Heiliges Römisches Reich: Warum nicht geeint?

romanus00I

Aktives Mitglied
Okay, neue Frage.

Vor kurzem (?) gab es hier mal folgendes Thema, das sich, wenn ich mich richtig erinnere, mit der Frage beschäftigte, warum denn das HRR sich nicht zu einem absolutistischen, vom Kaiser abhängigen Zentralstaat gewandelt habe.

Ich finde den ganzen Themenkomplex auch interessant, aber mich beschäftigen dabei folgende fragen:

1) Ich habe mal gelernt, dass die französischen König ist schafften, sobald eine Fürstenfamilie ausstarb, das dazugehörige Lehen einzuziehen und es ihrem Kronbesitz hinzuzufügen. Nun gab es ja auch im Sacrum Imperium ein Reichsgut und eine Hausmacht, die ja auch mit der Herrscherfamilie verbunden sein konnte. Warum haben die heiligen römischen Kaiser es dann nicht geschafft, eine ähnliche Entwicklung in Gang zu setzen wie bei ihren französischen Standesgenossen?

2) Wann genau gibt es denn einen entscheidenden Wendepunkt zwischen Frankreich und dem damaligen "Deutschland" in der Entwicklung staatlicher Strukturen? Während des Interregnums?

3) Nebenfrage: war England eigentlich schon von Anfang an ein einheitlicher Staat (also seit 1066)? Oder dauerte es auch hier seine Zeit, bis der König seine Macht über seine Untertanen festigen konnte?

Danke im Voraus für aufklärende Antworten.
 
1) Ich habe mal gelernt, dass die französischen König ist schafften, sobald eine Fürstenfamilie ausstarb, das dazugehörige Lehen einzuziehen und es ihrem Kronbesitz hinzuzufügen. Nun gab es ja auch im Sacrum Imperium ein Reichsgut und eine Hausmacht, die ja auch mit der Herrscherfamilie verbunden sein konnte. Warum haben die heiligen römischen Kaiser es dann nicht geschafft, eine ähnliche Entwicklung in Gang zu setzen wie bei ihren französischen Standesgenossen?

Im teutonischen Regnum gab es, ganz im Gegensatz zum gallisch-fränkischen, den Rechtsgrundsatz, dass ein heimgefallenes Lehen binnen eines Jahres (und Tag?) vom König neu zu vergeben sei. Die ottonischen und salischen Könige versuchten in der Regel heimgefallene Lehen an eigene Familienmitglieder zu vergeben um ihre Macht zu mehren, aber unter den Staufern war dies mangels ausreichend männlicher Angehöriger kaum noch möglich. Sie mussten zumeist mit ihnen assoziierte Familien (Wittelsbacher in Bayern, Babenberger in Österreich; Zähringer in Baden), oder bereits mächtige lokal etablierte Sippen (Askanier in Brandenburg, Welfen im Niedersächsischen) in große Lehen einsetzen.

In Frankreich galt dieser Grundsatz nicht. Starb dort ein Lehnsmann ohne Erben, so galt sein Lehen als "erledigt" und der König konnte es der Krondomäne hinzufügen ohne die Pflicht dieses nach einem Jahr wieder neu verleihen zu müssen.

romanus001 schrieb:
2) Wann genau gibt es denn einen entscheidenden Wendepunkt zwischen Frankreich und dem damaligen "Deutschland" in der Entwicklung staatlicher Strukturen? Während des Interregnums?

Das ist nicht auf ein bestimmtes Datum zu bestimmen, aber das 13. Jahrhundert insgesammt hat die Weichen in der Verfassungsgeschichte so ziehmlich jeden westeuropäischen Staates gestellt. In Frankreich ist der Monarchismus/Zentralismus mit den drei Königen Philipp II, Ludwig IX, und Philipp IV zum Durchbruch verholfen wurden. In Deutschland hat die Regierungszeit des kaum anwesenden Friedrich II und die auf sein Tod folgende Zeit des Interregnums die Waagschale königlich-zentralistischer Macht zugunsten der großen "Landesfürsten" neigen lassen. In England hat mit der Magna Charta und dem montfortschen Parlament der Parlamentarismus seine Geburtsstunde erlebt.

romanus001 schrieb:
3) Nebenfrage: war England eigentlich schon von Anfang an ein einheitlicher Staat (also seit 1066)? Oder dauerte es auch hier seine Zeit, bis der König seine Macht über seine Untertanen festigen konnte?

In England hat die normannische Eroberung von 1066 dem Land und seiner Verfassungsgeschichte einen ganz eigenen Stempel aufgedrückt. Das hat viel mit der von den Normannenherrschern praktizierten Herrschaftsauffassung zu tun, die sie aus der Normandie nach England mitgebracht hatten. Dabei muss man sich der unterschiedlichen inneren Verfasstheit des normannischen Herzogtums Normandie zu der des französischen Königreichs, dessen Teil es ja war, vergegenwärigen.

Das Königreich Frankreich selbst war im 11. Jahrhundert stark feudalisiert, also in viele große Lehnsterritorien unterteilt, die man durchaus als Landesfürstentümer bezeichnen kann. Frankreich war zu dieser Zeit also nicht der zentralistische Einheitsstaat zu dem er sich ab dem 13. Jahrhundert hin entwickeln wird. Das Herzogtum Normandie aber, das eines dieser Lehensterritorien war, ist von seinen Herzögen nach innen bereits zu einem stark zentralistischen Staatsgebilde geformt wurden. Besonders der spätere Eroberer Wilhelm hat nach seinem gewonnenen Machtkampf dahingehend gewirkt, was in der nachträglichen Betrachtung seiner Biographie gegenüber der Invasion von 1066 häufig vernachlässigt wird. Aber als er 1066 den englischen Thron erobert hat, hat er sein neues Königreich nach den Vorgaben einzurichten begonnen, nach denen er seine Normandie bereits erfolgreich regiert hatte. Das heist, es wurde die Bildung größerer Feudalterritorien unterbunden, die der königlichen Macht hätten gefährlich werden können. Größere Burgen aus Stein durften nur in Ausnahmefällen von Baronen gebaut werden, zumeist nur in den Grenzmarken zu Wales und Schottland, ansonsten galt dies nur als ein rein königliches Privileg. Das Land wurde mit königlichen Beamten (Sheriff) übersät, welche die königliche Rechtsprechung und Steuererhebungen warnahmen. Der englische Adel hatte also von 1066 an keinerlei Rechtsmittel in der Hand, die ihm die Errichtung von landesherrlichen Gebietskörperschaften, wie es ein Herzogtum Normandie in Frankreich oder eine Markgrafschaft Brandenburg in Deutschland waren, gewärt hätte. Die Macht des Adels in England hing vielmehr von seinem Besitz an Grundgütern ab, die in der Regel über das gesamte Königreich verteilt waren. Er in geschlossener Opposition zur Krone konnte der englische Adel politisches Gewicht erlangen und in der Bildung einer ständigen Institution wie dem Parlament im 13. Jahrhundert sich verfassungsrechtlich etablieren.
 
Zurück
Oben