Preußen - Ab wann eine Realunion

Lafayette II.

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Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Frage bzgl. der Entwicklung Preußens von einer reinen Personalunion hin zu einer Realunion. Ab wann war offiziell -"de jure" -letzteres der Fall? Ich finde aktuell dazu nichts, außer, dass "informell" immer Bezug auf die Königskrönung Friedrichs I./III. Bezug genommen wird. War dies der Zeitpunkt der "informell" stattfindenden Realunion oder bereits früher bzw. später?

Im englischen WIkipedia fand ich dazu was interessantes:

" From 1701 onward, the Hohenzollern domains were referred to as the Kingdom of Prussia, or simply Prussia. Legally, the personal union between Brandenburg and Prussia continued until the dissolution of the Holy Roman Empire in 1806" Brandenburg-Prussia - Wikipedia

Könnte mich jemand aufklären? Vielen Dank.
 
Aus der deutschen Wiki:

Dieses Belehnungsverhältnis endete 1657 mit dem Vertrag von Wehlau, durch den die volle Souveränität über das Herzogtum vom König von Polen an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dessen leibliche Erben überging. Damit erlangten die brandenburgischen Kurfürsten endgültig die Stellung souveräner Herzöge in Preußen, und die Union zwischen Brandenburg und Preußen begann den Charakter eines einheitlichen Staatsgebildes anzunehmen.

Herzogtum Preußen – Wikipedia
 
Aus der deutschen Wiki:

Dieses Belehnungsverhältnis endete 1657 mit dem Vertrag von Wehlau, durch den die volle Souveränität über das Herzogtum vom König von Polen an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dessen leibliche Erben überging. Damit erlangten die brandenburgischen Kurfürsten endgültig die Stellung souveräner Herzöge in Preußen, und die Union zwischen Brandenburg und Preußen begann den Charakter eines einheitlichen Staatsgebildes anzunehmen.

Herzogtum Preußen – Wikipedia

Das habe ich auch gelesen, weiß aber nicht, ob ich dies als langsamen Beginn hin zur "de facto" Realunion sehen kann.
 
Ich habe die Vermutung, dass es sich rein rechtlich bis zum Ende des HRR um eine Personalunion handelte, denn im Reichstag hatten die einzelnen Teile Preußens weiterhin ein einzelnes Stimmrecht. Das würdeja ja eigentlich nur Sinn ergeben, wenn es formell unterschiedliche Reichs unmittelbare Territorien waren.
Siehe dazu die Auflistung der Reichstagsmitglieder 1792 bei Wiki: de.m.wikipedia.org/wiki/Reichsfürstenrat
 
Bei der Frage nach dem "de jure" muss ich passen. "Informell" würde ich sagen, so ab 1657 begannen Brandenburg und Preußen mehr zu teilen als einen gemeinsamen Herrscher.

Mit dem Westfälischen Frieden waren die Territorialstaaten des Reiches faktisch weigehend souverän (ja, theoretisch erst ab 1806). Mit dem Ende der polnischen Oberherrschaft über Preußen konnten die Hohenzollern auch dort schalten und walten, wie sie wollten. In genau dieser Zeit schuf Friedrich Wilhelm (der "Große Kurfürst") die Grundlagen für den Absolutismus in Brandenburg-Preußen: Ein stehendes Heer (für das gesamte Herrschaftsgebiet) und die Anfänge einer zentralen Verwaltung (für das gesamte Herrschaftsgebiet). Ich würd schon sagen, dass sind die ersten Schritte zu einer Realunion. Dass das ganze ein langwieriger Prozess war, ist klar.
 
Schwierig zu sagen. Nach meinem Verständnis war die Krönung und Schaffung im Jahr 1701 des neuen Titels König in Preußen nur auf das Gebiet des vormaligen Herzogtums Preußen beschränkt. Erst im Laufe des 18. Jhdts. scheint sich wohl der Begriff Preußen auf alle hohenzollerschen Gebiete ausgedehnt zu haben.
 
Schwierig zu sagen. Nach meinem Verständnis war die Krönung und Schaffung im Jahr 1701 des neuen Titels König in Preußen nur auf das Gebiet des vormaligen Herzogtums Preußen beschränkt. Erst im Laufe des 18. Jhdts. scheint sich wohl der Begriff Preußen auf alle hohenzollerschen Gebiete ausgedehnt zu haben.

Das ist anscheinend von offizieller Seite recht bald nach der Krönung erfolgt. Ich gehe auch vom späten 17. bis frühes 18. Jahrhundert aus . Leider ist es zu lange her dass ich Christopher Clarks "Preußen" gelesen habe als dass ich noch sagen könnte, was er geschrieben hat.
 
