Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewaltenteilung 1871. In meinem Geschichtsbuch sind die einzelnen Gewalten farbig unterteilt und mir ist aufgefallen, dass im Vergleich zur 48er Verfassung die Judikative fehlt.
Wie ist das zu erklären. Wie kann ich mir das damals vorstellen? Erst gabs die Gewaltenteilung und dann nicht mehr? Wie war das mit dem Machtverhältnis?
1848 steht allerdings auch nur dran, dass die Einsetzung der Gerichte durch Gesetze geregelt werden "SOLLTEN". Heißt das jetzt, dass auch dieses Ziel damals nicht erreicht wurde?
Außerdem habe ich nicht verstanden was der Reichskanzler damals eigentlich für eine Aufgabe hatte. Auch das ist in meinem Buch leider nicht ersichtlich.
Hab auch im Internet schon gesucht aber leider nichts passendes gefunden. Zumindest nichts was ich verstehe :nono:
Ich besuche das Abendgymnasium und schreibe Montag Abend meine letzte Klausur. Danke für eure Hilfe
ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewaltenteilung 1871. In meinem Geschichtsbuch sind die einzelnen Gewalten farbig unterteilt und mir ist aufgefallen, dass im Vergleich zur 48er Verfassung die Judikative fehlt.
Wie ist das zu erklären. Wie kann ich mir das damals vorstellen? Erst gabs die Gewaltenteilung und dann nicht mehr? Wie war das mit dem Machtverhältnis?
1848 steht allerdings auch nur dran, dass die Einsetzung der Gerichte durch Gesetze geregelt werden "SOLLTEN". Heißt das jetzt, dass auch dieses Ziel damals nicht erreicht wurde?
Außerdem habe ich nicht verstanden was der Reichskanzler damals eigentlich für eine Aufgabe hatte. Auch das ist in meinem Buch leider nicht ersichtlich.
Hab auch im Internet schon gesucht aber leider nichts passendes gefunden. Zumindest nichts was ich verstehe :nono:
Ich besuche das Abendgymnasium und schreibe Montag Abend meine letzte Klausur. Danke für eure Hilfe
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