Herrschaftssystem in Rom

T

twin88

Gast
hallo leutz,
erstmal ein lob an die betreiber des forums. finde es klasse das es sowas gibt. die fragen anderer mit den antworten haben mir schon oft geholfen!
ich habe da eine kleine frage bezügl. Rom. Könnte mir einer knapp und simpel erläutern wie das Herrschaftssystem in Rom aussah? Da gab es doch erst den König und später den Senat oder ? Über eine Antwort würde ich mich freuen! Danke schon mal!

Gruß,
Marcel
 
Hallo!

Bis 510 v.Chr. Monarchie
ab dann Republik bis 45 v.Chr. danach wird Caesar zum Diktator auf Lebenszeit ernannt, wird dann aber 44 v.Chr. ermordet. Oktavian geht danach erfolgreich aus dem Bürgerkrieg und wird als August zum Prinzeps, dem ersten unter gleichen. Er begründet die julisch- claudische Dynastie. Danach wird Rom wieder zur Monarchie.

In der Zeit der Republik hatte Rom eine Mischverfassung:

Konsuln: waren das monarchische Element
es waren immer zwei Konsuln für die Dauer von einem Jahr gewählt, dadurch wurden sie vom Amtskollegen kontrolliert und da sie nur für ein Jahr lang gewählt waren konnten sie ihre Macht nicht zusehr ausbauen

Senat: aristokratische Element
Nachdem man das Amt des Quästors ausgeübt hatte war mein ein Mitglied des Senats. Meistens nur Adelige (Patrizier, adelige Plebejer), gab abe rnatürlich auch Ausnahmen wie z.B. Cicero, die nannte man Homo novus.

Volkstribun: demokratische Element
vertritt die Interessen der Bürger, gab bis zu 10 in einem Jahr und wurden ebenfalls für ein Jahr gewählt. Volkstribunen hatten ein Vetorecht.
 
:runter: Autsch Tacitus, da hast du vieles verdreht und falsch beschrieben....

Das Prinzipat unter Augustus beginnt 27 v. - also die Kaiserzeit.

Deine Beschreibung des republikanischen Herrschaftssystems und der verschiedenen Teile ist zT. falsch!

Mehr morgen,....
 
da bin ich aber gespannt wo ich da Fehler gemacht haben soll

[Ergänzung] bis jetzt gibt mir der Link von Mercy recht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry Tacitus, war etwas unglücklich ausgedrückt... Du hast nur bestimmte Punkte und Personen abgesprochen und Zusammenhänge nicht angesprochen! :cool:

Ok erst mal zur allgemeinen Übersicht:

Hatten wir irgendwie schon mal...

Königtum mit 7 Königen bis 510v.

Römische Republik bis 27v.

Prinzipat (Kaiserreich)

Wenn man will kann man die einzelnen Epochen natürlich noch gliedern... aber das wäre der grobe Überblick.

Zum Senat

Den gab es über alle Epochen - seit der Gründung der Stadt.
Auch hier kann man die Entwicklung zeitlich gliedern....
Die Gründungsmitglieder waren die ältesten Patrizierfamilen Roms. Dazu gehörten Fabier, Julier usw.
Nach der Absetztung des letzten Königs und der Etablierung der Republik kamen diverse sog. plebejische Patrizierfamilien hinzu - die auch sehr bekannt wurden...
Cornelier, Antonier, Meceller, usw.
Mit Ausdehnung des Reiches in Italien wurde einflussreichen Italienern das Bürgerrecht verliehen (zu den Voraussetzungen für die mItgliedschaft gleich etwas) und z.T. Sitze im Senat vergeben ...Pompeiji, Gaius Marius, Cicero ua. - Das waren die Homo Novus, welche nicht aus Rom direkt standen - und deren Eintritt in den Senat nach jahrhunderte langer "Konstanz" eine Neuerung bedeutete.
Wärend der Bürgerkriegszeiten gab es oft mehr oder weniger unfreiwillige "Aussiebungen" :rofl: - Sulla´s Proskribitionen und Ächtungen entfernten viele Namen aus dem Senat - und neue Gesichter.
Caesar vergrösserte die Zahl und brachte neben seinen Legaten auch viele seiner ehemaligen Zenturionen in den Senat - (die hatten in den Kriegen so viel verdient, das sie locker die Voraussetzungen erfüllten) - dazu viele, die neu das römische Bürgerrecht erhalten hatten.
Wärend der Senat zu Beginn der Kaiserzeit noch "beratend" tätig war und durchaus Einfluss auf Herrscher nehmen konnte...(Kaisertum mit republikanischem Charakter) verlohr er später immer mehr an Bedeutung.

