imperium proconsulare, imperium consulare und censoria potestas

studi

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Geschätztes Forum,

ich beschäftige mich gerade mit der staatsrechtlichen Grundlage des augusteischen Prinzipats, die in den Jahren 27, 23 und 19/18 v. Chr.entwickelt wurden.

Nach einigen Versuchen die Forschungsdiskussionen zu oben angeführten Amtsgewalten des Prinzeps zu durchdringenund bei jedem Argument immer die Implikationen für die anderen Amtsgewalten zu bedenken schwirrt mir der Kopf.

das imperium proconsulare gibt es aber heißt anders/ gibt es nicht und Dio hat sich 23 einfach vertan..
das imperium proconsulare maius ist überhaupt nicht nötig und widerspricht Augustus Aussage von der Gleichheit der Amtsgewalt zwischen ihm und seinen Kollegen
das imperium consulare nahm Augustus nur an, um in den Genuss der konsularischen Ehrenrechte zu kommen/ war dringend nötig um effizienter in Rom agieren zu können/ brauchte Augustus nur um die Zensur durchführen zu können
und die censoria potestas brauchte er also nicht und Cass Dio und Strabo irren sich mal wieder...

ja und wie hat Augustus seine tribunicia potestas genutzt? War sie jetzt das Fundament seiner Herrschaft in Rom (neben dem Imp proconsulare in Reich) oder war sie vor allem Volkstümelei?

Ich bin für jede Version oder Klärung dankbar.
(Wirklich SEHR)
 
Die verschiedenen Befugnisse, ihre Abgrenzung untereinander und der jeweilige Gehalt selbiger, hat mich auch immer verwirrt und ist auch recht schwer (und ggf. unmöglich) zu entwirren. Die Frage stellt sich natürlich auch, ob wirklich diese rechtlichen Befugnisse die Macht des Augustus begründeten oder nicht viel mehr der Tatsache, dass er über ein hohes Ansehen verfügte (auctoritas) und dass er über den größten Teil der Truppen befehligte. Manchmal beschleicht mich jedenfalls der Verdacht, dieses Beharren auf irgendwelche Vorschriften, Gesetze und juristische Maßnahmen entspringt einem Geist, der stark an den modernen Formen von Recht und Staatlichkeit geschult ist und diese auf die Vergangenheit zu projizieren versucht. Denkbar jedenfalls, dass in der römischen Antike eine derartige Fixiertheit auf abstrakte Befugnisse und gesetzlichen Regelungen gar nicht in dem Maße vorhanden war...

Um zum Punkt zu kommen: Ich empfehle dir hier zwei Bücher, falls du sie nicht schon kennen solltest, die die Verwaltung und Verfassung des römischen Reiches recht genau zu beschreiben versuchen und auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Befugnissen wie imperium proconsulare etc. zu erklären versuchen:

Frank M. Ausbüttel, Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches. 1998.
Francois Jaques/J. Scheid, Rom und das Reich: Staatsrecht, Religion, Heerwesen, Verwaltung, Gesellschaft, Wirtschaft. 2008.
 
Die verschiedenen Befugnisse, ihre Abgrenzung untereinander und der jeweilige Gehalt selbiger, hat mich auch immer verwirrt und ist auch recht schwer (und ggf. unmöglich) zu entwirren. Die Frage stellt sich natürlich auch, ob wirklich diese rechtlichen Befugnisse die Macht des Augustus begründeten oder nicht viel mehr der Tatsache, dass er über ein hohes Ansehen verfügte (auctoritas) und dass er über den größten Teil der Truppen befehligte. Manchmal beschleicht mich jedenfalls der Verdacht, dieses Beharren auf irgendwelche Vorschriften, Gesetze und juristische Maßnahmen entspringt einem Geist, der stark an den modernen Formen von Recht und Staatlichkeit geschult ist und diese auf die Vergangenheit zu projizieren versucht. Denkbar jedenfalls, dass in der römischen Antike eine derartige Fixiertheit auf abstrakte Befugnisse und gesetzlichen Regelungen gar nicht in dem Maße vorhanden war...
Dass Augustus' Macht nicht nur auf formalen rechtlichen Befugnissen basierte, sehe ich auch so. Aber trotzdem würde ich ihre Bedeutung auch nicht unterschätzen und nicht sagen, dass man in der römischen Antike nicht so auf abstrakte Befugnisse und gesetzliche Regelungen fixiert gewesen sei. Bereits in der Republik wurde auf gesetzliche Grundlagen für Ermächtigungen und Sondervollmachten Wert gelegt, und in der Kaiserzeit änderte sich das nicht grundsätzlich. Man denke nur an Vespasian, der nach seinem Sieg im Bürgerkrieg - nachdem er die Alleinherrschaft faktisch bereits errungen hatte - sich seine Macht durch eine Lex, in der seine Befugnisse aufgezählt wurden, absichern bzw. legitimieren ließ. Ich würde daher eher sagen, dass Faktisches und Formales Hand in Hand gingen: Wer die faktische Macht oder zumindest den nötigen Einfluss hatte, konnte auch durchsetzen, dass er formal entsprechende Befugnisse erhielt. Er legte meist aber auch darauf Wert, sie tatsächlich auch formal zu erhalten. Augustus war da keine Ausnahme.

