Ermächtigungsgesetz: Warum stimmte der Reichstag zu?

ponzelar

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mit dem ermächtigungsgesetz von 1933 endete die weimarer republik. die abgeordneten des letzte gewählten reichstag (soweit sie noch auf freien fuß waren) verabschiedeten lediglich gegen die stimmen der verbliebenen spd-abgeordneten (die kpd-agbeordneten waren in haft oder auf der flucht) die verfassungsänderung, die schließlich zur quasi-verfassung der nazi-herrschaft werden sollte.

wie kam es, daß alle bürgerlichen parteien, von zentrum bis dnvp, der selbstentmachtung und aufhebung der verfassung zustimmten?
 
Also die DNVP würde ich nicht zu den bürgerlichen Parteien zählen ...

Ich denke, die Zustimmung hatte viele Gründe:

- Furcht vor der aufmarschierten SA bzw. Angst, dass es einem so gehen könnte wie den Kommunisten
- die Wirkung des "Tages von Potsdam", wo Hitler dem alten Kriegshelden Hindenburg die Hand schüttelte und sich vor ihm verneigte (lässt interessante Interpretationen zu: a) Hindenburg akzeptiert nun Hitler
b) Hitler verneigt sich vor dem Repräsentanten der Demokratie, was Hindenburg als Reichspräsident war => Hitler wird die Demokratie achten?
c) Hitler verneigt sich vor dem Generalfeldmarschall Hindenburg, einem Repräsentanten des alten Kaiserreichs).
- NS-Propaganda, die Hitler in eine Reihe großer (konservativer) Deutscher stellt
- Hitlers angebliche Erfolge bzw. die Hoffnung, dass er was Wirtschaftskrise und Revision des Versailler Vertrags betrifft erfolgreicher sein würde - also Hitler als messianische Führerfigur oder auch nur als letzte Hoffnung, nachdem sonst nichts geholfen hatte (eine leichte Verbesserung der Arbeitslosenzahlen war ja angeblich schon eingetreten)
- die Tatsache, dass die Rechte des Reichspräsidenten und der Länder ausdrücklich unberührt bleiben sollten laut Ermächtigungsgesetz
 
Papa_Leo schrieb:
Also die DNVP würde ich nicht zu den bürgerlichen Parteien zählen ...

Ich denke, die Zustimmung hatte viele Gründe:

- Furcht vor der aufmarschierten SA bzw. Angst, dass es einem so gehen könnte wie den Kommunisten
- die Wirkung des "Tages von Potsdam", wo Hitler dem alten Kriegshelden Hindenburg die Hand schüttelte und sich vor ihm verneigte (lässt interessante Interpretationen zu: a) Hindenburg akzeptiert nun Hitler
b) Hitler verneigt sich vor dem Repräsentanten der Demokratie, was Hindenburg als Reichspräsident war => Hitler wird die Demokratie achten?
c) Hitler verneigt sich vor dem Generalfeldmarschall Hindenburg, einem Repräsentanten des alten Kaiserreichs).
- NS-Propaganda, die Hitler in eine Reihe großer (konservativer) Deutscher stellt
- Hitlers angebliche Erfolge bzw. die Hoffnung, dass er was Wirtschaftskrise und Revision des Versailler Vertrags betrifft erfolgreicher sein würde - also Hitler als messianische Führerfigur oder auch nur als letzte Hoffnung, nachdem sonst nichts geholfen hatte (eine leichte Verbesserung der Arbeitslosenzahlen war ja angeblich schon eingetreten)
- die Tatsache, dass die Rechte des Reichspräsidenten und der Länder ausdrücklich unberührt bleiben sollten laut Ermächtigungsgesetz

Eine Rolle spielte sicher auch:
Dass ein schon seit Jahren bestehender Zustand legalisiert wurde.

Was man auch nicht vergessen darf, das Ermächtigungsgesetz hatte ja einen Vorgänger! Zu Eberts Zeiten wurde zur Überwindung der Ruhrkrise ebenfalls ein Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Ohne negative Folgen für die Demokratie.
So mancher Politiker der 50er hatte für das Ermächtigungsgesetz gestimmt, es gibt wortreiche Erklärungen von ihnen über das Warum.

