Hi, besuche das Gymnasium und muss für die 13te ein Geschichtsrefferat Thema Grundgesetz. halten, leider habe ich allgemein keine Ahnung von Geschichte.
So das ist meine Ausarbeitung aber mein Lehrer (Dietrich ) meint ich soll mehr auf die Geschichte eingehen Zitat " Bevor es ein Grundgesetz gibt muss es ein Staat geben ....)
Könnt Ihr mir Bitte helfen was man dann noch machen kannn:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
1.Einführung
§[FONT="] [/FONT]Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft.
§[FONT="] [/FONT]Das Grundgesetz umfasst insgesamt 146 Artikel
§[FONT="] [/FONT]19 umfassen die Grundrechte
§[FONT="] [/FONT]rest organisatorische Regelungen (bsp: das Verhältnis von Bund und Länder)
§[FONT="] [/FONT]Das Grundgesetz (GG) stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.
§[FONT="] [/FONT]Rahmen für gesellschaftliche Zusammenleben wieder
§[FONT="] [/FONT]Wichtige Leitsätze
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Würde des Menschen
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Freiheit der Person,
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Freiheit des Glaubens
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Rechtsstaatlichkeit und die sozialstaatlichen Selbstverpflichtungen
2) Entstehung des "Grundgesetzes"
§[FONT="] [/FONT]September 1948 der Parlamentarische Rat beginnt das Grundgesetz auszuarbeiten
( unter der Aufsicht der Alliierten.)
§[FONT="] [/FONT]Den Vorsitz übernimmt Konrad Adenauer, CDU
§[FONT="] [/FONT]der Hauptausschuss wird geleitet von dem Sozialdemokraten Carlo Schmid.
§[FONT="] [/FONT]Nach gut acht Monaten steht der Textentwurf.
Das künftige Grundgesetz soll ein nochmaliges Scheitern der Demokratie in Deutschland verhindern. So erklären sich zum Beispiel die feste Verankerung der Menschenrechte im Grundgesetz, die starke Rolle des Verfassungsgerichts und die Zurückhaltung gegenüber basisdemokratischen Strukturen in der Verfassung - dies fordern besonders die Alliierten. Unter den 65 Ratsmitgliedern sind vier Frauen, die eine heißt Elisabeth Selbert. Auf ihr Drängen hin hat der Rat die Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Gesetzestext aufgenommen."
§[FONT="] [/FONT]Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft.
§[FONT="] [/FONT]Grundgesetz zu ändern: Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat sind dafür bis heute notwendig.
[FONT="] [/FONT]
2.Aufgaben des Grundgesetzes
Das Grundgesetz hat wie jede Verfassung die Aufgabe:
3. Die Grundrechte
Quellen: http://www.bund.de/nn_174616/Organi...mmdaten/Bundesministerium-der-Justiz-org.html
http://www.artikel5.de/
http://www.lrh-mv.de/land-mv/LRH_pr..._und_Unabhaengigkeit/_Gesetze/Grundgesetz.jsp
http://www.aktion-grundgesetz.de/seite__32640.html
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundgesetz&redirect=no
So das ist meine Ausarbeitung aber mein Lehrer (Dietrich ) meint ich soll mehr auf die Geschichte eingehen Zitat " Bevor es ein Grundgesetz gibt muss es ein Staat geben ....)
Könnt Ihr mir Bitte helfen was man dann noch machen kannn:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
1.Einführung
§[FONT="] [/FONT]Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft.
§[FONT="] [/FONT]Das Grundgesetz umfasst insgesamt 146 Artikel
§[FONT="] [/FONT]19 umfassen die Grundrechte
§[FONT="] [/FONT]rest organisatorische Regelungen (bsp: das Verhältnis von Bund und Länder)
§[FONT="] [/FONT]Das Grundgesetz (GG) stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.
§[FONT="] [/FONT]Rahmen für gesellschaftliche Zusammenleben wieder
§[FONT="] [/FONT]Wichtige Leitsätze
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Würde des Menschen
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Freiheit der Person,
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Freiheit des Glaubens
[FONT="]o[FONT="] [/FONT][/FONT]die Rechtsstaatlichkeit und die sozialstaatlichen Selbstverpflichtungen
- Einhaltung bewacht durch Bundesverfassungsgericht seit 1951
2) Entstehung des "Grundgesetzes"
- ursprünglich nur eine Übergangslösung, ein Provisorium sein.
§[FONT="] [/FONT]September 1948 der Parlamentarische Rat beginnt das Grundgesetz auszuarbeiten
( unter der Aufsicht der Alliierten.)
§[FONT="] [/FONT]Den Vorsitz übernimmt Konrad Adenauer, CDU
§[FONT="] [/FONT]der Hauptausschuss wird geleitet von dem Sozialdemokraten Carlo Schmid.
§[FONT="] [/FONT]Nach gut acht Monaten steht der Textentwurf.
Das künftige Grundgesetz soll ein nochmaliges Scheitern der Demokratie in Deutschland verhindern. So erklären sich zum Beispiel die feste Verankerung der Menschenrechte im Grundgesetz, die starke Rolle des Verfassungsgerichts und die Zurückhaltung gegenüber basisdemokratischen Strukturen in der Verfassung - dies fordern besonders die Alliierten. Unter den 65 Ratsmitgliedern sind vier Frauen, die eine heißt Elisabeth Selbert. Auf ihr Drängen hin hat der Rat die Gleichberechtigung von Mann und Frau in den Gesetzestext aufgenommen."
§[FONT="] [/FONT]Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft.
§[FONT="] [/FONT]Grundgesetz zu ändern: Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat sind dafür bis heute notwendig.
[FONT="] [/FONT]
2.Aufgaben des Grundgesetzes
Das Grundgesetz hat wie jede Verfassung die Aufgabe:
- den Staat zu konstituieren und Grundwerte für den Staat festzulegen
- den entstandenen Staat zu stabilisieren und
- der Freiheitssicherung und Machbegrenzung zu dienen
3. Die Grundrechte
- in 19 Artikeln näher geregelt
- Unantastbarkeit der Menschenwürde
- das "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit"
- das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"
- Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit.
Quellen: http://www.bund.de/nn_174616/Organi...mmdaten/Bundesministerium-der-Justiz-org.html
http://www.artikel5.de/
http://www.lrh-mv.de/land-mv/LRH_pr..._und_Unabhaengigkeit/_Gesetze/Grundgesetz.jsp
http://www.aktion-grundgesetz.de/seite__32640.html
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundgesetz&redirect=no