De jure würde ich auch bis 1806 von einer Personalunion sprechen.

Der Kurfürst war ja nur eingeschränkt Herr über seine Territorien. Theoretisch war das von mehreren Faktoren abhängig. 1. die Erbfolge, was ja im ganzen 17. und 18. Jh. kein Problem darstellte und durch die Erbverträge zwischen den Wettinern und Hohenzollern sogar weiter abgesichert wurde - so dass die Habsburger völlig außen vor blieben, selbst wenn wettinische bzw. resp. hohenzollerische Linien en masse ausgestorbenen wären (Preußen ist daher manchmal als Schutzmacht der Ernestiner aufgetreten). 2. die offizielle Belehnung. Völlig egal ob per Erbfolge erbberechtigt, musste offiziell der Erbe mit den Territorien im Reich immer wieder belehnt bzw. die Belehnung im Falle des Ablebens des Kaisers bestätigt werden. Scheinbar war die sogenannte Mutung (eine Gebühr für die Belehnung) aber kein ausschlaggebender Faktor, ob die Belehnung rechtens war. Zwar holte FW II. bspw. die von F II. sozusagen hinterzogenen Mutungsgebühren (die für so zahlreiche eigentlich separate Reichsgebiete recht erheblich gewesen sein müssen) zu zahlen nach - vielleicht ein der Legitimation eher eingedenker Fürst - aber es schein F II. auch keine Probleme gemacht zu haben, dass er nicht zahlte.

Für Preußen entfielen solche Gebühren. Wenn ich mich recht entsinne, ließ sich F I. aber von August dem Starken in seiner Funktion als König in Polen die Souveränität Preußens von Polen lieber nochmal bestätigen, was zur Anerkennung der preußischen Krone gewiss beigetragen hat.
 
De jure würde ich auch bis 1806 von einer Personalunion sprechen.

Der Kurfürst war ja nur eingeschränkt Herr über seine Territorien. Theoretisch war das von mehreren Faktoren abhängig. 1. die Erbfolge, was ja im ganzen 17. und 18. Jh. kein Problem darstellte und durch die Erbverträge zwischen den Wettinern und Hohenzollern sogar weiter abgesichert wurde - so dass die Habsburger völlig außen vor blieben, selbst wenn wettinische bzw. resp. hohenzollerische Linien en masse ausgestorbenen wären (Preußen ist daher manchmal als Schutzmacht der Ernestiner aufgetreten). 2. die offizielle Belehnung. Völlig egal ob per Erbfolge erbberechtigt, musste offiziell der Erbe mit den Territorien im Reich immer wieder belehnt bzw. die Belehnung im Falle des Ablebens des Kaisers bestätigt werden. Scheinbar war die sogenannte Mutung (eine Gebühr für die Belehnung) aber kein ausschlaggebender Faktor, ob die Belehnung rechtens war. Zwar holte FW II. bspw. die von F II. sozusagen hinterzogenen Mutungsgebühren (die für so zahlreiche eigentlich separate Reichsgebiete recht erheblich gewesen sein müssen) zu zahlen nach - vielleicht ein der Legitimation eher eingedenker Fürst - aber es schein F II. auch keine Probleme gemacht zu haben, dass er nicht zahlte.

Für Preußen entfielen solche Gebühren. Wenn ich mich recht entsinne, ließ sich F I. aber von August dem Starken in seiner Funktion als König in Polen die Souveränität Preußens von Polen lieber nochmal bestätigen, was zur Anerkennung der preußischen Krone gewiss beigetragen hat.

Danke!

Unabhängig davon, ist mir die enge Verbundenheit zwischen Hohenzollern und Wettinern komplett neu. Kannst du mir in dieser Thematik mehr Informationen geben damit einen Überblick bekomme?
 
Danke!

Unabhängig davon, ist mir die enge Verbundenheit zwischen Hohenzollern und Wettinern komplett neu. Kannst du mir in dieser Thematik mehr Informationen geben damit einen Überblick bekomme?
Ich müsste nochmal suchen gehen, glaube aber dass das in einem Buch entweder über den Wasunger Krieg oder über den Herzog Anton Ulrich von Sachsen-Meiningen stand, dass sich Preußen diplomatisch in die Konflikte der zahlreichen ernestinischen Linien nach dem Tod verschiedener Herzöge mit dem Verweis auf die Erbverträge einmischte.
 
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