vorausschickend schätze ich Ihre Publikationen.
Diesbezüglich möchte ich aber widersprechen. Der obige Disput ist völkerrechtliche Realität für mindestens 25 Jahre und eine Bruchstelle für angestrebte Abkommen zum Seekriegskriegsrecht gewesen. Die Auseinandersetzung zwischen DR und GB wurfde auch nach Kriegsende fortgeführt (Proteste gegen Anlaufen bewaffneter britischer Handelsschiffe in deutsche Häfen der 20er Jahre). Insoweit ist das Rechtshistorie, die übrigens einen Kommandanten und Befehlshaber einer deutschen U-Boot-Flottille (Sohler) nach dem Krieg 1949 zu einer Monographie veranlaßt hat, wie Sie sicher wissen.
Daneben ist dieser Disput - wie sie selbst zum Schluß kommen - unter bündnispolitischen Interessen während eines Weltkriegs geführt worden, was seine "Realität" bzw. historische Bedeutung weiter belegt. Darin lag zugleich sicher eine Instrumentalisierung der Frage, die einer Realität aber nicht widerspricht. Schließlich haben Nicht-Kombattanten stets sehr wohl die Folgen völkerrechtswidriger Handlungen zu tragen gehabt.
Nun kann man sich darüber aufregen, wer Recht hatte oder besser hätte Recht bekommen sollen, und da kann man sicher Akademisierung beklagen: Rechtshistorie. Diese hat aber auch den unbestreitbaren Vorzug, dieses Problem des Völkerrechts aus heutiger Sicht interessenfrei und entspannt diskutieren zu können. Warum sollte man daraus nichts lernen können?
Als Marineexperte wissen sie sicherlich, dass zu dieser Frage des Seekriegs-Völkerrechts mindestens bis in die Siebziger Jahre in der Offiziersprüfung der Marine Stellung (Handakte Völkerrecht) genommen werden mußte. Nun kann man sicher auch hier beklagen: alles Trockenübungen, im Krieg läuft das dann anders. Die Beschäftigung mit ethischen oder völkerrechtlichen Fragen sollte aber nicht deshalb unterbleiben, weil das Ausmaß völkerrechtlicher Verbrechen in der Vergangenheit einmal jede Vorstellungskraft gesprengt hat. Mit dieser Begründung könnten sie ansonsten auf viele Gesetze und auf Moral und Ethik überhaupt verzichten.
Es ist recht unterhaltsam die Aussagen hier sich genüsslich reinzuziehen. Es ist ein rein akademischer Disput, der mit der Wirklichkeit nix zu tun hat.
Diesbezüglich möchte ich aber widersprechen. Der obige Disput ist völkerrechtliche Realität für mindestens 25 Jahre und eine Bruchstelle für angestrebte Abkommen zum Seekriegskriegsrecht gewesen. Die Auseinandersetzung zwischen DR und GB wurfde auch nach Kriegsende fortgeführt (Proteste gegen Anlaufen bewaffneter britischer Handelsschiffe in deutsche Häfen der 20er Jahre). Insoweit ist das Rechtshistorie, die übrigens einen Kommandanten und Befehlshaber einer deutschen U-Boot-Flottille (Sohler) nach dem Krieg 1949 zu einer Monographie veranlaßt hat, wie Sie sicher wissen.
Daneben ist dieser Disput - wie sie selbst zum Schluß kommen - unter bündnispolitischen Interessen während eines Weltkriegs geführt worden, was seine "Realität" bzw. historische Bedeutung weiter belegt. Darin lag zugleich sicher eine Instrumentalisierung der Frage, die einer Realität aber nicht widerspricht. Schließlich haben Nicht-Kombattanten stets sehr wohl die Folgen völkerrechtswidriger Handlungen zu tragen gehabt.
Nun kann man sich darüber aufregen, wer Recht hatte oder besser hätte Recht bekommen sollen, und da kann man sicher Akademisierung beklagen: Rechtshistorie. Diese hat aber auch den unbestreitbaren Vorzug, dieses Problem des Völkerrechts aus heutiger Sicht interessenfrei und entspannt diskutieren zu können. Warum sollte man daraus nichts lernen können?
Als Marineexperte wissen sie sicherlich, dass zu dieser Frage des Seekriegs-Völkerrechts mindestens bis in die Siebziger Jahre in der Offiziersprüfung der Marine Stellung (Handakte Völkerrecht) genommen werden mußte. Nun kann man sicher auch hier beklagen: alles Trockenübungen, im Krieg läuft das dann anders. Die Beschäftigung mit ethischen oder völkerrechtlichen Fragen sollte aber nicht deshalb unterbleiben, weil das Ausmaß völkerrechtlicher Verbrechen in der Vergangenheit einmal jede Vorstellungskraft gesprengt hat. Mit dieser Begründung könnten sie ansonsten auf viele Gesetze und auf Moral und Ethik überhaupt verzichten.