenprozesse durchzuführen, beschwerte sich der Bischof von Brixen in Rom. Er hielt Institoris für einen Verrückten und Fanatiker. Institoris verfasste die Hexenbulle Innozenz VIII. selbst und ließ sie vom Papst unterzeichnen. Ob aber Gian Battisto Cibo (Innozenz VIII.) das Werk gelesen hatte ist fraglich. Dass Institoris Jakob Sprenger als Mitautor nannte, war höchstwahrscheinlich eine Manipulation, um sich mehr Autorität zu verschaffen. Jakob Sprenger ließ Institoris als Prediger in Salzburg ablösen. Die Spanische Inquisition prüfte den Hexenhammer und nannte ihn ungeeignet. Auch die Römische Inquisition war zurückhaltend in der Hexenverfolgung. Der schon genannte Francesco Albizzi versuchte Einfluss auf deutsche Kirchenfürsten zu nehmen, die Hexenverfolgungen durchführten. Als er anlässlich des Westfälischen Friedens durch Deutschland reiste, war er vom Wüten in Kurköln, Würzburg und Bamberg entsetzt.
 
Es ging nicht darum, die Angeklagten zu quälen. Inquistion heißt zunächst einmal 'Befragung'. Die - ich spreche jetzt ausdrücklich von der Inquisition des 13. Jhdts., nicht von der Spanischen Inquisition - hatte mehrere Akte:

1. Der Beschuldigte wurde befragt.
2. Wenn der Beschuldigte leugnete, wurden ihm die Instrumente gezeigt.
3. Wenn der Beschuldigte erneut leugnete, wurde er gefoltert. Die Folter durfte keine bleibenden körperlichen Schäden hinterlassen (wir haben Quellen aus dem MA, die uns nahe legen, dass Henker die beliebtesten Ärzte waren, obwohl sie als solche eigentlich nicht praktizieren durften, was Beschwerden der zugelassenen Ärzte zur Folge hatte, weil die Menschen heimlich zu den Henkern gingen, um sich behandeln zu lassen).
In der Regel gestand der Beschuldigte unter der Folter. Aber so naiv war das Mittelalter nicht, dass ihm nicht klar gewesen wäre, dass ein Geständnis unter der Folter nichts wert war. Daher folgte der vierte Akt:
4. Die erneute Befragung.
Zu einer weiteren Folter durfte es im Inquisitionsprozess nicht kommen. D.H. insofern der Beschuldigte sich beim Widerruf nach der Folter nicht in Widersprüche verstrickte, war da bei einem rechtsgültigen Verfahren nichts zu machen.

Eine Forensik gab es eben damals noch nicht. Die Folter war daher, wenn es nicht ausreichend Zeugen gab, die einzige Möglichkeit der Wahrheitsfindung. Sie wurde im Übrigen bis ins 20. Jhdt. auch in Ländern Westeuropas praktiziert.

Der Inquisition ging es in erster Linie darum "falsche" Lehren zum Seelenheil aller auszumerzen. Sie versuchte also auch die Seelen derjenigen, welche den falschen Lehren anhingen zu retten. Der berühmteste Inquisitor ist der Dominikanermönch Bernardo Gui (die einzige realexitsierende Person im Namen der Rose im Übrigen, dort ein ziemlicher Fiesling). Von diesem haben sich auf uns 900 Prozessakten erhalten: Von diesen 900 Prozessakten gibt es 40 Todesurteile, meist von Wiederholungstätern, also solchen, die der Häresie bereits abgeschworen hatten und rückfällig geworden waren. Die 860 übrigen Urteile sind teils milde Strafen, teils Freisprüche.

