Frauen in der normannischen Periode

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Wilhelm aus der Normandie besiegte die Angelsachsen in der Schlacht von Hastings im Jahr 1066 und erhob Anspruch auf die Krone von England als Wilhelm I. (1066 -1087). England wurde verwüstet - Krieg ist katastrophal für die Verlierer, aber die Zukunft unter den Normannen war der Wendepunkt, der eine neue Ordnung der Regierung und der Entwicklung von Gesetzenüber ganz England möglich machte. Die Normannen brachten nicht nur den Feudalismus vom Kontinent, sondern sie schützten England vor den häufigen dänischen Invasionen, die zuvor die angelsächsischen Länder geplagt hatten.
In einer Lehnsgesellschaft gehörte alles Land dem König, um es an jene zu geben, denen er vertrauen konnte. Wilhelm hatte versprochen, jene Männer zu belohnen, die ihm aus der Normandie gefolgt waren, um seinen Thron zu gewinnen. An jene Krieger gab er die Länder der Männer, die er besiegt hatte, so dass er auf diese Art viele der angelsächsischen Edelmänner enteignete. Es war ihm auch klar, dass er seinen Macht über England durch Verheiraten seiner Anhänger mit englischen Erbinnen stärken konnte. Die Dänen waren mit dieser Methode erfolgreich gewesen, eroberte Länder zu sichern. In der Folge wurden von Wilhelm schnell überall in England Burgen gebaut, um Aufstände zu verhindern. England bekam auf diese Art eine militärische Gesellschaft; es war von größter Bedeutung, in der Lage zu sein, sein Land zu verteidigen, für den obligatorischen Militärdienst zu sorgen und die Abgaben der Ritter, die dem König geschuldet sind, einzuziehen. In dieser Art Gesellschaft war es selten, dass Frauen Land beherrschten. Dies war auch notwendig, um die Länder sicher vor Invasoren und Plünderern zu halten. Eine einzelne oder verwitwete Frau, die Land besaß, war folglich auf das Erbarmen eines Mannes angewiesen, der den Versuch unternahm, sich des Landguts oder des Schlosses zu bemächtigen, der dann die Frau entführte und sie zwang, ihn zu heiraten. Eine Frau war wahrscheinlich nicht in der Lage, eine lange Belagerung abzuwehren, obwohl es Frauen gab, die das taten. Normalerweise verteidigten Frauen ihre Häuser nur vorübergehend, während ihre Männer weg waren. In der Abwesenheit von Männern jedoch wurde es erwartet, dass adlige Frauen die Verteidigung des Eigentums übernahmen. Im Jahr 1335 schrieb König Edward III. (1327-1377) an Margaret, Witwe von Edmund, Grafen von Kent, sandte Kopien zu zwei anderen Witwen und erzählte ihnen von der nahe bevorstehenden Gefahr der Invasion ihrer Feinde. Es wurde angeordnet, dass die Frauen all ihre Leute aufstellen (bewaffnet) und zusammen mit deren Volk die Invasion abwehren sollten. Er schrieb ihnen, dass sie für den Schutz des Reiches genauso verantwortlich seien, wie die Männer.
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In der neuen kriegerischen Gesellschaft war es notwendig, männliche Erben zu haben, um das Land zu erhalten. Daher wurde besonders zur Zeit von Heinrich I. (1100-1135) das Erstgeburtsrecht die Regel. In dieser Anstrengung, legitime männliche Erben zu haben, war es wichtig, eine Frau aus guter Familie, am liebsten königlichen Bluts zu haben. Da eine Kontrolle über das Land notwendig war, verlangte der König, dass alle adligen Heiraten von ihm genehmigt werden mussten, um seine Feinde daran zu hindern, eine hausmacht aufzubauen. Witwen und Erbinnen wurden auf diese Art Mündel des Königs, eine Beziehung welche in späteren Jahren ein profitables Geschäft wurde. Der König konnte Vormundschaften verkaufen, und fordern, dass Witwen "Gebühren" bezahlten, um für eine Zeit unverheiratet zu bleiben. Seit legitime Erben so wesentlich waren, wurde es notwendig, den Familienhintergrund des Verlobtenpaars zu kennen, um eine Ehe innerhalb der vier Grade der von der Kirche unerlaubten Blutsverwandtschaft zu verhindern, obwohl ein päpstlicher Dispens erlangt werden konnte, um für diese Fälle die Rechtmäßigkeit des Nachwuchses sicherzustellen. Dies führte zur Bildung einer aristokratischen Gruppe, die nur untereinander heiratete, um die Familienmacht zu erhalten und Vermögen und Land zu vergrößern.

