Gewaltenteilung 1871

Melinsche

Neues Mitglied
Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Gewaltenteilung 1871. In meinem Geschichtsbuch sind die einzelnen Gewalten farbig unterteilt und mir ist aufgefallen, dass im Vergleich zur 48er Verfassung die Judikative fehlt.
Wie ist das zu erklären. Wie kann ich mir das damals vorstellen? Erst gabs die Gewaltenteilung und dann nicht mehr? Wie war das mit dem Machtverhältnis?

1848 steht allerdings auch nur dran, dass die Einsetzung der Gerichte durch Gesetze geregelt werden "SOLLTEN". Heißt das jetzt, dass auch dieses Ziel damals nicht erreicht wurde?

Außerdem habe ich nicht verstanden was der Reichskanzler damals eigentlich für eine Aufgabe hatte. Auch das ist in meinem Buch leider nicht ersichtlich.
Hab auch im Internet schon gesucht aber leider nichts passendes gefunden. Zumindest nichts was ich verstehe :nono:

Ich besuche das Abendgymnasium und schreibe Montag Abend meine letzte Klausur. Danke für eure Hilfe :)
 
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Mir ist schon klar, dass sie nie in Kraft getreten ist, allerdings ist mir das mit dem Machtverhältnis und der Gewaltenteilung trotzdem ein Mysterium. Ich les glaub seit 4 Stunden non-stop im Internet alles über die Zeit durch. Allerdings werden wir in Klausuren oft nach Gewaltenteilung und Verschränkung gefragt und die könnte ich bei der 71er Verfassung definitiv nicht erklären.
Gewaltenteilung gabs da also nur in der Exekutive und der Legislative? Wo war die Judikative? Gab es überhaupt sowas wie die Gerichte? Wenn ja wer hat die kontrolliert?

Was ich vielleicht dazu sagen muss. Ich bin eine absolute Niete in Sachen Politik und Geschichte. Ich lern das nur, weil ich es muss. Daher fällt es mir schwer mit diesen ganzen Begriffen komplexe Beiträge zu verstehen.
Ich glaub ich bräuchte so ne Erklärung wie in Geolino für Kinder :p
 
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Naja, die Fragestellung unserer Lehrerin ist sowas von wischi-waschi. Man weiß nie, was sie eigentlich hören will. Ich hatte letztes Schuljahr noch eine glatte 1. Jetzt in der Oberstufe bin ich auf 8 Punkte abgerutscht.
Habe jetzt dieses Halbjahr meine Gfs gehalten und stehe jetzt auf 10 Punkten. Ich will diese Punkte unbedingt halten, da ich so noch einen Fachabitur-Schnitt von 1,8 erreichen kann.
Geschichte kann mir alles versauen. :motz:
Ich mach zwar das letzte Jahr noch auf das große Abitur, aber der Ehrgeiz... Man weiß ja wie das is :yes:
Danke für den Link. Wird gerade gelesen^^
 
Das war zwar gut erklärt, wer wie was kontrolliert aber leider auch keine Information wie das damals mit den Gerichten war. :-(
Man könnte meinen, dass es die nicht gab.
Wie Gesetze gemacht wurden ist klar. Aber die müssen ja auch irgendwie durchgesetzt werden.
 
Das war zwar gut erklärt, wer wie was kontrolliert aber leider auch keine Information wie das damals mit den Gerichten war. :-(
Man könnte meinen, dass es die nicht gab.
Wie Gesetze gemacht wurden ist klar. Aber die müssen ja auch irgendwie durchgesetzt werden.

Ich versteh das auch nicht, hab aber zwischendurch versucht ein wenig durchzuschauen..
http://www.geschichtsforum.de/721941-post33.html

"Wie das damals mit den Gerichten war" wird sich nicht leicht festellen lassen.
Sehr viel einfacher ist es bisweilen zu sehen welche Prinzipien postuliert wurden, und inwiefern diese eine Tragfähigkeit in der praktischen Umsetzung zeigten.
Die Entwicklung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Jura Individuell

Grüße hatl
 
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Dann guck mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung#Gerichtsbarkeit

Die Reichsgerichte, also für die Bundesebene wurden erst später eingerichtet. Man kann also sagen das die Verfassung gelebt wurde und im laufe der Zeit nachgebessert wurde.
Auch wichtig der Bundesrat, weil er zum Teil auch Gerichtsbefugnisse hatte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung#Bundesrat
https://de.wikipedia.org/wiki/Bisma...C3.BCr_das_Scheitern_von_Reich_und_Verfassung

Da dürftest Du einiges Interessantes finden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsjustizgesetze

Apvar
 
Die Unabhängigkeit der Richter und damit der Justiz gab es auch schon im wilhelminischen Kaiserreich. Nur Verwaltungsgerichte gab es noch nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)
Die Existenz von Bundesgerichten ist für die Existenz einer "dritten Gewalt" Judikative nicht erforderlich.

Die Rechtsprechungsfunktion des Bundesrates beschränkte sich im wesentlichen auf Verfassugsstreitigkeiten. Gewisse Verschränkungen zwischen den Staatsgewalten verhindern im übrigen nicht das grundsätzliche Herrschen von Gwaltenteilung. Auch heute hat die Bundesregierung begrenzte Gesetzgebungsbefugnisse und Abgeordnete sind zugleich Minister.
 
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