Aus unserer heutigen Sicht ist es freilich unaufgeklärt, Menschen wegen ihrer religiösen Anschauung zu verurteilen (und gar zu Körper- oder Todesstrafen). Aber immerhin: mit der Inquisition gab es ein festgelegtes Verfahren, dass dem Beklagten Rechte einräumte bzw. dem Anschuldigenden Pflichten auferlegte. Das gab es vor der Inquisition eben nicht bzw. nur für privilegierte Beklagte. Um die Inquisition zu beurteilen, müssen wir schauen, was vorher war. Unsere fast paradiesischen Zuständen heute, mit DNA-Reihenuntersuchungen, Fingerabdrücken und sonstigem forensischen Instrumentarium, sind kein faires Beurteilungskriterium.

Bei den Hexenprozessen, denn das ist ja das eigentliche Thema hier, wurden zwar Anleihen aus den Inquisitionsprozessen genommen, aber die Hexenprozesse muss man als Phänomen auch von Krisenzeiten sehen, sie waren ein Ausdruck von Hysterie und nicht selten waren die Autoritäten, welche sie nominell durchführten getrieben von dem Druck der Straße.
Das ist beispielsweise in Osnabrück der Fall, wo sich die Autoritäten zunächst verweigerten. Auch waren die Hexenverfolgungen überkonfessionell, sprich sie wurden von katholischen wie protestantischen Potentaten vorgenommen, in Bamberg etwa, wo der Bischof selbst Miturheber und wohl auch Nutznießer der Hexenverfolgungen war.

Das Recht - also das Inquisitionsrecht - wurde bei den Hexenprozessen sehr häufig systematisch gebrochen.
 
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Der Begriff 'Inquisition' ist ein Homonym. Er bezeichnet mehrere verschiedene Erscheinungen:
1- Er kann schon, heute kaum noch so benutzt, aber im letzten Jahr zu einem sehr komischen Missverständnis in einer Talk-Show führend, für den Amtsermittlungsgrundsatz stehen.
2- Er steht für das Inquisitionsverfahren, eine Prozessordnung, die tatsächlich unter Innozenz III. eingeführt wurde. Statt durch Formalien sollte nun ein rationaler Beweis geführt werden. Kirchenrechtlich wurde das Verfahren 1215 eingeführt, die weltliche Gerichtsbarkeit im Strafrecht folgte zu verschiedenen Zeiten, im Reich z.B. um 1500. Einzelheiten hat gerade El Quijote beschrieben.
3- Der Begriff wird auch für bestimmte Institutionen, die mit der Durchführung dieser Gerichtsverfahren zuständig waren, benutzt. Berühmt-berüchtigt sind hier die Römische und die Spanische Inquisition.
4- Da diese Prozessform besonders bei vermeintlichen Häretikern und Hexen Anwendung fand, wurde der Begriff in der Öffentlichen Debatte auch zu einem Schlagwort zur Beschreibung dieses Unwesens, was ihn besonders missverständlich macht.

EDIT: Aufgrund des überschnittenen Posts von El Quijote verändert.
 
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Es mag vom aufgeklärten Standpunkt schrecklich erscheinen, Die Folter als Instrumentarium der Wahrheitsfindung zu akzeptieren. Im Vergleich mit Gottesurteilen stellte der Inquisitionsprozess aber einen Fortschritt dar, weil er das Verfahren rationalisierte. Nur durch zwei Tatzeugen und nicht etwa Komplizen oder aber durch ein Geständnis konnte ein(e) Inquisit(in) überführt werden, und de iure waren auch der peinlichen Befragung Grenzen gesetzt, die aber in Hexenprozessen oft missachtet wurden. Tatsächlich ging bei einigen Prozesswellen, eine große Dynamik vom Druck der Straße aus. Viele Historiker gehen heute davon aus, dass der demokratische Charakter der Schweiz viel dazu beitrug, Hexenverfolgungen in Gang zu setzen. Die menschen konnten sich die "kleine Eiszeit", Missernten, Hungerkatastrophen nicht erklären und Verschwörungstheorien forderten Sündenböcke. Als die Verfolgungswellen in Deutschland ausbrachen, wurden sie von vielen begrüßt.
 
