Kaiser Karl dankte nicht ab sondern verzichtete auf seinen "Anteil an den Regierungsgeschäften". Damit wurde aber die 1867er-Verfassung de facto ausser Kraft gesetzt in dem sich ja die gesamte Exekutive Gewalt durch den Monarchen legitimierte (es gab ja keine Ministerverantworlichkeit gegenüber dem Reichsrat, diese wurden vom Kaiser ernannt und wieder abberufen). Wenn der Kaiser sich nun aber auf dieses Recht verzichtet wird kracht die Verfassung zusammen.
Es war eine ziemlich kluge Lösung, denn sie ersparte Kaiser Karl die Blamage einer formellen Abdankung bei gleichzeitigem Aufhören des alten Staates. Durch die seit 21. Oktober bereits existierende provisorische Nationalversammlung war aber eine Kontinuität gegeben, die entstandene "verfassungsrechtliche Lücke" wurde mit der Proklamation sofort geschlossen. Analoges geschah auch in der junge Tschechoslowakei.