Fragen zu Frondienst und Fronhof

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Gast

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was ist Frondienst
und was ist fronhof?
könnt ihr mir bitte helfen !!!
danke euer gast
 
Frondienst war im Mittelalter eine Pflicht für jeden Bauern. Sie mussten dan für ihren Lehensherrn Felder bestellen oder Bewässerungsysteme und Strassen bauen.
Der Frohnhoff war dann vermutlich der Hof ihres Lehensherrn.
 
Gast schrieb:
was ist Frondienst
und was ist fronhof?
könnt ihr mir bitte helfen !!!
danke euer gast

Der Fronhof ist ein Herrengut, das vom Herrn oder einem Verwalter bewirtschaftet wurde. dabei leisteten die der Grundherrschaft hörigen Bauern Frondienste. Der Fronhof umfasste die Wohngebäude des Grundherren oder seines Meiers (Verwalter) und Wirtschaftgebäude. Zu den Wirtschaftgebäude gehörten die Vorratscheune und die Ställe. Zum Fronhof gehören auch Land.

Unter Frondienst oder Fronden versteht manalle Dienste die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestehen und unentgeltlich geleistet werden. Die Frondienstleistenden waren hörige oder leibeigene Bauern.
 
KFdG schrieb:
Frondienst war im Mittelalter eine Pflicht für jeden Bauern. Sie mussten dan für ihren Lehensherrn Felder bestellen oder Bewässerungsysteme und Strassen bauen.
Der Frohnhoff war dann vermutlich der Hof ihres Lehensherrn.
Vorsicht, nicht Lehnsherr und Grundherr verwechseln. Frondienste wurden dem Grundherren, also dem Besitzer einer Grundherrschaft (entweder ein Adliger, an den vom Landesherren Gebiete verpfändet waren, Klöster, oder direkt die Amtsverwaltung des jeweiligen Landesherren) gefordert.
Die Leistungen richteten sich nach dem Geschoß, d.h. die Grundsteuer für das Bauerngut auf dem der Frohndienstleistende lebte, also der theoretischen Wirtschaftskraft. Bewirtschaftet wurden bei der Frohne die Güter des Frohngutes/Frohnhofes. Diese waren keine Bauerngüter. Die Einnahmen von diesen Gütern gingen ganz an den Grundherren, der dafür Schutz und Gerichtsbarkeit übernahm.

Der Lehnsherr dagegen verlehnt seine Güter zur Nutzung. So waren die meisten Bauerngüter Lehngüter, die die Bauern zur eigenen Verwendung hatten und als Nutzungsendgelt einen Zins (Geld oder Naturalien) aus den Erträgen an den Lehnsherren abgaben.

Natürlich kommt es oft auch dazu, daß Lehnsherr und Grundherr eine Person sind, nur die jeweiligen Diensten zur Frohne und die Lehnszinsen sind natürlich unterschiedlich.
 
KFdG schrieb:
Frondienst war im Mittelalter eine Pflicht für jeden Bauern. Sie mussten dan für ihren Lehensherrn Felder bestellen oder Bewässerungsysteme und Strassen bauen.
Der Frohnhoff war dann vermutlich der Hof ihres Lehensherrn.

Wurde z.T. ja schon korrigiert, aber ich würde nochmal betonen, dass es NICHT JEDER Bauer war, der Frondienste leisten musste, sondern nur ein halbfreier/unfreier Bauer - ein Leibeigener oder Höriger also.

Das System der Grundherrschaft entstand aus verschiedenen Faktoren heraus. Ursprünglich waren die meisten Bauern frei, als solche aber auch zum Heeresdienst verpflichtet. Da dann der Hof darunter litt, konnte sie dadurch durchaus von größeren Grundbesitzern abhängig werden (Schulden).
Außerdem: Man konnte sich selbst alleine oft gegen Banditen schlecht schützen und im Falle einer schlechten Ernte stand man auch nicht gut da. Viele Großgrundbesitzer übten außerdem Druck aus, um an das Land der kleineren Bauern zu kommen.

Daher übergaben die Bauern oft ihr Land und ihren Hof an einen Adeligen oder an ein Kloster. Das Land und den Hof durften sie meist weiter bewirtschaften, mussten aber einen Teil ihrer Erzeugnisse an den Adeligen oder das Kloster abgeben und die Frondienste leisten. Dafür erhielten sie auch Schutz durch das Kloster oder den Adeligen und Beistand bei schlechten Ernten. ... Im Mittelalter gehört zur Freiheit auch, für sich selbst sorgen zu können und sich selbst zu verteidigen. Benötigt jemand dazu Hilfe, begibt er sich in Abhängigkeit und ist nicht mehr ganz frei. Daher wurden aus den ursprünglich freien Bauern nun abhängige Hörige, die aber auch keinen Kriegsdienst mehr leisten mussten.
 