Was man zu den Aussagen El Quijotes ergänzen sollte, sind 3 Dinge:

- Um mehr Urteile zu erreichen hielt man sich oft nicht an die Foltervorschriften. Die oft 'Carolina' genannte Peinliche Gerichtsordnung Karl V. sieht eine dreimalige Folterung von 1/4 Stunde vor. Dies wurde gerne in die Länge gezogen oder wiederholt durchgeführt, wenn man die Ordnung überhaupt anerkannte.
- Wenn jemand gefoltert war, musste er versprechen, Richter und Folterer nicht zu verklagen. Da er damit auf die Wiederherstellung seiner Ehre verzichtete, musste er seinen Besitz aufgeben und sich fortan von ehrlichen Leuten fernhalten. Mitunter untersagte man ihm sogar die Teilnahme an der Messe. Vom Vogelfreien unterschied ihn hauptsächlich, dass man ihn nicht einfach so töten durfte. Einen Freispruch nach heutigen Vorstellungen gab es damit nicht.
- Aus den Vorschriften des Inquisitionsverfahrens ließ sich ableiten, das Hexenprozesse nicht zulässig waren. Der erste, der dies - mittels zweifacher Anwendung eines simplen Modus Barbara - begründen konnte, war Friedrich Spee in der Cautio Criminalis. Heute weis man, dass sein Orden, die Jesuiten die Herausgabe seines Werks heimlich förderten. Damals galt es als Beweis der Hexerei, wenn man die Existenz von Hexen leugnete. Daher nahm Spee das Verfahren selbst auseinander, was bis heute als vorbildliches juristisches Vorgehen gilt. Spee war als Lehrer an Jesuitenkollegien, Pfarrer und als Beichtvater für 'reuige Hexen' tätig. Viele Kirchenlieder aus seiner "Trutznachtigall" sind heute noch beliebt und finden sich im katholischen Gotteslob. Ein Heiligsprechungsverfahren scheiterte pikanterweise u.a. daran, dass er mit der Herausgabe seiner Cautio Criminalis gegen Anweisungen seines Ordens, den Jesuiten gehandelt habe, der ihn tatsächlich im Verborgenen unterstützte.
Seit einigen Jahren ist die Übersetzung der Cautio Criminalis wieder erhältlich. Neben der juristischen Bedeutung ist es auch ein guter Einblick in die Einsichten eines damaligen Gefängnisgeistlichen.
 
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Zu ergänzen ist auch noch, dass es sich bei dem Inquisitionsprozess definitionsgemäß um Prozesse ohne Privatkläger handelt.

Meine Kenntnisse erstrecken sich zwar vorwiegend auf das 17. Jahrhundert und auf die Gültigkeit und Zuständigkeit der Carolina. Daher möchte ich ElQuijotes Punkte demgemäß ergänzen:

1. Der Gefangene wurde befragt und verneinte.

2. Die Ankläger sollten nicht die Rechtsprechenden sein. Die Ankläger (zumindest bei weltlich geführten Orten, bei Bischofssitzen u.Ä. bin ich überfragt) hatten professionellen Rechtsbeistand einer übergeordneten Instanz einzuholen, also den Rechtsstühlen der Universitäten oder den Schöffenstühlen. Wobei Schöffe damals keine Bezeichnung für einen Laienbeisitzer, sondern für juristisch gebildete Leute war. Städte mit niederer Gerichtsbarkeit sollten lt. Carolina über Folter eben nicht allein entscheiden dürfen(Art. 47). Die rhetorischen Mittel der Kläger durchschaut man allerdings ganz leicht, wenn man zwei, drei dieser Gesuche gelesen hat. Da gibt es fast eine Art Muster. Das ganze kostete natürlich auch Geld und Personal, um die Botschaft zu überbringen und den rechtsspruch zurückzubringen.

