Herero-Prozess

Inzwischen sind mehrere schriftliche Stellungnahmen der Bundesrepublik Deutschlands dem Gericht eingereicht worden, siehe #27 (PacerMonitor). Vermutlich mit den oben dargestellten Hinweisen auf die Rechtsgründe, die zur Zurückweisung führen müssen.

Offenbar läuft die Sache nicht gut für die Kläger, die 96-seitige (!) Stellungnahme* vom Februar 2018 wurde noch nicht ins Netz gestellt. Dafür verlegt man sich wieder auf rhetorisch-mediales Trommeln: für den April 2018 ist eine Konferenz in Hamburg angekündigt worden, mit Hinweis auf die Verstrickung der Stadt (sic!) in den Genozid „von Afrika nach Auschwitz“.

* Länge ist erfahrungsgemäß umgekehrt proportional zur Substanz
 
Nachdem D. im März wie erwartet jeden Rechtsanspruch gegen den Staat und die Zuständigkeit eines US-Gerichts bestritten hat, war der April durch eine Flut von Gegendarstellungen der Klägerseite geprägt, die sich weniger mit den juristischen Problemen, als vielmehr mit der psychologischen Prozessführung und die "Prozessstimmung" gegen das Verbrechen beschäftigten.

So wurden, obwohl es hier um die juristichen und Klagegrundlagen in New York geht, und nicht um das "Bestreiten von Massenverbrechen und Genozid", bekannte Fotos von Schädeln und den KZ als Schriftsatzanhänge vorgetragen.

Gestern hat der Anwalt der BRD wieder Stellung bezogen. Vermutlich kurz und knapp mit dem Hinweis, dass eine "Staatshaftung" für diese Kolonialverbrechen völkerrechtlich unzulässig ist. Auf die Frage "begründet oder nicht begründet" kommt es dann gar nicht an.

Chronologie des Prozesses und Schriftsatzverlauf:
Rukoro et al v. Federal Republic of Germany (1:17-cv-00062), New York Southern District Court
 
Als Schriftsatz der Klägerin wurde nun eine Stellungnahme von Matthias Goldmann eingereicht
Goethe-Universität — Juniorprofessor Dr. Matthias Goldmann

Die Stellungnahme soll offenbar als Nachweis dienen, Schäden zu quantifizieren, die Enteignungspraxis zu belegen, und behandelt schließlich die völkerrechtlichen Fragen, wieweit die Nama und Herero und dem Schutz damaliger Verträge standen, Völkerrechtssubjekte darstellten und inwieweit humanitäres Recht und Kriegsrecht mit dem Schutz von Bevölkerungen Anwendung fanden.

Summa summarum geht es darin um die Frage, das Unrecht kolonialer Verbrechen unter damals anwendbaren völkerrechtlichen Massstäben zu belegen. Das ist allerdings in der Literatur ohnehin nicht ernsthaft bestritten.

Die Stellungnahme, als download verfügbar, enthält keinerlei Hinweis auf Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz, oder Ausführungen zur Frage, wieweit eine solche Staatshaftung vor einem New Yorker Gericht zulässigerweise eingeklagt werden könnte. Dazu wurde der Völkerrechtler offenbar nicht befragt.

Schriftsatz:
The Ovaherero and Nama Peoples v. Germany - Declaration of Matthias Goldmann before the SDNY Court by Matthias Goldmann :: SSRN
 
Während in New York ein Schriftsatz und Termin dem anderen folgt, gewinnt die Diskussion über fundamentale Fragen der Immunität im Völkerrecht auch an Fahrt:
https://www.ejiltalk.org/jurisdicti...f-rukoro-et-al-v-federal-republic-of-germany/

Der Druck soll vermutlich einem Vergleich dienen, um die internationale Beachtung des Prozesses zu beenden.

