Maria Theresia: Die Kaiserin in ihrer Zeit

ursi

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Eine "Weiberherrschaft" war im 18. Jahrhundert an sich nicht ungewöhnlich - ungewöhnlich aber war, dass Kaiserin Maria Theresia das Geschäft des Regierens als ihre persönliche Aufgabe derart ernst nahm und mit äußerster Akribie betrieb. Damit unterschied sie sich von vielen europäischen Monarchen, die lieber ihren Neigungen nachgingen und die Amtsgeschäfte gern anderen überließen. Dass Maria Theresia nicht nur in dieser Hinsicht eine außergewöhnliche Frau war, zeigt diese eindrucksvolle Biographie.
Barbara Stollberg-Rilinger lässt in ihrer meisterhaften Darstellung die Verhältnisse am Habsburger Hof, in der Stadt Wien, im Heiligen Römischen Reich und in den vielen Ländern lebendig werden, aus denen sich die Monarchie zusammensetzte. Ihre Haupt- und Staatsaktionen wie der Erbfolgekrieg (1740 - 1748) oder der Siebenjährige Krieg (1756 - 1763) gegen ihren Erzfeind Friedrich den Großen von Preußen werden ebenso anschaulich beschrieben wie das Verhältnis zu Ehe, Sexualität und Schwangerschaft, die Erziehung ihrer vielen Kinder, die Divertissements bei Hofe, die erbitterten Konflikte mit dem Sohn und Mitregenten Joseph II. und nicht zuletzt die unbarmherzige Religionspolitik der kompromisslos katholischen Kaiserin, die am Ende wie aus der Zeit gefallen schien. Gestützt auf zahllose, mitunter kaum bekannte Quellen, entsteht ein ganz einzigartiges Portrait Maria Theresias. Es ist frei von hagiographischen Zügen und zeigt eine Matriarchin von äußerstem Pflichtbewusstsein, die sich selbst ebenso wie ihre Familie und ihre Untertanen einem strengen Regiment unterwarf.

Barbara Stollberg-Rilinger • Maria Theresia: Die Kaiserin in ihrer Zeit • C.H.Beck • 2017 • 1083 Seiten
 
Erstens es ist ein Buch das ich empfohlen habe. Das Buch hat an der Leipziger Buchmesse den ersten Preis erhalten und ist sehr lesenswert.

Lustig, das ihr nun über einen Buchtitel streitet, wo doch Wiki alles aufklären würde:

Nach dem Tode ihres Gatten Franz I. Stephan 1765 trug Maria Theresia folgenden "Großen Titel":

Maria Theresia, von Gottes Gnaden römische Kaiserin, Wittib, Königinn zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Gallizien, Lodomerien, etc. etc., Erzherzoginn zu Österreich, Herzoginn zu Burgund, zu Steyer, zu Kärnten und zu Crain, Großfürstin zu Siebenbürgen, Marggräfin zu Mähren, Herzoginn zu Braband, zu Limburg, zu Luxemburg und zu Geldern, zu Württemberg, zu Ober- und Nieder-Schlesien, zu Mailand, zu Mantua, zu Parma, zu Piacenza und Guastalla, Fürstinn zu Schwaben, gefürstete Gräfinn zu Habsburg, zu Flandern, zu Tirol, zu Hennegau, zu Kyburg, zu Görz und Gradisca, Markgräfinn des Heiligen Römischen Reiches zu Burgau, zu Ober- und Nieder Lausitz, Gräfinn zu Namur, Frau auf der Windischen Mark und zu Mecheln etc., verwittibte Herzoginn zu Lothringen und Baar, Großherzoginn zu Toskana, etc.

Schon nachdem ihr Mann 1745 die Kaiserwürde erhielt, wurde die Bezeichnung Kaiserin von ihr selbst und anderen verwendet. Neben den anderen Titeln wurde sie als Kaiserin Maria Theresia oder Maria Theresia von Österreich bezeichnet (wobei letzteres öfters für Maria Theresia von Spanien (1638–1683) verwendet wurde). Erst nachdem 1804 das Erb-Kaisertum Österreich begründet wurde, bezeichnete man sie als Maria Theresia, Kaiserin von Österreich, Kaiserin Maria Theresia von Österreich oder österreichische Kaiserin Maria Theresia.


http://www.preis-der-leipziger-buchmesse.de/de/Preistraeger/Barbara-Stollberg-Rilinger/
 
Zuletzt bearbeitet:
.....Diskussionen, die den Titel Kaiserin bei Maria Theresia in Abrede stellen, sind die intellektuellen Triumphe der Kleingeister und Halbgebildeten...

