Der Kriegsächtungspakt - Briand-Kellogg-Pakt (1928)

Deutschland 1939 greift Polen an und verletzt hierdurch den BKP. Eine Verletzung des Locarnovertrages lag nicht vor, da sich Deutschland in diesem Vertrag nicht verpflichtet hatte, einen Angriff auf Polen zu unterlassen.

Dann erklärten Frankreich und GB Deutschland den Krieg, was wiederum keine Verletzung des Locarnovertrages durch Deutschland darstellte.

Der Angriff auf die SU stellte ebenfalls keine Verletzung des Locarnovertrages dar, wohl aber eine Verletzung des BKP.

Die deutsche Kriegserklärung an die USA stellt auch keine Verletzung des Locarnovertrages dar, wohl aber eine Verletzung des BKP.

Eine Verletzung des Locarnovertrages durch Deutschland kommt allenfalls in Hinblick auf den Angriff gegen Belgien in Betracht, eine Verletzung des BKP stellte dies aber auch dar.

Fazit: aus dem von einer großen Anzahl von Staaten unterzeichneten BKP konnte das völkerrechtliche Verbot des Angriffskrieges überzeugender abgeleitet werden als von dem nur zwischen einer Handvoll Staaten unterzeichneten Locarnovertrag.
 
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