Glimpflich davongekommen?

El Quijote

Moderator
Teammitglied
Ich bearbeite gerade eine Akte eines Universitätsgerichts aus dem Jahr 1849.
Der Polizeidiener übermittelt dem Universitätsgericht die Aussage, dass er mehrere junge Männer bei der nächtlichen Ruhestörung erwischt habe und einer von diesen, mit einem Stock gegen die Läden eines Geschäftes schlagend "Vivat Republik - bald sind wir die Preuße quitt!" gerufen habe. Diesen habe er festhalten können, die anderen seien entwischt.
Da derjenige - nach einigen falschen Angaben zu seiner Person - bald als Theologiestudent ausgewiesen werden konnte, wurde der Fall an das Universitätsgericht überstellt und als "nächtliche Ruhestörung" verhandelt.
Das Urteil ergeht sich darin, dass der Beklagte drei Tage Karzer zu verbüßen und die Prozesskosten zu tragen habe.

So, nun bin ich rechtshistorisch nicht allzusehr bewandert, daher meine Frage: Der Polizeidiener hat ja gewissermaßen angegeben, dass es sich um politische Agitation gegen Preußen handelte und zwar zu Beginn der Restauration nach der Märzrevolution. Allerdings benennt auch der Polizeidiener in seiner Zeugenaussage nur die nächtliche Ruhestörung, nicht etwa das politische Moment.

Ist es möglich, dass man das unterschlagen hat, um dem jungen Mann eine härtere Bestrafung zu ersparen? Dass man ihn quasi nur wegen Ruhestörung dranbekommen wollte, nicht aber wegen politischer Umtriebe? Dass man ihm also bewusst keinen politischen Prozess gemacht hat, sei es aus Milde, sei es, um ein Wiedererstarken des revolutionären Impetus zu vermeiden?
 
Ich bearbeite gerade eine Akte eines Universitätsgerichts aus dem Jahr 1849.
Der Polizeidiener übermittelt dem Universitätsgericht die Aussage, dass er mehrere junge Männer bei der nächtlichen Ruhestörung erwischt habe und einer von diesen, mit einem Stock gegen die Läden eines Geschäftes schlagend "Vivat Republik - bald sind wir die Preuße quitt!" gerufen habe. Diesen habe er festhalten können, die anderen seien entwischt.
Da derjenige - nach einigen falschen Angaben zu seiner Person - bald als Theologiestudent ausgewiesen werden konnte, wurde der Fall an das Universitätsgericht überstellt und als "nächtliche Ruhestörung" verhandelt.
Das Urteil ergeht sich darin, dass der Beklagte drei Tage Karzer zu verbüßen und die Prozesskosten zu tragen habe.

So, nun bin ich rechtshistorisch nicht allzusehr bewandert, daher meine Frage: Der Polizeidiener hat ja gewissermaßen angegeben, dass es sich um politische Agitation gegen Preußen handelte und zwar zu Beginn der Restauration nach der Märzrevolution. Allerdings benennt auch der Polizeidiener in seiner Zeugenaussage nur die nächtliche Ruhestörung, nicht etwa das politische Moment.

Ist es möglich, dass man das unterschlagen hat, um dem jungen Mann eine härtere Bestrafung zu ersparen? Dass man ihn quasi nur wegen Ruhestörung dranbekommen wollte, nicht aber wegen politischer Umtriebe? Dass man ihm also bewusst keinen politischen Prozess gemacht hat, sei es aus Milde, sei es, um ein Wiedererstarken des revolutionären Impetus zu vermeiden?

Kompliziert.

Du hast den Bundesstaat und die Uni nicht angeführt, in der das universitäre Gerichtsverfahren geführt wurde. Das wäre wichtig, um einen eventuell antipreußischen Impetus einordnen zu können, der zu dem Starfmaß hätte führen können.

M. :winke:
 
Es handelt sich um eine im ausgehenden 18. Jahrhundert gegründete katholische Universität, die 1818 von den Preußen zur Akademie herabgestuft wurde. Streng genommen war also der Ausdruck Universitätsgericht falsch, es handelte sich um ein akademisches Gericht.
Da die Übergabe der Herrschaft an Preußen zwischen Frankreich und Preußen verhandelt wurde, kann man sich vorstellen, dass die Menschen mit dieser preußischen Herrschaft sowieso nicht ganz einverstanden waren.
 
Es galt nicht in allen preußischen Landesteilen das preußische Landrecht, teilweise galt der Code Civil und eben zum Teil "altes Recht" , hier das Recht der alten Universität.

Da muß man erstmal gucken, ob und welches "Strafrecht" gilt.
Der Spruch an sich ist ja kein "revolutionärer Umtrieb" und wenn doch, waren die an der Akademie mit Strafe bewehrt?
 
Wegen welchen Vergehens hat man den Studenten vor dem universitären oder akademischen Gericht angeklagt bzw. verurteilt? Das sollte aus den Akten herauslesbar sein, hier wäre natürlich der § wichtig.

Wer war der junge Mann, eventuell einflußreiche Eltern/Verwandte, die die "Hand" über ihn hielten.

Oder aber die Uni/Akademie wollte aus politischen Gründen, den Fall nicht an die "große Glocke" hängen.

Oder einfach nur akademisch "väterliche" Nachsicht, im Hinblick auf einen jugendlichen ruhestörenden Trunkenbold, YA hat das weiter oben schon angesprochen.

Drei Tage Karzer waren nicht ehrenrührig.

Aufgrund der dünnen Informationslage, nur Fragen, keine Antworten.

M.
 
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