Papa_Leo schrieb:
Wurde z.T. ja schon korrigiert, aber ich würde nochmal betonen, dass es NICHT JEDER Bauer war, der Frondienste leisten musste, sondern nur ein halbfreier/unfreier Bauer - ein Leibeigener oder Höriger also.

Das System der Grundherrschaft entstand aus verschiedenen Faktoren heraus. Ursprünglich waren die meisten Bauern frei, als solche aber auch zum Heeresdienst verpflichtet. Da dann der Hof darunter litt, konnte sie dadurch durchaus von größeren Grundbesitzern abhängig werden (Schulden).
Außerdem: Man konnte sich selbst alleine oft gegen Banditen schlecht schützen und im Falle einer schlechten Ernte stand man auch nicht gut da. Viele Großgrundbesitzer übten außerdem Druck aus, um an das Land der kleineren Bauern zu kommen.

Daher übergaben die Bauern oft ihr Land und ihren Hof an einen Adeligen oder an ein Kloster. Das Land und den Hof durften sie meist weiter bewirtschaften, mussten aber einen Teil ihrer Erzeugnisse an den Adeligen oder das Kloster abgeben und die Frondienste leisten. Dafür erhielten sie auch Schutz durch das Kloster oder den Adeligen und Beistand bei schlechten Ernten. ... Im Mittelalter gehört zur Freiheit auch, für sich selbst sorgen zu können und sich selbst zu verteidigen. Benötigt jemand dazu Hilfe, begibt er sich in Abhängigkeit und ist nicht mehr ganz frei. Daher wurden aus den ursprünglich freien Bauern nun abhängige Hörige, die aber auch keinen Kriegsdienst mehr leisten mussten.
Im Hochmittelalter und später waren in der Regel alle Bauern zu Frohndiensten verpflichtet. Die Grundherrschaft hatte sich soweit gefestigt, daß außer den sogenannten Freihöfen, die es nur noch vereinzelt gab, alle Untertanen herangezogen wurden. Dabei waren es nur vereinzelt die Adligen, die diese Grundherrschaft ausübten. Es war vorwiegend der Landesherr, der direkt die Grundherrschaft ausübte und ein Netz von Ämterbezirken schuf.
Soweit ich es für den mitteldeutschen Raum sagen kann, gab es hier keine klassische Leibeigenschaft.
Die Mannschaftsregister in den Archiven besagen, daß die komplette männliche Dorfbevölkerung gemustert wurde, also auch zum Kriegsdienst herangezogen werden konnte. Das hatte also zumindest in Mitteldeutschland keinen Einfluß, ob man frei oder abhängig war.
Mit dem Bauernlegen im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden allerdings eine ganze Menge Bauern, die in der Regel ja innerhalb der Grundherrschaft über ihre Bauerngüter selbst verfügten und nur die Frohne leisteten, durch Mißernten oder anderen Unwegbarkeiten von der Lehnsabhängigkeit in die vollständige Abhängigkeit getrieben, in dem sie ihre Güter nur noch gegen Wohnrecht und Verpflegung bewirtschaften konnten, ansich aber die Höfe im Frohngut aufgingen.
 
