Wo wurden im Mittelalter die Hexen verbrannt?

Es ist natürlich immer eine Frage des Standpunktes. Aus Sicht des Delinquinten mag ein Ordal, ein irrationales Gottesurteil angenehmer gewesen sein, als gefoltert zu werden. Aber der Einsatz der Folter und die Rezeption des Römischen Rechtes führte zu einer Rationalisierung der Prozessführung, so dass man rechtshistorisch durchaus von Fortschritt sprechen kann. Der rennomierte Jurist Jean Bodin oder auch Benedikt Karpzow waren Befürworter der Folter, erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts wurde mit Friedrich von Spee und dem Frühaufklärer Christian Thomasius Kritik an der Folter laut.

Ein Oral lief also in drei Schritten ab:

Gottesurteile dienten als letzter Ausweg, um die Wahrheit zu ermitteln. Das gängige Verfahren sah im Vorfeld die Benennung von Zeugen vor, die für oder gegen den Angeklagten aussagten. Konnten keine geeigneten Zeugen gefunden werden, verließ man sich im nächsten Schritt auf Eidhelfer - eine Gruppe von ein oder zwei Dutzend Personen, die mit ihrem Eid den Kläger oder Beklagten unterstützten. Erst wenn aufgrund dieser Maßnahmen kein eindeutiges Urteil gefällt werden konnte, griff man auf Gottesurteile zurück.

Wie im Gegensatz dazu die Folter zu einer Rationalisierung - also einer vernünftigeren, zweckmäßigeren, strafferen - Prozessführung führte ist mir schleierhaft. Es gab auch drei oder mehr Stufen und einen größeren technischen Aufwand.
 
Weil beim Gottesurteil der bessere Kämpfer und das Glück darüber entschieden, ob ein Beklagter am Ende für schuldig oder unschuldig galt. Beim regelhaft geführten Inquisitionsprozess dagegen musste der Kläger für den falschen Vorwurf gerade stehen und der Beklagte hatte auch ohne der bessere Kämpfer zu sein oder den besseren Kämpfer stellen zu können eine realistische Chance auf den Freispruch.
 
Ein Oral lief also in drei Schritten ab:
Ordal

Gottesurteile dienten als letzter Ausweg, um die Wahrheit zu ermitteln. Das gängige Verfahren sah im Vorfeld die Benennung von Zeugen vor, die für oder gegen den Angeklagten aussagten. Konnten keine geeigneten Zeugen gefunden werden, verließ man sich im nächsten Schritt auf Eidhelfer - eine Gruppe von ein oder zwei Dutzend Personen, die mit ihrem Eid den Kläger oder Beklagten unterstützten. Erst wenn aufgrund dieser Maßnahmen kein eindeutiges Urteil gefällt werden konnte, griff man auf Gottesurteile zurück.
Verlinke doch einfach den Wikipedia-Artikel anstatt ihn selektiv zu kopieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gottesurteil

Wie im Gegensatz dazu die Folter zu einer Rationalisierung - also einer vernünftigeren, zweckmäßigeren, strafferen - Prozessführung führte ist mir schleierhaft. Es gab auch drei oder mehr Stufen und einen größeren technischen Aufwand.
Das liegt in der mittelalterlichen Rechtsprechungspraxis begründet, die eine Verurteilung aufgrund Beweisführung und Indizien nicht zuließ. Verurteilt wurde ein Beschuldigter, wenn mindestens zwei Augenzeugen mit unbescholtenem Leumund gegen ihn aussagten, oder wenn er ein Geständnis ablegte.
 
Vom "Cautio Criminales" habe ich gefunden, aber da gibt es mehrere...Welches Buch sollte ich mir kaufen? *grübel*
z. B. das hier?
Wenn Du Dir das Buch wirklich zulegen willst, achte darauf, dass es die Übersetzung von Joachim-Friedrich Ritter ist. (ISBN 3-423-06122-7) Soweit ich weis, gibt es auch eine lateinische Version auf dem Markt.

Ob es Dir weiterhilft, kann ich nicht sagen, er argumentiert gegen das Unwesen der Hexen- und Folterprozesse, wobei er seine Eindrücke als Beichtvater von Hexen schildert. Das Buch ist im Gegensatz zur 'Trutznachtigall' an die Gebildeten der Zeit gerichtet und daher auch in Übersetzung nicht immer leicht zu verstehen. Es nutzt Aristotelische Logik, wozu es leider keine Einführung gibt, die ich empfehlen kann. Auf der anderen Seite stand Spee im Gegensatz zu manchen anderen mit beiden Beinen auf dem Boden, wodurch seine Schilderung sehr eindringlich werden kann.

