Festungshaft für Hexen?!

Bayernkönig

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Hallo Leute!

Aus Wikipedia:

"...Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt soll etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde hingerichtet." (Hexenverfolgung – Wikipedia)

Das wundert mich jetzt ehrlich gesagt schon ein bisschen. Ich kenne mich jetzt nicht ganz genau aus mit den juristischen Spitzfindigkeiten jener Epoche - aber wenn mich nicht alles täuscht, dann wurde "Teufelsbuhlschaft", "Schadenszauber" und "Hexerei" in jenen Tagen als schweres und daher "todeswürdiges" Verbrechen betrachtet. Zumindest wird die Todesstrafe durch Verbrennen in der Constitutio Criminalis Carolina ausdrücklich dafür vorgesehen.

Wie kann es angesichts dessen sein, dass gerade einmal 2% aller "Hexen" tatsächlich hingerichtet worden sind - zumal in den Zentren der Hexenverfolgung in Würzburg, Ellwangen, Bamberg etc. die Hinrichtungsquoten fast 100% betragen haben? Dann müsste andernorts ja ein um so geringerer Prozentsatz aller vermeintlichen "Hexen" hingerichtet worden sein.

Mir scheint das irgendwie nicht so ganz stimmig. Wisst ihr vielleicht genaueres? :grübel:
 
Im von Dir zitierten Artikel steht:
Die Gerichtsordnung sah vor, dass Hexerei mit einer Buße für den tatsächlichen Schaden zu bestrafen sei. In evangelischen Regionen wurde diese Vorschrift verschärft, weil Hexerei einen Bund mit dem Teufel darstelle und somit immer des Todes würdig sei.
Das dorort geschätzte Verhältnis von 3 Mio Anklagen : 60 Tsd Hinrichtungen ist aber trotzdem erstaunlich..

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Edit: Hier eine schöne Zusammenfassung (allerdings aus tendenziöser Feder), wie moderne Schätzungen zustande gekommen sind:
kreuz.netÂ*– Neun Millionen getötete Hexen?
 
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In wie fern tendenziös?
Die Autorin ist Historikerin und bekennende Hexe ;-)
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Edit: ich habe in diesem Buch Hexenverfolgung in Bayern ... - Google Buchsuche noch einige Zahlen aus Bayern (1590-1730) gefunden: Ganz grob:
3000 Strafverfahren : 760 Hinrichtungen

Ich entnahm dem Text auch, dass es nicht immer sofort zu einem Strafprozess kommen muss, sondern dass man auch eine Gegenklage wegen Verleumdung anstrengen kann. Offenbar waren solche Gegenklagen - logisch! - häufig erfolgreich, und führten dann zu einer Verurteilung des falschen Klägers.

Über Festungshaft einer überführten Hexe habe ich allerdings nichts gefunden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gerade ein Buch über die Agnes Bernauer zu Hause, die soll ja auch eine Hexe gewesen sein, zumindest laut ihrem Schwiegervater.................


dabei sind doch immer die Schwiegermütter die Drachen..... :devil:
 
Die Geschichte der Bernauerin ist total anrührend, aber nicht sehr typisch. Ich denke immer, sie muss gewusst haben, dass es nicht gut gehen kann....

Heinrich VIII brauchte keine Hexenvorwürfe (wäre auch abstrus gewesen), und Heloises Onkel hatte auch so seine Methoden...
 
Hmm, irgendwie wundert es mich aber trotzdem, dass es gemessen an den Strafverfahren wegen Hexerei doch zu verhältnismäßig wenigen Hinrichtungen gekommen ist (bzw. gekommen sein soll). Es gab ja kaum (um nicht zu sagen keine) Möglichkeiten für Angeklagte, ihre Unschuld zu beweisen, da das Rechtssystem der frühen Neuzeit kaum auf Indizienbeweisen beruhte sondern auf der "peinlichen Befragung". In der Halsgerichtsordnung Karls V steht dazu inetwa folgendes (§44-47): Der Angeklagte wird dann als unschuldig angesehen, wenn er Zeugenaussagen aufführen kann, die zu seinen Gunsten sprechen. Aber wie soll denn eine Angeklagte beweisen, dass sie NICHT mit dem Teufel Unzucht getrieben hat?! Das ist eigentlich unmöglich. Und in diesem Fall sieht die Halsgerichtsbarkeitsordnung die peinliche Befragung vor.

Wie kann es dann also sein, dass trotzdem die allermeisten Angeklagten freigesprochen wurden?
 
Bei Inquisitionsverfahren war es so (ich hoffe, die Analogie zum Hexenprozess bleibt bestehen), dass das Geständnis nicht erpresst werden durfte. Das Geständnis unter Folter war eine Ermittlungsmethode, aber nicht gerichtsverwertbar. Vor Gericht konnte so ein Geständnis auch widerrufen werden.
 