Grüße Repo
 
Ich will es mal auf den Punkt bringen. Die anderen Parteien waren von der Gewalt, die inzwischen auf der Straße herrschte und der auch alle KPD-Abgeordnrten zum Opfer gefallen waren, so beeindruckt, dass sie diesem Gesetz zustimmten. Man muß sich vergegnwärtigen, dass dem Machtantritt der Nazis ein jahrelanger Kampf um die Herrschaft auf der Straße vorausgegangen war. Ich erinnere nur an den Altonaer Blutsonntag.
Es ist der SPD hoch anzurechnenb, dass sie als einzige Partei gegen das Eermächtigungsgesetz gestimmt hat.:)
 
Die DNVP war davon abgesehen, in die Regierung involviert, es war klar, dass sie für das Gesetz stimmen würden. Vielleicht mag auch eine Rolle gespielt haben, dass selbst, wenn die KPD-Abgeordneten nicht schon vorher verfolgt und verhaftet worden wären, die Regierung aus NSDAP und DNVP mit ihren Abgeordneten eine Mehrheit erzielt hätte. Da mögen Beweggründe, dass man es sich mit den künftig diktatorisch regierenden Machthabern nicht verscherzen möchte, eine Rolle gespielt haben.

Dass bis auf die SPD niemand gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hat, ist auch ein wenig ein Eingeständnis des Scheiterns der bürgerlichen Parteien. Gerade die diversen Konstellationen im Jahr 1932 zeigten, dass die Republik letztlich auch daran scheiterte, dass es den bürgerlichen Parteien nicht gelang, ein starkes Bündnis gegen die NSDAP zu bilden.

Aber abgesehen davon: die einzig verbliebene Partei von Rang neben der SPD und den Regierungsparteien war das Zentrum mit 70 Abgeordneten - eigentlich auch die letzte verbliebene "bürgerliche" Partei. Sonst gab es nur noch einige Splitterparteien.
 
Zuletzt bearbeitet:
ponzelar schrieb:
mit dem ermächtigungsgesetz von 1933 endete die weimarer republik. die abgeordneten des letzte gewählten reichstag (soweit sie noch auf freien fuß waren) verabschiedeten lediglich gegen die stimmen der verbliebenen spd-abgeordneten (die kpd-agbeordneten waren in haft oder auf der flucht) die Verfassungsänderung, die schließlich zur quasi-verfassung der nazi-herrschaft werden sollte.

wie kam es, daß alle bürgerlichen parteien, von zentrum bis dnvp, der selbstentmachtung und aufhebung der verfassung zustimmten?

Das Ermächtigungsgesetz war formal ein Gesetz und keine Verfassungsänderung, auch wenn mit ihm faktisch die Verfassung weitgehen außer Kraft gesetzt wurde.
Die Frage unterstellt latent, dass die bürgerlichen Parteien gegen das Gesetz eingestellt und zu seiner Befürwortung gezwungen worden seien. Ich denke, dass die Abgeordneten dieser Parteien inhaltlich das Ermächtigungsgesetz weitgehend befürwortet haben.
 
Soweit ich mich erinnere, war das Gesetz ein verfassungsänderndes Gesetz und daher eine Zweidrittelmehrheit notwendig. NSDAP und DNVP alleine hätten es nicht durchbringen können - die Stimmen der bürgerlichen Parteien waren zwingend notwendig, vor allem die des Zentrums.

Dazu auch:
Zunächst stimmte das katholische Zentrum einer Änderung der Geschäftsordnung zu. Dadurch wurde es möglich, daß alle von den Nationalsozialisten inhaftierten Abgeordneten der Kommunisten und der SPD als anwesend gerechnet wurden. Nur aufgrund dieser Zustimmung des katholischen Zentrums wurden die zwei Drittel Mehrheit erreicht, die für ein verfassungsänderndes Gesetz notwendig waren." (Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Geschichte des modernen Bayern. München 2000, 2. Auflage. S. 288-89.)

und: 81 Abgeordnete der KPD hatten keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung; 26 Sozialdemokraten waren vorher verhaftet worden oder waren auf der Flucht. Ohne Zustimmung der Zentrums und der Bayerischen Volkspartei wäre das Ermächtigungsgesetz gescheitert! (Wolfgang Benz. Geschichte der Dritten Reichs. München: Beck, 2000. S.25-26)
 
Repo schrieb:
Eine Rolle spielte sicher auch:
Dass ein schon seit Jahren bestehender Zustand legalisiert wurde.

Was man auch nicht vergessen darf, das Ermächtigungsgesetz hatte ja einen Vorgänger! Zu Eberts Zeiten wurde zur Überwindung der Ruhrkrise ebenfalls ein Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Ohne negative Folgen für die Demokratie.
So mancher Politiker der 50er hatte für das Ermächtigungsgesetz gestimmt, es gibt wortreiche Erklärungen von ihnen über das Warum.