Seine Argumentation gegen die Folter hat bis heute Gültigkeit. Allein das macht die Cautio Criminalis meiner Ansicht nach wert, gelesen zu werden.

Wenn es Dir aber generell um Hexenprozesse geht, musst Du wissen, dass er natürlich nur die Praxis seiner eigenen Zeit angreift und schildert. Zum Mittelalter erfährst Du dort nichts. Es kommt eben auf die Fragen an, die Dir das Buch beantworten soll.

Da gebrauchte Exemplare sehr günstig gehandelt werden, ist es für mich ein Ausweg, zu empfehlen über ein Exemplar aus zweiter Hand nachzudenken.

EDIT: Ich sehe gerade, das bei Wikipedia Digitalisate der zeitgenössischen Übersetzung von 1647 verlinkt sind. Wenn die altertümliche Sprache kein Hindernis ist, kannst Du ja erst einmal online hineinschauen.
 
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Danke sehr! Da schaue ich mal... :)

Könntest du mir noch einen Rat geben? Zu gerne möchte ich mal den Inhalt der Bulle von
Papst Innozenz III erfahren. Gibt es darüber auch Literatur?
 
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Wenn ich mich recht entsinne lebst du doch im näheren Umkreis von Magdeburg, oder? Im Stadtarchiv in Schönebeck gibt es den umfangreichsten Aktenbestand zu den Hexenprozessen in SA. Die dortige Archivleiterin ist auf dem Gebiet sehr bewandert und absolut hilfsbereit. Ggf. kannst du es auch dort mal versuchen. :winke:
 
oh, das hab ich gar nicht gewußt!! Du bringst mir auf eine geniale Idee.. Da werde ich mal anfragen, ob mir einen Zugang gewährt werden kann.
Muss sowieso nochmal nach Schönebeck. Da schau ich dann mal rein.
Danke für den Tipp

LG Monika :yes:
 
...Es ging nicht darum, die Angeklagten zu quälen. Inquistion heißt zunächst einmal 'Befragung'. Die - ich spreche jetzt ausdrücklich von der Inquisition des 13. Jhdts., nicht von der Spanischen Inquisition
(Auszug aus Text von El Quijote)

@El Quijote:

Was ist denn der Unterschied zwischen der Inquisition des 13. Jh. und der spanischen Inquisition?
Lehnte sich die Handhabung der Befragung/zeigen der Folterinstrumente bis hin zur Folter nicht den Richtlinien der spanischen Inquisition? Was gibt es da für Unterschiede?
Hatte z. B. die spanischen Inquisition andere Richtlinien verfolgt, um bei den vermeintlichen Hexen ein Geständnis zu erzwingen?
Soviel mir bekannt ist, war die spanische Inquisition eine Staatliche Behörde, die der Papst erlaubt hat, wogegen die Inquisition im 13, Jh. von der katholischen Kirche abgelehnt wurde?
Liege ich da richtig?
Das ist mir i-wie noch unklar.

LG Monika
 
Inquisition ist erstmal nur ein rechtliches Verfahren zur Wahrheitsfindung und hat von daher genausoviel mit Hexerei wie mit anderen Straftatbeständen in dieser Zeit zu tun. Ich würde Inquisition, selbst wenn es wörtlich übersetzt Befragung heißt, eher mit Untersuchung erklären.
 
Wieso sollte die Kirche die Inquisition abgelehnt haben? Sie wurde von Dominikanern und Franziskanern auf päpstliche Weisung durchgeführt.

Die spanische Inquisition hebt sich von der des Mittelalters zunächst durch die Menge der Opfer ab und dann auch durch ihre Stoßrichtung. Zwar waren es weiterhin die Dominikaner, die mit ihr betraut waren, aber ihre Stoßrichtung war ein mehr auf die nationale Vereinigung der spanischen Königreiche ausgerichtet. Und es ging weniger um Häretiker die aufgrund "falscher" Lehren verfolgt wurden. Tatsächlich waren sehr viele Neuchristen, die man verdächtigte, dem jüdischen Glauben ihrer Vorväter anzuhängen, Opfer der Spanischen Inquisition. Später auch einfach politisch missliebige Personen (die Spanische Inquisition wurde erst im 19. Jhdt. abgeschafft).

