Hellenistisches Staatsrecht

Liesjailaeki

Mitglied
Hallo allerseits,

Ich suche einen bestimmten Begriff aus dem hellenistischem Staatsrecht in Altgriechisch für Land, das an Offiziere für guten Dienst auf längere Zeit zur Verwaltung übergeben wurde, aber dabei jederzeit wieder zurückholbar war.

Vielleicht weiß ja jemand, was ich meine und suche. Im Hinterkopf hab ich noch was vonγε εν δωρεα, bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt oder ob ich da nicht auf dem Holzweg bin. Mein Altgriechisch ist auch etwas eingerostet.

Vielen Dank schonmal,

Beste Grüße,
Liesjailaeki :winke:
 
Ich nehme an, Du meinst nicht γέ, sondern γῆ? Aber sonst hast Du, glaube ich, recht, wenngleich δωρεά ja eigentlich "Geschenk" bedeutet.

Nicht ganz klar ist mir allerdings das Begriffspaar δωρεά - κλῆρος. Bezeichnete
κλῆρος nur das zugeteilte Land für den einfachen Soldaten? Oder konnte es auch das von Dir gemeinte Land für Offiziere meinen, und δωρεά bezeichnete das der "Belehnung" zugrundeliegende Rechtsverhältnis?
 
Vielen Dank!

Ja, ich meine natürlich γῆ, macht auch viel mehr Sinn. Den Ausdruck γῆ εν δωρεα hatte mein Professor mal benutzt, aber ich war mir meiner Erinnerung nicht mehr sicher genug.

Die Nuancen von κλῆρος sind mir nicht bewusst, da müsst ich mich erst genauer mit auseinandersetzen und gerade hab ich meinen Gemoll nicht zur Hand. Von daher weiß ich nicht, wo der genaue Unterschied zwischen κλῆρος und γῆ liegt. δωρεα muss das Rechtsverhältnis ausdrücken und zwar als ein wieder aufkündbares Geschenk.

In dem damaligen Kontext ging es um die Rechtslage der ehemals seleukidischen Ländereien in Kleinasien, die Rhodos und Pergamon nach dem Krieg gegen Antiochos III. von Rom bekommen hatten. Diese wurden ja auch später zum Teil wieder von Rom eingefordert bzw. von Rom für frei erklärt.


Noch eine kleine ganz andere Frage:
Wann war denn das Begräbnis von Augustus? Sein Tod war am 19.8.14 und die erste Senatssitzung unter Tiberius soll am 18.9.14 gewesen sein. Aber ein genaues Datum zum Begräbnis von Augustus konnt ich nicht finden. Ist uns da nichts überliefert?
 
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In dem damaligen Kontext ging es um die Rechtslage der ehemals seleukidischen Ländereien in Kleinasien, die Rhodos und Pergamon nach dem Krieg gegen Antiochos III. von Rom bekommen hatten. Diese wurden ja auch später zum Teil wieder von Rom eingefordert bzw. von Rom für frei erklärt.
Ich glaube nicht, dass sich der Umgang der Römer mit den dem Antiochos abgenommenen Territorien in den Bahnen seleukidischer Rechtsinstitute zur Landverteilung an Offiziere bewegte.
Außerdem: Ist das dorea-Institut nicht eigentlich nur für das Reich der Ptolemaier so wirklich belegt? (Ich habe mich allerdings noch nie so richtig eingehend damit befasst, kann also sein, dass ich etwas übersehe.)

Noch eine kleine ganz andere Frage:
Wann war denn das Begräbnis von Augustus? Sein Tod war am 19.8.14 und die erste Senatssitzung unter Tiberius soll am 18.9.14 gewesen sein. Aber ein genaues Datum zum Begräbnis von Augustus konnt ich nicht finden. Ist uns da nichts überliefert?
Gute Frage. Ich habe bei Tacitus, Sueton und Cassius Dio (der das Begräbnis sehr ausführlich schildert) auch nichts gefunden - aber ich vermute, bei diesen Autoren hast Du selbst schon gesucht.
 
