Adel in Deutschland abgeschafft?!

Widukind

Mitglied
Im neuesten SPIEGEL geht es mal wieder um Ernst August von Hannover. Da wird auch aus einer Prozessakte zitiert, in der sein Titel mit "Seine königliche Hoheit" angegeben ist. Außerdem hätte er danach einen ellenlangen Namen.

Meines Wissens können zwar "Prinz" und "von" Namensbestandteile sein, Adelstitel gibt es in Deutschland aber nicht mehr.

Sieht das jemand anders? Wie heißt Ernst August nach deutschem Namensrecht nun richtig?
 
Widukind schrieb:
Meines Wissens können zwar "Prinz" und "von" Namensbestandteile sein, Adelstitel gibt es in Deutschland aber nicht mehr.

Sieht das jemand anders? Wie heißt Ernst August nach deutschem Namensrecht nun richtig?

Also nach dem Gesetz ist sein Name Ernst August Prinz von Hannover, so muss das auch in seinem Personalausweis stehen. Das Prinz ist meines Wissens Namensbestandteil wie ein Doktor, das steht dann auch im Ausweis. Alle restlichen Titel und Anreden wie königliche Hoheit sind dann eher Ausdruck des Respekts und der Höflichkeit. Ein Muss ist das aber auf gar keinen Fall. Das in seiner Prozessakte sein vollständiger Name steht wundert mich nicht, das ist wohl eher ein Zeichen für juristische Vollständigkeit. Gerichte sind da etwas versessen drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Louis le Grand schrieb:
Dass in seiner Prozessakte sein vollständiger Name steht, wundert mich nicht, das ist wohl eher ein Zeichen für juristische Vollständigkeit. Gerichte sind da etwas versessen drauf.

Ich hätte eher gedacht, dass Gerichte Wert darauf legen, den korrekten Namen anzugeben!
 
Louis le Grand schrieb:
Also nach dem Gesetz ist sein Name Ernst August Prinz von Hannover, so muss das auch in seinem Personalausweis stehen. Das Prinz ist meines Wissens Namensbestandteil wie ein Doktor, das steht dann auch im Ausweis. Alle restlichen Titel und Anreden wie königliche Hoheit sind dann eher Ausdruck des Respekts und der Höflichkeit. Ein Muss ist das aber auf gar keinen Fall. Das in seiner Prozessakte sein vollständiger Name steht wundert mich nicht, das ist wohl eher ein Zeichen für juristische Vollständigkeit. Gerichte sind da etwas versessen drauf.

Stimmt.
Adelstitel sind in Deutschland nur mehr Bestandteil des Namens, in Österreich ganz abgeschafft, Anreden dagegen heute nicht mehr verbindlich.
Z.B. Gloria Fürstin von Thurn und Taxis, Georg Friedrich Prinz von Preußen, Franz Herzog von Bayern.

Z.B. hieß es beim 70. Geburtstag von Herzog Franz von Bayern auch:
"Seine Königliche Hoheit Franz Herzog von Bayern wird 70", aber eben eher höflichkeitshalber.
 
Ernst Augusts Bruder wird übrigens manchmal einfach "Heinrich Hannover" genannt, ohne irgendwelche Titel. Ist der Mann nur bescheiden? Denn immerhin hätte er anscheind das Recht dazu, sich Prinz von Hannover zu nennen.

zu Konradin: Georg Friedrich wird manchmal übrigens auch als "Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit" bezeichnet.
 
Höflichkeit hin oder her - ich finde es nahezu unglaublich, dass in der Bundesrepublik Personen mit Hoheit angesprochen werden und sich diese Leute auch tatsächlich mit Hoheit ansprechen lassen. Glücklicherweise sind wir das Problem mit Hoheiten seit 1918 endgültig quitt!

Anders ist es mit Titeln, die die betreffende Person ehrlich erworben hat. Die Benutzung eines Doktortitels ist m.E. nicht nur eine Frage der Höflichkeit.
 
Ich kenne Leute die arbeiten an ihrem Doktor nicht weil sie ihn gebrauchen könnten, sondern aus purer Eitelkeit.
 
askan schrieb:
Ich kenne Leute die arbeiten an ihrem Doktor nicht weil sie ihn gebrauchen könnten, sondern aus purer Eitelkeit.

Aber lieber eitel auf Basis eigener Leistung als auf Basis eines ererbten Namensbestandteils, oder? ;)
 
Meines WIssens ist der Adel seit dem ende des 1. WKs abgeschafft worden. Soll heißen: Ernst August von hannover heißt mit Hausnamen Herr von Hannover, hat aber keine Ansprüche auf die Anrede "Seine königliche Hoheit". Genauos mit der Grafin von Pfuhl (die aus der Kaffe WErbung ;)), die Gräfin ist Bestandteil des Namens, ist aber KEIN Adelstitel...

In Deutschland wurden die bestehenden Privilegien 1919 abgeschafft und Adelstitel durften nicht neu verliehen werden. In der Weimarer Verfassung (1919) wurde in Artikel 109 der Adelsstand aufgehoben. Die Adelsbezeichnung als Teil des bürgerlichen Namens durfte bestehen bleiben. Durch die Abschaffung der Titel und der Inflation verloren die meisten Adeligen in Deutschland ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundlage.
(Quelle:http://www.printzip.de/index.php?datenbank/besucher/text-anzeige.php?303)
 
Widukind schrieb:
Ich hätte eher gedacht, dass Gerichte Wert darauf legen, den korrekten Namen anzugeben!
"königliche hoheit" ist auch kein teil des namens sondern eine anrede.
wenn dich einer ´herr widukind´ nennt, heisst das ja auch nicht, dass du "herr" heisst.
 
Zurück
Oben