Was mich wundert sind die Hindus weil diese keine Vorgängerreligion des Islam sind wie Juden und Christen und auch keine Monotheisten (jedenfalls die meisten Strömungen).

Zeigt aber das religiöse Regeln doch immer der neuen Situation angepasst werden können.

Die Osmanen kannten auch später mit Wallachen und Vojnuken Christen die keine Dhimmis waren aber dafür Kriegsdienst leisteten.
 
Was mich wundert sind die Hindus weil diese keine Vorgängerreligion des Islam sind wie Juden und Christen und auch keine Monotheisten (jedenfalls die meisten Strömungen).

Zeigt aber das religiöse Regeln doch immer der neuen Situation angepasst werden können.

Hinduismus ist wohl keine Buchreligion im Sinne des Koran. Ein "islamischer Pragmatismus" (Ähnlichkeiten mit einem anderen Thread-Titel sind natürlich rein zufällig:pfeif:) ist eine Erklärung, die mir auch plausibel erscheint. Allerdings stammen die Grundlagen dafür aus wiki und sind daher nicht gerade hieb und stichfest... :fechtduell:

Die Osmanen kannten auch später mit Wallachen und Vojnuken Christen die keine Dhimmis waren aber dafür Kriegsdienst leisteten.

Wenn ich das richtig verstanden habe, genossen Dhimmis zwar Religionsfreiheit und mussten keinen "Wehrdienst leisten". Dafür mussten sie aber eine "Kopfsteuer" zahlen (wenn, wie im Thread bereits dargelegt, auch öfter geringer als die steuerliche Belastung aus vorislamischer Zeit) und waren rechtlich keine "Vollbürger" -> Daher rührte dann auch ein Anreiz zur Konvertierung zum Islam.

Die Wallachei "genoss", so weit ich weiß, eine gewisse Autonomie von der Hohen Pforte. Wenn für die Leistung von Wehrdiensten, die Sondersteuer erlassen wurde und ein gewisser Grad von "Selbstverwaltung" gewährt wurde, ist das aus meiner heutigen Sicht, für beide Seiten kein sooo schlechtes Geschäft gewesen.

Die Vojnuken waren mir neu. Konnte mir aber bei der englischen wiki einen groben Überblick verschaffen. Voynuks - Wikipedia, the free encyclopedia
Für fundiertere Infos wäre ich aber dankbar.:winke:
 
Der Status der Wallachen hat nichts mit der Walachei selbst zu tun. Es war ein Vasallenstaat. Im Byzantinischen Reich und im Serbischen Reich gab es verschiedene Formen der Milizen. Außerhalb des serbischen Feudalsystem lebende Menschen mussten Wehrdienst als leichte Kavallerie leisten. Diese nannte man Wallachen, was darauf hindeutet, dass es sich wenigstens damals um Rumänen handelte (und Albanern).

Das Osmanische Reich hat dieses System übernommen, wobei es jetzt Streitigkeiten gibt einige Historiker Noel Malkolm Bosnia a short history (ich mag das Buch nicht aber die Rechte im Osmanischen Reich werden extrem gut erklärt) und nationalistisch eingestellte bosniakische oder kroatische Historiker gehen davon aus das es auch im Osmanischen Reich Rumänen waren, serbische aber auch jugoslawische Historiker vor 1990 sahen dies anders.

Jetzt komme ich zu den Dingen. Wallachen und Vojnaken dienten als christliche Hilfstruppen den Osmanen mussten dafür extrem niedrige Steuern zahlen. Die Wallachen ein Schaf zum St. Georg Tag.

Bis zum Jahr 1530 waren fast alle Bewohner Zentralserbiens Wallachen oder Vojnuken. Manche Rechte wie z.B eigene Fürsten waren bis zum Ende der Osmanischen Herrschat. Die Bewohner Montenegro und der Herzegowina, viele Ostbosnier, die Serben Westbosniens (welche meist aus der Herzegowina oder Ostbosnien stammen).

Das dieser Status die Islamisierung verhinderte kann man z.B bei dem Sanschak von Novi Pazar, die Dörfer die so ein Status genossen sind heute orthodox/serbisch, diejenigen welche dies nicht hatten islamisch/bosniakisch.