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Wilhelm der Eroberer machte sich daran, König Edwards Gesetze zu übernehmen. Die um 1066 geschriebenen Gesetze von Wilhelm zeichneten das auf. Sie waren die gleichen, wie sie sein Vetter König Edward vor ihm beobachtet hatte. Auf diese Art veränderte er die Gesetze, die Frauen betrafen, nicht. Aber er musste die Männer belohnen, die ihn mit Landschenkungen unterstützt hatten. Die Frauen, die eigenes Eigentum hatten, wurden nicht enteignet, und ihnen war als Witwen gestattet, ihr Leben auf ihrem eigenen Land zu leben. Dementsprechend lieferten die Gesetze Frauen einen Strafanspruch gegen einen männlichen Angreifer. Zum Beispiel wurde jeder Mann, der eine Frau angriff, kastriert. Kleinere Änderungen fanden bis in die Zeit Heinrichs I. (1100 -1135) statt; jedoch scheinen viele plötzliche Änderungen während der repressiven Herrschaft von William Rufus (1087-1100) stattgefunden zu haben. Die Krönungscharta von Heinrich I. im Jahr 1100 gewährleistete mehr Schutz für Frauen, besonders Witwen. Sie bestimmte, dass alle Ehen die Erlaubnis des Königs benötigten, und dass den Witwen ihre rechtmäßige Mitgift zu geben war. Außerdem gab die Urkunde an, dass Witwen nicht gezwungen werden durften, gegen ihren Willen zu heiraten.

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Es war wichtig, dass Männer für Witwen und Erben sorgen. Statt der Morgengabe erhielten die Frauen ein Wittum, das aus einem Drittel des Eigentums ihres Mannes bestand. Die meisten Adligen legten vor der Ehe in einem Vertrag das genaue Maß des Wittums der Ehefrau fest. Dies war später sehr wichtig, weil der Erbe des Ehemannes versuchen könnte, die Witwe daran zu hindern, ihr Wittum zu erhalten. Entsprechend den Gesetzen Heinrichs II. Justitiar Ranulf de Glanvill (1189) konnte der Ehefrau nicht mehr als ein Drittel vom Eigentum des Ehemannes als Wittum gegeben werden, aber ihr konnte weniger gegeben werden, sofern sie damit einverstanden war. Umstritten ist, ob, wenn ein Ehemann später mehr Eigentum erwarb (Zugewinn), die Ehefrau einen Anspruch auf irgendetwas davon hatte. Jedenfalls, wenn es irgeneine Vereinbarung vor der Ehe über den Zugewinn an Land während der Ehe gab, die Ehefrau zu dem angegebenen Anteil berechtigt werden konnte. Das Wittum gehörte der Ehefrau während der Ehe nicht allein, und sie hatte bis zum Tod ihres Mannes keine Macht darüber. Allerdings konnte er es nicht verkaufen. Eine Frau war berechtigt, ihre Wittumsländer nach dem Tod ihres Mannes in Besitz zu nehmen. Wenn eine Frau jedoch Ehebruch beging, war die Strafe Einbuße ihres Wittums. Zum Beispiel erhob Margaret de Camoys im Jahr 1300 eine Klage, indem sie Anspruch auf ihr Wittum erhob, aber ihr wurde dies versagt, weil bewiesen wurde, dass sie während ihrer ersten Ehe Ehebruch begangen hatte. Wenn der Ehemann einer Frau deren Wittum verkauft hatte, war der Erbe des Ehemannes zur Restitution verpflichtet, oder mit dem Käufer dieses Land gegen ein gleiches zu tauschen. Wenn er dieses nicht schaffte, wurde verlangt, dass er der Witwe einige seiner eigenen Länder gibt. Alice, Witwe von Ralph Hugh, ehob im Jahr 1199 Klage gegen ihren Sohn und elf andere Männer, indem sie ihr Recht auf ihr Wittum-Land, das veräußert worden war, einforderte. Sie gewann alle Prozesse. Die Entwicklung des Wittums im 13. Jahrhundert brachte den Ehefrauen noch mehr Sicherheit. Denn es bildete sich das Gemeinschaftseigentum über das Land. Es ging automatisch auf den überlebenden Gatten bei seinem oder ihrem Tod über. Einige Frauen waren in der Lage, durch mehrere Ehen, nach denen sie Witwen wurden, große Gebiete an Land anzusammeln, indem sie nur wieder zu heiraten brauchten. Eine Frau mit dem Namen Isolda, Tochter und Erbe Wilhelm Pantolfs heiratete zwischen 1180 und 1223 fünfmal und war jedes Mal verwitwet, und das führte zur Ansammlung eines großen Besitzes durch ihre Wittumsrechte.