3.a) Bei Ablehnen des Ansuchens aufgrund unzureichender Hinweise nach Schöffenmeinung musste nach weiteren Beweisen gesucht werden. Als Hinweise/Beweise galten Zeugenaussagen (vorzugsweise ehrliche Leute) wobei zwei gute Zeugenaussagen als ein Beweis zu rechnen sind, Urgichten etwaiger Mitangeklagter, Beweise sofern vorliegend, lasterhaftes Verhalten der Beklagten allgemein, Beobachtetwordensein am Tatort um den vermuteteten Tatzeitpunkt, ein Motiv für die Tat und augenfälliges Verhalten in Bezug auf die Tat (zum Beispiel komische Fragen dazu zu stellen) oder Konfrontation mit Zeugen oder Mitangeklagten je nach Delikt und Sachlage. Das ganze wurde abermals dem Schöppenstuhl vorgebracht, Wiederholung von 2.
3.b) Bei Freigabe des Ansuchens wurde zuerst der erste Foltergrad angewandt, dem Vorlegen und vor allem Vorstellen der Instrumente, was im Grunde eine Form psychischer Folter ist.

4.) Bei weiterem Verneinen wurde der zweite bzw. dritte Foltergrad angewandt. Mit der Freigabe zur "Territion" war im Normalfall auch die weiteren Foltergrade erlaubt, die sich dann in "bei weiteren verneinen ernstlich, aber gemäßigterweise zu terrieren" oder ähnlichen Verklausulierungen finden. Wobei die Zuordnung des zweiten oder dritten Grades zu bestimmten Foltermethoden schwierig ist. Das Maß der Folter und das Folterinstrument legte im Normalfall der Scharfrichter fest, wobei die Carolina ausdrücklich verlauten lässt, dass sie dem Delikt und dem Delinquenten angemessen sein muss (Art. 58). In den Rechtssprüchen finden sich keine Angaben über die Mittel der Wahl. Insofern ist in diesem Punkt noch eine gewisse Willkür gegeben.

5.a) Der Gefangene gestand nicht nach hinreichender, oft zwei- und dreimaliger Folter. Er hatte freigelassen zu werden. Ihm hatte dem Glauben nach Gott die Kraft gegeben, die Tortur auszuhalten, weil er unschuldig ist. Auch das ist vorgekommen. Dass er dann von der Hand des Henkers befleckt war, ist noch einmal eine andere Geschichte.
5.b) Der Gefangene gestand. Das Urteil hatte abermals die übergeordnete Instanz zu fällen (Art. 181). Dabei ging es nur noch um die Festlegung des Strafmaßes, da die Urgichten dann ja vorlagen und kein Zweifel über die Schuld bestand.

6.) Endgültiger Richttag.

Noch ein paar Punkte:

-Es gab den kleinen Umweg des "ad continuandum", sprich, man folterte zu einem anderen Zeitpunkt weiter und rechnete es zur ersten Folter dazu. Mit der Carolina obliegt es in "ermessung eyns guten vernünfftigen Richters", wie "vil, offt oder wenig, hart oder linder" gefolter wird (Art. 58), siehe auch Foltermaß bei 4.

-Ein Gefangener sollte von der Folter so wenig Schäden wie möglich davon tragen (Art. 59). Ein guter Scharfrichter wusste, wieviel man einem Menschen zumuten konnte und handelte danach wie zB. der bekannte Nürnberger Scharfrichetr Frantz Schmidt. Kosten für Heilung Gefolterter durch den Henker findet man in Kämmereibüchern aber nicht selten, sie werden üblicherweise als gewalttätige und oft betrunkene Personen dargestellt. (Aufgrund der vergleichweise Seltenheit von ausgebildeten Ärzten, waren Bader, Wundärzte und Henker oft für die Kranken zuständig, zumal ein Arzt auch deutlich mehr kostete. Das war ein nicht unerheblicher Nebenerwerb von Scharfrichtern.)

-Die endgültige Urgicht durfte nicht zeitgleich mit der Folter aufgezeichnet werden, wohl aber sollten alle Aussagen protokolliert werden (Art. 46) Die einzelnen Punkte waren "in guete" (ohne Folter) zu wiederholen (Art. 56). Theoretisch konnte man die Aussage selbst auf dem Richtplatz noch widerrufen, aber dann bestand die Gefahr der erneuten Folterung.

