Nachdem Kurfürstliche Ober-Renth-Kammer gnädig
geruhet hat, dem Christian Bodesheim die Schornstein
fegerey im hießigen Amte und dem Amt Brotterode
vom 1ten May d. J. an auf 3 Jahre zu verleihen
als wird dies denen außen genannten Schultheißen
mit der Auflage bekannt gemacht, um ihre unter
gebenen(1) Gemeinden unterm Glockenschlag in Kennt
niß zu setzen. Die Schultheißen selbst aber auf
gefordert genannten Concessions-Beständer zu hilfreicher
Hand zu leisten ihn in vor kommenden Fällen zu
unterstützen und bey Aufnehmung der Feuergerätschafts
Designationen wovon ein Theil anher eingeliefert
werden soll, die nötige Außkunft zu geben.
Übrigens wird noch hinzugefügt: daß nach dem 5ten
Art: der Concession bey jedeßmaliger Reinigung
der Schornsteine von jedem 4 Stockwerk hohen und
drüber 2 ggl
von jedem a. 3. Stockwerk und drunter 2 albus
Von einem bloßen Kaminfang oder einer sogenannten
Feuerstätte aber 1 ggl Fegelohn bestimmt ist. Außerdem
für Reinigung der Oefen und Röhren nichts verlangen
darf. Schmalkalden x 13te Augl. 1819
Bodenstein