Theodor
Neues Mitglied
Habe ein ellenlanges Dekret aus dem Jahre 1697 vor mir liegen, unterzeichnet
links (groß und fett gedruckt) Friedrich Augustus, König und Churfürst
rechts (klein und normale Druckstärke) Christian Augustus, Herzog zu Sachsen,
darunter (noch kleiner) Augustus Beyer.
Leider kann ich das Schriftstück nicht einscannen, da es viel zu groß ist.
Der Inhalt des Dekretes befasst sich mit Jagdangelegenheiten. Da August König von Polen wurde, befürchtete er zweifellos in seiner sprichwörtlichen Jagdleidenschaft, frei nach dem Sprichwort: „Wenn der Herr aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tische“, dass es in seinen Jagdgebieten „drunter und drüber geht“.
Da dieses Beamtendeutsch von damals genauso schwierig zu verstehen ist, wie das von heute, hätte ich zu diesem Dekret einige Fragen:
„ … Nachdem die göttliche Majestät es also gefüget, dass Wir nunmehro die Crone des Königreichs Pohlen erlanget, und also zu diesem Throne erhoben worden, bey solcher Bewandnus aber Uns , von Unsern Chur-Fürstethum und Landen eine Zeitlang oder dann und wann abwesend befinden dürfften, gleichwohl aber die Nothdurft erfordert, dass Wir bey solcher Abwesenheit nicht nur auff confervierung getreuer Untertanen und Erb=Lande, sondern auch auff Unser allda habendes Jagt-Regale und Wild=Bahne, Landes=väterliche Sorgfalt tragen, bevorab da, was diese letztere betrifft, Uns, Zeit Unserer geführten Churfürstl. Regierung, von Unsern Oberhoff=Landjäger=Oberforst=und Wildmeistern vielerley Wildpreths=Deuben und anderer Insolentien halber, und zwar, dass dann und wann einig mit Kugeln oder Schrot, erschossenes Roth=Reh=und Schwartzwildpreth gefunden, die jungen Hasen in der Setz=Zeit auffgegriffen , Repp=Feld=Hüner Enten und Trappen=Eyer ausgenommen , denen vormahligen Holtz= und anderen Verordungen zuwieder, in Unsere und eigene Gehöltze, ohne Unterschied eingetrieben , das Büchsen tragen und platzen ungescheut wieder gebraucht, die Hunde nicht geklöppelt, ja gar mit zu Felde genommen, die Körner=Plätze zu Ankörnung des Wildpreths zugerichtet, mehrer Wild=Gruben gemachet, die Wildbahne also dadurch sehr benachtheiliget, und das Feder=Wildpreth verwüstet, die gefundenen Hirsch=Gehörne und Stangen ungebührlich entwendet, und hierüber noch mehrer Unfug verübet würde, allerunterthänigst einberichtet, und hiernechst, wie etliche Unterthanen, so die Wildpreths=Fuhren zu leisten schuldig, zu Abführung derselben wiedersetzlich, und durch ihre Obrigkeiten so schlecht darzu angehalten würden, dass zu Unserer Hoffstadt geschossene Wildpreth etliche mahl erstinken und verderben müssen, darneben auch dieses, dass dererselben , an die von Adel ergangene, und in der Bestallung angemerckte Inhibition, indem, dass einer von andern , die Netze zum jagen, und Hunde zum hetzen nicht erborgen, noch dieser jenen dieselben leihen soll, gar nicht attendieret, sonder verwefflich geachtet, ….“
Unterzeichnet:
„Urkundlich mit Unserm Chur=Secret besiegelt, und gegeben zu Cracau, am 8. (18.) Septembris 1697.
Friedrich Augustus, König und Churfürst, - Christian Augustus, Hertzog zu Sachsen, Augustus Beyer“
Da ich mich für die Jagd interessiere (bin selbst Jäger) und dieses Schriftstück auf einem ehemaligen Rittergut in meiner unmittelbaren Umgebung gefunden wurde möchte ich natürlich den Sinn dieser Urkunde voll erfassen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier geholfen würde.
links (groß und fett gedruckt) Friedrich Augustus, König und Churfürst
rechts (klein und normale Druckstärke) Christian Augustus, Herzog zu Sachsen,
darunter (noch kleiner) Augustus Beyer.