-Suggestivfragen waren verboten (Art. 56), schaut man sich die Frageprotokolle an, sofern erhalten, sieht es aber etwas anders aus.

-Es gab noch immer eine salvatorische Klausel, nach der man Dinge so handhaben durfte, wie sie nach Gewohnheitsrecht seit eh und je im Ort geschehen sind. Das steht in den Urteilssprüchen auch eindeutig drunter.

-Die Zaubereiartikel der Carolina beziehen sich ausschließlich auf geschehenen Nachteil/Schaden.

Das ganze Prozedere war standardisiert und im Vergleich zu vorher aber definitiv ein Fortschritt, weil es eben eine "gnugsamer anzeygung" bedarf und Rechtsbeistand erholt werden sollte.
 
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Innozenz III. bekämpfte die Ketzerbewegungen der Waldenser und Katharer, von Hexenverfolgungen ist mir nichts bekannt. Die römische Inquisition wurde erst 1233 gegründet. Die Haltung der Kirche zu Hexerei war widersprüchlich. Das gedankliche Konstrukt eines Teufelspaktes von Hexen und der Hexerei als einer besonderen Form der Häresie wurde eigentlich erst durch den Dominikaner Heinrich Institoris in dieser Radikalität formuliert. Die Kirche lehnte lange die Idee des Teufelspakts als Aberglauben ab.

Ich finde es problematsich, Ketzer- und Hexenprozesse strikt zu trennen. Diejenigen die der "Hexerei" angeklagt wurden, wurden meistens auch der Häresie angeklagt - wie Du gesagt hast, aufgrund des Konstruktes des Teufelspaktes (aber auch der "Teufelbuhlschaft") als besondere Form der Häresie.
Auch wenn bei der Einführung der Inquisition gegen Katharer/Albigenser noch lange nicht von Hexerei und Teufelspakt die Rede sein kann, war die Verbindung von Häresie und "Teufelsbeziehung" aber schon gegeben. Bereits Konrad von Marburg, der in diesen Anfangszeiten der Inquisiton aktiv war, hatte Ketzer beim Papst als "Teufelsanbeter" deklariert. Im Übrigen hatte Konrad vom Papst das Recht zugestanden bekommen, das ordentliche Inquisationsverfahren abzukürzen - was das ganze noch effizienter machte.

Die Bedeutung des Drucks der "Srasse" auf Hexenprozesse kann einerseits, soweit mir bekannt, in einzelnen Fällen durchaus nachgewiesen werden. Andererseits habe ich bei solchen Aussagen immer den Verdacht, dass damit die Verantwortung der mittelalterlichen Kirche marginalisiert werden soll. Dabei wird (bewusst ?) übersehen, dass die Frauenfeindlichkeit der Kirche - welche wenn nicht bis auf Paulus so doch bis auf Augustinus zurückverfolgt werden kann - wesentlicher Bestandteil der Hexenverfolgung war. Das Volk kann zwar, aus welcher Motivation auch immer, Hexen "Schadenzauber" vorwerfen aber der Vorwurf der "Teufelsbuhlschaft", welche am besten noch in allen anatomischen Details des vollzogenen Aktes gestanden werden sollte, ist kaum der Fantasie des "gemeinen Mannes" oder des Adligen entsprungen sondern ein reines Konstrukt theologisch gebildeter, verklemmter Geistlicher und Mönche.
 
Vielen Dank ihr Lieben für eure aufklärende Texte! Mich würde noch "Die Bulle" vom Papst Innozenz III und Inhalt der sog. Bulle sehr interessieren.
Ich habe mal im Netz geschaut, aber bin nicht so recht schlau draus geworden, welches Buch mir wirklich weiter helfen könnte. Vom "Cautio Criminales" habe ich gefunden, aber da gibt es mehrere...Welches Buch sollte ich mir kaufen? *grübel*
z. B. das hier?
(s. Anhang)

Könnte mir jemand auch ein Buch nennen, welches das Thema "Die Bulle von Innozenz III" behandelt?
Bitte, bitte...

