Friedensvertrag nach dem 2. Weltkrieg

Hallo,
ich weiß zwar wann das Dt.Reich bedingungslos kapituliert hat, allerdings ist mir nicht bekannt das es einen Friedensvertrag gegeben hat.
Das hat es auch nicht. Die Alliierten haben das Deutsche Reich niedergekämpft, das Land besetzt und die Kampfhandlungen nach der Kapitulation der Wehrmacht eingestellt und "die Deutschen" haben auch nicht mehr weitergekämpft. Sieger und Besiegte haben ohne förmlichen Friedensvertrag zu einem friedlichen Zusammenleben gefunden.

Allerdings sollte man sich vor dem Umkehrschluß hüten. Nur weil es keinen Friedensvertrag gegeben hat, heisst dies nicht, dass wir uns noch im Kriegszustand befinden würden oder dass der Zweite WK in den 50er Jahren noch andauerte. Es ist vielmehr so, dass im 20. Jahrhundert den Politikern die Kunst des Friedensschlusses abhanden kam. Die Institution "Friedensvertrag" erlebte in diesem Jahrhundert ihren Niedergang, was freilich mit den Kriegen zusammenhängt, die man nicht mehr mit einem Vertrag beenden konnte.
Ist der einzige Grund das ein neuer (bzw. damals 2 neue Staaten) auf dem Gebiet des ehemaligen Reiches gegründet worden und es damit untergegangen ist? Oder gab es für die beiden Deutschen Staaten einzelne Verträge mit den Siegermächten und Nachbarstaaten?
Wer hätte denn 1945 auf deutscher Seite die Unterschrift unter einen Friedensvertrag leisten sollen? Die Regierung Dönitz war eine Regierung von Hitlers Gnaden. Ihr fehlte jegliche Legitimität, das deutsche Volk zu vertreten.

Mehr noch: die unter der NS-Zeit begangenen Verbrechen stellten den deutschen Staat schlechthin in Frage. 1945 herrschte deshalb bei den Alliierten die Auffassung vor, dass in Deutschland zunächst einmal "aufgeräumt" werden muß (Stichwort: Entnazifizierung) und dass es eines staatlichen Neuanfangs bedurfte ("Demokratisierung").

Als dann die Spannungen zwischen den Supermächten zunahmen und der Ost-West-Konflikt die Form eines kalten Krieges annahm, waren die Siegermächte untereinander viel zu zerstritten, um sich noch auf einen Friedensvertrag mit den Vertretern des "neuen Deutschlands" einigen zu können.
Ach ja ?
Nun ich erwarte eben , das über einem Friedensvertrag auch der
Titel " Friedensvertrag" steht und nicht " 2+ 4 Vertrag ".
Erstens hieß der 2+4-Vertrag offiziell: "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland". Zweitens kommt es - wie immer im Vertragsrecht - auf den Inhalt des Vertrages an und nicht auf die Überschrift.
... und in der präambel heisst es dann weiter: (...) "in dem Bewußtsein, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben" (...)

daraus ist klar ersichtlich, dass dieser Vertrag einem Friedensvertrag gleichzusetzen ist.
Kleine Kritik am Rande: der 2+4-Vertrag ist an dieser Stelle viel demutsvoller. Er bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Völker schon vor ihm zum Frieden gefunden haben und erhebt nicht den Anspruch, dass erst durch ihn, zwischen den am Zweiten WK beteiligten Staaten Frieden herrschen würde. Die Unterzeichnerstaaten wollten die Gleichsetzung des 2+4-Vertrags mit einem Friedensvertrag gerade vermeiden.
 
Hallo.

Ich bin zwar selbst neu in diesem Forum, denke aber doch Deine Frage beantworten zu können.

Einen Friedensvertrag als solchen gab es nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches nicht. Das hat nichts mit der Gründung der beiden "neuen" Staaten zu tun (wobei man im Grunde genommen nur die DDR als "neuen" Staat bezeichnen kann, da die BRD Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war), sondern damit, dass es ab der Verhaftung der geschäftsführenden Reichsregierung unter Großadmiral Dönitz am 23.05.1945 keine deutsche Regierung mehr gab, mit der ein solcher Vertrag hätte abgeschlossen werden können.

Vielmehr gaben die Siegermächte am 05.06.1945 in der "Berliner Deklaration" bekannt, dass ihre Regierungen sämtliche Regierungsgewalt in Deutschland "einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden" übernehmen. Zwar erhielt Deutschland Stück für Stück seine Eigenständigkeit zurück, doch völlig unabhängig wurde es erst mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen von 1990, der somit wirklich als Friedensvertrag zu sehen ist.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen,
MfG
Diese Antwort ernthält zwei Fehler. Am 9.(!) Mai 1945 hat nicht das Deutsche Reich kapituliert, sondern nur die Deutsche Wehrmacht. Es war eine militärische Waffenstreckung, die auf beiden Seiten auch nur von Soldaten unterzeichnet wurde. Eine politische Kapiulation ist unterblieben, weil sie die Siegermächte nicht auf einen gemeinsamen Text einigen konnten. Daher hat das Deutsche Reich auch völkerrechtlich nicht aufgehört zu bestehen. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 1972 expressis verbis bestätigt. Und daher ist die Bundesrepublik auch nicht "Rechtsnachfolger" des Reiches. Sie ist das Reich, wenn sich ihre statliche Autorität auch nur auf ein Teilgebiet des ehemaligen Reiches erstreckt. mfg Rolf
 
Jetzt kommt wieder so ein Nazi aus seinem Loch. Gehörst du auch zu einer von dieeesen dubiosen "Exil-Regierungen des deutschen Reiches" die im I-Net rumschwirren?
 
@ Andreas Klammer: ich meine aber auch, dass das Gebiet der Bundesrepublik juristisch als identisch (oft fällt auch der Begriff "Teilidentität") mit dem des Deutschen Reichs betrachtet wird. Siehe auch hier in diesem lesenswerten Artikel:
http://maethor.blogg.de/eintrag.php?id=7


Die "Exil-Regierungen" (aus nachvollziehbaren Gründen gerne auch als "Reichsspinner" bezeichnet) behaupten m.E., dass das Reich immer noch existiert, die BRD folglich nicht existent und staatlich nicht handlungsfähig sei. Das ist ein Unterschied.
 
Ich weiss nicht ob schon mal jemand bei wikipedia dazu geschaut hat, aber da steht folgendes dazu:
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich und 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, daß das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen ist.
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein (klein-)deutscher Nationalstaat, der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat.
 
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