Unabhängig von diesen Ausführungen habe ich allerdings auch oft den Eindruck, dass heutzutage zu viel in die entsprechenden imperia und sonstigen rechtlichen Grundlagen hinein- bzw. daran heruminterpretiert wird - dass man sich, sofern der Begünstigte eh schon die reale Macht hatte, in Wahrheit nicht so viele Gedanken über genaueste Befugnisabgrenzungen und das Verhältnis zu anderen Kompetenzen machte, sondern halt einfach eine rechtliche Grundlage konstruierte, damit alles den Anschein einer korrekten Legitimation hatte. Insofern bin ich der Ansicht, dass man sich in der Antike z. B. nicht (wie heute die Forschung) wirklich intensiv den Kopf darüber zerbrach, wie sich das imperium proconsulare des Kaisers, ein Spezial-imperium von sonst jemandem für einen bestimmten Reichsteil und das imperium eines "normalen" Statthalters zueinander verhielten, solange realpolitisch klar war, dass der Kaiser ganz oben steht und ihm faktisch eh niemand widersprechen darf und der Träger des Spezial-imperiums seine Kompetenz faktisch vom Kaiser hatte (auch wenn sie formal vom Senat oder der Volksversammlung gebilligt worden war).
 
Was auch gerne unterschätzt wird, ist das patrimonium caesaris, welches gößer war als das Staatsvermögen. Das sehe ich als dritte große Säule seiner Macht neben imperium proconsulare und tribunicitas potestas. Da er das imperium nur als Drohkulisse nutzte, hat Augustus in der Tat einige Jahre nur mit der tribunicitas potestas, seiner auctoritas und seiner großen Clientel sowie seinem Vermögen regiert.

Was wäre wohl passiert, wenn der Senat die damnatio memoria über Caligula verhängt hätte und sein Vermögen als bona caduca dem aerarium zugeschlagen hätte, noch bevor die Prätorianer Claudius zum Kaiser ausrufen konnten? Das Chaos wäre perfekt gewesen.

Viel einschneidender waren für mich Rechte, wie das Vorschlagsrecht für Magistrate und andere Rechte, die es ihm im ermöglichten, Zugang und Aufstieg im Senat zu kontrollieren. Am Ende waren alle Karrieren direkt oder indirekt vom Kaiser abhängig. Und wie hätte es unter diesen Umständen denn noch Mehrheiten im Senat gegen kaiserliche Gesetzesvorschläge geben sollen?

PS: ich glaube auch nicht, daß er ein imperium proconsulare maius hatte. Das überzeugendste Argument ist, daß er das "maius" einfach nicht brauchte.
 
Amtsgewalt ist nicht alles

Selbstverständlich basierte die Macht Augustus' nicht nur auf den Befugnissen, die ihm gewisse Ämter verliehen. Er selbst hat das übrigens in seinem Tatenbericht bestätigt. Der wichtigste Baustein in dem genial konstruierten Gebäude seines politischen Einflusses war seine 'Auctoritas', d.h. seine soziale Stellung, die ihn unantastbar machte. Nur dadurch konnte er auch die anderen Befugnisse erlangen.
 
Militärische Macht hat auch etwas damit zu tun. Aber ich stimme Dir zu. Schließlich hat er sein Ansehen schon durch den Titel 'augustus', etwa zu vergleichen mit 'Erhabener' oder 'heiliger Vater' ausdrücklich hervorgehoben.
 
Der wichtigste Baustein in dem genial konstruierten Gebäude seines politischen Einflusses war seine 'Auctoritas', d.h. seine soziale Stellung, die ihn unantastbar machte.

Für Augustus kann man das so sehen. Auch wenn er in den Res Gestae stark übertreibt und Wesentliches unterschlägt. Aber das erklärt nicht die (fast) unangefochtene Macht des Princeps an sich. Seine Nachfolger hatten deutlich weniger Auctoritas aufzuweisen.

Die problemose Machtübergabe an Tiberius wird oft als kleines Wunder bezeichnet. Ich denke dafür gab es einige gute Gründe:

1. Er hatte das Patrimonium Caesaris geerbt. Man stelle sich einen anderen Consular vor, der zum Princeps ernannt wird ohne Tiberius Vermögen.
2. Er hatte bereits die Prätorianer und die Legionen hinter sich.
3. Fast alle Karrieren waren mittlerweile vom Princeps bzw. dem julisch-claudischen Haus abhängig.

Die Erteilung der formalen Machtinstrumente, war dann nur noch Formsache.

Mit Claudius nimmt das Patrimonium dann die Qualität eines royalen Staatsvermögens an. Caligula starb wohl ohne Testament. Nach dem römischen Erbgesetz, wären da noch zwei erbberechtigte, wenn auch verbannte Damen, berechtigt gewesen. Die Übergabe des Vermögens an Claudius zeigt den mehrheitlichen Willen zu einer Monarchie. Spätestens mit Galba und Vespasian, die vollkommen ohne Erbrecht erben, wird es dann endgültig entpersonalisiert. Vespasian sah sich sogar erstmalig gezwungen Privatvermögen und Vermögen des Princeps zu trennen, um seinem Zweitgeborenen Domitian ein Auskommen zu sichern.

Herrschen durch Auctoritas war eine politische Idealvorstellung, die bereits Cicero mit der Funktion eines senatorischen Mediators skizziert hatte, und die nach Augustus kaum mehr ein Princeps erreichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Formale Theorie und Machtpraxis sind auch heute noch verschieden, zB sollte theoretisch die Regierung ausführen was das Parlament beschließt, praktisch beschließt das Parlament was die Regierung will.
 
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