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Der Vater der anglonormannischen Braut gab dem Ehemann eine maritagium genannte Mitgift. http://www.koeblergerhard.de/ZRG122Internetrezensionen/Biancalana.htm
Das maritagium konnte das Geschenk eines Landes oder Geld sein. Der Grund dafür war sicherzustellen, dass das Paar genügend Mittel haben sollte. Die genaue Eigenschaft oder das genaue Geld, die ins maritagium einzubeziehen ist, wurde normalerweise im formellen Ehevertag beschrieben. Jeder freie Mann konnte einer Tochter einen gewissen Teil seines Landes als Mitgift geben, und seine Erben konnten diesen nicht daran hindern.
Die Frauen, die nach der Domesdayaufzeichnung Land besaßen, waren hauptsächlich Witwen. Während in England das ganze Land vier oder fünftausend Menschen gehörte, wird geschätzt, dass im Jahr 1086 nur zwei Prozent davon Frauen gehörte. Wenn angelsächsische Frauen so mit Landeigentum ausgestattet waren, sollte man erwarten, dass im Jahr 1066 eine große Anzahl von Frauen Land besitzen. Jedoch ist dies einfach nicht der Fall. Es scheint, dass nur Frauen von den größten Familien oder Verwandte des Königs in der Lage waren, sich Landeigentum zu verschaffen.
Verheiratete Frauen konnten zwar Land besitzen, aber der Ehemann war für die Unkosten und die Waren, die daraus gewonnen wurden, zuständig. Die legale Position der verheirateten Frau wurde von der Überzeugung abgeleitet, dass, sobald verheiratet, Ehemänner und Ehefrauen buchstäblich eine Person waren. Dies ist der Grund, warum die Ehefrau unter den "Schutz und Schirm" ihres Mannes, der ihre Interessen zu vertreten hatte, gestellt wurde. Da sie als eine Person betrachtet wurden, war der Ehemann für die Taten und Schulden seiner Frau verantwortlich. Dies verursachte Männern Probleme, deren Ehefrauen an verrufenem oder strafbarem Verhalten beteiligt waren, sie wurden für die Verstöße ihrer Gattin bestraft. Umgekehrt wurden Frauen nicht für verräterische Aktivitäten ihrer Männer verantwortlich gemacht, da eine Frau die Taten ihres Mannes nicht verhindern konnte.

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