In Bosnien war es ähnlich.
 
@Zoki
Ich muss also zwischen dem Rechtsstatus der Wallachen als Einwohner der Wallachei und dem der Wallachen als christliche (eher nichtslawischen?) Hilfstruppen innerhalb des OR - außerhalb der Wallachei - unterscheiden.
Voynuken hatten etwa die selbe Rolle als (eher slawische?) Hilfstruppen. Interessant fande ich im oben verlinkten wiki-Artikel den Hinweis, dass Vojnuken und Wallachen, neben Akinci, Roma und Yörük, einen eigenen aber nicht-territorialen Sandschak im OR hatten.

Es ist ein interessantes Thema. Ich fürchte jedoch, dass wir uns damit vom Thema des Threads islamisch/arabische Expansion weg, hin zur osmanischen Expansion bewegen.

Danke für die Literaturempfehlung - werde ich bei Gelegenheit lesen...:winke:
 
1. "Unterdrücker-These": Die Araber waren zahlenmäßig und militärisch der Bevölkerung in den eroberten Gebieten so stark überlegen, dass jegliche Aufstände brutal niedergeschlagen werden konnten.
2. "Pragmatiker-These": Die Bevölkerung hatte keine Motivation sich gegen sie zu erheben, weil sich ihr Alltag durch die arabische Herrschaft kaum änderte. Die Akzeptanz der neuen Herrscher fiel den Eroberten nicht schwer.

Ich neige eher zur "Pragmatiker These" u.a. wegen der obengeannten Dhimma. Ich denke jedoch, dass nur geringe Teile der Bevölkerung eine Motivation hatten sich zu erheben, weil der Alltag für viele nicht so schlecht, bzw. sogar besser als vorher war (Steuern).
Ohne militärische Stärke wäre es aber gar nicht erst zur islamischen Expansion gekommen. Ob diese Stärke auf rein zahlenmäßiger Überlegenheit beruhte, halte ich für zweifelhaft.
 
Aktuell wird ja immer wieder darauf hingewiesen, dass Angriffskriege im Islam nicht legitimiert sind. Kriege dürften nur geführt werden, wenn muslimische Länder angegriffen werden. Wie war dass denn im Fall der islamischen Expansion ? Gingen da Angriffe der Gegenseite voraus ?
 
Aktuell wird ja immer wieder darauf hingewiesen, dass Angriffskriege im Islam nicht legitimiert sind. Kriege dürften nur geführt werden, wenn muslimische Länder angegriffen werden. Wie war dass denn im Fall der islamischen Expansion ? Gingen da Angriffe der Gegenseite voraus ?

Es gibt eine Reihe von Suren, die die Gläubigen zum Kampf gegen die Ungläubigen aufrufen. So z.B.:

Sure 2,193
Kämpft (mit der Waffe) gegen sie, bis es keine Versuchung (zum Abfall vom Islam) mehr gibt und die Religion (überall nur) Allahs ist. Wenn sie jedoch (mit ihrem gottlosen Treiben) aufhören (und sich bekehren), darf es keine Feindseligkeit (mehr) geben, es sei denn gegen die Frevler. (= Sure 8,39).

Sure 2,216
Der Kampf (mit der Waffe) ist für euch (von Allah) vorgeschrieben worden, obwohl er euch zuwider ist. Vielleicht hasst ihr etwas, was gut für euch ist und liebt etwas, was schlecht für euch ist. Allah weiss (es) und ihr wisst nicht!

Sure 9,123
O Ihr Gläubigen! Kämpft (mit Waffen) gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe sind. Sie sollen merken, dass ihr hart sein könnt. Und wisst, dass Allah mit den Frommen ist.

Sure 2,191
Und tötet sie (d.h. diejenigen, die gegen euch kämpfen), wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben. Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist schlimmer als Töten. Jedoch kämpft nicht bei der heiligen Kultstätte (von Mekka) gegen sie, solange sie nicht (ihrerseits) dort gegen euch kämpfen! Aber wenn sie (dort) gegen euch (mit der Waffe) kämpfen, dann tötet sie! Derart ist der Lohn der Ungläubigen.

Allerdings sind die Interpretationen uneinheitlich. Ob Suren zu einem Angriffskrieg aufrufen, ist umstritten.
 