Nein echt jetzt, dieses Thema ist durch.

Maria Theresia
AUGUSTA IMPERATRIX
 
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.....Diskussionen, die den Titel Kaiserin bei Maria Theresia in Abrede stellen, sind die intellektuellen Triumphe der Kleingeister und Halbgebildeten...

Nein echt jetzt, dieses Thema ist durch.

Maria Theresia
AUGUSTA IMPERATRIX
so brauchst mir jetzt nicht kommen,
sie ist keine Kaiserin gewesen, wie sie sich selbst genannt hat ist dafür nicht ursächlich, weder gewählt noch gekrönt noch sonstwas, und als Jurist bin ich in staatsrechtlichen Dingen sicher nicht halbgebildet, darf ich deine diesbezügliche akademische Ausbildung erfragen?
 
so brauchst mir jetzt nicht kommen,
sie ist keine Kaiserin gewesen, wie sie sich selbst genannt hat ist dafür nicht ursächlich, weder gewählt noch gekrönt noch sonstwas, und als Jurist bin ich in staatsrechtlichen Dingen sicher nicht halbgebildet, darf ich deine diesbezügliche akademische Ausbildung erfragen?

Jurist bin ich auch. Eine meiner akademischen Ausbildungen.....
 
Aber meinetwegen - dann halt noch einmal:
Maria Theresia war Frau eines Kaisers - ALSO KAISERIN

Krönungen einer Kaiserin im HRR? GAB ES NICHT.

Also wenn alle anderen Gattinnen der Kaiser trotzdem KAISERINNEN waren, dann galt das auch für Maria Theresia. Die übrigens König von Ungarn war, dafür aber Königin von Böhmen...
 
In Zeiten der erwählten Römischen Kaiser ist es vielleicht nicht ganz korrekt eine Krönung zu verlangen.

Wie in vielen war das HRR auch bei den Kaiserinnen widersprüchlich. Sie wurden nur als Königin gekrönt und hatten dennoch auch als Kaiserin staatsrechtliche Pflichten und eine eigene Kanzlei.

Das ist nun aber kein großes Rätsel. Zuerst war im Mittelalter ja einfach die Frau des Monarchen ebenfalls Königin oder Kaiserin. Schließlich krönte man sie auch, wobei das Ritual der männlichen Krönung übernommen wurde. Da sie dabei auf der Brust gesalbt werden musste, fand ein Teil der Zeremonie hinter einem Sichtschutz statt, so sehr hielt man am männlichen Vorbild fest. Die erste Königin, von der Salbung und Krönung belegt sind, war Kaiserin Kunigunde, die 1002 durch Erzbischof Willigis von Mainz im Paderborner Dom gekrönt wurde. Wahrscheinlich war sie nicht die erste, zu den Bedingungen der Heiratsurkunde der Theophanu gehörte ja, dass sie Teil an der Kaiserherrschaft haben solle. Daher geht man davon aus, dass sie gekrönt wurde. Es kann natürlich vermutet werden, dass Otto der Große auch seiner Frau Adelheid diese Ehre zukommen ließ. Es erklärte jedenfalls ein Stück weit, dass beide die Regentschaft für Otto III. relativ unproblematisch übernehmen konnten. Manche Könige hatten wesentlich mehr Probleme anerkannt zu werden. Problematisch ist trotz der Heiratsurkunde, ob sie zur Kaiserin oder zur Königin gekrönt wurde. Hier ist das erst einmal unerheblich, zumal es dabei auch um Formalien geht, über die ein Quellenautor nicht unbedingt so genau informiert war. Das entweder so oder so reicht mir in dem Fall, denn die Geschichte geht ja noch weiter.

Die Herrscherinnen hatten durchaus Aufgaben und Macht. Schon ihr Auftreten als Petentinnen in wichtigen Urkunden zeigt das. Sie wurden nun auch gesalbt und gekrönt - vielleicht schon Adelheid, wahrscheinlich ab Theophanu, sicher bezeugt ab Kunigunde. Und sie wurden seit derselben Zeitspanne nach der Kaiserkrönung ihres Mannes als Kaiserin betrachtet. Rechtlich galten sie als consors regni, seit Theophanu, bezeugt in der Heiratsurkunde, stand ihnen auch das consortium imperii zu. Später wird denn auch von der consors imperii berichtet. (consors=Teilhaberin)

Spätestens nach dem Tod Ottos II. wird die Nützlichkeit dieser -sonst wohl eher theoretischen- Erweiterung der Position einer Herrscherin offensichtlich. Und bei Kunigunde dient ihre Krönung schon der Durchsetzung und Aktualisierung von Herrschaft.

