Dokumente zum Völkerrecht

swie

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Hallo zusammen,

ich bin bei YouTube auf folgendes nordkoreanisches Propagandavideo der "Stimme Koreas" gestoßen:

[MOD/bitte Hinweise zu YT links beachten, ggf. Stichwort verwenden:
http://www.geschichtsforum.de/f8/hinweise-zu-verlinkungen-37262/ ]

Ich habe bereits zu der Stelle vorgespult, die für mich Anlass war, diesen Thread zu eröffnen. Und zwar sagt ein als Rechtswissenschaftler Dr. Ri Gyong Chol (Habe zuvor noch nie von dem Mann gehört) ausgegebener Mann Folgendes:

"Im Paragraphen 9 von Artikel 2 aus dem Gesetzbuch über die Verbrechen gegen Frieden und Sicherheit der Menschheit, das auf dem 6. UN-Völkerrechtssausschuss aus dem Jahr 1954 (?) ausgearbeitet wurde, wurde es eindeutig bestimmt, dass die Ergreifung der politischen und wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen dazu, dem Anderen den eigenen Willen aufzuzwingen, um dabei gewisse Interessen zu verfolgen, ein Verbrechen gegen Frieden und Sicherheit ist.

Im Londoner Vertrag über die Definition der Aggression aus dem Jahr 1933 und in der Resolution der 29. UNO-Vollversammlung aus dem Jahr 1974 wurde hervorgehoben, dass die Sanktionen von Schiffsblockaden über einen souveränen Staat in der Friedenszeit eine Aggressionshandlung im Unrecht ist."

Ich habe im Anschluss daran versucht, Dokumente oder auch nur irgendwelche weiteren Informationen hierzu zu finden, bin aber nicht fündig geworden. Ich hoffe, dass mir vielleicht ein anderes Mitglied des Geschichtsforums weitere Informationen dazu beibringen kann. Am meisten interessieren würden mich die Originaltexte:

  • Londoner Vertrag von 1933
  • UN-Gesetzbuch über die Verbrechen gegen Frieden und Sicherheit der Menschheit
  • 6. UN-Völkerrechtssausschuss von 1954
  • Resolutionen der 29. UN-Vollversammlung von 1974

Sind die erwähnten Abkommen und Vereinbarungen überhaupt authentisch?

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1954:
Sixth Session (1954) ? International Law Commission
2/9:
The intervention by the authorities of a State in the internal or external affairs of another State, by means of coercive measures of an economic or political character in order to force its will and thereby obtain advantages of any kind.

1974:
3:
A/RES/29/3314 - Definition of Aggression - UN Documents: Gathering a body of global agreements
Any of the following acts, regardless of a declaration of war, shall, subject to and in accordance with the provisions of article 2, qualify as an act of aggression:
(a) The invasion or attack by the armed forces of a State of the territory of another State, or any military occupation, however temporary, resulting from such invasion or attack, or any annexation by the use of force of the territory of another State or part thereof,
(b) Bombardment by the armed forces of a State against the territory of another State or the use of any weapons by a State against the territory of another State;
(c) The blockade of the ports or coasts of a State by the armed forces of another State;

1933:
Die London Convention 1933 betrifft iW die Signaturstaaten des Briand-Kellog-Paktes. Dokumente sind im Artikel verlinkt.
https://en.m.wikipedia.org/wiki/War_of_aggression#The_Convention_for_the_Definition_of_Aggression
 
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