Hauptrecht und Fall

Jan1470

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

im Geschichtsleistungskurs haben wir einen kleinen Quellentext zum Thema Leibeigenschaft im Mittelalter behandelt. Darin tauchen die Begriffe "Hauptrecht" und "Fall" auf, aber ich weiß nicht was sie im einzelnen bedeuten.
Da heißt es z.B.:
"Von jeder männlichen Person, die zu Ostdorf wohnt und dem Fürsten von Württemberg leibeigen ist, sollen nach dem Tode (des Leibeigenen) der Herrschaft Württemberg als Hauptrecht und großen Fall jeweils von 100 Pfund Wert des hinterlassenen Gutes ein Gulden (...) zufallen."
Handelt es sich hier nur um einfache Abgaben? Was wäre dann der Unterschied zwischen Hauptrecht und Fall? Mein Lehrer wusste es auch nicht, aber vielleicht kann einer von Euch mir ja weiterhelfen.

Vielen Dank schon einmal

Jan
 
Ich versuche es mal:

Beides sind Abgaben, in Bezug auf Leibeigenschaft und Lehen.

Hauptrecht (oder Besthaupt, das beste Stück Vieh beim Tod des Mannes, Haupt=Kopf, Recht=Abgabe, Steuer) ist die übliche Abgabe von Todes wegen.
serielle Quellen: Glossar

(Großer und Kleiner) Fall bezieht sich eigentlich auf das Falllehen als Folge des Todes des Mannes und -verlängert- auch noch des Todes seiner Frau, hier nicht im Sinne von tatsächlichem Rückfall des Lehens, sondern ersetzt durch eine einmalige Abgabe im Todesfall auf das Lehen (wie eine einmalige Pachtabgabe). Geldabgabe statt Rückfall.
Schupflehen ? Wikipedia
(Schupflehen = Falllehen)

Beide Abgaben werden gewissermaßen pragmatisch zu dem einen "Abgabentarif" zusammengefasst.
 
Achso das klingt einleuchtend; der "Fall" spielt also nur eine Rolle, wenn das Lehen an den Sohn (oder die Tochter) weitergegeben werden soll? (Und was wäre der Unterschied zwischen großem und kleinen Fall?)
Jedenfalls vielen Dank!
 
Ich verstehe das so, dass die Fall(abgabe) ein Ersatz ist für den eigentlich vorgesehen Rückfall des Lehens bei Versterben, der eben praktisch nicht vorgenommen wurde. Statt Rückgabe -> Steuer.

Der Unterschied "großer und kleiner Fall" ist mir auch unklar. Es könnte mit dem Rückfall zu tun haben (Fall bei Versterben des Ehemannes oder eben zusätzlich auch der Ehefrau). Das ist aber meine Spekulation.
 
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