Wir sollten hier aber wieder zur Hexenthematik zurückkehren.
 
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Wir sollten hier aber wieder zur Hexenthematik zurückkehren.

Kleiner Hinweis für diejenigen, die vielleicht bis Mitte Februar einen Besuch am Niederrhein (Moers) planen:

Da selbsten ein Anfang zu brennen gemacht - Aberglaube und Hexenwahn am Niederrhein
Schon die Antike und das Mittelalter kannten die Vorstellung von Zauberern und Zauberinnen. Doch erst die Neuzeit prägte eine mörderische„Hexenlehre“ aus, die sich seit Mitte des 15. Jahrhunderts verbreitete: Es ging jetzt um Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexensabatt, Hexenflug und Schadenszauber …

Im 15. Jahrhundert breitete sich ausgehend von der Schweiz die „moderne“ Hexenverfolgung aus. Der 1487 durch den päpstlichen Inquisitor Heinrich Cramer (lat. Institoris) veröffentlichte malleusmaleficarum („Hexenhammer“) führte auch am Niederrhein zu einer vermehrten Anzahl von Hexenprozessen.

http://www.geschichtsforum.de/757040-post328.html
 
...Es ging nicht darum, die Angeklagten zu quälen. Inquistion heißt zunächst einmal 'Befragung'. Die - ich spreche jetzt ausdrücklich von der Inquisition des 13. Jhdts., nicht von der Spanischen Inquisition
(Auszug aus Text von El Quijote)

@El Quijote:

Was ist denn der Unterschied zwischen der Inquisition des 13. Jh. und der spanischen Inquisition?
Lehnte sich die Handhabung der Befragung/zeigen der Folterinstrumente bis hin zur Folter nicht den Richtlinien der spanischen Inquisition? Was gibt es da für Unterschiede?
Hatte z. B. die spanischen Inquisition andere Richtlinien verfolgt, um bei den vermeintlichen Hexen ein Geständnis zu erzwingen?
Soviel mir bekannt ist, war die spanische Inquisition eine Staatliche Behörde, die der Papst erlaubt hat, wogegen die Inquisition im 13, Jh. von der katholischen Kirche abgelehnt wurde?
Liege ich da richtig?
Das ist mir i-wie noch unklar.

LG Monika

Ich bin auf dem Gebiet garantiert nicht so kompetent wie El Quichote. Wenn ich richtig liege, unterstand die Spanische Inquisition als Behörde, Moriskos, Kryptojuden, Protestanten u. a. Häretiker zu verfolgen der spanischen Krone, bzw den Monarchen von Kastilien und Aragon und Inquisitoren wie dem berüchtigten Tomas de Torquemada wurde vom Papst lediglich die nötige Kompetenz in Fragen des kanonischen und römischen Rechts attestiert. Man muss da differenzieren zwischen der theologischen Autorität des Papstes als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und in seiner Funktion als weltlicher Kirchenfürst über das Patrimonium Petri. Die Inquisitoren des 13. Jahrhunderts unterstanden nicht lokalen Kirchenfürsten und wurden teilweise wie der aus dem Roman "Der Name der Rose" bekannte Bernado Gui als Generalinquisitoren für ein bestimmtes Gebiet ernannt und mit gerichtlichen Vollmachten ausgestattet, um Verfahren gegen Häretiker wie die Katharer zu koordinieren und gegebenenfalls mit weltlichen Herrschern zusammenzuarbeiten. Ein Inquisitor musste bewandert in römischem und kanonischen Recht sein und die nötige Kompetenz besitzen, um Häretiker, Kryptojuden, Kryptomuslime überhaupt als solche zu erkennen, denn die gab es auch nach dem Abschluss der Reconquista 1492, als Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragon die letzte Bastion der Mauren in Granada eroberten. Einige Literaturhistoriker vermuten, dass die von Miguel Cervantes Antihelden Don Quichote angebetete Dulcinea, ein grobes Bauernmädchen, die hervorragenden Serranoschinken zubereiten kann, als Kryptojüdin beschrieben wird. Viele Muslime und Juden konvertierten zum Schein, um Vertreibung und Schlimmerem zu entgehen, übten aber heimlich weiterhin ihre alte Religion aus. Inquisitoren wie Torquemada wurden also von der spanischen Krone eingesetzt und der Papst segnete deren Handeln lediglich ab, bestätigte, dass sie nicht gegen Dogmen und Lehrmeinungen des Heiligen Stuhles verstießen.

