Kriegsverbrechen an der Westfront im WK2

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Nach neuerer Völkerrechtsauffassung ist die gezielte Tötung von Zivilisten durch kriegerische Handlung ein Kriegsverbrechen. Im zweiten Weltkrieg war nach meiner Auffassung für die am Luftkrieg über Europa beteiligten Staaten die Haager Landkriegsordnung als völkerrechtliche Grundlage maßgebend. Art. 25 dieser Ordnung verbietet Angriffe auf unverteidigte Städte und Ortschaften. Luftangriffe waren zwar nicht ausdrücklich Gegenstand dieser Regelung, sind aber darunter zu fassen. Die Verwendung der Einschränkung "unverteidigt" dürfte Luftangriffe auf Städte dann rechtfertigen, wenn sie sich in einer Bodenkampfzone befinden und dort Truppen zur Verteidigung liegen. In der Stadt befindliche Flugabwehr läßt sie meines Wissens nicht zu einer verteidigten Stadt werden. Ich halte daher das sog. moral bombing der Briten für kriegsverbrecherisch. Die deutschen Luftangriffe auf britische Städte ebenso.

Zu der weiter oben recht hitzig geführten Diskussion über die Einordnung des Unternehmens Catapult möchte ich beisteuern, daß ich das Ersuchen Frankreichs um Waffenstillstand zwar als Verstoß gegen die mit Großbritannien getroffene Bündnisvereinbarung ansehe, daraus aber kein Recht der Briten herleiten kann, französische Schiffe anzugreifen. Frankreich hat mit Abschluß des Waffenstillstandsabkommens nicht etwa die Seiten gewechselt, sondern ist aus dem Kriege ausgeschieden. Eine Notwehrlage als Rechtfertigung ist nicht zu erkennen. Allenfalls "Putativnotwehr", wenn die Briten irrig davon ausgingen, daß die französischen Schiffe gegen sie eingesetzt werden würden und diese Gefahr nicht anders abzuwenden sei.
 
Also erst mal danke für das Rechtsgutachten.
"Allenfalls "Putativnotwehr", wenn die Briten irrig davon ausgingen, daß die französischen Schiffe gegen sie eingesetzt werden würden und diese Gefahr nicht anders abzuwenden sei."
Ich denke das beschreibt genau die brit. Situation.
 
Ich denke das beschreibt genau die brit. Situation.

Vermutlich. Ein Notwehrmerkmal hatte ich allerdings bei der Beschreibung vergessen: den gegenwärtigen Angriff. Eine präventive Abwehr künftiger Angriffe ist vom Notwehrrecht nicht umfasst. Diese Einschränkung gilt natürlich auch für die Putativnotwehr. Wenn man also unser geschriebenes Strafrecht sinngemäß auf diese Völkerrechtsfrage anwenden möchte, wird eine - gedachte - Strafbarkeit des britischen Angriffs durch eine Berufung auf Notwehr oder Putativnotwehr nicht ausgeschlossen.

Bleibt aber die Frage, ob der Angriff als Verstoß gegen den Kriegsächtungspakt von 1928 anzusehen ist. Gandolf stellte in Beitrag 18 die enge und die weite Auslegung des Pakts vor und ergänzte in Beitrag 40 zur weiten Auslegung wie folgt:

Wer den Pakt in den 30er Jahren weit auslegte und durch ihn auch ein allgemeines Gewaltanwendungsverbot begründet sah - international betrachtet setzte sich diese Auffassung unter den Völkerrechtlern in den 30er Jahren durch - kam eben auch zu sehr weitgehenden Schlussfolgerungen. Die vertragswidrige Waffenstreckung Frankreichs und die Verbringung der eigenen Flotte in von Deutschland kontrollierte Häfen (allein gegen ein "feierliches Versprechen" der deutschen Regierung die französische Flotte nicht für die eigene Kriegsführung zu nutzen) begünstigte den deutschen Paktbrecher. Demzufolge verlor Frankreich seinen Schutz vor Gewaltanwendung – in Bezug auf diese Unterstützungshandlung.