Um in den Senat zu kommen benötigte man grundsätzlich erstmal bestimmte Voraussetztungen. Man musste römischer Bürger sein, im Mannesalter sein und über ein bestimmtes Vermögen verfügen. Das alles hiess aber nicht unbedingt, das man damit in den Senat kam. Die Zensoren entschieden, wer im Senat sitzt und wer nicht. Die Zahl war begrenzt. So war es äusserst selten, das Vater und Sohn gleichzeitig im Senat sassen... jedenfalls in der "normalen" Republik. IdR. beerbten Söhne alteingessener Familien Ihre Väter.
Bei mehrern Söhnen gab es ja ein Aufsplittung des Geschlechts in verschiedendste Zweige (z.B. bei den Juliern die Caesarii - bei den Corneliern Scipionen, Sullii usw.) Dann entschieden wieder die Zensoren welche der Söhne Senatoren wurden.
Dann gab es Ausnahmen... Bestimmte Ämter waren mit dem Recht verbunden, im Senat zu sitzen (Caesar als flamen dialis z.B. - ebenso die anderen flamen Priester)... dann Auszeichnungen ( :yes: Wieder Caesar die Bürgerkrohne die Ihm auch Rederecht verlieh und jedesmal eine Ovation wenn er den Senat betrat - und das mit Mitte 20)

Die neuen Namen kamenhinzu, weil viele alte Familen ausstarben. Zur Zeit Caesars gab es noch 4 Mitglieder von den ursprünglichen Gründungsfamilien(2 Julier, 1 adoptierter Fabier, und Catalina- sorry komm gerade nicht auf seine gens)
Dann auch die Verarmung unter den Senatoren - Geschäfte waren nur im Landbau erlaubt und mit vielen Kindern wurde das Erbe jedesmal geteilt - hohe Mitgiften usw.
Daurch kamen auch neue Leute in den Senat....
 
Zuletzt bearbeitet:
:p so weiter...

Nur auf Senat, Konsuln und Tribunen zu reduzieren ... es gab noch einiges mehr....

Die Ämterlaufbahn sah vor, Quästor (so eine Art Verwalter), Ädil (Polizist), Prätor und dann Konsul.
Für jedes dieser Ämter musste man gewählt werden und nach dem mos majorum ein bestimmtes Alter haben. Ebenso sollte man ab Ädil im Senat sitzen.
Es gibt natürlich Ausnahmen....

:rofl: Quizfrage?!: :p Wer wurde als erster Konsul ohne Mitglied des Senats zu sein?

Wie gesagt die Mitgliedschaft im Senat als Voraussetzung für Ädilen-, Prätoren oder gar Konsulnamt war traditionell aber nicht niedergeschrieben - doch galten den Römern Ihre Traditionen viel.


Quaestoren

Die Quaestur war das niedrigste Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Quaestoren wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Ursprünglich waren die Quaestoren den Consuln als Gehilfen zugeordnet. Mit der Zeit wurde aber ihr Aufgabenbereich erweitert und neben der Tätigkeit als Untersuchungsrichter waren sie auch mit der Verwaltung der Staatskasse betraut, der Eintreibung von Steuern und Pachten und der Betreuung des Staatsarchives. Während der Kaiserzeit waren die Quaestoren auch für die Ausrichtung der Gladiatorenspiele verantwortlich.

Mit der Ausweitung der Pflichten eines Quaestors wurde auch deren Zahl vergrößert. Waren es Anfangs nur Zwei, so betrug ihre Zahl seit 421 v. Chr. vier, seit 267 v. Chr. acht, seit den Sullanischen Reformen 82 v. Chr. 20 und unter Gaius Julius Caesar wurde ihre Zahl auf 40 erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Quaestur betrug 31 Jahre.

