Bitte um Lesehilfe (Dokument von 1819)

unixbook

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Auch bei diesem Erbstück aus der Familiengeschichte bitte ich Euch um eine Lesehilfe. Hier gibt es noch einen Link zu einer größeren Auflösung:
http://dl.dropbox.com/u/2192539/1819.jpg

Vielen Dank!
 

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Ich versuch mich mal dran. :grübel:

Nachdem Kurfürstliche Ober-Renth-Kammer gnädig
geruhet hat, dem Christian Bodesheim die Schornstein
fegerey im hießigen Amte und dem Amt Brotterode
vom 17. May d. J. an auf 3 Jahre zu verleihen
alß wird dieß denen außen genannten Schultheißen
mit der Auflage bekannt gemacht, um ihre unter
gebenen Gemeinden unterm glasanschlag in Kennt
niß zu setzen. Die Schultheißen selbst aber auf
gefordert genannten Concessions-Beständer zu hilfreicher
Hand zu leisten ihn in vor kommenden Fällen zu
unterstützen und bey Aufnehmung der Feuergerätschafts
Designationen wovon ein Theil anher eingeliefert
werden soll, die nötige Außkunft zu geben.
Übrigens wird noch hinzugefügt: daß nach dem 5ten
Art: der Concession bey jedeßmaliger Reinigung
der Schornsteine von jedem 4 Stockwerk hohen und
drüber 2 ggl
von jedem a. 3. Stockwerk und drunter 2 albus
Von einem bloßen Kaminfang oder einer sogenannten
Feuerstätte aber 1 ggl Fegelohn bestimmt ist. Außerdem
für Reinigung der Oefen und Röhren nichts verlangen
darf. Schmalkalden x 13te Augl. 1819
Bodenstein
 
Nachdem Kurfürstliche Ober-Renth-Kammer gnädig
geruhet hat, dem Christian Bodesheim die Schornstein
fegerey im hießigen Amte und dem Amt Brotterode
vom 17. May d. J. an auf 3 Jahre zu verleihen
alß wird dieß denen außen genannten Schultheißen
mit der Auflage bekannt gemacht, um ihre unter
gebenen Gemeinden unterm glasanschlag in Kennt
niß zu setzen. Die Schultheißen selbst aber auf
gefordert genannten Concessions-Beständer zu hilfreicher
Hand zu leisten ihn in vor kommenden Fällen zu
unterstützen und bey Aufnehmung der Feuergerätschafts
Designationen wovon ein Theil anher eingeliefert
werden soll, die nötige Außkunft zu geben.
Übrigens wird noch hinzugefügt: daß nach dem 5ten
Art: der Concession bey jedeßmaliger Reinigung
der Schornsteine von jedem 4 Stockwerk hohen und
drüber 2 ggl
von jedem a. 3. Stockwerk und drunter 2 albus
Von einem bloßen Kaminfang oder einer sogenannten
Feuerstätte aber 1 ggl Fegelohn bestimmt ist. Außerdem
für Reinigung der Oefen und Röhren nichts verlangen
darf. Schmalkalden x 13te Augl. 1819
Bodenstein

Erst mal Respekt, mit einigen Worten habe ich mich nämlich schwergetan. U.a. der Feuergerätschaft.

Ich denke, es soll der 1. Mai sein ("1ten May"). Ziemlich sicher bin ich mir, dass es nicht unter "Glasanschlag", sondern unter "Glockenschlag" heißt.
Das Wort, welches du als Beständer auflöst kann ich nicht lesen (also _eständer schon), aber was soll das sein?
Das a. hat außer dem Punkt auch noch einen Kürzungsstrich (doppelt gemoppelt hält besser) wir können es also getrost als am auflösen.
"Schmalkalden d[en] August" (der Kringel ist ein Kürzungszeichen, ähnlich bei der als ggl. aufgelösten Abkürzung).
 
Den Beständer hab ich ergoogelt, nachdem ich probiert hab welche Worte passen können. Es ist jemand der etwas in Besitz hat, hier die Konzession.
Bei dem Kringel hab ich überlegt was es sein kann. Ein Kürzungszeichen war mir bisher unbekannt, also hab ich wieder was gelernt, gut.
Richtig, der 1. Mai und der Glockenschlag könnten zutreffender sein.
 
Nachdem Kurfürstliche Ober-Renth-Kammer gnädig
geruhet hat, dem Christian Bodesheim die Schornstein
fegerey im hießigen Amte und dem Amt Brotterode
vom 1ten May d. J. an auf 3 Jahre zu verleihen
als wird dies denen außen genannten Schultheißen
mit der Auflage bekannt gemacht, um ihre unter
gebenen(1) Gemeinden unterm Glockenschlag in Kennt
niß zu setzen. Die Schultheißen selbst aber auf
gefordert genannten Concessions-Beständer zu hilfreicher
Hand zu leisten ihn in vor kommenden Fällen zu
unterstützen und bey Aufnehmung der Feuergerätschafts
Designationen wovon ein Theil anher eingeliefert
werden soll, die nötige Außkunft zu geben.
Übrigens wird noch hinzugefügt: daß nach dem 5ten
Art: der Concession bey jedeßmaliger Reinigung
der Schornsteine von jedem 4 Stockwerk hohen und
drüber 2 ggl
von jedem a. 3. Stockwerk und drunter 2 albus
Von einem bloßen Kaminfang oder einer sogenannten
Feuerstätte aber 1 ggl Fegelohn bestimmt ist. Außerdem
für Reinigung der Oefen und Röhren nichts verlangen
darf. Schmalkalden x 13te Augl. 1819
Bodenstein

Als, dies und jedesmaliger haben m.E. keine <ß> sondern verschnörkelte runde <s>,
geben(d)en ist habenden. Hilfreiche ist hülfreiche. Kaminfang ist Rauchfang.
 
Das Wort, welches du als Beständer auflöst kann ich nicht lesen (also _eständer schon), aber was soll das sein?

Könnte man das nicht auch als "Erständer" lesen? So gut bin ich im lesen alter Schriften nicht, aber in dem Zusammenhang (jemand hat eine Konzession erstanden) macht das doch evtl. Sinn?
 
Könnte man das nicht auch als "Erständer" lesen? So gut bin ich im lesen alter Schriften nicht, aber in dem Zusammenhang (jemand hat eine Konzession erstanden) macht das doch evtl. Sinn?

Der zweite Buchstabe ist eigentlich ein ziemlich eindeutiges <e>.
ggl bedeutet im Übrigen Guter Groschen und entspricht 1/24 Taler.
 
Das Wort gab es wirklich. (Noch heute ist "Bestandrecht" ein Sammelausdruck für das Miet- und Pachtrecht, "Bestandgeber" für "Vermieter/Verpächter" und "Bestandnehmer" für "Mieter/Pächter".) Ein "Beständer" war einfach jemand, der etwas, das eigentlich jemand anderem "gehört" (unpräzise ausgedrückt), mit dessen Zustimmung innehat. In Zusammenhang mit einer Konzessionserteilung ist mir der Ausdruck zwar noch nicht untergekommen, aber er passt durchaus, da der Staat ein ihm zustehendes bzw. von ihm kontrolliertes Recht auf Zeit an jemanden vergibt.
 
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