Das erste, was mir einfällt, ist κλῆρος. Wenn ich mich richtig erinnere, kann κλῆρος aber auch ererbtes Land sein, also wenn der Sohn vom Vater Haus und Hof erbt oder es ist Besitz generell.

Wann Augustus beerdigt wurde?
D. Kienast schreibt in der ersten Septemberhälfte und vor der Senatssitzung am 17. Sept., bei der Augustus unter die Götter erhoben wurde. Als Quelle ist Suet.Aug. 100,3 angegeben.
 
In Suet.Aug. 100,3 steht dazu nichts Erhellendes. Dort geht es u. a. um eine Diskussion, ob man nicht lieber den Monat September in "August" umbenennen sollte statt den Sextilis, weil Augustus im September geboren, im August/Sextilis jedoch gestorben sei.
Bei Sueton wird nur der Todestag kalendermäßig angegeben: der 14. Tag vor den Kalenden des September im Konsulat des Sextus Pompeius und Sextus Appuleius, d. h. also am 19. August 14 n. Chr.

κλῆρος bedeutet in erster Linie "Los" und in weiterem Sinne "Anteil". Es kann dann alles sein, was einem zufällt bzw. woran man Anteil hat, u. a. eben ein Stück Land, das man geerbt hat oder das einem zugeteilt wird.
Die "Kleruchie" (zu unterscheiden von den Kleruchien Athens) war eine Militärkolonie, bei der "Kleruchen" Land (eben der "kleros") zugewiesen wurde. Dieser kleros wurde faktisch zwar vererbt, blieb aber formal Eigentum des Königs und durfte ohne Genehmigung nicht veräußert werden (wohl aber verpachtet).
Davon zu unterscheiden ist das dorea-Institut, bei dem hochrangigen Persönlichkeiten riesige Ländereien auf Widerruf überlassen wurden. Ob so eine Länderei auch "kleros" genannt wurde, ist eben die Frage.
 
Für die Beerdigung scheint es kein gesichertes Datum zu geben. War auch nur reinste Neugierde meinerseits.

Mit hellenistischem Staatsrecht kenn ich mich überhaupt nicht aus, bin eher in der römischen Geschicht bewandert.
Als mögliche Rechtfertigung des Gebrauchs von γῆ εν δωρεα in diesem Bereich, wobei das jetzt nur Spekulation ist:
Vielleicht wurde dieser Rechtsbrauch von den Römern sozusagen usurpiert, um seinen Socii im hellenistischen Osten (in dem Fall Rhodos und Pergamon) klar zu machen, dass diese Ländereien aus dem ehemaligen seleukidischen Bestand nur "verliehenes" Land waren.
Vielleicht ist das auch ein Problem der Überlieferung. Lateinische Rechtsbegriffe der Römer wurden öfters in griechischen Quellen mit Begriffen aus dem hellenistischen Recht gleichgesetzt, die aber nicht unbedingt exakt dieselbe Bedeutung hatten.
 
Als griechischsprachige Quellen zum Umgang der Römer mit den dem Antiochos abgenommenen kleinasiatischen Gebieten kommen eigentlich nur Polybios und Diodor in Betracht, bei denen jeweils Fragmente darüber erhalten sind. Bei Cassius Dio ist nichts darüber erhalten; mag sein, dass sich bei Zonaras etwas findet, aber mit dem habe ich mich noch nicht näher befasst.

Grundsätzlich habe ich die Schilderungen bei Livius etc. aber nicht so verstanden, dass die Römer die Territorien nur auf Widerruf verteilt (verliehen) hätten. (Dass sie sich natürlich das Recht herausnahmen, jederzeit nach Belieben über Kleinasien zu verfügen und den dortigen Herrschern Territorien je nach Gunst und Laune mal zuzuschanzen, mal wegzunehmen, steht auf einem anderen Blatt und hatte mit ihrer faktischen Macht und ihrem Anspruch, jederzeit als "Schiedsrichter" und Ordnungsmacht auftreten zu können, zu tun, nicht mit der Ausgestaltung von Rechtsverhältnissen.)
 
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