LG Monika
 

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4. Die erneute Befragung.
Zu einer weiteren Folter durfte es im Inquisitionsprozess nicht kommen. D.H. insofern der Beschuldigte sich beim Widerruf nach der Folter nicht in Widersprüche verstrickte, war da bei einem rechtsgültigen Verfahren nichts zu machen.
Heisst das, wenn nach der Folter die Geständnisse wiederrufen (ohne Widersprüche) wurden, war das ein Freispruch ?
Jedenfalls hat Jacques de Molay, dem Grossmeister der Templer, den Widerruf nichts genützt - wobei der Templerprozess wohl auch nach mittelalterlicher Vorstellung nicht rechtsgültig war.

Aber wenn man das ganze schon werten will: Ich sehe jetzt den Fortschritt in der Rechtssprechung durch die Einführung der Inqusition nicht. Vorher galten als Beweismittel der Parteieneid, der Zeugeneid und der Augenschein. Wenn sich die eidlichen Aussagen widersprachen, musste ein Gottesurteil entscheiden. Natürlich ist das Gottesurteil aus heutiger Sicht völlig absurd, aber im Hinblick auf die Vorstellungen jener Zeit folgerichtig - Gott kann ja nicht zulassen, das ein Unschuldiger verurteilt wird. Und gelegentlich konnte das Gottesurteil durch einen Zweikampf entschieden werden, wobei manchmal sogar noch Berufskämpfer zur Verfügung standen. Die Ablösung des Gottesurteils durch die Geständnis-Erpressung einer hochnotpeinlichen Befragung genannten Folter erschliesst sich mir nicht.
 
Die Ablösung des Gottesurteils durch die Geständnis-Erpressung einer hochnotpeinlichen Befragung genannten Folter erschliesst sich mir nicht.
Ich meine natürlich, es erschliesst sich mir nicht, wo da ein Fortschritt sein soll. Ist irgendwie wie die moderne Definition von Fortschritt: Fortschritt ist, wenn das Neue nicht schlechter ist als das Vorherige. =)
 
Ich meine natürlich, es erschliesst sich mir nicht, wo da ein Fortschritt sein soll. Ist irgendwie wie die moderne Definition von Fortschritt: Fortschritt ist, wenn das Neue nicht schlechter ist als das Vorherige. =)

Es ist natürlich immer eine Frage des Standpunktes. Aus Sicht des Delinquinten mag ein Ordal, ein irrationales Gottesurteil angenehmer gewesen sein, als gefoltert zu werden. Aber der Einsatz der Folter und die Rezeption des Römischen Rechtes führte zu einer Rationalisierung der Prozessführung, so dass man rechtshistorisch durchaus von Fortschritt sprechen kann. Der rennomierte Jurist Jean Bodin oder auch Benedikt Karpzow waren Befürworter der Folter, erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts wurde mit Friedrich von Spee und dem Frühaufklärer Christian Thomasius Kritik an der Folter laut.
 
jetzt bin ich verwirrt.
Ich habe mir mal vor einiger Zeit eine Doku "Hexenjagd" von 3Sat aufgezeichnet. Hier ist die Rede von dem 1. GroßInquisitor Thomas de Torquemada, ein Spanier.
Er galt als der abartigste Inquisitor, der scheinbar ohne Gnade Beschuldigte zu einem Geständnis zwang.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tomás_de_Torquemada

Unterscheidet sich die spanische Glaubenslehre von dem der Römischen katholischen Kirche?
Was ist der Unterschied zwischen Dominikaner und der katholischen Kirche in Rom in bezug der Glaubenslehre?

Ohjee, ich weis noch viel zu wenig ... :rotwerd:
 
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