De facto galt bis in die BRD hinein ein Eheverbot für Beamtinnen. Bei Eheschließung wurden sie entlassen.
Kleine Nachhilfe für einen Anonymus, der mit "Blödsinn" um sich schmeißt
aus
Ringvorlesung: Bremer Nachwuchshistorikerinnen - WS 1999/2000
Das Bundesverfassungsgericht
DFR - BVerfGE 98, 1 - Beamtinnenrente
1919 – Regiowiki
Aber hatte der Anonymus nicht Recht? Das "Lehrerinnenzölibat" (in Anführungszeichen, weil es zwar in erster Linie Lehrerinnen betraf, rechtlich aber gleichermaßen für alle Frauen im Beamtenstatus galt) wurde ja schließlich 1919 aufgehoben und nicht erst nach 1949. (Wenn du es noch rekonstruieren kannst: Hast du dich damals vielleicht verschrieben?)