Gregorio_Manseo
Neues Mitglied
Schönen Abend Liebe User,
ich wollte euch nur kurz einige Verständnisfragen stellen,
vielleicht könnt ihr mir da ja helfen, würd mich sehr freuen !
Die Thematik ist Stadtgründung und hierbei liegt mir
eine Quelle um 1355/1397 vor ...
- Zum ersten sollen sie schwören [...], Sturmglocke zu folgen ...
=> Versteh ich das richtig, dass sie sich "militärisch" beteiligen sollen,
wenn es nötig ist?
- Sollten sie jemand zu eigen sein, der sie innerhalb eines Jahres nach
Ausstellung ihres Bürgerbriefes für sich fordert, soll man sie ihrem Herrn
folgen lassen, und der Brügermeister soll sie nicht zurückhalten.
=> Versteh ehrlich gesagt gar nicht den "Fall"? Gehts hier darum, dass
wenn jemand der "unterworfenen" wegläuft und sich in Köln einlebt,
der Herr ihn (falls er ihn finden sollte) wieder zurückfordern kann? Versteh
halt nicht wie es möglich sein kann, dass die "Unterworfenen" weglaufen
oder wie auch immer ...
- Weiterhin, eine Frau oder Tochter, die das Amt selber mit Hand ausübt und
eine Lehrmagd für weniger als vier Jahre dingt, was wider das Amt ist, die
soll zwei Gulden Strafe zahlen.
=> Was bedeutet "dingt"? Und was soll das nach dem "dingt" bedeuten?
Ich bedanke mich schonmal im voraus ganz herzlich, vielleicht
erklären sich die Sachen auch von selbst, aber womöglich komm
ich mit diesen doch recht altertümlichen Formulierungen einfach
nicht klar - Danke und schönen Abend noch!
ich wollte euch nur kurz einige Verständnisfragen stellen,
vielleicht könnt ihr mir da ja helfen, würd mich sehr freuen !
Die Thematik ist Stadtgründung und hierbei liegt mir
eine Quelle um 1355/1397 vor ...
- Zum ersten sollen sie schwören [...], Sturmglocke zu folgen ...
=> Versteh ich das richtig, dass sie sich "militärisch" beteiligen sollen,
wenn es nötig ist?
- Sollten sie jemand zu eigen sein, der sie innerhalb eines Jahres nach
Ausstellung ihres Bürgerbriefes für sich fordert, soll man sie ihrem Herrn
folgen lassen, und der Brügermeister soll sie nicht zurückhalten.
=> Versteh ehrlich gesagt gar nicht den "Fall"? Gehts hier darum, dass
wenn jemand der "unterworfenen" wegläuft und sich in Köln einlebt,
der Herr ihn (falls er ihn finden sollte) wieder zurückfordern kann? Versteh
halt nicht wie es möglich sein kann, dass die "Unterworfenen" weglaufen
oder wie auch immer ...
- Weiterhin, eine Frau oder Tochter, die das Amt selber mit Hand ausübt und
eine Lehrmagd für weniger als vier Jahre dingt, was wider das Amt ist, die
soll zwei Gulden Strafe zahlen.
=> Was bedeutet "dingt"? Und was soll das nach dem "dingt" bedeuten?
Ich bedanke mich schonmal im voraus ganz herzlich, vielleicht
erklären sich die Sachen auch von selbst, aber womöglich komm
ich mit diesen doch recht altertümlichen Formulierungen einfach
nicht klar - Danke und schönen Abend noch!