Also m.E. gibt es als erste badische Verfassung im technischen Sinne tatsächlich nur die von 1818. Allerdings wurde bereits 1806 der code civil sowie nach und nach die weiteren der Cinq codes („fünf Gesetzbücher“) eingeführt. Vielleicht meint sie das mit Verfassung- und Verwaltungsreform, obwohl das natürlich nicht ganz passt, da der c.c. eher zivilrechtliche Fragen regelt, allerdings auch grundlegende Bürgerrechte postuliert Der Code civil garantierte z.B. allen männlichen Bürgern: * Gleichheit vor dem Gesetz * Freiheit für jeden * Schutz des Privateigentums * Vollkommene Trennung von Staat und Kirche * Abschaffung des Zunftzwangs * Gewerbefreiheit und freie Berufswahl und regelte darüber hinaus * Schaffung der juristischen Basis für die Wirtschaft * Aufzeichnung von Geburten und Todesfällen Er hatte damit in den Grundsätzen also schon einen gewissen Verfassungscharakter. Daneben galten die weiteren Cinq Codes: * Code de procédure civile (Zivilprozessbuch, 1806) * Code de commerce (Handelsgesetzbuch, 1807) * Code d’instruction criminelle (Strafprozessordnung, 1808) * Code Pénal (Strafgesetzbuch, 1810 ) In Deutschland galt der Code civil mit dem Frieden von Lunéville 1801 nicht nur in Baden, sondern u.a. auch in der Pfalz, zu der ja bekanntlich Bayern gehörte und teilweise modifiziert in Würtemberg. Ein in allen drei Gebieten noch heute geltendes Relikt dieses vorkonstitutionellen Rechtes ist übrigens das Recht des Weinbauern, erlaubnisfrei,d.h. ohne Schankkonzession zu bestimmten Zeiten eine Strauß-,Besen- oder Heckenwirtschaft zu betreiben. Google daher mal unter den Stichwörtern Code Civil oder Code Napoleon oder Cinq Codes