Anrede des Kaisers

ketzer97

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Ich meine irgendwo mal gehört zu haben, dass die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches erst ab dem 15. Jahrhundert die Anrede "Majestät" verlangten, um sich über die Herrscher der Königreiche zu erheben. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich stimmt, nur dass später dann die Könige der anderen Reiche ebenfalls diese Anrede einführten, was die Aktion des Kaisers wieder nutzlos machte.

Wie wurde ein römisch-deutscher Kaiser nun vor der Einführung des Majestätstitels angeredet - einfach "mein Herr"? Und durfte auch der ungekrönte Kaiser bzw. König des Reiches Majestät genannt werden oder galten dafür andere Bestimmungen?

Vielen Dank schon im Voraus.
 
Nun, im niederdeutsch nordeutschen meine ich nach Sachsenspiegel einfach "Here" , bzw. wenn der ansprechende selbst schon wer war, "hoger Here", ohne Namen. Steht irgendwo ganz am Anfang in der Widmung. Ic kriege den Text im mom nicht gelesen
 
Nun, im niederdeutsch nordeutschen meine ich nach Sachsenspiegel einfach "Here" , bzw. wenn der ansprechende selbst schon wer war, "hoger Here", ohne Namen. Steht irgendwo ganz am Anfang in der Widmung. Ic kriege den Text im mom nicht gelesen

Im Heidelberger Sachsenpiegel findest du so etwas nicht:
Swer lenrecht kunnen wil der volge dis / buches lere. alrest sul wi merken / das der herschilt an deme kunige / begint. und indem sibendin lent doch habin di / leyen vorsten den sechstin schilt inden sibendin / bracht sint si der bischoue man wrdin. des er nicht / en was. Phaffen. kouflute. dorfere. wip. und al / le die rechtis darbin. odir unelich geborn sin. und / alle di nicht sin von ritters art. von vatir und von / eldir vatir di sullen len rechtes darben.

Der Oldenburger beginnt so:
dit is der sassen speyghel. Des hilighen geystes minne de sterke mine sinne, dat ik recht und unrecht der Sassen besoede na gotes hulden unde na der welde vromen. etc.

Dem folgen mit - einem Vorsatz über die Setzung des Rechts durch den Kaiser in Mainz - die Dresdener HS und Wolfenbütteler HS.
 
ich meine , will mich aber da wirklich nicht festlegen, irgendwo steht
u(i) sen Heren, de Kunig, etc.nur eine Stelle
 
Meinst du nicht, dass du lieber vorsichtshalber derlei überprüfst, bevor du die Aussage raushaust?
 
El Quichote, wenn ich´s gekonnt hätte, hätte ichs getan. Dann hätte auch nicht "meine" da gestanden, sonder "nach ..... Seite Stelle" .
Kann ich aber nicht mehr, weil ichs im mom nicht gebacken kriege, selber zu suchen. Also, ich meine in dem und dem Buch gelesen zu haben.
Aber ich gelobe Besserung und verspreche, Quelllenvermutungen deutlicher kenntlich zu machen.
 
Der Majestätstitel wurde angeblich erst von Karl V. explizit eingeführt.

Im späten 18. Jh. (konkret bei Joseph II.) wurde der Kaiser von einem Bittsteller dergestalt tituliert:

An die
Römisch Kaiserliche,
auch in Germanien, zu Jerusalem,
Hungarn und Böheim

Königliche Majestät
Allerunterthänigstes
Ansuchen und Bitten
um Allergnädigste
Renovation des Adels-Standes
und
Erhebung in des Heil. Röm. Reichs
Ritter-Stand
nebst dem
Praedicat Edler von,
auch Verbesserung und Vermehrung des
Wappens
mit noch einem Helm.

Allerdurchlauchtigster, Großmäch-
tigster, Unüberwindlichster Römischer
Kaiser, in Germanien, zu Jerusalem,
Hungarn und Böheim König!

Allergnädigster
Kaiser, König
und
Herr, Herr!

Eure Römisch Kaiserliche Majestät wollen allergnädigst geruhen, ...

In allerunterthänigster Getröstung allergnädigster Erhör- und Willfahrung
in allertiefster Devotion ersterbend
Ewr. Römisch Kaiserl. Majestät
allerunterthänigst treu gehorsamster
N. N.​
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Ergänzung:

M a j e s t ä t bezeichnete schon im republikanischen Rom die höchste Macht
und Würde, welche man der gesammten Bürgergemeinde, dem Volke, zuschrieb.
Eine Beeinträchtigung dieser Würde des gesammten Volks gehärte, sowie der
Angriff auf die Verfassung und Sicherheit des Staats, zu den Majestätsver-
brechen. Mit dem Umsturze der Volksregierung ging Würde, Macht und Name
der Majestät auf die römischen Monarchen und von ihnen auf die Kaiser des westl.
Europa über. Den Königen wurde er erst viel später zugestanden; in Frankreich
führten ihn unter Heinrich II. die Hofleute ein, aber noch bei dem westfälischen
Frieden gab es darüber Streitigkeiten. In dem Friedensvertrage von Cambrai
(1529) wird er nur Karl V. beigelegt. Beim Frieden von Crespy (1544) heißt
Karl V. kaiserliche und Franz I. königl. Majestät; und in dem Frieden zu Chateau-
Cambresis (1559) findet man zum ersten Male die Titel allerchristlichste und katho-
lische Majestät gebraucht. In England legte sich Heinrich VIII. zuerst den Titel Ma-
jestät bei. Jetzt wird der Majestätstitel allen europäischen Königen gegeben, nur der
Großsultan wird bloß Hoheit genannt.

Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände (Conversations-Lexikon), Bd. 7, Leipzig 1827, S. 58 f.

Klingt also so, als wäre der Majestätstitel durchaus schon von Kaisern vor Karl V. geführt worden. Neuere Literatur wäre dennoch hilfreich bei der Lösung dieser Frage.
 
Die Regesta Imperii überliefern unter dem Stichwort "maiestatis" drei Urkunden Karls d. Großen und Ludwigs d. Frommen, in denen vom Majestätsverbrechen gehandelt wird.

Unter Ksr. Lothar (840) wirds dann konkret:
Die ansprüche auf das ganze reich, welche Lothar als erbe seines vaters (quia nos divinae maiestatis dispositio successores illius fecit in imperio, quem et in vita sua consortem iam fecerat, urk. für Farfa 840 dez. 15 no 1077) erhebt, darin wol noch bestärkt dadurch dass, (...)

Quelle: Regesta Imperii

Ebenso bei Ludwig II. (866):
germanus noster clarissimus scilicet imperator Hludoguicus adiit maiestatis nostre clementiam

Quelle: Regesta Imperii

Und auch für die Ottonen lässt sich entsprechendes nachweisen. So u.a. für Otto II. (979):
(...) simul etiam nostre maiestatis publico cancellario (...)

Quelle: Regesta Imperii

Demnach lässt sich bereits ein frühmittelalterlicher Gebrauch feststellen.
 
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