Grüße Repo

Welcher seit Jahren bestehender Zustand? Notverordnungen waren durch den Reichspräsidenten möglich, nicht durch die Regierung - und das war schon von Anfang der Republik an legal.
Richtig, es gab im Jahr 1923 sogar mehrere Ermächtigungsgesetze, allerdings scheinen die zeitlich eng befristet gewesen zu sein - insofern gab es "positive" Vorbilder, an denen sich die bürgerlichen Abgeordneten möglicherweise orientierten. Aber mir ist in den Jahren unmittelbar vor dem Hitlerschen Ermächtigungsgesetz kein Beispiel dafür bekannt, dass die Regierung eine legislative Gewalt gehabt hätte ...
 
Papa_Leo schrieb:
Welcher seit Jahren bestehender Zustand? Notverordnungen waren durch den Reichspräsidenten möglich, nicht durch die Regierung - und das war schon von Anfang der Republik an legal.
...

Naja Papa,
vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt, geschnallt hat Du aber schon was ich meine.

Hier noch das Ermächtigungsgesetz im Wortlaut:
http://www.documentArchiv.de/ns/ermaecht.html,
und hier die Verlängerung von 1937
http://www.documentArchiv.de/ns/1937/ermaechtigungsgesetz-verl_ges.html

Es gab aber außer der SPD umd dem Zentrum noch ein paar demokratische Parteien im Reichstag, z.B. die DStP(DDP) mit dem späteren Bundespräsidenten Th. Heuss (mein Patenonkel), der auch für das Ermächtigungsgesetz stimmte.

Die Rede von Otto Wels vor der Abstimmung:
http://www.salvator.net/salmat/pw/pw1/macht/wels.htm

Grüße Repo
 
Soweit ich mich erinnere, war das Gesetz ein verfassungsänderndes Gesetz und daher eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Das ist natürlich richtig und ich hatte den Punkt der Verfassungsänderung nicht beachtet. Ebenso war mir diese Änderung der Geschäftsordnung unbekannt.

@ Repo: na, du hast ja wahrlich einen prominenten Patenonkel!
Ich hatte die DstP und andere wie die DVP aber nicht mehr dazugerechnet, weil sie im Gegensatz zu vorher nur noch wenige Sitze im einstelligen Bereich erobern konnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klaus P. schrieb:
Die Frage unterstellt latent, dass die bürgerlichen Parteien gegen das Gesetz eingestellt und zu seiner Befürwortung gezwungen worden seien. Ich denke, dass die Abgeordneten dieser Parteien inhaltlich das Ermächtigungsgesetz weitgehend befürwortet haben.

Da ist meiner Ansicht nach etwas dran!
So "latent" scheint schon die Meinung geherrscht zu haben, dass die parlamentarische Demokratie auf die "Anforderungen der Zeit" (Weltwirtschaftskrise + Folgen) keine Antworten hätte.

Das Wort von der Demokratie ohne Demokraten hat schon seine Berechtigung!

Grüße Repo
 
Repo schrieb:
Es gab aber außer der SPD umd dem Zentrum noch ein paar demokratische Parteien im Reichstag, z.B. die DStP(DDP) mit dem späteren Bundespräsidenten Th. Heuss (mein Patenonkel), der auch für das Ermächtigungsgesetz stimmte.

Kannst du mal erklären, weshalb dein Patenonkel [Papa Heuss] dafür gestimmt hat?
In seinen nachgelassenen Erinnerungen hat er das ja recht ausführlich begründet.
 
@papa leo: wieso soll denn die dnvp keine bürgerliche partei gewesen sein? als einwand fiele mir da im moment nur ein, daß sie ja auch in der landwirtschaft verankert war. weißt du einen weiteren einwand? ok, die zustimmung der dnvp ist recht einfach zu verstehen.
daß die abgeorndeten auf die propagande der nazis komplett hereinfielen und hitler für einen vertrauenswürdigen politiker hielten übersteigt mein -vielleicht zu eingeschränktes- vorstellungsvermögen.

@ klaus p.: ich glaube nicht, daß die bürgerlichen parteien zu ihrem abstimmungsverhalten gezwungen wurden. schließlich konnte die spd, soweit noch vorhanden, ja dagegen stimmen. allerdings tue ich mich immer noch schwer anzunehmen, daß zum beispiel zentrum, dvp und staatspartei (ehemals ddp) geschlossen hinter dem ermächtigungsgesetz standen. jaja, der fraktionszwang. haben die leute denn alle nicht gewußt, worum es da ging? alles deppen?