Diese Auslegung und die daraus gezogenen Schlüsse halte ich für zu weitgehend. In der Präambel des Pakts heißt es dazu auszugsweise: ... daß jede Signatarmacht, die in Zukunft danach strebt, ihre nationalen Interessen dadurch zu fördern, daß sie zum Kriege schreitet, dadurch der Vorteile, die dieser Vertrag gewährt, verlustig erklärt werden sollte ... Frankreich hat durch seine Waffenstreckung seine Bündnisverpflichtung gegenüber Großbritannien verletzt, ist aber nicht zum Kriege geschritten. Eine Pflichtverletzung gegenüber Großbritannien unterhalb der Kriegs- oder Gewaltanwendungsschwelle führt wohl nicht zum Verlust des Schutzes aus dem Kriegsächtungspakt und damit auch nicht zum Recht der übrigen Paktmächte, Gewalt gegen Frankreich anzuwenden. Ist aber die befürchtete Unterstützung des DR durch die mögliche Übergabe der frz. Flotte ein Schreiten zum Kriege im Sinne der Präambel oder eine Gewaltanwendung im Sinne des Art. II des Kriegsächtungspakts? Wenn dies so wäre, hätten die Alliierten Schweden wegen seiner für das DR unentbehrlichen Erzlieferungen angreifen dürfen, ohne daß man ihnen einen Verstoß gegen den Kriegsächtungspakt hätte vorwerfen können. Oder die Schweiz wegen ihrer Devisengeschäfte mit dem DR. Mit meinem Rechtsempfinden ist das nicht zu vereinbaren.

Falls sich außer mir für diese Frage noch jemand interessiert, wäre eine Quellenangabe betreffend die weite Auslegung des Kriegsächtungspakts und deren Durchsetzung unter den Völkerrechtlern sicher weiterführend.
 
Im Waffenstillstandsvertrag ist NICHT vorgesehen, dass die franz. Flotte in von DR oder Italien kontrollierte Häfen verbracht werden sollte. Lediglich die dt/ital. Überwachung der Demobilisierung.
Die Bestimmungen zur Flotte sind übrigens in Artikel 8, nicht in 7 wie von mir fälschlich geschrieben.
Hier der engl. Text:
Grüße Repo
Und was steht da?

Ich zitiere mal aus Artikel 8 des englischen Textes: " ... the French War Fleet which is in harbors under German control ...". Das habe ich Dir zwar schon in Beitrag 46 gepostet. Genutzt hat das aber nichts, weil Du ja folgender Auffassung bist: "... also kann dieser Satz so nicht im Vertrag stehen" (Repo in # 76).:rolleyes: Da steht er aber!!!:p

(*): Um schon mal einem "Konter" vorzubeugen: die deutsche Fassung des Waffenstillstandsvertrages ist in Nummern gegliedert, die französische in Articel.

Zum Thema Quellenangabe:
Unter einer Quellenangabe versteht man die genauestmögliche Angabe einer Literaturstelle, auf die man sich bezieht - nicht bloss die Angabe des Autors oder die Angabe von 28 Seiten eines Buches. Übrigens hat Deine These auch nicht zu den Passagen gepasst, die Du dann wörtlich zitiert hast. Du hast einfach die Einschränkungen und Bedingungen, die Cartier in seinem Buch mitgeteilt hat, ausgeblendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Beitrag #13 nennt Tib. Gabinius diesen Link
mit der Verteilung der größeren Schiffe der franz. Flotte zu diesem Zeitpunkt. Welche dieser Häfen unter deutscher Kontrolle stehen will sich mir nicht erschließen. Der englische Text lautet:
The French war fleet is to collect in ports to be designated more particularly, and under German and/or Italian control to demobilize and lay up—with the exception of those units released to the French Government for protection of French interests in its colonial empire.
Die franz. Häfen von der belgischen zur spanischen Küste waren allerdings unter deutscher Kontrolle, und hier wird noch das eine oder andere franz Kriegsschiff zurückgeblieben sein. Fast alle sind ja nach England oder in die franz. Kolonien verbracht worden. Aber eben nicht alle. Dazu gehört der folgende Text:
The German Government solemnly declares to the French Government that it does not intend to use the French War Fleet which is in harbors under German control for its purposes in war, with the exception of units necessary for the purposes of guarding the coast and sweeping mines.
Man beachte: "wich is in harbours under German control" die dort sind, nirgends wird verlangt, dass welche "dort hingebracht" werden sollen. Der weitere Text macht auch klar, dass es sich um kleinere Einheiten handeln muss, Minensucher, Küstenwachboote.
 
