Aber eigentlich war Margarete doch nach der Heirat mit Ludwig dem Brandenburger eine wittelsbachische Fürstin und Meinhard ein wittelsbachischer Prinz. Wäre es da dann nicht eher "normal" für diese Zeit gewesen, wenn sie Tirol an Wittelsbach übergeben hätte?
Das Mittelalter hielt an dem überlieferten Grundsatz fest, dass die Blutsverwandten des Erblassers die berufenen Erben sind. Das war in diesem Fall allerdings nicht ganz eindeutig, sodass sowohl Habsburg als auch Wittelsbach Ansprüche erhoben.
Der letzte Tiroler Graf Meinhard III. hatte mit Margarete eine Schwester Rudolfs IV. von Österreich geheiratet. Die Großmutter dieses Rudolfs, Elisabeth, war eine Tiroler Prinzessin, die sich mit Albrecht I. von Österreich vermählt hatte. Auf diese Verwandtschaft gründeten die Habsburger ihre Ansprüche.
Wie du schon richtig gesagt hast, war die Erbfolge zumindest anfechtbar. Immerhin war der Vater Meinhards III., Ludwig von Bayern-Brandenburg, ein Wittelsbacher, sodass diese ebenfalls Anspruch auf Tirol erhoben. Stephan II. von Bayern-Landshut marschierte in Tirol ein, konnte aber in der Schlacht bei Ötting keine Entscheidung erzwingen. Somit kam es 1369 zum Frieden von Schärding, in dem Bayern gegen eine finanzielle Abfindung auf Tirol verzichtete. Einige Gerichte wie Kufstein und Kitzbühel blieben allerdings bei Bayern.
Der Erbstreit um Tirol ist lediglich ein Beispiel für zahlreiche ähnliche Auseinandersetzungen im Reich, die nicht selten auch zu Kriegen führten, wie z.B. im Jülisch-Klevischen-Erbfolgekrieg
Jülich-Klevischer Erbfolgestreit ? Wikipedia . Bei verwickelten Erbstreitigkeiten war es zuweilen Ansichtssache, welcher Erbe dem Erblasser am nächsten gestanden hatte, wobei Juristen der gegenerischen Parteien dicke Gutachten verfassten. Im Fall Tirols hatten die Wittelsbacher nach meiner Meinung mindestens die gleichen Erbrechte wie Habsburg, sodass schließlich die mächtigere Partei den Streit entschied.
Hätte sie nicht einfach auch selbst die Herrschaft über Tirol übernehmen können? Also theoretisch. Praktisch wollten natürlich Habsburg oder Wittelsbach dort jemanden etablieren, am besten so früh wie möglich. Oder?
Für eine erneute Heirat war sie wohl einfach schon zu alt, vermute ich mal, oder?
Es gab im Heiligen Römischen Reich, wo das Salische Gesetz galt, keine weibliche Erbfolge. Margarete Maultasch hätte sich also nach dem Tod ihres Sohnes nicht zur regierenden Gräfin Tirols aufschwingen können. Was es allerdings häufg eintrat waren Frauen, die als Regentinnen für unmündige Söhne das Land verwalteten.
Ausnahmen davon bildeten Fälle, wo ein Herrscher ausdrücklich den Kaiser und andere Mächte darum bat, eine weibliche Erbfolge zuzulassen. Auf diese Weise war ja Margarete Maultasch selbst mit Einwilligung des Kaisers zur Erbnachfolge gekommen, allerdings übernahm die Regierung Tirols ihr Mann Johann von Luxemburg-Böhmen.