Römisches Staatsrecht - Lohnt die genauere Untersuchung ?

Mittelwalter

Mitglied
Hallo,

ich habe momentan im Rahmen meines Jura-Studiums die Möglichkeit eine Seminararbeit zur Römischen Rechtsgeschichte zu schreiben. Bei der Themenwahl bin ich komplett frei und momentan auch ein wenig von der Fülle der möglichen Ansetzpunkte überfordert.

Deshalb würde ich mich über ein paar Themenvorschläge von euch freuen und auch, wo es literaturtechnisch genug zum stöbern und zitieren gibt.

Momentan bin ich dabei mich mit Wolfgang Kunkels Römische Rechtsgeschichte in das Thema einzulesen.

Grundsätzlich würde ich lieber etwas über das römische Staatsrecht als über das römische Privatrecht schreiben, allerdings weiß ich nicht, ob genug zitierfähige und aussagefähige Quellen in den Bereichen existieren, die mir so vorschweben.

So hatte ich z.B. die Idee, etwas über die Außerkraftsetzung bzw. den Neugebrauch der republikanischen Verfassung in der Spätphase der Republik und im Übergang zum Prinzipat zu schreiben. So könnte ich mir vorstellen, anhand prägender Persönlichkeiten dieser Zeit wie Sulla, Cäsar und Augustus eine Art Transformationsbericht des römischen Staatsrechtes zu schreiben.

So weit meine Ideen für diese Arbeit. Umfang sind ca. 20 Seiten, daher nicht allzu viel Platz.

Wenn ihr Anregungen zu (besseren) Themensetzungen für die Arbeit, Literatur und Primärquellen habt, würde mich das echt freuen. Mir gehts mit der Nachfrage auch nicht darum, es mir möglichst bequem zu machen. Ich möchte nur vermeiden, mich in einem Thema, das rechtsgeschichtlich nichts hergibt, zu verrennen und bin mir bei der Fülle an möglichen Ansetzpunkten etwas unsicher.

Schonmal danke im Voraus an alle , die hierzu Ideen haben.
 
Hallo,

ich habe momentan im Rahmen meines Jura-Studiums die Möglichkeit eine Seminararbeit zur Römischen Rechtsgeschichte zu schreiben. Bei der Themenwahl bin ich komplett frei und momentan auch ein wenig von der Fülle der möglichen Ansetzpunkte überfordert.

Deshalb würde ich mich über ein paar Themenvorschläge von euch freuen und auch, wo es literaturtechnisch genug zum stöbern und zitieren gibt.

Momentan bin ich dabei mich mit Wolfgang Kunkels Römische Rechtsgeschichte in das Thema einzulesen.

Grundsätzlich würde ich lieber etwas über das römische Staatsrecht als über das römische Privatrecht schreiben, allerdings weiß ich nicht, ob genug zitierfähige und aussagefähige Quellen in den Bereichen existieren, die mir so vorschweben.

So hatte ich z.B. die Idee, etwas über die Außerkraftsetzung bzw. den Neugebrauch der republikanischen Verfassung in der Spätphase der Republik und im Übergang zum Prinzipat zu schreiben. So könnte ich mir vorstellen, anhand prägender Persönlichkeiten dieser Zeit wie Sulla, Cäsar und Augustus eine Art Transformationsbericht des römischen Staatsrechtes zu schreiben.

So weit meine Ideen für diese Arbeit. Umfang sind ca. 20 Seiten, daher nicht allzu viel Platz.

Wenn ihr Anregungen zu (besseren) Themensetzungen für die Arbeit, Literatur und Primärquellen habt, würde mich das echt freuen. Mir gehts mit der Nachfrage auch nicht darum, es mir möglichst bequem zu machen. Ich möchte nur vermeiden, mich in einem Thema, das rechtsgeschichtlich nichts hergibt, zu verrennen und bin mir bei der Fülle an möglichen Ansetzpunkten etwas unsicher.

Schonmal danke im Voraus an alle , die hierzu Ideen haben.

Rechtsquellen findet man man häufig in Form von Bronzetafeln (nur als Bsp.: Römische (flavische) Tafelgesetze auf dem Acker ). Ansonstn, darüber wirst du in deiner Lektüre schon gestolpert sein, gibt es die Digesten von Ulpian. Auch Ciceros Reden drehen sich vielfach um Rechtliches.
 
Ah super, danke!

Äußern die sich denn explizit zum römischen Verfassungsrecht und der Veränderung der römischen Regierungsorgane ?
Bin momentan noch bei der Bewertung der Zwölf Tafel Gesetze und der Frühzeit , und in dort dreht sich ja fast alles Verschriftlichte um das Privatrecht.
 
Ulpian unterscheidet beispielsweise die via publica von der Privatstraße und hält fest, das neben der Fahrbahn ein ungepflastertes Stück neben der Straße erhalten werden muss und nicht bebaut werden darf. Ist das eher Staats- oder eher Privatrecht?
 
Die römische Verfassung ist in Sachen Quellenlage eine verdammt schlechte Idee. Denn es gab keine codifzierte römische Verfassung im modernen Sinne. Neben unzähligen Einzelgesetzen stützte sich die Verfassung im Wesentlichen auf die mos maiorum. Nennen wir es Tradition oder Vorbild der Alten. Das zu greifen fiel selbst römischen Rechtsexperten ihrer Zeit schwer. Und auch das ius gentium, das römische Äquivalent zum Völkerrecht oder den Menschenrechten ist kaum fassbar.
Vielleicht solltest du deine Aversion gegenüber dem deutlich besser codifizierten römischen Privatrecht übderdenken. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ulpian unterscheidet beispielsweise die via publica von der Privatstraße und hält fest, das neben der Fahrbahn ein ungepflastertes Stück neben der Straße erhalten werden muss und nicht bebaut werden darf. Ist das eher Staats- oder eher Privatrecht?
Aus römischer Sicht, war das wohl Privatrecht. Die Römer kannte keinen Staatsanwalt und auch keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn da ein Anwohner gegen das Gesetz verstieß, hätte selbst der Stadtrat einen Privatmann finden müssen, der dagegen einen Privatprozess vor dem Duumvir oder Prätor anstrengt. Der war aber üblicherweise schnell gefunden.
 
Ah, danke für den Hinweis Agricola, das ist natürlich dann eher schwierig.

Ich denke, ich konzentriere mich dann eher auf den Umgang der verschiedenen prägenden Akteure mit den Staatsorganen.

Zu den Handlungen Sullas, Caesars und Augustus gibt es doch bestimmt mehr Aufzeichnungen, insbesondere wie sie mit Senat, Volksversammlung, Tributkomitien und Magistraten umgegangen sind?
 
Da das eine universitäre Arbeit ist, wäre sicher gut, sich entsprechende Literatur zu besorgen.

Z.B. Williamson, Callie. The laws of the Roman people : public law in the expansion and decline of the Roman Republic, 2004 etc.

Zu dem Band einige Beispiele:
 

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