Zum Thema Quellenangabe:
Unter einer Quellenangabe versteht man die genauestmögliche Angabe einer Literaturstelle, auf die man sich bezieht - nicht bloss die Angabe des Autors oder die Angabe von 28 Seiten eines Buches. Übrigens hat Deine These auch nicht zu den Passagen gepasst, die Du dann wörtlich zitiert hast. Du hast einfach die Einschränkungen und Bedingungen, die Cartier in seinem Buch mitgeteilt hat, ausgeblendet.

Cartier meint zur Darstellung dieses recht komplexen Vorgangs 28 Seiten zu benötigen. Kann man mir nicht zurechnen.
Was soll ich von den 28 Seiten ausgeblendet haben? Nun gut, ich habe nicht alles abgetippt, aber ausgeblendet? Habe ich Dir untersagt irgend einen Abschnitt der bewußten 28 Seiten zu lesen?

Zuerst ist eine Quellenangabe mit 28 Seiten zu ungenau. Dann habe ich Dinge ausgeblendet. Für eins von beiden sollte man sich schon entscheiden.

Wie wäre es, wenn man die Diskussion auf die Fakten beschränkt?
Über die man durchaus anderer Meinung sein kann?

Sportwettkämpfe trägt man woanders aus.

Grüße Repo
 
In Beitrag #13 nennt Tib. Gabinius diesen Link mit der Verteilung der größeren Schiffe der franz. Flotte zu diesem Zeitpunkt. Welche dieser Häfen unter deutscher Kontrolle stehen will sich mir nicht erschließen. Der englische Text lautet:
Die franz. Häfen von der belgischen zur spanischen Küste waren allerdings unter deutscher Kontrolle, und hier wird noch das eine oder andere franz Kriegsschiff zurückgeblieben sein. Fast alle sind ja nach England oder in die franz. Kolonien verbracht worden. Aber eben nicht alle. Dazu gehört der folgende Text:
Man beachte: "wich is in harbours under German control" die dort sind, nirgends wird verlangt, dass welche "dort hingebracht" werden sollen.
Nirgendwo wurde dies verlangt???

Wie wäre es mit diesen Sätzen des Waffenstillstandsvertrages?
  • Nr. 8 Satz 1: "Die französische Kriegsflotte ist - ausgenommen jener Teile, der für die Wahrung der französischen Interessen in ihrem Kolonialreich der französischen Regierung freigegeben wird, in näher zu bestimmenden Häfen zusammenzuziehen" - "The French war fleet is to collect in ports to be designated more particularly, ...".
  • Nr. 8 Satz 4: "Ausgenommen jenen zu bestimmenden Teile der französische Kriegsflotte, der die französischen Interessen im Kolonialreich zu vertreten hat, sind alle ausserhalb Frankreichs befindlichen Kriegsschiffe nach Frankreich zurückzurufen" (Nr. 8 Satz 4). - "All warships outside France are to be recalled to France ..."
Und in welchen französischen Hafen sollten die Schiffe zurückgerufen werden? Das steht in Nr. 8 Satz 2: "Massgebend für die Bestimmung de Schiffe soll der Friedensstandort der Schiffe sein" - "The peacetime stations of ships should control the designation of ports."

Und in welchen Häfen war der größte Teil der französischen Flotte in Friedenszeiten stationiert?
Bekanntlich in den Atlantik- und Kanalhäfen!

Und wer kontrollierte diese Häfen nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages?
  • Nr. 2 des Waffenstillstandsvertrages: "Zur Sicherstellung der Interessen des Deutschen Reiches wird das französische Staatsgebiet nördlich und westlich der in anliegender Karte bezeichneten Linie von deutschen Truppen besetzt. Soweit sich die zu besetzenden Teile noch nicht in Gewalt der der deutschen Truppen befinden, wird diese Besetzung unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages durchgeführt" - "To safeguard the interests of the German Reich, French State territory north and west of the line drawn on the attached map will be occupied by German troops. As far as the parts to be occupied still are not in control of German troops, this occupation will be carried out immediately after the conclusion of this treaty."
  • "Die Nordhälfte Frankreichs unter Einschluß der Industriegebiete sowie der französischen Kanal- und Atlantikküste bis zur spanischen Grenze unterstand ab Sommer 1940 einem deutschen Besatzungsregime,..." ( dhm).
Übrigens war hinsichtlich der französischen Mittelmeerflotte keineswegs gesichert, dass diese auch in die französischen Mittelmeerhäfen, die vom Vichy-Frankreich kontrolliert wurden, zurückzuziehen war. Nr. 8 Satz 2 des Waffenstillstandsvertrages (s.o.) war eine Soll-Bestimmung. Abweichungen waren also durchaus möglich.