Hexenverfolgungen gingen von geistlichen und weltlichen Herrschern aus, der schon erwähnte Francesco Albizzi untersuchte als Beauftragter des Papstes und Inquisitor der Römischen Inquisition Fälle von Hexerei im Patrimonium Petri. Er hielt es nicht für ausgeschlossen, dass es Hexerei und Schadenszauber gab, fand aber dafür andere Erklärungen wie psychische Krankheiten, Epilepsie u. a. Während seiner Tätigkeit als Inquisitor wurde in Rom keine Frau als Hexe exekutiert. Als Albizzi als Gesandter des Heiligen Stuhles während des Dreißigjährigen Krieges zu den Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück reiste und mit Entsetzen die Verfolgungen in Kurköln, Würzburg und Bamberg beobachtete, hatte der Papst nicht mehr die politische Macht, Verfolgungen Einhalt zu gebieten. Meines Wissens war Innozenz VIII. der einzige Papst, der sich in der Bulle Summis desiderantes affectibus schriftlich zu Hexerei äußerte.

Luther und Calvin glaubten an Hexen, ebenso wie James I. Auch Protestantische Herrschaften verfolgten Hexen, die letzte europäische Hexe wurde, wenn ich mich nicht täusche 1782 in Glarus in der Schweiz exekutiert. Die drei Hexen, die in Shakespeares Macbeth auftreten und dem Antihelden die Herschaft eines Thanes von Cawdor und die schottische Krone verheißen, sind keine Ausgeburten von Macbeths erhitzter Phantasie sondern real.

Gemeinden, die, teils vom Druck der Straße gedrängt, Hexenverfolgungen veranstalteten wie Lemgo wiederholten das experiment meist nicht, denn oft wurden sie zum kollektiven Massenwahn, dem in den Bistümern Würzburg, Bamberg, in der Reichsstadt Nördlingen und anderswo auch Eliten zum Opfer fielen. In Würzburg wurden Frauen von Ratsherren hingerichtet. Die Mutter des Astronomen Keppler entging in Leonberg nur mühsam der Exekution. Katherina Henot, die Friedrich von Spee in Köln als Beichtvater betreute war Posthalterin. Anna Holl aus Nördlingen war Inhaberin des angesehenen Gasthauses zur Krone und wurde mehrfach gefoltert, wiederrief aber immer wieder Geständnisse und kam auf Fürsprache ihrer Verwandschaft aus Ulm frei. Aber ich schweife ab, eigentlich ging es ja um die Spanische Inquisition- hoffe mal, dass ich mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehne.
 
technisch gesehen ist das Inquisitionsverfahren dadurch gekennzeichnet dass Ankläger und Richter ein und dieselbe Person sind.


Nicht unbedingt, oft wurden für Untersuchungsverfahren einer Acta Inquisitionis Specialis auch juristische Fakultäten von Universitäten hinzugezogen, und zumindest was Kriminalverfahren gegen Räuber und Gauner betrifft, sahen der oder die Inquisiten, den oder diejenigen, die letztlich das Urteil sprachen gar nicht. Mancher erlebte den Ausgang des Verfahrens gar nicht mehr, weil er unterdessen in den erbärmlichen Gebäuden starb, die als "Untersuchungshaftanstalten" dienten- eine eigene Gefängnisarchitektur entwickelte sich flächendeckend erst im 19. Jahrhundert. Die Eruierung von Zeugen und Zeugenaussagen dauerte manchmal jahrelang. Mancher schaffte es auch, in der Zwischenzeit auszubrechen. Gefürchtet waren Anfang des 19. Jahrhunderts die Spezialgerichtshöfe der franzölsischen Justiz, wo schnell relativ schnell Verfahren abgeschlossen wurden und keine Berufung möglich war. Die Verteidigungsmöglichkeiten waren eingeschränkt. Erst nach Abschluss der Ermittlungen konnten (bestallte) Verteidiger tätig werden, die keine eigenen Zeugen benennen konnten. Eine Verteidigung war nur auf interpretatorischer Basis der Ermittlungsergebnisse möglich. Trotzdem gelang es manchem Verteidiger, Mandanten freizubekommen. Wer nur abgebrüht genug war, kein Geständnis abzulegen, hatte durchaus Chancen freizukommen.
 
