Erbfolge bei den Askaniern in Brandenburg

So führte z.B. die capetingische Seitenlinie der Valois Jahrhundertelang ein Schattendasein, bis sie schließlich durch Erbfall zur regierenden Königslinie aufstieg.
Sie hatte aber Besitz und Titel genug, um sich als eigenständige Familie "Valois" zu etablieren. Ansonsten zu "Schatten" siehe Joinville.

Gerade bei der großen Sterblichkeitsrate im MA konnte eine blühende Linie von heute auf morgen aussterben und eine unbeachtete Nebenlinie plötzlich auf den Thron gelangen.
Richtig.
Aber ob man nun sagt: "Linie X stirbt im Mannesstamm aus und wird von Nebenlinie des Hauses X beerbt" oder "Linie X stirbt im Mannesstamm aus und wird von Haus Y beerbt" - das hängt nicht an der Enge der Verwandschaft, sondern daran, ob die erbende Linie als bedeutend genug galt, um eine eigene Bezeichnung zu führen.

Vor allem beim Reichsadel gab's da keine "vergessenen" erbberechtigten Zweige.
Völlig richtig.
Die Verwandschaft und die Erbreihenfolge sind bekannt und juristisch ausschlaggebend.
Mein Punkt ist: NICHT ausschlaggebend ist die Benennung einer Familiensippe.

D.h. konkret hat der Herzog Rudolf von Sachsen-Wittenberg seinen Anspruch NICHT damit begründet, daß er ein Askanier sei - sondern darauf abgehoben, wie er mit dem Erblasser nun konkret verwandt sei.

Und wenn nun z. B. ein als "Wittelsbacher" firmierender Konkurrent die engere Verwandschaft und den direkteren Erbanspruch gehabt hätte, wäre das ausschlaggebend gewesen.
 
Mir fallen nur zwei solcher "Namenssprünge" in der ostfränkischen/deutschen Adelswelt ein.
Mehr fallen mir auch nicht ein (obwohl es unter unbekannteren Häusern wohl solche Fälle auch gegeben hat) - in der Tat ist das aber selten.

Aber die Beispiele reichen schon um zu zeigen, daß die Dynastie-Bezeichnungen eben nur äußere Zuschreibungen sind und keine juristische Verbindlichkeit haben.


Wir sind damals im Studium zu einer ähnlichen Diskussion gekommen. Seminarthema war die Konsolidierung der mittelalterlichen Territorien.
Und die typische Zeitleiste eines solchen Seminarvortrags sah halt so aus: "Im Jahre NNNN starben die Grafen von X aus und die Welfen erbten das, um im Jahre NNNN starben die Herren von Y aus und die Welfen erbten das ..."
Und beim Vortrag über die Habsburger oder die Luxemburger ging das völlig ähnlich.

Und da kam dann die Frage auf, warum eigentlich einige Familien so permanent Söhne bekamen während ringsum alle möglichen anderen Sippen ausstarben.

Und da gab es zwei Antworten:
Zum Einen war es in der Tat so: Von den vielen Familien, die sozusagen anfangs im Rennen waren, gelang halt nur denen ein Aufstieg wie z. B. den Habsburgern, wenn sie auch einige Generationen lang eine klare Erbfolge schafften. Forschungsobjekt als "große Familie" bzw. entstandenes Territorium waren halt nur die Gewinner.

Und zum Anderen stellte sich beim genauen Hinsehen heraus, daß auch die "großen Familien" immer wieder mal "ausgestorben" waren, d.h. keine direkte Erbfolge zu einem Sohn möglich war.
Aber wenn dann der Vetter, vorher nur als Graf von X bekannt, weitermachte, übernahm der halt die Familientradition und den Namen.
Wenn dagegen umgekehrt der "große" Welfe oder Habsburger einen "kleinen" Grafenvetter beerbte, hängte er nur einen weiteren Titel an, die Dynastie aber blieb in der Außensicht natürlich stabil.
 
D.h. konkret hat der Herzog Rudolf von Sachsen-Wittenberg seinen Anspruch NICHT damit begründet, daß er ein Askanier sei - sondern darauf abgehoben, wie er mit dem Erblasser nun konkret verwandt sei.

Und wenn nun z. B. ein als "Wittelsbacher" firmierender Konkurrent die engere Verwandschaft und den direkteren Erbanspruch gehabt hätte, wäre das ausschlaggebend gewesen.
Mal kurz eine Frage: Als was war denn nun Brandenburg ein Lehen? Als Mannlehen, wäre der Einzug durch den Kaiser/König durchaus rechtmäßig gewesen.

Entschuldigt bitte, dass ich das alte Thema nochmal aufgreife.
 
Mal kurz eine Frage: Als was war denn nun Brandenburg ein Lehen? Als Mannlehen, wäre der Einzug durch den Kaiser/König durchaus rechtmäßig gewesen.

Entschuldigt bitte, dass ich das alte Thema nochmal aufgreife.
Was genau meinst du mit "Mannlehen"?
:grübel:
Grundsätzlich war es jedenfalls so, daß es in der gesamten Geschichte Brandenburg/Preußens ausschließlich männliche Markgrafen/Kurfürsten gab.
 
Was genau meinst du mit "Mannlehen"?
Mannlehen (Deutsches Rechtswörterbuch - DRW)

Krünitz sagt zum Thema "Mannlehen":
"Im Allemannischen Lehn=Recht heißt es im 2ten §. des 44 Cap. sehr deutlich: „Es erbet niemand Lehn, denn der Vater uff den Sohn;” und im 21 Capitel des sächsischen Lehnrechts: „Es vererbet auch niemand kein Lehn an einen andern, ohn der Vater auf den Sohn.” Eben dieses gilt nahmentlich auch von Reichs=Lehen."

D.h. also, dass man es scheinbar so auslegen kann, dass nur die Hauptlinie belehnt wird. In der Ortenau wurde es auch so im 18.Jh. gehandhabt, die Reichslandvogtei wurde als Lohn für die treuen Dienste des "Türkenlouis" an das Haus Baden-Baden vergeben und als diese im männlichen Stamm ausgestorben waren, weil es "nur" ein Mannlehen war, wieder 1771 eingezogen, obwohl es ja noch das Haus Baden-Durlach gab.
 
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