Und auch diese Abweichung war möglich: Der Waffenstillstandsvertrag konnte dessen Nr. 24 zufolge bei einem französischen Vertragsbruch jederzeit fristlos gekündigt werden und somit auch das "feierliche Versprechen" der Deutschen Regierung, die französischen Kriegsflotte nicht für die Zwecke der eigenen Kriegsführung zu nutzen. Sollten sich die Briten darauf verlassen müssen, dass die Deutschen von dieser Bestimmung nur in redlicher Weise Gebrauch machen werden??? Bei der Vorgeschichte des Zweiten WKs (Wien, München, Prag)??? Bei dem bisherigen Ablauf des Zweiten WKs (Verletzung der Neutralität der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Dänemarks und Norwegens)???

Das alles habe ich Dir bereits gepostet? Hier z.B.: # 46. Erinnerst Du Dich?
repo schrieb:
Der weitere Text macht auch klar, dass es sich um kleinere Einheiten handeln muss, Minensucher, Küstenwachboote.
Diesem Verständnis steht bereits der Wortlaut des „weiteren Textes“, gemeint ist Nr. 8 Satz 3, entgegen:

"Die deutsche Regierung erklärt der französischen Regierung feierlich, dass sie nicht beabsichtigt, die französische Kriegsflotte, die sich in den unter deutscher Kontrolle stehenden Häfen befindet, im Kriege für ihre Zwecke zu verwenden, ausser solchen Einheiten, die für Zwecke der Küstenwacht und des Minenräumens verwendet werden.“ - The German Government solemnly declares to the French Government that it does not intend to use the French War Fleet which is in harbors under German control for its purposes in war, with the exception of units necessary for the purposes of guarding the coast and sweeping mines.

Anders als Repo darzustellen versucht, wird durch den Passus, der den Küstenschutz und die Minensuche betrifft, nicht geregelt, dass sich nur Minensucher und Küstenwachtboote in Häfen unter deutscher Kontrolle befinden. Dieser Passus bildete vielmehr eine Ausnahme zu dem „feierlichen Versprechen“ der deutschen Regierung, die französische Flotte, die sich in den unter deutscher Kontrolle stehenden Häfen befindet, nicht für die eigenen Zwecke zu nutzen („ausser“ – „with the exception“). Küstenwachtboote und Minensucher durften demzufolge uneingeschränkt für die deutsche Kriegsführung benutzt werden.
Cartier meint zur Darstellung dieses recht komplexen Vorgangs 28 Seiten zu benötigen. Kann man mir nicht zurechnen.
Wie soll ich das nun verstehen?

Du beziehst Dich bei Deiner Ausgangsthese auf Cartiers Buch „Der Zweite Weltkrieg“ als Quelle und kannst dann keine genaue Seite nennen, aus der sich ergibt, dass Deine Ausgangsthese diesem Buch entnommen wurde???

