Wahlrecht in der Weimarer Republik

Dackelhasser

Aktives Mitglied
Kann mir jemand sagen, welches Wahlrecht in der WR herrschte. Einfaches Mehrheitswahlrecht oder kompliziert wie heute?
Leider darf ich beim Unterforum WR nichts schreiben, ggf. kann ein Mod das Thema dorthin verschieben.
 
In der Weimarer Republik galt das Verhältniswahlrecht. Das heißt die Parteien waren im Reichstag und den Landtagen in dem Verhältnis der Wäherstimmen vertreten. Die Parteien stellten Listenverbindungen auf. Es gab keine Sperrklausel. Somit zogen kleine Splitterparteien in die Parlamente ein.
 
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