Habe einige Fragen zur Weimarer Republik!

Jain. Der Präsident muss was tun, damit ein Gesetz Gültigkeit erlangt? Und was muss passieren, damit ein Gesetzesvorschlag zum Gesetz wird und damit überhaupt in die Hände des Präsidenten gelangt?

Oder anders gefragt: Wie ist Frau Merkels Regierung zustande gekommen?
 
der Reichspräsident hat die höchste Stellung (Weimarer Verfassung). Er konnte des Reichstag auflösen und Reichskanzler und Regierung entlassen und neu ernnen. Der Reichspräsident wird vom Volk gewählt und die Reichsregierung wird vom Präsident ernannt.

Ist das richtig?
 
Ja, das ist richtig, das Problem aber noch nicht erfasst. Wen wählt das Volk in der WR außer dem Reichspräsidenten und welche Unterschiede bestehen zu heute?
 
das Volk wählt den Präsidenten, Landesparlamente und den Reichstag.

der Unterschied: puhh ... Man wählt Abgeordnete und nicht direkt den Präsidenten?

Ich komm einfaach nicht drauf :( ich glaub ich bin zu dumm dafür-
 
Richtig, in der WR wählt das Volk die Parlamente und den Reichspräsidenten, in der BRD wählt das Volk die Parlamente. Die Bundesversammlung, die aus dem Bundestag, dem Bundesrat und ausgewählten Vertretern besteht, wählt den Bundespräsidenten. Womit wir aber noch nicht zum Problem der Präsidialkabinette vorgestoßen sind. Zunächst einmal: Rein faktisch sind alle Kabinette der WR Präsidialkabinette. Das wurde aber erst später zum Problem. deshalb noch mal die Frage: Welche AUfgabe hat der Bundespräsident und wie kam eine Reichsregierung zustande und wie kommt eine Bundesregierung zustande?
 
vielleicht: Die Koalition ist ja zerbrochen und dann konnte der präsident machen was er wollte: Regierung entlassen etc.


Der Bundespräsident: der ernennt die Regierung, darf Reichstag auflösen und ist eine art " Ersatzkaiser"

Reichsregierung kam zustande: indem sie vom Präsident ernannt wurde und vom Reichstag bestätigt wurde

Bundesregierung: wird vom Volk gewählt?


Ich bin muss jetzt fort - komm heut erst später wieder Heim, am Freitag schreib ich die Arbeit. Vielen Dank, dass du mir so hilfst - so lernt man echt viel mehr. DANKE
 
okay :).

Hab das mit den Präsidialkabinetten zwar imme noch nicht richtig verstanden, aber hier mal so wie ich es denke:

Also:

Wegen der Weimaraer Verfassung, konnte der Präsident (Nach dem Zusammenbruch der Koalition) Kanzlwe ernnenen und entlassen, wie er wollte. Das tat er auch. Diese Zeit wird dann Präsidialkabinette genannt.

Ist das richtig? :) Weil sonst habe ich echt keinen Plan
 
oder:

Da die Koalition zerbrach (da die SPD und DVP sich nicht einigen konnten, wie man die Arbeeitslosen finanziert), trat auch der Reichskanzler zurück und es wurde ein neuer Reichskanzler ernannt. Nach dem Tod vom Reichspräsidenten Hindenburg, über nahm der Reichskanzler die Aufgaben von diesem mit. Und darum wird das Präsidialkabinette genannt: Präsident und Kabinett - regierung steckt in diesem Wort. Es gab keinen präsidenten und regierung alleine mehr, sonder das war jetzt eins. Zuerst war es dann Brüning für 2 Jahre, dann von Papen 6 Mo und Schleicher 2 Mo bis dann Hitler kam (30.1.33 - machtÜBERGABE Hitlers)

Ist das richtig? wenn nicht - bitte ich um Aufklärung von präsidialkabinette. Jetzt gehen mir wirklich alle Ideen aus.
 
Noch mal langsam:

1. Ein Kabinett (Reichskanzler plus seine Minister) regiert.

2. Praktisch erfolgt dieses - stark vereinfacht - über die Führung der Verwaltung sowie über Gesetzgebung und Festsetzung der Haushalte

3. Bei Aufstellung der Haushalte und in der sonstigen Gesetzgebung wirkt der Reichstag mit, weswegen die Regierung an sich hier über Mehrheiten verfügen muss, um Regieren zu können.

4. Nach dem Zerbrechen der letzten Koalition gab es diese Mehrheiten nicht, die die Regierung im Reichstag stützen konnten.

5. Die "Präsidialkabinette" wichen daher auf die Notverordnungen des Reichspräsidenten aus, über die Gesetze ohne Reichstags-Mehrheit in Kraft gesetzt wurden. Würde der Reichstag diese Anwendung der Notverordnungen blockieren (was er konnte), lag die Drohung in der Luft, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen auszuschreiben.

Die "Präsidialkabinette" wurden also in der beschriebenen Weise durch den Präsidenten gestützt.
 
okay, jetzt glaub ich hab ichs verstanden.

mal in eigenen worten:

zu dieser zeit regierte die Regieung (nicht der Präsident, was ich gedacht habe), da die regierung + den Reichstag (damals: SPD, DVP,Zentrum und DVP) die Gesetze beschließen und für die Haushalte zuständig sind. Nach dem Zusammenbruch der Koalition hatte die regierung keine mehrheit um die gesetze weiter beschließen zu können. Da der Präsident ja eine rießen Macht hatte, hat er entschieden, dass die regierung alleine die Gesetzte verabschieden darf. Das musst der Reichstag zulassen, sonst würde es neuwahlen etc. geben.


Stimmt das jetzt?
 
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