Zudem hast Du ja - im dritten Anlauf - die Seite 181 als konkrete Quellenangabe nachgeschoben. Doch kann dieser Seite eben nicht Deine Ausgangsthese entnommen werden.
repo schrieb:
Was soll ich von den 28 Seiten ausgeblendet haben?
Das habe ich Dir bereits hier geschrieben.
repo schrieb:
Sportwettkämpfe trägt man woanders aus.
Fair sollte man auch in diesen Forum sein.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Nr. 8 Satz 1: "Die französische Kriegsflotte ist - ausgenommen jener Teile, der für die Wahrung der französischen Interessen in ihrem Kolonialreich der französischen Regierung freigegeben wird, in näher zu bestimmenden Häfen zusammenzuziehen" - "The French war fleet is to collect in ports to be designated more particularly, ...".
  • Nr. 8 Satz 4: "Ausgenommen jenen zu bestimmenden Teile der französische Kriegsflotte, der die französischen Interessen im Kolonialreich zu vertreten hat, sind alle ausserhalb Frankreichs befindlichen Kriegsschiffe nach Frankreich zurückzurufen" (Nr. 8 Satz 4). - "All warships outside France are to be recalled to France ..."
Und in welchen französischen Hafen sollten die Schiffe zurückgerufen werden? Das steht in Nr. 8 Satz 2: "Massgebend für die Bestimmung de Schiffe soll der Friedensstandort der Schiffe sein" - "The peacetime stations of ships should control the designation of ports."
Zustimmung
Und in welchen Häfen war der größte Teil der französischen Flotte in Friedenszeiten stationiert?
Bekanntlich in den Atlantik- und Kanalhäfen!
Echt?
Die wichtigen Seeverbindungen der Franzosen gingen aber doch durchs Mittelmeer.
Die Behauptung bedarf der Quelle!!
Bis dahin bleibe ich dabei. Es wurde nicht verlangt.

"Die Nordhälfte Frankreichs unter Einschluß der Industriegebiete sowie der französischen Kanal- und Atlantikküste bis zur spanischen Grenze unterstand ab Sommer 1940 einem deutschen Besatzungsregime,..." ( dhm).

Mal wieder (zum 3. oder 4. mal???)
Diese Küste war zuvor bei Kriegshandlungen erobert worden, was die dort liegenden franz. Kriegsschiffe zum Anlaß nahmen stiften zu gehen. Zum größten Teil ins nahe Albion.

Übrigens war hinsichtlich der französischen Mittelmeerflotte keineswegs gesichert, dass diese auch in die französischen Mittelmeerhäfen, die vom Vichy-Frankreich kontrolliert wurden, zurückzuziehen war. Nr. 8 Satz 2 des Waffenstillstandsvertrages (s.o.) war eine Soll-Bestimmung. Abweichungen waren also durchaus möglich.
Ja. Das sollte durch die in Wiesbaden tagende Waffenstillstandskommission geregelt werden. Bei der 1. Sitzung schlug Darlan Toulon und Oran vor. Habe ich auch schon mal geschrieben.

Und auch diese Abweichung war möglich: Der Waffenstillstandsvertrag konnte dessen Nr. 24 zufolge bei einem französischen Vertragsbruch jederzeit fristlos gekündigt werden und somit auch das "feierliche Versprechen" der Deutschen Regierung, die französischen Kriegsflotte nicht für die Zwecke der eigenen Kriegsführung zu nutzen. Sollten sich die Briten darauf verlassen müssen, dass die Deutschen von dieser Bestimmung nur in redlicher Weise Gebrauch machen werden??? Bei der Vorgeschichte des Zweiten WKs (Wien, München, Prag)??? Bei dem bisherigen Ablauf des Zweiten WKs (Verletzung der Neutralität der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Dänemarks und Norwegens)???

Reine Spekulation.

Das alles habe ich Dir bereits gepostet? Hier z.B.: # 46. Erinnerst Du Dich?
Ja, und ich habe mich dazu bereits geäußert, #47 z. B.

Diesem Verständnis steht bereits der Wortlaut des „weiteren Textes“, gemeint ist Nr. 8 Satz 3, entgegen:

"Die deutsche Regierung erklärt der französischen Regierung feierlich, dass sie nicht beabsichtigt, die französische Kriegsflotte, die sich in den unter deutscher Kontrolle stehenden Häfen befindet, im Kriege für ihre Zwecke zu verwenden, ausser solchen Einheiten, die für Zwecke der Küstenwacht und des Minenräumens verwendet werden.“ - The German Government solemnly declares to the French Government that it does not intend to use the French War Fleet which is in harbors under German control for its purposes in war, with the exception of units necessary for the purposes of guarding the coast and sweeping mines.

Anders als Repo darzustellen versucht, wird durch den Passus, der den Küstenschutz und die Minensuche betrifft, nicht geregelt, dass sich nur Minensucher und Küstenwachtboote in Häfen unter deutscher Kontrolle befinden.
Was versucht Repo darzustellen?
Das sind Fakten, schlicht Fakten. In den deutsch besetzten Häfen befanden sich keine bedeutenden Einheiten der franz. Kriegsmarine. Die Weltgeschichte kennt auch nicht unbedingt viele Beispiele, dass sich Kriegsschiffe von Landtruppen hätten erobern lassen. Müssten ja auch was vor der Waffel haben:autsch:

Wie soll ich das nun verstehen?