Ist meine Ansicht falsch, dass alle Kriege der arabischen Expansion reine Angriffskriege und keine Verteidigungskriege waren ? Schon die Ridda-Kriege - beim Abfall arabischer Stämme nach dem Tod Mohameds - waren Angriffskriege, nach meiner Meinung.
 
Was wird damit bezweckt, vergleichend eine Terminologie zu benutzen (Angriffskrieg), die 1919/1928 zur völkerrechtlichen Ächtung dieses Angriffskriegs herangezogen wurde?

Ich sehe keinen Sinn darin, "Angriffskrieg" auf Verhältnisse vor 1900 zu übertragen, so bei Vergleichen von Friedrich d.Gr. und Hitler.

Bellum iustum als rechtsphilosophisches oder religiöses Konstrukt bzw. Fassade gibt da auch nicht viel mehr her.
 
Was wird damit bezweckt, vergleichend eine Terminologie zu benutzen (Angriffskrieg), die 1919/1928 zur völkerrechtlichen Ächtung dieses Angriffskriegs herangezogen wurde?

Ich sehe keinen Sinn darin, "Angriffskrieg" auf Verhältnisse vor 1900 zu übertragen, so bei Vergleichen von Friedrich d.Gr. und Hitler.

Bellum iustum als rechtsphilosophisches oder religiöses Konstrukt bzw. Fassade gibt da auch nicht viel mehr her.

Vom Prinzip her verstehe ich den Einwand. Aber das Gegenteil von Verteidigung ist nun mal Angriff. Wie könnte oder sollte man solche kriegerischen Aktivitäten vor 1900 denn besser nennen? Kann die Bezeichnung "Angriffskrieg" zur Beschreibung von Kriegen vor dem 20. Jh. wirklich tabu sein? Für einen kriegerischen Angriff dürfte doch "Angriffskrieg" eigentlich angemessen sein? Dass man das für Kriege von der Spätantike bis ins Mittelalter nicht im modernen völkerrechtlichen Sinne meint, versteht sich doch beinahe von selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist meine Ansicht falsch, dass alle Kriege der arabischen Expansion reine Angriffskriege und keine Verteidigungskriege waren ? Schon die Ridda-Kriege - beim Abfall arabischer Stämme nach dem Tod Mohameds - waren Angriffskriege, nach meiner Meinung.

Es ist natürlich unbestreitbar, dass arabisch-muslimische Heere in der ersten Hälfte des 7. Jh. ein riesiges Gebiet eroberten, das vom Atlantik bis zum Indus reichte. Ob man das nun als Krieg oder "Angriffskrieg" bezeichnet, ist unerheblich. Das islamische Kalifenreich wurde ohne vorausgegangene Provokation der angegriffenen Staaten erobert.

Die arabischen Eroberungszüge der frühen Phase basierten in erster Linie auf religiösen Motiven, da der Prophet die Ausbreitung seiner Lehre gepredigt hatte (vgl. mein Beiztag # 70). Später kamen wirtschaftliche, innenpolitische und auch machtpolitische Motive hinzu.
 