Die Quaestur war Voraussetzung für die Bekleidung des Amtes als kurulischer Aedil (meist durch Patrizier) oder als Volkstribun (meist durch Plebejer).


Tribunen

Tribun (lat. Tribunus) war im alten Rom ein Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern. Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die Vorsteher des Stammtribus. Später wurden als Tribune auch die Vorsteher von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet.

Die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den römischen Königen hießen Tribuni celerum. Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares (Militärtribunen) gennannt. Von ihnen gab es in jeder Legion sechs, was bei vier Legionen insgesamt 24 Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich.

Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln.

Die Tribuni aerarii (Ärartribune)) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an die Soldaten aus.

Eine besondere Art von Tribunen waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen.

Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen (tribuni plebis). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser Institution, der Umfang ihrer Macht, der ursprüngliche Wahlmodus sowie die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. Ab 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung der Plebejer (concilium plebis) gewählt, über die sie den Vorsitz hatten. 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Ihre Amtszeit dauerte ein Jahr.

Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt, um Plebejer gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. Zu diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht auf den Einspruch (intercessio) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern nur das einzige Mittel zu Verfügung, das Veto eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da dadurch das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.

Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Macht der Tribunen dahin, dass nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niederen Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, dass das Amt des Tribun nur von Plebejern bekleidet werden durfte.

Unter Sullas Diktatur (82 v. Chr.-79 v. Chr.) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten Konsulat 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. Unter den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen, sie wurden aber beibehalten, bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte.

Aedilen

Die Aedilen bekleideten ein niederes Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Sie wurden auf ein Jahr gewählt.

Seit 494 v. Chr. gab es zwei plebejische Aedile (aedilis plebei), die die Polizeigewalt in der Stadt Rom innehatten und zu deren Aufgaben insbesondere die Bewachung des Archivs im Cerestempel gehörte. Diese Posten wurden von Plebejern bekleidet. Seit 367 v.Chr. wurden ihnen zwei patrizische Aedilen beigestellt (aediles curules), die insbesondere für die großen Spiele verantwortlich waren und die Aufsicht über die Tempel führten. Alle vier Aedile hatten zudem die Aufsicht über öffentliche Gebäude, Thermen, Aquädukte, Straßen, Verkehr, Bauwesen und die Märkte und übten die Marktgerichtsbarkeit aus. Zu den aufwendigsten Aufgaben gehörte die Verteilung der Getreiderationen an Bedürftige.

Unter Gaius Julius Caesar wurde die Zahl der Aedilen auf sechs erhöht. Das Mindestalter für die Bewerbung um eine Aedilamt betrug 37 Jahre.


PRÄTOREN

Ursprünglich waren die Praetoren sogar die höchsten Beamten der Republik, bis diese, wohl in der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr., den Titel Consul bekamen. Die genauen Einzelheiten sind, wie vieles in der Geschichte der frühen römischen Republik, aufgrund der unsicheren Quellenlage in der Forschung umstritten.

Ab 367 v. Chr. gab es einen jährlich neu gewählten Praetor urbanus, der für die Gerichtsbarkeit in der Stadt Rom zuständig war. 242 v. Chr. kam der Praetor peregrinus hinzu, der in Rechtsstreitigkeiten zwischen Römern und Ausländern tätig war. Für die Verwaltung der ersten römischen Provinzen (Sizilien, Sardinien, Spanien) wurden weitere Praetoren eingesetzt, so dass ihre Gesamtzahl im 2. Jahrhundert v. Chr. sechs betrug.

Sulla erhöhte die Zahl der Praetoren auf acht und beschränkte ihre normale Zuständigkeit auf die Rechtsprechung in Rom. Caesar und Augustus fügten weitere Praetoren (bis zu 16) hinzu.

In der senatorischen Ämterlaufbahn (cursus honorum) kam die Praetur im Regelfall vor dem Consulat. Seit 180 v. Chr. war ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben.

Praetoren gehörten zu den Magistraten, die wie die Consuln ein imperium besaßen, d. h. vor allem ein Heer kommandieren durften. Sie spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Römischen Rechts, da sie die jeweils geltenden Verfahrensvorschriften festlegen mussten (praetorisches Edikt).