Auch nach dieser rechtlichen Analyse gewinnt man den Eindruck, dass der Prozess mehr dem Spektakel und moralischem Druckaufbau dient, als er irgendeine substantielle juristische Basis hätte. Der Kläger Rukoro ist zugleich Repräsentant - angabegemäß Paramount-Chief - für die Herero.
Völkermord in Namibia: Herero-Chef von Zeremonie ausgeladen | Frankfurter Neue Presse
 
Presse zu der klaren Zurückweisung des Klagebegehrens:
US-Gericht weist Klage zu deutschen Kolonialverbrechen ab
Völkermord: Gericht weist Klage indigener Gruppen gegen Deutschland ab

Berufung ist angekündigt. Das dürfte bei dem hohen Streitwert und der Verdopplung von Prozesskosten den prozessführenden Anwalt trotz Aussichtslosigkeit freuen.

Derweil kochen die Emotionen in den Netzwerken hoch, wobei alles durcheinander geht. So ist die Rede, die Qualifikation als Völkermord wäre verneint worden (Quatsch), Immunität für Mord sei für die BRD ausgesprochen (???), Verjährung von Mord dürfe nicht eintreten (darum ging es nicht), historische Wahrheiten würden von der BRD bestritten (Unsinn), usw. usf.
 
In der Berufungssache/Appellation passiert nach wie vor nichts. Auch die Berufungsbegründung ist unbekannt (stattdessen gibt man dpa anwaltliche Interviews).

Zwischendurch daher der Grenzübertritt eines Historikers, der von keinerlei völkerrechtlicher Sachkenntnis getrübt einfach mal drauflos blubberte:

„Zimmerer sagte im Gespräch mit unserer Redaktion: „Wenn es gelingt, Deutschland zu direkten Verhandlungen mit Vertretern einzelner Bevölkerungsgruppen und zu Reparationen zu zwingen, können viele weitere Fälle aus der Kolonialzeit akut werden.“

Der Professor für die Geschichte Afrikas an der Universität Hamburg sagte, ein Erfolg der Klage könnte zu Reparationsforderungen gegen Deutschland auch wegen Massakern während des Maji-Maji-Aufstands im heutigen Tansania führen, ebenso wegen Massakern und Strafaktionen in Togo, in Kamerun und in der Südsee. Auch Opfer unter der Zivilbevölkerung im Zuge des Ersten Weltkriegs in Afrika könnten Anlass zu Klagen und Verhandlungen werden, sagte der Direktor der Forschungsstelle „Hamburgs (post)koloniales Erbe“ und Berater des Deutschen Historischen Museums in Berlin.“

Interview NOZ
https://www.noz.de/deutschland-welt...n-herero-kann-zu-weiteren-forderungen-fuehren

Es ist unbenommen seine Sache als Historiker, den Genozid aufzuarbeiten. Warum man aber zu Fragen, für die man ausdrücklich keine Expertise aufweist, sich nicht zurückhalten kann, (ugsspr: nicht einfach mal die Klappe hält) ist mir unbegreiflich. Wenn das wenigstens als sachunkundige persönliche Meinung gekennzeichnet worden wäre...
 
Die Orlam-Afrikaner waren dabei am erfolgreichsten – es gelang ihnen Mitte des 19. Jahrhunderts die fast völlige Ausrottung der Herero (vgl. Vedder: Das alte Südwestafrika, S. 369: „Das Hererovolk hat, soweit wir es kennen, aufgehört zu bestehen.“)

Erst nach dem Tode des Afrikaner-Häuptlings Jonker Afrikaner im Jahre 1861 gelang den Herero unter ihrem Häuptling Maharero im Zusammenwirken mit dem in Otjimbingwe ansässigen schwedischen Unternehmer Karl Johan Andersson und dessen „Privatarmee“ sowie der „Roten Nation von Hoachanas“ (Nama) eine Rückkehr zu alter Stärke und infolgedessen 1870 eine völlige Unterwerfung der Orlam-Afrikaner (10-Jahresfrieden von Okahandja).
Herero – Wikipedia

Obwohl ähnlich brutal, gibt es für diese Toten keine Entschädigung.
 