Du beziehst Dich bei Deiner Ausgangsthese auf Cartiers Buch „Der Zweite Weltkrieg“ als Quelle und kannst dann keine genaue Seite nennen, aus der sich ergibt, dass Deine Ausgangsthese diesem Buch entnommen wurde???

Zudem hast Du ja - im dritten Anlauf - die Seite 181 als konkrete Quellenangabe nachgeschoben. Doch kann dieser Seite eben nicht Deine Ausgangsthese entnommen werden.

Nein, ich habe nichts im "dritten Anlauf" nachgeschoben. Ich habe viel abgetippt, zähneknirschend!
Um die Sache wieder vom Kopf auf die Füsse zu stellen, Gandolf, DU hast behauptet die von mir als Quelle genannten Seiten gelesen zu haben. Nachdem wir inzwischen wissen, dass das nicht gestimmt hat, zickst Du herum "über Quellenangaben".

Ich finde, Du schweigst besser zu diesem Thema!

Fair sollte man auch in diesen Forum sein.
Volle Zustimmung.

Grüsse Repo
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem wir inzwischen wissen, dass das nicht gestimmt hat, zickst Du herum "über Quellenangaben".

Ich finde, Du schweigst besser zu diesem Thema!

Ich möchte darum bitten, zu einem gemäßigten Ton der Auseinandersetzung zurückzukehren und eventuelle persönliche Differenzen per PN auszutragen.

* * *

Zur Sache möchte ich bescheiden beitragen, daß m. W. die bedeutendsten Marinehäfen Brest und Toulon waren und sind. Der eine im deutsch besetzten Frankreich, der andere in Vichy-Frankreich.
 
hyokkose;214068 Zur Sache möchte ich bescheiden beitragen schrieb:
Die Werften waren und sind an der Atlantikküste. Insbesondere in Brest und Cherbourg. Die halbfertige Jean Bart (ohne Flakgeschütze) ist von dort aus der Bauwerft ja auch abgehauen als Rommels Panzer heranklapperten. Aber die Masse der Kriegsschiffe war in Toulon beheimatet.

Grüße Repo
 
Echt?
Die wichtigen Seeverbindungen der Franzosen gingen aber doch durchs Mittelmeer.
Echt? Atlantik und Kanal sollen für die Franzosen unwichtig gewesen sein???
repo schrieb:
Die Behauptung bedarf der Quelle!!
Zum Beispiel Brest: "Aufgrund ihrer geschützten Lage an der Rade de Brest, einer tief ins Land ragenden Bucht des Atlantiks, sowie des natürlichen Hafens im Bereich der Mündung des Flüsschens Penfeld ist Brest seit Jahrhunderten ein bedeutender Marinehafen Frankreichs. Noch heute ist Brest Stützpunkt der französischen Atlantikflotte und ein wichtiger Handelshafen" (Quelle: wiki).
repo schrieb:
Die Werften waren und sind an der Atlantikküste. Insbesondere in Brest und Cherbourg. Die halbfertige Jean Bart (ohne Flakgeschütze) ist von dort aus der Bauwerft ja auch abgehauen als Rommels Panzer heranklapperten. Aber die Masse der Kriegsschiffe war in Toulon beheimatet.
Ahja... In Brest, Le Havre, Dünnkirchen, Cherbourg, etc. sollen in Friedenzeiten nur ganz wenige Kriegsschiffe gelegen haben. Muss man das glauben oder gibt es für diese These auch eine Quelle??? Und damit wären wir dann wieder bei diesem Problem...
repo schrieb:
Bis dahin bleibe ich dabei. Es wurde nicht verlangt.
Dem Vertragstext zufolge bestand ein Anspruch der Deutschen auf die Rückführung der französischen Kriegsschiffe in ihre Friedensliegehäfen. Und wenn sich ein solcher in einem Atlantik- oder Kanalhafen (z.B.Brest, Le Havre, Cherbourg, Dünkirchen, etc.) befand, war das entsprechende Schiff - dem Vertrag zufolge - auch dorthin zurückzuführen (Artikel 8).