Als Schülerin habe ich einmal für den Unterricht Ausschnitte aus einem Aufsatz in unserem Schulbuch gelesen, wo es um die Abschaffung der Folter (in der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert) ging. Bei den Argumenten, dass die Anwendung von Folter eben für Wahrheitsfindung nicht wirklich sinnvoll ist, fand sich auch eine Argumentation darauf Bezug nahm, dass entscheidend ist, ob der/die Angeklagte die Nerven behält und sich so kein Geständnis abpressen lässt.
 
Wieso sollte die Kirche die Inquisition abgelehnt haben? Sie wurde von Dominikanern und Franziskanern auf päpstliche Weisung durchgeführt.

Die spanische Inquisition hebt sich von der des Mittelalters zunächst durch die Menge der Opfer ab und dann auch durch ihre Stoßrichtung. Zwar waren es weiterhin die Dominikaner, die mit ihr betraut waren, aber ihre Stoßrichtung war ein mehr auf die nationale Vereinigung der spanischen Königreiche ausgerichtet. Und es ging weniger um Häretiker die aufgrund "falscher" Lehren verfolgt wurden. Tatsächlich waren sehr viele Neuchristen, die man verdächtigte, dem jüdischen Glauben ihrer Vorväter anzuhängen, Opfer der Spanischen Inquisition. Später auch einfach politisch missliebige Personen (die Spanische Inquisition wurde erst im 19. Jhdt. abgeschafft).


Wir sollten hier aber wieder zur Hexenthematik zurückkehren.

Stimmt, das sollten wir. Ich nehme an, Brissotin meint die Prozessform eines Inquisititionsprozesses wie er bis zu Beginn des 19. Jhds üblich war, und der hatte tatsächlich nichts- oder nur wenig mit der Spanischen oder Römischen Inquisition als Institution zur Verfolgung der Häretikerbewegungen des Mittelalters zu tun. Bis ins frühe 19. Jhd war in den deutschen Ländern ja immer noch die Constitutio Criminalis Carolina als Strafrechtsordnung gültig, die immer wieder reformierte und ergänzte Halsgerichtsordnung Karls V. Diese ging allerdings auf frühere Strafgerichtsordnungen wie die Constitutio Bambergensis zurück, die wiederum aus der Rezeption des Römischen Rechtes im Spätmittelalter zurückging. Diese Prozessform hatte allerdings ihren Ursprung in der Verfolgung der Häretikerbewegungen ihren Ursprung. So sehr sich einem auch die Haare dabei sträuben mögen, stellte diese Prozessform einen Fortschritt dar, insofern, weil Verfahren gegen Häretiker und Kriminelle eine Rationalisierung und große Kompetenz in Fragen des Römischen und Kanonischen Rechtes erforderten. Die auf altgermanischen Rechtstraditionen basierenden Instrumentarien der Rechtsfindung wie Gottesurteil, Wergeldzahlung, Reinigungseid und Leumundszeugnissen waren mit den Anforderungen an die Wahrheitsfindung nicht mehr kompatibel.

Die mittelalterliche Strafjustiz war zweifellos grausam, und sie sollte grausam sein, musste grausam sein, denn sonst hätten sie keinen Sinn gehabt. Es galt, den durch die Tat verletzten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Weder gab es den Anspruch, den Delinquenten zu bessern, noch gab es so etwas wie eine qualifizierte Polizei, noch gab es Gefängnisse für Freiheitsstrafen. Die alteuropäische Justiz brauchte das "Fest der Martern", das "Theater des Schreckens" wie es Richard van Dülmen nannte.
Das einzige Rehabilitierungsangebot bestand darin, dass der "arme Sünder" die Tat bereute und sich hinrichten ließ. Erst die "Geburt des Gefängnisses" ersetzte das "Fest der Martern" durch die Freiheitsstrafe der longe dureé wie es Michel Foucault nannte. Das wirkt irritierend auf uns, die wir mit den Idealen der Aufklärung aufgewachsen sind. Die Justiz war brutal, aber es war keine "sinnlose Brutalität".