@schaf: Nein. Das ist so nicht zutreffend.

1. Die Beurteilung von Vedder, so Gewald, erfolgte vor dem Hintergrund eines rassistischen Weltbildes, das die deutsche Kolonialherrscherrschaft in DSWA apologetisch relativiert. Dennoch, so Gewald hat Vedder einen Beitrag zur vorkolonialen Geschichte geleistet.

Das aktuelle Referenzwerk zu dem Thema kommt von Henrichsen und es thematisiert den Konflikt der unterschiedlichen Stämme inklusive der Kooperation mit Kolonialmächten bzw. weißen Siedlern, dennoch kann man kaum von einem "genozidalen Krieg" gegen die Herero - wie Vedder es offensichtlich als "normalen Vorgang" relativerend andeuten möchte - etc. reden (vgl. Link). Zumal die Darstellung bei Vedder historisch nicht korrekt ist. Vielmehr - so Krüger - muss man von einer Art von "Raubökonomie" ausgehen, bei der einzelne Herero-Anführer beteiligt waren.

Eine kurze Übersicht über die Entwicklung der Herero im 19. Jahrhundert bietet Krüger.

Betrachtet man die Entwicklung der geschätzten Population der Herero (Henrichsen, S. 326) und ihre zunehmende "hegemoniale" Stellung in Namibia dann wird man der These von Vedder kaum folgen können. Und man muss auch nicht alles glauben, was auf Wiki publiziert wird bzw. darf auch mal selber kritisch mitdenken.

https://namibian-studies.com/index.php/JNS/article/view/55/34

Gewald, Jan-Bart (1999): Herero heroes. A socio-political history of the Herero of Namibia, 1890-1923. Oxford, Athens: James Currey; Ohio University Press.
Krüger, Gesine (2003): Das Goldene Zeitalter der Viehzüchter. Namibia im 19. Jahhundert. In: Jürgen Zimmerer und Joachim Zeller (Hg.): Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904-1908) in Namibia und seine Folgen. 1. Aufl. Berlin: Links, S. 13–25.
Henrichsen, Dag (2011): Herrschaft und Alltag im vorkolonialen Zentralnamibia. Das Herero- und Damaraland im 19. Jahrhundert. Basel, Windhoek: Basler Afrika Bibliographien, BAB; Namibia Wissenschaftliche Gesellschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Obwohl ähnlich brutal, gibt es für diese Toten keine Entschädigung.
Aus rechtlicher Perspektive ist der Vergleich Unsinn, völlig nutzlos im Verfahren und kann somit höchstens relativierender Polemik dienen.

btw zu Vergleichen: Belgien sieht sich ebenfalls zunehmend Restitutions- und Reparationsforderungen gegenüber
siehe zB Financial Times, 13.11.2020:
Belgium’s reckoning with a brutal history in Congo
 
Also ganz ehrlich! Ich halte das Ganze für einen "schlechten Scherz".:confused: Es steht natürlich außer Frage, dass man diesen Völkern, nach unserem HEUTIGEN VERSTÄNDNIS, schweres Unrecht zugefügt hat. Und das die damalige "Aufstandsbekämpfung" respektive Niederschlagung der Selben , weder menschlich noch militärisch eine "Glanzleistung" der westlichen Zivilisation war, steht außer Zweifel!:mad:
Nun mal zu den Punkten, warum ich diesen Prozess für falsch halte:

  1. Im Gegensatz zudem, was unter dem Hitler-Regime passiert ist, waren das Einzelaktionen.
  2. Wie man heute weis, waren längst nicht alle Menschen im Deutschen Reich, mit der Kolonisierung und Unterdrückung der Einheimischen einverstanden.
  3. Der dafür verantwortliche Gouverneur, Herr von Trotha, wurde nach bekannt werden, seiner Methoden, mehr oder minder elegant aus dem Dienst entfernt. Es gab ja sowohl im Reichstag, als auch in verschiedenen Zeitungen, wütende Proteste, nachdem offenbar wurde, wie der Herr von Trotha da hat hausen lassen. Mir wäre nicht bekannt, dass etwas ähnliches je in England oder Frankreich geschehen wäre. Sollte jemand hier, gegenteilige Quellen haben, dann bitte, zögert nicht sie zu benennen.
  4. Auch nach dem 1. WK wurden diese Gebiete "fremdverwaltet" die Lebenssituation dürfte sich kaum verbessert haben. Sodass, fals es überhaupt Ansprüche gibt, die geltend gemacht werden könnten, Deutschland nicht alleine Zahlen sollte. Immerhin, war das ehemalige Deutsch-Südwestafrika, bis 1990 Teil von Südafrika. "Ein wahrer demokratischer Musterstaat.
  5. Die BRD, hat schon relativ früh nach der Unabhängikeit Namibias eine Menge an Unterstützung geleistet. Und soweit mir bekannt ist, hat man sich mit der Regierung darauf geeignigt, dass damit alle Ansprüche auf Wiedergutmachung erledigt sind! Das unsere linksgrünen Selbsthasser, mit ihrem roasroten, hypermoralischen Geschichtsbild, das anders sehen, war nicht anders zu erwarten! Aber diese Leute, sind sowieso erst dann zufrieden wenn, Sie ihr eignes Heimatland vollends in den Dreck treten können.
  6. Das ausgerechnet US Amerikanische Gerichte sich anmaßen, über die Schuld oder Unschuld ausländischer Regierungen, in Vergangenheit und Gegenwart zu urteilen, ist ein Witz. Ich werfe hier nur mal das Wort Reservat in den Raum!:rolleyes: Bin ja mal gespannt, wann die ersten Native Americans, die USA wegen Vertreibung, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verklagen! Und noch mehr würde mich interessieren, ob diese Klage, dann auch zugelassen wird. Oder ob wie so oft nur "Ausländer"dran glauben dürfen.
Besonders stört mich, dass ein Haufen karrieregeiler, aufmerksamkeitsgeiler US Anwälte, sich auf Kosten des deutschen Steuerzahlers, eine goldene Nase verdienen wollen! Und das lehne ich aus Prinzip ab! Bei Gerichtsverfahren vor US Gerichten, geht es fast nie um die Wahrheit, sondern immer nur ums Geld! Außerdem, wird die BRD, dadurch auf Dauer erpressbar. Und das ist schon aus staatspolitischen Gründen abzulehnen.

Natürlich tut es mir leid, dass es den Bewohnern, dieses Landes so mies geht! Aber das hat nun wikrlich nichts mit dem zu tun, was Deutsche vor mehr als 100 Jahren getan haben. Sondern, mit einer völlig korrupten und unfähigen Regierung! Wenn, es überhaupt eine Schuld auf deutscher Seite gibt, dann die, dass man jahrelang nicht darauf geachtet hat, was mit den zahlreichen staatlichen und privaten Hilfsgeldern bzw. Maßnahmen gemacht wurde.:mad:

Ich kann nur hoffen, dass die Sache, gut für Deutschland ausgeht! Wir haben aktuell andere Probleme, als die Aktionen von Anno dazumal. Von den großen Kolonialmächten, hört man im Bezug auf dieses Thema, so gut wie gar nichts. Ganz im Gegenteil, im Falle von Frankreich und Großbritiannien, ist es ja so, dass man sogar noch die Dreistigkeit oder Frechheit besitzt, sich die geleisteten "Arbeiten" vergüten zu lassen.

Das ist ja zum Beispiel etwas, dass bis jetzt, nur die AfD kritisiert und anprangert. Allen anderen Parteien, sind diese Missstände herzlich egal. Und es kann und darf einfach nicht sein, dass die Bundesrepublik sich angreifbar macht, in dem Sie solchen Forderungen widerspruchslos folgt.
 