In der Kaiserzeit bestand das Amt als Bestandteil der senatorischen Laufbahn fort, konnte aber schon in jüngeren Jahren bekleidet werden als in der Republik.


Consul

Das Consulat (lat. consulatum) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.

Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten ein Mindestalter von 43 Jahren haben. Um eine Alleinherrschaft und Machtmißbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei Consuln aufgeteilt. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des Anderen aufheben.

Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen Stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich gegenseitig abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Einweihung von Tempeln, die Vollziehung von Opfern und die Auspizien.

Die ehemaligen Amtsinhaber (promagistrates) wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden). Die ehemaligen Consules bildeten eine sehr einflussreiche Fraktion im römischen Senat.
 
:teach: :teach: :teach:

:p
Ok was war falsch oder woran hab ich mich hochgezogen:

1. Selbst unter Caesar bestanden die republikanischen Strukturen weiter. Das er das Amt des Diktators erst auf 10 Jahre - dann auf Lebenszeit annahm war in erster Linie eine Frage der Macht, auch ohne den Senat neue Gesetzte zu erlassen. Dabei ging es um eine Neuordnung der gesamten Gestztgebung - und damit im Zusammenhang der Bruch mit vielen Traditionen. Der Adel der zum Ende der Republik jegliche Entscheidungen blockierte . eagl ob sinnvoll oder nicht - wurde so übergangen. Vom Ende der Republik kann man bei Caesar noch nicht reden, da durch seinen Tod kurzzeitig wieder republikanische Strukturen wiederbelebt wurden.

2. Augustus
Octavian entpuppte sich spätestens beim 2. Triumvirat mit Antonius und Lepidus als Anwärter auf eine Herrschafft.
Seine Alleinherrschaft wird als Prinzipat bezeichnet. Er als "Erster undter Gleichen" wie du so richtig gesagt hast.
Naja ganz so edel wars dann aber doch nicht. Die Bedeutung des Senats war weiterhin vorhanden, aber die Entscheidungskraft des Kaisers konnte auch ohne diesen regieren. Wie bei Wikipeda richtig gesagt stützte er sich dabei auf die Legionen ...und noch wichtiger auf Provinzen. Es gab eine Aufteilung in senatorische und kaiserliche Provinzen - und damit für den Kaiser ein Machtfundament gegen den Senat. Klassische Kaiserliche Provinzen waren Gallien und Ägypten.


3. Was heisst für Dich Tacitus Mischverfassung?

4. Konsuln: waren das monarchische Element ...(...)

Ziemlich gewagte Formulierung - wo doch das republikanische Rom alles ablehnte was nur im Entferntesten an Monarchie erinnerte. Auch die Consuln waren nichts ohne den Senat - denn dieser musste die von Ihnen eingebrachten gesetzte mit Mehrheit beschliessen.

5."Nachdem man das Amt des Quästors ausgeübt hatte war mein ein Mitglied des Senats."

Falsch. War weder Voraussetzung um in den Senat zu kommen, noch wurde man nach der Quaestur unbedingt Senator.

6. Meistens nur Adelige (Patrizier, adelige Plebejer), gab abe rnatürlich auch Ausnahmen wie z.B. Cicero, die nannte man Homo novus.

Auch Cicero war ein Adliger. Wenn auch Italienischer Landadel... Es gab auch Bezeichnungen wie "Bauerntölpel" o.ä. ... Also war Homo novus noch harmlos.
Nicht meistens nur... Ausschliesslich Adlige sassen im Senat!

7. Volkstribun: demokratische Element
Mehr demagogisches Element. zum Tribunat - Volkstribunat steht oben schon mehr.
Wurde später einfachnur noch missbraucht!
 