Und Kunigunde wurde 1014 auch zur Kaiserin gekrönt. Und nach ihr wurde das zur Gewohnheit. Nun, das ist vielleicht eher als Festkrönungen zu interpretieren. Dennoch ist nicht zu leugnen, dass die Frauen der Kaiser Kaiserinnen waren.

In Zeiten der Gleichberechtigung muß darauf hingewiesen werden, dass eine Kaiserin anders definiert war, als ein Kaiser. Und darin liegt natürlich so manche Fehlerquelle begraben. Wenn z.B. in der Presse die Rede davon ist, dass Theophanu Mitregentin ihres Mannes und danach Kaiserin war, dann ist da etwas falsch verstanden worden. Eine Kaiserin war eben kein weiblicher Kaiser.

Und natürlich hat sich die Position im Laufe der Zeit geändert. Aber zu sagen, dass es sie nicht gab, ist falsch. Es gab Staatsrechtler, die sie ignorierten oder bestritten, weil es in ihren Augen nicht sein konnte, dass Frauen herrscherliche Aufgaben wahrnahmen. Und natürlich spielt auch eine Rolle, dass das ein Ansatzpunkt war, mit dem leicht gegen jede Frau in einer Machtposition argumentiert werden konnte.

Maria Theresia nannte sich jedenfalls Römische Kaiserin. Auch ohne Krönung. Punkt.

Genau betrachtet ist also beides korrekt: Es gab keine Kaiserinnen, dafür aber Kaiserinnen.

Und wir hatten das auch schon mal irgendwo.

Und heutige staatsrechtliche Vorstellungen würde ich nicht ohne weiteres auf das HRR übertragen, auch wenn es natürlich für Rechtshistoriker neben Rom wohl das interessanteste Thema ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich das zufassen kann, gab es das Amt der"Kaiserin", was sich aber rechtlich, inhaltlich und offiziell vom Amt des männlichen "Kaisers" unterschied?

Kannst du mir "consors regni", "consortium imperii" und "consors imperii" erläutern?

Aber widersprichst du dir nicht selbst? Anfangs sagst du:

"Wie in vielen war das HRR auch bei den Kaiserinnen widersprüchlich. Sie wurden nur als Königin gekrönt und hatten dennoch auch als Kaiserin staatsrechtliche Pflichten und eine eigene Kanzlei.",

später aber:

"Und Kunigunde wurde 1014 auch zur Kaiserin gekrönt. Und nach ihr wurde das zur Gewohnheit. Nun, das ist vielleicht eher als Festkrönungen zu interpretieren. Dennoch ist nicht zu leugnen, dass die Frauen der Kaiser Kaiserinnen waren."

Was stimmt nun?
 
Das bearbeiten klappt auch nicht. Zur Teilhabe bei Kunigunde schon mal: Dick/Meyer 2.Akt: Leben und Nachlegen Kunigundes, in: Wemhoff (Hg.), Kunigunde - empfange die Krone, Paderborn 2002.
 
Vielleicht diskutiert ihr mal darüber, was Maria Theresia für Reformen gebracht hat und wie ihre Regierungszeit aussah. Man darf auch über den Inhalt des Buches diskutieren, sofern man es gelesen hat.
 
Vielleicht diskutiert ihr mal darüber, was Maria Theresia für Reformen gebracht hat und wie ihre Regierungszeit aussah. Man darf auch über den Inhalt des Buches diskutieren, sofern man es gelesen hat.

ähm, ja, guter Punkt:winke:

Vielleicht sollte ein neuer Thread eröffnet werden, der den Titel "Kaiserintitel des HRR" o. ä. lautet. Oder wenn man das Thema weiter fassen will, ob der Ehepartner des Monarchen automatisch den gleichen Titel bekommt "Titel des Ehepartners des Monarchen". Während beim Ehemann einer Königin der Titel nicht übergeht, ist es wohl umgekehrt so. So wurde aus Claus von Arnsberg nach seiner Hochzeit mit der Königin der Niederlande nicht der König der Niederlande, sondern wurde nur Prinz. Ähnliches wie mit Prinz Philipp der trotz Ehe mit Königin Elisabeth nur Prinz blieb: Why isn’t Prince Philip King? – Royal Central

Aber zumindest in den Niederlanden und in Spanien wurden die Ehefrauen zur Königin (Reina Sofia bzw. Letizia und in den Niederlanden Königin Máxims).
 
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