Ja, da hast Du sicher Recht. Aber die Frage ist, ob es den Angeklagten etwas genützt hat. Ein typischer Ketzerprozess war ja z.B. das Verfahren gegen die Templer. Auch da haben die angeklagten Oberhäupter am Ende ihre erpressten Geständnisse wiederrufen - und sind gerade deshalb (bzw. mit diesem Vorwand) verbrannt worden, weil sie sozusagen "rückfällig" geworden sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei den Hexenprozessen ähnlich war. Eine durch die Folter bereits "überführte" Hexe, die dann wieder alles abstreitet war in den Augen der Richter wahrscheinlich doch eine unverbesserliche Lügnerin.

Wenn ich mich nicht täusche, dann wurde geständigen Angeklagten im Fall der Hexenprozesse eine gewisse "Gnade" gewährt, beispielsweise dass sie vor dem Verbrennen mit dem Schwert getötet wurden. Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass so eine Gnade denjenigen, die die Vorwürfe abstreiten, nicht gewährt wird. Unschöne Vorstellung - aber die wurden also lebendig verbrannt.

Also die einzige Möglichkeit für einen Angeklagten freigesprochen zu werden, die ich erkennen kann, besteht dann theoretisch darin, die Folter zu überstehen. Weil dann kann tatsächlich die "Schuld" nicht nachgewiesen werden. Aber gut, darüber brauchen wir glaube ich kaum zu reden - sowas war höchst selten.
 
Also die einzige Möglichkeit für einen Angeklagten freigesprochen zu werden, die ich erkennen kann, besteht dann theoretisch darin, die Folter zu überstehen.
Die Situation ist regional sehr unterschiedlich; z.B Flandern:
Insgesamt sind bisher 615 Zauber- und Hexenprozesse (1350-1700) belegt. Es wurden 425 (69%) Frauen und 190 (31%) Männer verfolgt. Es gab 196 Verbrennungen, 102 Verbannungen, und 78 Freisprüche oder Entlassungen auf Kaution. 23 Angeklagte überlebten ihren Prozess nicht.
historicum.net: Flandern - Hexenverfolgungen

Oder Voralberg / Bregenz
Die letzten Hexenprozesse in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg endeten trotz schwerer Folterungen mit Freisprüchen aller Angeklagten. Für die Befürworter von Hexenverfolgungen unter den Vertretern der landesfürstlichen und gerichtlichen Obrigkeiten bildete dieser Ausgang den Abschluss einer Reihe von „Misserfolgen“, die bei den Bregenzer Hexereiverfahren mittlerweile eine fast drei Jahrzehnte lange Tradition aufwiesen. Nach dem Hexenprozess von 1628 gegen Maria Kellhoferin aus Wolfurt hatte kein Gerichtsverfahren mehr die Berechtigung der Anklage bestätigt. Nachdem bei einem Prozess 1651 Barbara Kohlhauptin infolge ihrer Folterung verstorben war, hatten sich darüber hinaus massive Schwierigkeiten wegen der von den Untertanen verweigerten christlichen Bestattung ergeben.
historicum.net: Das Hofsteiger „Hexengetümmel“ und die letzten Hexenprozesse in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg 1657
 
Ich erinnere mich dunkel, einmal etwas über die Beweisaufnahme bei Hexenprozessen gelesen zu haben, ich meine, im Zusammenhang mit der Inquisition. Vielleicht fällt mir der Buchtitel noch irgendwann ein. Ich war überrascht, wie "modern" die Verfahrensgrundsätze waren. Wenn z. B. der Ankläger behauptete, man habe ihm ein Gebrechen angehext, so mußte erst einmal ein Arzt feststellen, ob es sich um normale Krankheitssymptome handelte oder ob da möglicherweise etwas nicht mit rechten Dingen zuging.
 
Bis auf die Angabe in der Wikipedia über 3 Mio Hexenprozesse sind die übrigen Zahlen recht konsistent und plausibel: Etwa 60.000 Hinrichtungen (3/4 Frauen 1/4 Männer). Nur jeder zweite oder dritte Prozess führt zur Hinrichtung (d.h. ca 150.000 Prozesse)

Hier eine weitere Liste:
Zahl der hingerichteten Hexen in Europa

Nach W. Behringer, Hexen, München 2005
Portugal 7
Spanien 30
Frankreich 4000?
Schweiz 4.000
Belgien/Luxemburg 50
Niederlande 200
Deutschland / Heiliges Reich Deutscher Nation 25.000
Irland 2
Britannien 1.500
Österreich 1.000?
Slowenien 100
Italien 1.000?
Ungarn 800
Tschechien/Slowakei 1.000?
Polen/Litauen 10.000?
Dänemark 1.000?
Norwegen 350
Schweden 300
Island 22
Finnland 115
Estland/Livland 65
Russland 99
 
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