ketzer97
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Bei meinen Recherchen für einen eventuellen (möglichst authentischen) historischen Roman bin ich über die Begriffe Go- und Burgericht gestolpert. Dabei sind mir einige Fragen zur Funktionsweise gekommen. Konkret geht es um Westfalen im 13. Jahrhundert.
Also: Im mittelalterlichen Osnabrück gab es zwei Arten öffentlicher Gerichtsbarkeit: das Go- und das Burgericht. Das Burgericht unterstand dem Bischof, also dem Landesherrn, das Gogericht dem Vogt.
Das Burgericht wurde von einem Beamten des Bischofs, dem Stadtrichter, geführt. Er durfte Geld- und Haftstrafen verhängen.
1. Frage: Hatte der Stadtrichter irgendwelche Beisitzenden oder Schöffen, oder fällte er die Urteile völlig selbstständig?
Das Gogericht entsprach der höheren Gerichtsbarkeit. Es wurde von einem Greve geleitet, das Urteil fällten aber zwölf Schöffen, die später auch die Regierung der Stadt übernahmen (als Ratsherren). Das Gogericht konnte auch Hinrichtungen befehlen. Es gab diese Gogerichte auch in anderen Orten im Hochstift, und das Osnabrücker Gericht war die Berufungsinstanz.
2. Frage: Wer bestimmte den Greve? Der Vogt persönlich?
3. Frage: Gab es Vorschriften, wo ein Kläger seine Klage vorzubringen hatte oder entschied er selber? Und wenn das letztere zutrifft, gingen dann nicht die allermeisten Kläger zum Gogericht (schließlich sind die meisten Ankläger ja auf eine harte Bestrafung des Beklagten aus)? Wenn das so ist, verstehe ich auch nicht, warum der Bischof 1225 das einträglichere Gogericht an die Bürger verkaufte. Da war beim Burgericht doch an Geldstrafen nichts mehr zu holen. Warum hatte man dann überhaupt zwei verschiedene Gerichte?
4. Frage: Und was zum Teufel sind "Femgerichte"???
Ich hoffe, dass hier einige zumindest einen blassen Schimmer haben und die Widersprüche aufklären können. Schon im Voraus danke!
Also: Im mittelalterlichen Osnabrück gab es zwei Arten öffentlicher Gerichtsbarkeit: das Go- und das Burgericht. Das Burgericht unterstand dem Bischof, also dem Landesherrn, das Gogericht dem Vogt.
Das Burgericht wurde von einem Beamten des Bischofs, dem Stadtrichter, geführt. Er durfte Geld- und Haftstrafen verhängen.
1. Frage: Hatte der Stadtrichter irgendwelche Beisitzenden oder Schöffen, oder fällte er die Urteile völlig selbstständig?
Das Gogericht entsprach der höheren Gerichtsbarkeit. Es wurde von einem Greve geleitet, das Urteil fällten aber zwölf Schöffen, die später auch die Regierung der Stadt übernahmen (als Ratsherren). Das Gogericht konnte auch Hinrichtungen befehlen. Es gab diese Gogerichte auch in anderen Orten im Hochstift, und das Osnabrücker Gericht war die Berufungsinstanz.
2. Frage: Wer bestimmte den Greve? Der Vogt persönlich?
3. Frage: Gab es Vorschriften, wo ein Kläger seine Klage vorzubringen hatte oder entschied er selber? Und wenn das letztere zutrifft, gingen dann nicht die allermeisten Kläger zum Gogericht (schließlich sind die meisten Ankläger ja auf eine harte Bestrafung des Beklagten aus)? Wenn das so ist, verstehe ich auch nicht, warum der Bischof 1225 das einträglichere Gogericht an die Bürger verkaufte. Da war beim Burgericht doch an Geldstrafen nichts mehr zu holen. Warum hatte man dann überhaupt zwei verschiedene Gerichte?
4. Frage: Und was zum Teufel sind "Femgerichte"???
Ich hoffe, dass hier einige zumindest einen blassen Schimmer haben und die Widersprüche aufklären können. Schon im Voraus danke!