Strupanice schrieb:
Im Hochmittelalter und später waren in der Regel alle Bauern zu Frohndiensten verpflichtet. Die Grundherrschaft hatte sich soweit gefestigt, daß außer den sogenannten Freihöfen, die es nur noch vereinzelt gab, alle Untertanen herangezogen wurden. Dabei waren es nur vereinzelt die Adligen, die diese Grundherrschaft ausübten. Es war vorwiegend der Landesherr, der direkt die Grundherrschaft ausübte und ein Netz von Ämterbezirken schuf.
Soweit ich es für den mitteldeutschen Raum sagen kann, gab es hier keine klassische Leibeigenschaft.
Die Mannschaftsregister in den Archiven besagen, daß die komplette männliche Dorfbevölkerung gemustert wurde, also auch zum Kriegsdienst herangezogen werden konnte. Das hatte also zumindest in Mitteldeutschland keinen Einfluß, ob man frei oder abhängig war.
Mit dem Bauernlegen im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden allerdings eine ganze Menge Bauern, die in der Regel ja innerhalb der Grundherrschaft über ihre Bauerngüter selbst verfügten und nur die Frohne leisteten, durch Mißernten oder anderen Unwegbarkeiten von der Lehnsabhängigkeit in die vollständige Abhängigkeit getrieben, in dem sie ihre Güter nur noch gegen Wohnrecht und Verpflegung bewirtschaften konnten, ansich aber die Höfe im Frohngut aufgingen.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass nicht jeder Bauer Frondienste leisten musste - selbst wenn im hohen Mittelalter die meisten dies tun mussten. Ich denke außerdem schon, dass sich aus meinem Beitrag erkennen lässt, dass es mir um die Entstehung dieses Systems ging und nicht darum, ob es nun im ganzen Mittelalter so war. Dass der Bauer in Mitteldeutschland im Hochmittelalter zum Kriegsdienst musste mag so gewesen sein - in der Entstehungsphase der Grundherrschaft im fränkischen Reich war dem dann nicht so.
 
Zum Frondienst sind ja schon Antworten gekommen, da will ich nichts hinzufügen.

Aber zu diesem Thema finde ich interessant, ist dass die „Fronarbeit“ einigermaßen bekannt geblieben ist, der wesentliche Teil des Wortes „Fro“ aber aus dem Sprachgebrauch verschwand.
Der Fro und seine Gemahlin die Frouwe standen einst über den "einfachen" Männern und Weibern.
Dann schwang sich der Fro begrifflich noch weiter auf, zum Herrn, ein Titel der ursprünglich Gott zukam.
Die Frouwe dagegen blieb Frau und sackte damit auf die Ebene des niederen Volkes ab, wie es sich im Sprachgebrauch als Mann und Frau verfestigte.
Ganz kurz konnten die Bessergestellten weiblichen Personen mal als Damen glänzen,
doch heute benutzen wir in der Anrede wieder den krassen Unterschied:
Frau Müller aber Herr Meier. ;-)
 
Mercy, ich glaube sie wollte diese sprachliche Entwicklung damit ansprechen. Das eben frouwe nicht in seiner Bedeutung als Herrin blieb, sondern sich semantisch weiterentwickelte zu Frau... wenn ich sie richtig verstanden habe.
Übrigens bietet der Ausdruck frouwe eine Menge mehr: Herrin, Geliebte, Gebieterin, als Anrede auch Frau oder Jungfrau vom Stande, Dame.
Interessant auch das schwache verb dazu: vrouwen, welches mit "zum Weibe machen" übersetzt wird.

Vrô, dass solte noch gesagt sein, bedeutet zwar Herr, steht aber im positiven, mit der Bedeutung des milden und gnädigen, mitunter steht es sogar für vrouwe.
Es kann auch als adjektiv gebraucht werden und drückt positive Emotionen aus, aber das führt jetzt zu weit.

Darum freu ich mich, wann immer ich es in einem Text sehe, bei dem oft die besprochenen Personen wechseln...
 
maren w schrieb:
Zum Frondienst sind ja schon Antworten gekommen, da will ich nichts hinzufügen.

Aber zu diesem Thema finde ich interessant, ist dass die „Fronarbeit“ einigermaßen bekannt geblieben ist, der wesentliche Teil des Wortes „Fro“ aber aus dem Sprachgebrauch verschwand.
Der Fro und seine Gemahlin die Frouwe standen einst über den "einfachen" Männern und Weibern.
Dann schwang sich der Fro begrifflich noch weiter auf, zum Herrn, ein Titel der ursprünglich Gott zukam.
Die Frouwe dagegen blieb Frau und sackte damit auf die Ebene des niederen Volkes ab, wie es sich im Sprachgebrauch als Mann und Frau verfestigte.
Ganz kurz konnten die Bessergestellten weiblichen Personen mal als Damen glänzen,
doch heute benutzen wir in der Anrede wieder den krassen Unterschied:
Frau Müller aber Herr Meier. ;-)
Moin Maren,

ich habe gelesen, das Frouwe von Freya abstammen soll, hast du eine Ahnung ob diese Assoziation gerechtfertigt ist?

Gruß
Cassandra
 
Hallo Cassandra,
nach meinem Herkunftswörterbuch, sind das althochdeutsche frouwe, das mittelhochdeutsche vrouwe und ebenso der altisländische Name der Göttin Freya weibliche Formen
zu den männlichen Wörtern althochdeutsch fro, altenglisch friega und dem altisländischen Götternamen Freyr, in der Bedeutung “der Erste, Vorderste“.
Auch der Begriff Fürst könnte sich aus diesen Stamm entwickelt haben.