@Griffel: Das ist extrem starke Provokation, die Du hier auftischt. Zudem instrumentalisierst Du ein Thema tagespolitisch, das bisher auf einer beschreibenden Ebene angesiedelt war und den Bezug zu Tagespolitik vermieden hat.

Also ganz ehrlich! Ich halte das Ganze für einen "schlechten Scherz".:confused: Es steht natürlich außer Frage, dass man diesen Völkern, nach unserem HEUTIGEN VERSTÄNDNIS, schweres Unrecht zugefügt hat. Und das die damalige "Aufstandsbekämpfung" respektive Niederschlagung der Selben , weder menschlich noch militärisch eine "Glanzleistung" der westlichen Zivilisation war, steht außer Zweifel!

1. Nach welchem Verständnis, wenn nicht nach heutigem, will man denn das gravierende Unrecht beurteilen. Ansonsten gab es aus der Fraktion der SPD bereits damals einen scharfen Widerstand gegen das unmenschliche Vorgehen. Nicht nur in Namibia, sondern auch in Togo.

2. Die Frage des Schuldmaßes und eine Form von Wiedergutmachung ist ein kompliziertes Thema. Zu dem ich als Laie nicht beitragen kann.

3. Es war keine "Glanzleistung", sondern es war schlichtweg eine Form von Genozid. Und läuft auf eine Relativierung des Genozids hinaus.

4 Und was andere ehemaligen Kolonialmächte sagen, tun, oder nicht tun, kann bei der Beurteilung der deutschen, relaitv kurzen Kolonialvergangenheit uns egal sein.
 
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Deswegen sage ich ja oder besser schreibe ich in Anführungsstrichen.

Daran kann man mal wieder sehen, wie schade es ist, dass Bismarck in den Ruhestand verabschiedet wurde! Er war nämlich ein entschiedener Gegener dieses ganzen Kolonialmists. Aber das wollte Wilhelm Zwo nun mal unbedingt. Leider! Ich glaube mich zu erinnern, dass man die ersten " Deutschen Siedler" mit Geld locken musste. Weil, da keiner Hin wollte.

Was den Genozid angeht, bin ich wie gesagt anderer Meinung. Aber nichts desto trotz, war das was man da abgezogen hat. Vieles aber bestimmt nicht zivilisiert.:mad: Mich stören eben immer diese "Entschuldigungsorgien". Und wenn, überhaupt, dann sollte man vor einem deutschen Gericht verhandeln. Immerhin, ist die BRD faktisch der Rechtsnachfolger des Kaiserreiches. Obwohl auch in diesem Punkt, sich die Advocaten streiten.
Naja, man wird ja sehen wie das Ganze ausgeht.
 
Wie problematisch es ist, wenn statt eines beschreibenden, möglichst neutralen Zugangs zu einem Thema, ein extrem polemischer und polarisierender Zugang gewählt wird, kann man an der Beschreibung der "guten" und der "bösen" in den politischen Lagern erkennen.

Es ist dann ja offensichtlich die Lösung des Problems, das "Griffel" meint erkannt zu haben, wenn man sich der Position einer rechts-extremen Partei anschießt.

Das unsere linksgrünen Selbsthasser, mit ihrem roasroten, hypermoralischen Geschichtsbild, das anders sehen, war nicht anders zu erwarten! Aber diese Leute, sind sowieso erst dann zufrieden wenn, Sie ihr eignes Heimatland vollends in den Dreck treten können.

Das ist ja zum Beispiel etwas, dass bis jetzt, nur die AfD kritisiert und anprangert.

So gibt man allen ausreichend Argumente an die Hand, tagespolitische - offensichtlich nicht zu vermeidende polemische Auswüchse - Themen bereits im Keim zu beschränken. So wie die Forenregeln es eigentlich vorsehen. Aber offensichtlich können oder wollen manche nicht mit der notwendigen Sensibilität diese Themen diskutieren.
 
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