Dieser Interpretation des Vertrages hast Du ja am Anfang Deines Beitrages # 89 auch ausdrücklich zugestimmt. Ich nehme mal an, dass mit dieser Zustimmung auch bestimmte Behauptungen Deinerseits vom Tisch sind, wie z.B. jene, wonach gewisse von mir aus einer anerkannten Quellensammlung zitierten Sätze so nicht in dem Waffenstillstandsvertrag stehen könnten, etc.
repo schrieb:
Das sollte durch die in Wiesbaden tagende Waffenstillstandskommission geregelt werden. Bei der 1. Sitzung schlug Darlan Toulon und Oran vor. Habe ich auch schon mal geschrieben.
Ich ergänze mal, dass General Stülpnagel bei diesem Treffen auf die Rechtslage hinwies, derzufolge die Abrüstung der Kriegsschiffe in den Friedensliegehäfen erfolgen sollte. Dass die Franzosen ihre Schiffe lieber in Toulon und Oran demoblisieren wollten, belegt ja gerade, dass ihnen durchaus klar war, dass die vertraglich geschuldete Rückführung ihrer Kriegsschiffe in deren Heimathäfen, soweit sich diese an der Atlantik- und Kanalküste befanden, das Risiko einer deutschen Überrumpelungsaktion enorm gesteigert hätte.
repo schrieb:
Reine Spekulation.
Nur Spekulation?

Dass Hitlers Versprechungen nichts wert waren, hätten im Sommer 1940 ein halbes Dutzend Staaten beschwören können, wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt noch frei hätten artikulieren können.

Zudem machten die Deutschen schon 5 Tage (!) nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrags zum ersten Mal von dem Druckmittel des in Nr. 24 begründeten einseitigen Kündigungsrechts rücksichtslos Gebrauch. Sie drohten mit der fristlosen Kündigung des Waffenstillstandsvertrages, falls sich die von deutschen Truppen eingeschlossenen französischen Verbände nach der Niederlegung ihrer Waffen (vgl. Nr. 2 des Vertrages) nicht widerstandslos in Kriegsgefangenschaft begaben. Unter Nr. 4 des Vertrags war immerhin geregelt, dass sich die indem von Deutschland z besetzenden Gebiete befindlichen französischen Verbände nach ihrer Entwaffnung in die unbesetzten Gebiete zurückzuziehen hatten. Von Kriegsgefangenschaft stand da nichts.
repo schrieb:
Die Weltgeschichte kennt auch nicht unbedingt viele Beispiele, dass sich Kriegsschiffe von Landtruppen hätten erobern lassen. Müssten ja auch was vor der Waffel haben:autsch:
Am 3.7.1940 überrumpelten britische Soldaten die Besatzungsmitglieder jener französischer Kriegsschiffe, die zu diesem Zeitpunkt in von Briten kontrollierten Häfen lagen (Portsmouth, Plymouth, etc.). Warum sollte - nach der vertraglich vorgesehenen Rückführung französischer Schiffe in von Deutschland kontrollierte Häfen - nicht auch den Deutschen ein solcher Coup gelingen können?
 
Zuletzt bearbeitet:
Macht oder Recht, die Operation Catapult ist ein Musterbeispiel dafür, daß dem Sieger diese Frage nicht gestellt wird. Es waren Zweckmäßigkeitserwägungen, die die Briten zu diesem Unternehmen bewogen haben. Hätten völkerrechtliche Erwägungen eine Rolle gespielt, hätte Churchill diese in seinen Erinnerungen zur Rechtfertigung vorgetragen. Keine Rede ist dort davon. Stattdessen bemüht er moralische Ansätze, indem er das Verhalten der Eltern eines getöteten französischen Matrosen hervorhebt, die darum baten, dem Sarg ihres Sohnes neben der französischen auch die britische Flagge beizulegen.

Mehr als 1300 Menschen haben durch diesen Angriff ihr Leben verloren. Keiner der Getöteten hat an einem gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff auf das oder Einheiten des britischen Empire mitgewirkt. Großbritannien hat durch diese Aktion zumindest gegen seine Verpflichtung aus Art. 2 des Kriegsächtungspakts verstoßen, seine Anliegen nicht mit Gewalt durchzusetzen. Niemals anders, als durch friedliche Mittel, heißt es dort.