@repo: ja, dein patenonkel hatte viele patenkinder. hattest du viele geschwister?

@mercy: was hat repos patenonkel denn dazu geschrieben?
 
ponzelar schrieb:
@papa leo: wieso soll denn die dnvp keine bürgerliche partei gewesen sein? als einwand fiele mir da im moment nur ein, daß sie ja auch in der landwirtschaft verankert war. weißt du einen weiteren einwand? ok, die zustimmung der dnvp ist recht einfach zu verstehen.
daß die abgeorndeten auf die propagande der nazis komplett hereinfielen und hitler für einen vertrauenswürdigen politiker hielten übersteigt mein -vielleicht zu eingeschränktes- vorstellungsvermögen.

Zitat dhm.de:

"Die Deutschnationalen empfanden sich als die eigentlichen Verlierer der Revolution 1918/19 und bekämpften das parlamentarisch-demokratische System der Weimarer Republik erbittert. Sie forderten die Wiederherstellung der Hohenzollern-Monarchie, wiesen die von den Entente-Staaten behauptete Alleinschuld des Deutschen Reichs am Kriegsbeginn 1914 als Verleumdung zurück und waren überzeugt von der Richtigkeit der 1919 von Paul von Hindenburg öffentlich vorgetragenen "Dolchstoß-Legende". Zum Kern ihrer außenpolitischen Forderungen zählten die Außerkraftsetzung des Versailler Vertrags sowie die Rückgabe der abgetretenen Gebiete und der ehemals deutschen Kolonien. Über die auflagenstarken Zeitungen des Hugenberg-Konzerns und über dessen Materndienst, der den meisten deutschen Lokalzeitungen Druckvorlagen für den Politikteil lieferte, wurde die antidemokratische und antirepublikanische Politik der DNVP bis in den letzten Winkel Deutschlands getragen."

und:

"verfügten die Deutschnationalen über einen einflußreichen alldeutsch-völkischen Parteiflügel unter Alexander Freiherr von Freytag-Loringhoven (1878-1942), der sich u.a. die Bekämpfung der "Vorherrschaft des Judentums in Regierung und Öffentlichkeit sowie die Unterbindung der ostjüdischen Einwanderung" auf die Fahne geschrieben hatte."

Nicht das, was ich im Vergleich zum Zentrum oder der DVP bürgerlich nennen würde.
 
Gab es eigentlich in Weinmar, auch schon soetwas wie das heutige Bundesverfassungsgericht, hätte man vor dem Reichsgericht gegen das
Ermächtigungsgesetz klagen können?
 
@papa leo: ja, das unterscheidet sich zum teil schon von den vorstellungen des zentrums oder der dvp, aber unbürgerlich ist das deshalb doch nicht.
 
ponzelar schrieb:
@papa leo: ja, das unterscheidet sich zum teil schon von den vorstellungen des zentrums oder der dvp, aber unbürgerlich ist das deshalb doch nicht.

Gut, dann war die NSDAP auch eine bürgerliche Partei - meine Vorstellung einer "bürgerlichen" Partei sieht doch etwas anders aus.
 
Ashigaru schrieb:
Aber abgesehen davon: die einzig verbliebene Partei von Rang neben der SPD und den Regierungsparteien war das Zentrum mit 70 Abgeordneten - eigentlich auch die letzte verbliebene "bürgerliche" Partei. Sonst gab es nur noch einige Splitterparteien.

Lieber Ashingaru,

für mich ist die SPD eine bürgerliche Partei, weil sie von Bürgern gewählt wurde, nicht extrem war oser ist und sie als einzige Partei in der Geschichte ihren guten Namen nicht ändern mußte.
Sie hat immer versucht dem ganzen Volk und damit auch unserem Vaterland zu dienen.:)
 
heinz schrieb:
für mich ist die SPD eine bürgerliche Partei, weil sie von Bürgern gewählt wurde, nicht extrem war oser ist und sie als einzige Partei in der Geschichte ihren guten Namen nicht ändern mußte.
Zuerst hiess sie SAP. Nach dem Außerkrafttreten des Sozialistengesetzes im Herbst 1890 änderte die Partei ihren Namen in "Sozialdemokratische Partei Deutschlands".
 
tut mir leid lieber heinz,

aber die spd (die, der weimarer zeit erst recht) für eine bürgerliche partei zu halten ist, bei aller sympathie, m.e. unfug.

gruß
ponzelar
 
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