Leider kann ich das Schriftstück nicht einscannen, da es viel zu groß ist.
Der Inhalt des Dekretes befasst sich mit Jagdangelegenheiten. Da August König von Polen wurde, befürchtete er zweifellos in seiner sprichwörtlichen Jagdleidenschaft, frei nach dem Sprichwort: „Wenn der Herr aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tische“, dass es in seinen Jagdgebieten „drunter und drüber geht“.
Da dieses Beamtendeutsch von damals genauso schwierig zu verstehen ist, wie das von heute, hätte ich zu diesem Dekret einige Fragen:
- Es handelt sich doch zweifellos bei den Unterzeichern um August den Starken und seinen Sohn? Der Unterzeichner Augustus Beyer scheint ein Sekretär des Königs zu sein?
- Der Erlaß sind mit lateinischen Wörtern gespickt, die ich leider nicht verstehe. Um sie im Zusammenhang dazustellen schreibe ich nachfolgenden kompletten Abschitt, die mit lateinischen Begriffen dargestellt sind:
„ … Nachdem die göttliche Majestät es also gefüget, dass Wir nunmehro die Crone des Königreichs Pohlen erlanget, und also zu diesem Throne erhoben worden, bey solcher Bewandnus aber Uns , von Unsern Chur-Fürstethum und Landen eine Zeitlang oder dann und wann abwesend befinden dürfften, gleichwohl aber die Nothdurft erfordert, dass Wir bey solcher Abwesenheit nicht nur auff confervierung getreuer Untertanen und Erb=Lande, sondern auch auff Unser allda habendes Jagt-Regale und Wild=Bahne, Landes=väterliche Sorgfalt tragen, bevorab da, was diese letztere betrifft, Uns, Zeit Unserer geführten Churfürstl. Regierung, von Unsern Oberhoff=Landjäger=Oberforst=und Wildmeistern vielerley Wildpreths=Deuben und anderer Insolentien halber, und zwar, dass dann und wann einig mit Kugeln oder Schrot, erschossenes Roth=Reh=und Schwartzwildpreth gefunden, die jungen Hasen in der Setz=Zeit auffgegriffen , Repp=Feld=Hüner Enten und Trappen=Eyer ausgenommen , denen vormahligen Holtz= und anderen Verordungen zuwieder, in Unsere und eigene Gehöltze, ohne Unterschied eingetrieben , das Büchsen tragen und platzen ungescheut wieder gebraucht, die Hunde nicht geklöppelt, ja gar mit zu Felde genommen, die Körner=Plätze zu Ankörnung des Wildpreths zugerichtet, mehrer Wild=Gruben gemachet, die Wildbahne also dadurch sehr benachtheiliget, und das Feder=Wildpreth verwüstet, die gefundenen Hirsch=Gehörne und Stangen ungebührlich entwendet, und hierüber noch mehrer Unfug verübet würde, allerunterthänigst einberichtet, und hiernechst, wie etliche Unterthanen, so die Wildpreths=Fuhren zu leisten schuldig, zu Abführung derselben wiedersetzlich, und durch ihre Obrigkeiten so schlecht darzu angehalten würden, dass zu Unserer Hoffstadt geschossene Wildpreth etliche mahl erstinken und verderben müssen, darneben auch dieses, dass dererselben , an die von Adel ergangene, und in der Bestallung angemerckte Inhibition, indem, dass einer von andern , die Netze zum jagen, und Hunde zum hetzen nicht erborgen, noch dieser jenen dieselben leihen soll, gar nicht attendieret, sonder verwefflich geachtet, ….“
Unterzeichnet:
„Urkundlich mit Unserm Chur=Secret besiegelt, und gegeben zu Cracau, am 8. (18.) Septembris 1697.
Friedrich Augustus, König und Churfürst, - Christian Augustus, Hertzog zu Sachsen, Augustus Beyer“
Da ich mich für die Jagd interessiere (bin selbst Jäger) und dieses Schriftstück auf einem ehemaligen Rittergut in meiner unmittelbaren Umgebung gefunden wurde möchte ich natürlich den Sinn dieser Urkunde voll erfassen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier geholfen würde.
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