Die alteuropäische Justiz kannte aber auch Barmherzigkeit mit dem armen Sünder. Man brandmarkte ihn, man folterte ihn, aber man hätte ihn nicht jahrelang in der Todeszelle schmoren lassen. Statt Waterboarding gab es Daumenschrauben. Manche Urteile wurden gar nicht vollstreckt oder in Pilgerreisen umgewandelt in der Hoffnung den Delinquenten nicht wiederzusehen. Und seien wir doch mal ehrlich, der Grundsatz der Resozialisierung ist ein Stück Papier und der der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz eine Utopie. Wer vorbestraft ist, wird aus der Gesellschaft ausgestoßen, wird in einem Überwachungsstaat nicht mehr seines Lebens froh. Folter erlebt wieder eine Renaissance, die Sicherungsverwahrung wird extrem ausgeweitet, auch wenn uns Law and Order-Vertreter glauben machen wollen, es träfe nur Kinderschänder und Vergewaltiger und es geschehe zu unserer aller Sicherheit. Dort wo es die Todesstrafe gibt, sind Angehörige ethnischer und sozialer Minderheiten überproportional häufig vertreten. Gefängnisse werden privatisiert, die Schutzhaft kehrt zurück als "Unterbindungsgewahrsam". Das Wegsperren und die Psychiatrisierung von Gefangenen, auch von Jugendlichen nimmt in erschreckender Weise zu. Für jedes soziale Millieu die passende Unterdrückung. Oft nicht nur für eine lange Dauer, sondern so lange wie es dem Gefälligkeitsgutachten gefällt. Das trifft längst nicht nur für Typen zu, die man einfach nicht auf die Menschheit loslassen kann, deren Taten einem den Magen umdrehen.
Nietzsche hat einmal geschrieben: "Unsere größte Schuld gegenüber den Verbrechern besteht darin, dass wir sie als Schufte behandeln". Vielleicht werden spätere Generationen dabei genauso Abscheu empfinden, wie man es gegen Galgen und Rad haben und haben sollten. Aber genug schwadroniert, zurück zu den Hexen und zur Inquisition!

Wieviele fielen der Folter zum Opfer? Tausende und ein paar Zerquetschte.
 
Als Schülerin habe ich einmal für den Unterricht Ausschnitte aus einem Aufsatz in unserem Schulbuch gelesen, wo es um die Abschaffung der Folter (in der Habsburgermonarchie im 18. Jahrhundert) ging. Bei den Argumenten, dass die Anwendung von Folter eben für Wahrheitsfindung nicht wirklich sinnvoll ist, fand sich auch eine Argumentation darauf Bezug nahm, dass entscheidend ist, ob der/die Angeklagte die Nerven behält und sich so kein Geständnis abpressen lässt.


Friedrich von Spee sagte, man gebe ihm das Instrumentarium der Folter und er würde von einem Unschuldigen alles hören, was er hören wolle. Im 18. und frühen 19. Jhd wurde sie aber längst nicht mehr mit der Härte wie noch einige 100 Jahre früher angewandt, und abgebrühte Kriminelle konnte das nicht mehr erschrecken. Kriminaluntersuchungen aus dem 18. und frühen 19. Jhd zeigen, dass mit der Humanisierung der Strafjustiz unter dem Einfluss der Aufklärung die Gewaltkriminalität abnahm. Viele Banditen taten ihren Opfern nur das an, was vorher ein Henkersknecht an ihnen selbst ausprobiert hat. Kriminalisten wie Rebmann, Schäffer, Keil und andere, erfuhren durch humane Behandlung ihrer Gefangenen mehr. Die entstehende bürgerliche Gesellschaft hatte auch ein größeres Interesse an einer Erklärung für kriminelles Verhalten als die ständische. Von daher lässt sich das Argument der Abschreckung nicht belegen.
 
Man brandmarkte ihn, man folterte ihn, aber man hätte ihn nicht jahrelang in der Todeszelle schmoren lassen.
@Scorpio, ich kann Deinem Beitrag nur beipflichten aber an dieser Stelle nicht.
Sogar einer der schlimmsten und grausamsten Malefizmeister, der Zentgraf des Fürstabtes Balthasar von Dernbach, Balthasar Nuss (Balzer Ross), der in nur 3 Jahren, 1603 bis 1606 250 Menschen im Hochstift Fulda verbrennen ließ ,musste, nachdem ihm Bereicherung nachgewiesen wurde, jahrelang auf seine Hinrichtung warten.
Nach dem Tod des Fürstabts wurde Balzer Ross verhaftet und 12 Jahre in Haft gehalten. Ihm wurde der Prozess wegen Bereicherung an seinen Opfern gemacht. Er wurde 1618 enthauptet .Es gab also durchaus Fälle, in denen die Delinquenten jahrelang bis zu ihrer ihre Hinrichtung warten mussten. Auch wenn es hier einmal einen Hexenverfolger traf.
 
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