Aktuell wird ja immer wieder darauf hingewiesen, dass Angriffskriege im Islam nicht legitimiert sind. Kriege dürften nur geführt werden, wenn muslimische Länder angegriffen werden. Wie war dass denn im Fall der islamischen Expansion ? Gingen da Angriffe der Gegenseite voraus ?
Um noch mal auf diese Ausgangsfrage zurückzukommen - die Zeiten haben sich geändert. In der frühislamischen Geschichte ging es darum, das Dar al-Islam, also das islamische Herrschaftsgebiet, auszudehnen. Natürlich waren das Angriffskriege, nur eben nicht auf Muslime sondern auf Andersgläubige und sogenannte Ungläubige. Die Ablehnung von Angriffskriegen bezog sich damals ausschließlich auf Krieg gegen andere Muslime. Natürlich gab es trotzdem ständig Kriege zwischen islamischen Reichen, die nicht selten mit seltsamen theologischen Winkelzügen von diversen islamischen Rechtsgelehrten legitimiert wurden. Motto: "Das sind ja in Wirklichkeit keine richtigen Muslime und deswegen ist es völlig in Ordnung, dass wir die angreifen."
Heute wird im großen und ganzen die islamische Welt von den Muslimen als geografisch ziemlich stabiles Gebiet betrachtet. Es besteht nicht die Absicht, es noch mehr auszuweiten und damit an die frühislamische Expansion anzuknüpfen - mal abgesehen von den Irren, die sich immer mal wieder besonders aggressiv gebärden, wie auch jetzt gerade wieder.
Letztlich kommt man bei der Diskussion - will man sie richtig führen - immer in eine theologische Fragestellung hinein. Zum einen ist nicht klar, wie man die derzeitigen muslimisch dominierten Staaten einordnen soll, die ja zum allergrößten Teil eine weltliche Regierung haben. Die frühislamische Auslegung ging ja immer von einem Kalifat aus und der Kalif war automatisch auch das religiöse Oberhaupt. Man könnte das so auslegen, als dürfte man diese Staaten angreifen. Und es wird leider auch von einigen gemacht. Aber trotzdem - die Zeiten haben sich geändert und niemand interpretiert Islam heute noch so wie im 7. Jh. (auch wenn manche das von sich behaupten...).
Tut mir leid, dass das jetzt so in die aktuelle politische Lage hinein reicht, aber ich glaube, bei der Frage lungerte genau das im Hintergrund herum. Ich kenne solche Diskussionen als Islamwissenschaftlerin nur zu gut.
 
Noch was zum Nachlesen aus dem Programm der erwähnten Konferenz:
Goethe-Universität ? Panel 1: Rechtsnormen und ethischer Diskurs - Ansätze für eine Philosophie des islamischen Rechts
Panelleitung: Jameleddine Ben Abdeljelil, Frankfurt/Mouez Khalfaoui, Tübingen
Die Auseinandersetzung mit der Methodenlehre des islamischen Rechts (uṣūl al-fiqh) bzw. mit den Maximen der islamischen Jurisprudenz (maqāṣid aš-šarīʿa) und den modernen methodologischen Konzepten der Rechtsphilosophie hat als Zielsetzung, konzeptuelle Ansätze einer „Philosophie des islamischen Rechts“ herauszubilden. Als ein Synonym für maqāṣid ist der Begriff maṣāliḥ (ar. maṣlaḥa / dt. Interessen, Wohl) im Gebrauch. Mit dieser Begriffsbedeutung verschiebt sich in der islamischen Jurisprudenz der Fokus von der unterstellten Intention des Gesetzgebers (Gott) zur Beschäftigung mit den Interessen der Menschen. Damit geht ein schleichender Paradigmenwechsel in der Hermeneutik der islamischen Jurisprudenz einher. Die Offenbarungsschriften (Koran und Ḥadīṯ) werden entsprechend den Grundinteressen der Menschen interpretiert und ausgelegt. Dieser Paradigmenwechsel wird als humanistisches Moment in der islamischen Jurisprudenz in ihren Maximen und Richtlinien greifbar. Die Grundorientierung der islamischen Jurisprudenz, das Gute und Wohlbringende zu verheißen und das Böse und Schädliche zu verbannen, führt unvermeidlich zu weiteren Überlegungen über die ethischen Maximen, die dem islamischen Rechtssystem zugrunde liegen. Die Spannung zwischen ethischen Werten, Rechtsnormen und deren Schriftgrundlage einerseits und historisch veränderter Realität andererseits bildet die Grundlage für die Ansätze einer islamischen Rechtsphilosophie. Eine solche Philosophie, die sich mit der islamischen Jurisprudenz, mit deren Rechtsnormen, mit den sozialen Normen und ethischen Maximen auseinandersetzt, schafft die wesentliche Grundlage dafür, eine moderne aufklärungsorientierte Rechtsauffassung zu begründen. Die Vielfalt und die Diversität der islamischen Rechtsschulen und ihre grundsätzliche gegenseitige Akzeptanz unterstreichen den „entsakralisierten“ und den diskursiven Charakter der islamischen Jurisprudenz.
(Hervorhebungen sind von mir.)
Diese Diskussionen finden auch in den islamischen Ländern statt, z.B. in Kairo an der Azhar-Universität.
 
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