Lieber Caesarion, das ist gewiß beeindruckend und verdienstvoll, was Du an Informationen bringst, aber Du hast die ursprüngliche Frage ein wenig aus dem Blick verloren:



twin88 schrieb:
Könnte mir einer knapp und simpel erläutern wie das Herrschaftssystem in Rom aussah?
Wäre es Dir möglich, das Ganze mal in zehn bis zwanzig Zeilen für unseren Marcel "twin88" zusammenzufassen? Knapp und simpel?
 
hyokkose schrieb:
Wäre es Dir möglich, das Ganze mal in zehn bis zwanzig Zeilen für unseren Marcel "twin88" zusammenzufassen? Knapp und simpel?
:rofl:

Oooops Sorry - hab mich nur noch auf Tacitus konzentriert! :p

:idee: Hey das Zusammenfassen und Nachquatschen kann Heinz doch perfekt!!! :king:

heiiiinz! Heiiiiiinz! HEIIIIIINZ!!! :cool:

:p Nein kein Problem - mach ich gleich noch fertig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Drei grossen Epochen sind:

Königszeit bis 510 v. - Republik bis 27v. - Kaiserzeit

___________

Massgebliches politisches Organ war der Senat, ein Ältestenrat aus den 300 bedeutensten Vertretern der Oberschicht.
Grundsatz war in der Republik, keiner durfte sich über die anderen erheben...daher auch die Zweiteilung der Ämter. Die Laufbahn umfasste: Quästor, Aedil / Volkstribun, Prätor und Consul.
Das ganze war aber nur eine Pseudodemokratie, denn die einzelnen Wählerstimmen waren so geschickt verteilt, das die Ärmsten alle in einem Tribus zusammengefasst waren - und nur eine Stimme hatten - der Adel aber jeweils eine für sich. Dazu kam das Klientelsystem, wodurch gesichert war, das gewählt wurde wer gewählt werden sollte.
Die einzige Einflussnahme der unteren Klassen war duch das Veto der Volkstribunen möglich und durch Beschlüsse der Volksversammlung - die aber der Senat bestätigen musste.
Also war die Republik die Herrschaft weniger uber die breite Masse.

Kaisertum entwickelte sich von einem Miteinander der Senats mit einem Alleinherrscher zu einer Absoluten Monarchie.
 
Mischverfassung:
Besitzt Elemente verschiedener Verfassungsformen wie Monarchie,Demokratie, Aristokratie

Welches Element woher stammt habe ich der Definition Machiavellis entnommen. Dass die Römer im allgemeinen auf grund ihrer Geschichte Könige ablehnten heißt nicht zwangsläufig, dass es in ihrer Verfassung kein monarchisches Element gibt.
 
Na wenn Du Machiavelli schon zitierst oder benutzt, dann bitte auch mit Erkäuterung?!

Ich meine, wenn du höchste Beamte als monarchistisches Element betrachtest, dann kannst du das auch auf den Kanzler anwenden!?
Die Amtsbefugnis eines Konsuls mag zwar gross gewesen sein, aber nur, wenn er mit Senat und Volksversammung zusammenarbeiten konnte. Alle Entscheidungen mussten abgesegnet werden.
Das war dann ja auch das grosse Problem, welches zur Vernichtung der Republik führte. Kleine Interessengruppen konnten viel Macht ausüben. Dabei ging es nicht um das durchbringen von Gesetzten, sondern um die unsinnige Blockade durchaus nützlicher Erlasse durch verschiedendste Consuln...
Die Macht eines Konsuls wwar als durchaus begrenzt - und wie Ich finde ganz und gar nicht monarchistisch.

Zu den verschiedenen Elementen...berichtige mich, aber Arsitokratie ist die Bezeichnung für eine Gruppe von Leuten - keine Verfassungsform.
Und jeder Römer hätt dich nach 510 vom Tarpejischen Felsen gestürzt, wenn du behauptet hättest, das es monarchistische Elemente in der Verfassung gibt.
 
Aristokraten sind die Gesellschaftsschicht - Aristokratie ist die Regierungsform

Aristokratie

Kurzer Vergleich:
Abgenommen du hättest um 1600 gelebt und behauptet, dass die Erde sich um die Sonne dreht. Dann wärst du vermutlich von einigen Leuten dazu gezwungen worden, dass du abschwörst oder sie hätten dich umgebracht.
Ist die Annahme, dass die Erde sich um die Sonne dreht deshalb falsch? :teach:
 
Hey Danke!

Dann Sorry an Deine Adresse, denn dann war Aristokratie/ Oligarchie natürlich vollkommen richtig bei der Umschreibung des römischen Herrschaftssystems!
 
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