Tib. Gabinius,
ja, genauso hatte ich den Beitrag gemeint.
 
Unser Geschichtlehrer hat uns nach der Länge der Frondienst im Mittelalter gefragt.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Danke
Göktug
 
Frondienst

hallo ich brauch mal wieder eure hilfe:confused::confused::confused:

ich brauche informationen zum thema:

FRONDIENST

bitte helft mir as soon as possible

vielen dank im vorraus

gruß

Red Devil
 
Ich versuche mich einmal an einer Antwort...

Red Devil schrieb:
... ich brauche informationen zum thema:

FRONDIENST

Ein bißchen präzisere Angaben, was genau zum Frondienst - oder auch fachsprachlich Scharwerk - Du wissen möchtest, wären schon hilfreich gewesen. Aber sei's drum...

Ich zitiere bei meinen folgenden Ausführungen aus Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft. Ein Lexikon des Mittelalters".

Strukturell gesehen ist der Frondienst bzw. das Scharwerk an bestimmte agrarische Erwerbszentren, denen oftmals auch ländliches Handwerk zugeordnet war, gebunden. Um diese Erwerbszentren (Fronhöfe) gruppierte sich ein Verband bäuerlicher Anwesen (Fronhofsverband oder Villikation).

Fronhof schrieb:
In Eigenwirtschaft eines Herrn (daher der Name) stehender agrarischer Betrieb, dem auch ländliche Handwerker zugeordnet sein konnte.
Fronhöfe waren vielfach Mittelpunkt von Villikationen. Solchen Fronhofsverbänden waren nach Leiherecht ausgegebene, mehr oder weniger selbständige Bauernwirtschaften zugeordnet. Deren Inhaber (Bauern - Anm. von mir) mußten zum Fronhof Dienste leisten (Scharwerk).
Die bereits in merowingisch-karolingischer Zeit belegten Fronhöfe des Königtums und des Adels entwickelten sich vom 12. Jh. an zu Zentren der ostdeutschen Gutsherrschaft, wenn die Eigenwirtschaft intensiviert wurde, was vielfach in Siedlungsgebieten der Fall war; es konnten aus Fronhöfen aber auch Meierhöfe entstehen, wenn (was häufig in Süddeutschland der Fall war) sich die hochmittelalterliche Adelsherrschaft zur wirtschaftlichen Form der Regentengrundherschaft entwickelte. Der Bewirtschafter des Meierhofes konnte zum Amtsträger in der grundherrschaftlichen Verwaltung oder auch zum Sprecher genossenschaftlicher Verwaltung in der bäuerlichen Wirtschaftsgemeinde werden.

Villikation schrieb:
Verband von bäuerlichen Anwesen mindestens einer größeren Dorfsiedlung (daher die Bezeichnung villicatio, die von villa, das Dorf abgeleitet ist) um den Mittelpunkt eines Fronhofes, der Wohn- und Herrschaftssitz des adligen Herrn oder des Beauftragten der geistlichen Herrschaft (Meier) war.
Zu großen Villikationen (Fronhofsverbänden) konnten auch mehrere Fronhöfe gehören. In diesen dominierte die herrschaftliche Eigenwirtschaft; in den Fronhöfen zugeordneten, zu bäuerlichen Leieherechten ausgegebenen Höfen wirtschafteten Abhängige des Villikationsherren.
Oft waren Siedlungseinheiten auch die kirchlichen Einheiten.
Die der Herrschaft Unterworfenen genossen in vielfach differenzierter Weise persönliche oder dringliche Freiheitsrechte (Freie, Unfreie).
Neben der agrarischen Tätigkeit spielte auch das Gewerbeleben eine wichtige Rolle in den Fronhofsverbänden. Aus der autarken Hauswirtschaft entwickelten sich früh die Metallhandwerke und die Müllerei zur wirtschaftlichen Selbständigkeit; diese und auch die Handwerke der Textilproduktion (Weberei) erreichten in den Fronhofsbetrieben einen solch technischen Stand, daß die Fronhofshandwerker bei der Abwanderung in die seit dem 12./13. Jh. entstehenden Städte die Grundlage für die städtische Handwerkerschaft bilden konnten.
Die Entwicklung des Städtewesens war einer der wesentlichen Gründe für den Rückgang der Villikationen, die sich seit dem 12. Jh. meistens auflösten, wobei Fronhöfe entweder zu Zentren der (ostdeutschen) Gutsherrschaft oder auch zu Regiebetrieben adliger Hausmarksherren werden konnten.
Die Villikation kann als wirtschaftlich-soziale Organisationsform der verhältnismäßig statisch angelegten Gesellschaftsordnung bis ins 12. Jh. gelten.
Mit der allgemein wachsenden gesellschaftlichen Mobilität in personaler, wie in lokaler Hinsicht, mit dem Wandel in der Adelsschicht und mit dem Wandel im personalen Freiheitsbegriff löste sich das auf den Fronhöfen aufbauende Villikationssystem auf.
Dieses System war bei den wirtschaftlich und sozial höchst differenziert entwickelten Völkern, die in den Ländern von den Küsten der Nordsee und Ostsee bis zu den Alpen und zum Schweizer Jura lebten, die Basis für die weitere Entwicklung der Grundherrschaften des Adels und der Kirche im Spätmittelalter.

