Frieden im Reich?

Nergal

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War eigentlich der Kaiser (HRR) irgendwann während dem Bestand des Reiches in irgendeiner Art verpflichtet schlichtend einzugreifen wenn zwischen den Fürsten des Reiches usw. kriegerische Handlungen ausbrachen (zB Überfall Preussens auf Sachsen) bzw. ihnen beizustehen wenn diese von fremden Mächten angegriffen wurden?
 
Nominell verlangte das Lehnsrecht, dass ja eigentlich de jure, wenn auch nichtz unbedingt de facto durch das ganze Mittelalter und Teile der Neuzeit galt, dass der König/Kaiser Schutzherr war, der Vasall diesem dafür mit Rat und Tat beiseite stehen sollte. Dementsprechend hätte der Kaiser eingreifen müssen.
 
Generell war es Aufgabe des Königs im Mittelalter, Frieden zu stiften und in Konflikten vermittelnd einzugreifen. Diese Aufgabe war nun nicht schiftlich fixiert, allerdings baute das Reich im Mittelalter ohnehin hauptsächlich auf Rechtsgewohnheiten auf, zu denen die Aufgabe der Friedensstiftung und der Waltung von Gerechtigkeit nun einmal dazu gehörte. Das heißt nun nicht, dass der König im modernen Sinne "fair" und neutral vermittelt hätte. Vielmehr hatte jene Konfliktpartei, die über ein besseres Verhältnis zum König verfügte (mit ihm näher verwandt war, sich häufiger am Hof blicken ließ usw.), tendenziell bessere Chancen bei der Bewältigung des Konflikts. Im Lexikon des Mittelalters findet sich ein allgemeiner Artikel zu den Vermittlern von Gerd Althoff, der generell viel zur Konfliktforschung und zur Herrschaftspraxis von Königen in der Mediävistik beigetragen hat. Dazu lesenswert sein Sammelband "Spielregeln der Politik im Mittelalter".
 
Was mir dazu einfällt: Der König in Preussen hat damals im 7jährigen Krieg ja auch gegen das Reich Krieg geführt, hätte es ihm da nicht passieren können dass er als Kurfürst von Braunschweig die Kurwürde verlieren hätte können?

Oder war konkret festgelegt was genau zum Verlust der Kurwürde führen konnte?
 
Seit 1495 gab es ja den ewigen Landfrieden. Ohne es genau zu wissen, würde ich vermuten dass auch Konflikte zwischen Territorialherren darunter fallen. Mir fällt da die ganze Debatte im Vorfeld des Böhmisch-Pfälzischen Krieg ein. Damals ging es ja um die Frage ob Böhmen zum Reich gehörte oder nicht, denn wenn ja dann hätte Friedrich V. Landfriedensbruch begangen. In diesem Falle griff Ferdinand II. Militärisch ein. Vermutlich weniger in Funktion des Kaisers, als mehr in Funktion des Böhmischen Königs.
Ich hab mal eben den Wikipediaartikel zum ewigen Landfrieden ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ewiger_Landfriede ) überflogen und demnach war bei Konflikten der Kaiser erstmal raus, denn das Reichskammergericht (Judikative) und die Territorialherren (Exekutive) kümmerten sich darum.
Wenn man sich den Fall der Reichstadt Donauwörth 1607 anschaut, dann sieht man dass es in diesem Fall aber anders lief. Hier greift der Kaiser direkt ein. Mag sein dass es daran liegt das der Fall nicht vor das Reichskammergericht sondern vor den Reichshofrat getragen wurde.
Man könnte sich dazu auch nochmal den Jülich-Klevischen Erbfolgestreit anschauen.
 
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