Scharwerk schrieb:
Arbeiten, die von mehreren Leuten ("einer Schar") abwechselnd für einen Herrn zu leisten waren, wurden als Scharwerk bezeichnet; da ein Herr davon Nutzen hatte, hießen sie auch Frondienste...
Nach der Art der Arbeiten kann man unterscheiden zwischen solchen, die der Landwirtschaft des Herrn dienten (Mithilfe bei der Feldbestellung, bei Aussaat und Ernte), die von ländlichen Gewerbebetrieben zu leisten waren (Getreide mahlen, Brot backen, Bier brauen), die das herrschaftliche Verkehrs- und Transportwesen unterstützten (Mithilfe beim Straßenbau, Vorspanngestellung, Erledigung von Botengängen) und solchen, die zur Herrschaftsausübung beitrugen (Quartier und Verpflegung für Beamte und Jäger, Mithilfe beim Bau von Burgen, Schlössern und Befestigungen).
Grund zur Scharwerkspflicht konnte die Haus- und Hofherrschaft sein; derartige Leistungen waren meist nach dem Zeitaufwand oder der sachlichen Aufgabe begrenzt ("gemessen") und stellten einen Teil des Entgelts für die Überlassung von Leihegütern dar.
Vielfach wurden Scharwerke auch von der Gerichtsherrschaft gefordert. Dieses öffentliche Scharwerk gehörte zum Bereich des Landrechts; es war vielfach unangemessen und deshalb besonders unbeliebt. Die hier zu leistenden Spanndienste belasteten die Bauern deswegen sehr stark, weil sie in unvorhersehbarer Weise auch zu Zeiten mit starkem Arbeitsanfall in der eigenen Wirtschaft gefordert wurden.
Scharwerksdienste sind seit der karolingischen Zeit nachgewiesen. In Gebieten, in denen die Regentengrundherrschaft im Spätmittelalter herrschte, gingen die Forderungen der Herrschaften zurück, besonders dort, wo seit dem Entstehen der Gründungsstädte im 13. Jh. viele Landleute in die Städte abwanderten. Die Ermäßigung von Scharwerk sollte die Bauern in den ländlichen Grundherrschaften halten. Im 15. Jh. kam auch die Ablösung der Scharwerke durch Geldzahlungen vor. Die Scharwerke wurden aber immer noch als lästig empfunden. Klagen darüber wurden vor allem in den Bauernaufständen des 16. Jh. laut.
 
OK, noch eine Erklärung dazu...

Red Devil schrieb:
ja einfach so allgemeines
ich denke mal aufbau und ablauf

Ich habe Dir drei Definitionen, die notwendig sind, um das Thema "Frondienst" zu charakterisieren, herausgeschrieben.

1. Frondienst/Scharwerk ist zum Fronhof eines Herrn zu leisten.
2. Zu diesem Fronhof gehört der/die sog. Fronhofsverband/Villikation bzw. mehrere Fronhofsverbände/Villikationen.
3. Ein(e) solche(r) Fronhofsverband/Villikation besteht aus mehreren Bauernwirtschaften, deren Inhaber (Bauern) Frondienst/Scharwerk zu leisten haben (vgl. 1.).

Alle weiteren Details stehen in den angeführten Definitionen, deren Durchlesen bzw. Durcharbeiten ich Dir aber nicht abnehmen kann... :fs:
 
danke du hast mir schon sehr geholfen
ich denke das hauptsächliche war wohl das was in dem text übers scharwerk stand

vielen vielen dank
 
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