Die Lehre aus Nürnberg ist nicht, daß man einen Krieg nicht beginnen darf, sie ist, daß man einen Krieg nicht verlieren darf, sagte mir nach drei Halben ein befreundeter Völkerrechtler. Du, Gandolf, erweckst bei mir den Eindruck, daß Du das Völkerrecht zugunsten einer Rechtfertigung der britischen Aktion zu beugen versuchst, weil es einem genehmen Kriegsausgang nützlich ist. Ich halte das für falsch und für brandgefährlich, weil es Präventivaktionen nach Gutdünken rechtfertigt. Schau Dir den amerikanischen Angriff auf den Irak an.
 
Echt? Atlantik und Kanal sollen für die Franzosen unwichtig gewesen sein???
Ahja... In Brest, Le Havre, Dünnkirchen, Cherbourg, etc. sollen in Friedenzeiten nur ganz wenige Kriegsschiffe gelegen haben. Muss man das glauben oder gibt es für diese These auch eine Quelle??? Und damit wären wir dann wieder bei diesem Problem...
n?

Sind wir wieder bei Deinem Problem Gangolf, da bringst Du nämlich die Quelle!
Denn, weiter oben hast Du dies geschrieben:
Und in welchen Häfen war der größte Teil der französischen Flotte in Friedenszeiten stationiert?
Bekanntlich in den Atlantik- und Kanalhäfen!
Und meine Frage nach der Quelle für diese Behauptung hast Du durch obige Gegenfrage beantwortet.

Grüße Repo
 
Echt? wichtiger Handelshafen" (Quelle: wiki).
Zudem machten die Deutschen schon 5 Tage (!) nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrags zum ersten Mal von dem Druckmittel des in Nr. 24 begründeten einseitigen Kündigungsrechts rücksichtslos Gebrauch. Sie drohten mit der fristlosen Kündigung des Waffenstillstandsvertrages, falls sich die von deutschen Truppen eingeschlossenen französischen Verbände nach der Niederlegung ihrer Waffen (vgl. Nr. 2 des Vertrages) nicht widerstandslos in Kriegsgefangenschaft begaben. Unter Nr. 4 des Vertrags war immerhin geregelt, dass sich die indem von Deutschland z besetzenden Gebiete befindlichen französischen Verbände nach ihrer Entwaffnung in die unbesetzten Gebiete zurückzuziehen hatten. Von Kriegsgefangenschaft stand da nichts.
?

Cartier schildert das anders.
Du meinst doch die Forts der Maginotlinie die den Waffenstillstand nicht anerkennen wollten?
Da gibt es aber auch Beispiele, dass die Betroffenen in diesen Fällen schlicht über "die Klinge gesprungen" sind.

Grüße Repo
 
Sind wir wieder bei Deinem Problem Gangolf, da bringst Du nämlich die Quelle!
Denn, weiter oben hast Du dies geschrieben:
Und meine Frage nach der Quelle für diese Behauptung hast Du durch obige Gegenfrage beantwortet.
Leseschwäche? Du stellst den Zusammenhang falsch dar. Meine angebliche "Gegenfrage" bezog sich auf folgende Behauptung Deinerseits: "Die Werften waren und sind an der Atlantikküste. Insbesondere in Brest und Cherbourg. Die halbfertige Jean Bart (ohne Flakgeschütze) ist von dort aus der Bauwerft ja auch abgehauen als Rommels Panzer heranklapperten. Aber die Masse der Kriegsschiffe war in Toulon beheimatet." Da wird man doch mal nachfragen dürfen, ob du für diese Behauptung eine Quelle hast, oder etwa nicht???

Was meine gegenteilige Behauptung angeht, dass in Friedenszeiten bekanntlich die meisten Einheiten der fanzösischen Flotte am Atlatik und Kanal stationiert waren, suche ich derzeit noch an einer entsprechenden Quelle. Leider verfügen die mir zur Verfügung stehenden Bibliotheken recht wenig Spezialliteratur über die französische Flotte zu dieser Zeit. Das wird noch etwas dauern.

Aber es sprechen ein paar sehr plausible Überlegungen dafür, weshalb die Franzosen den überwiegenden Teil ihrer Flotte Ende der 30er am Atlantik und Kanal stationierten und nicht am Mittelmeer. Die Franzosenen rechneten mit einem Krieg gegen Deutschland. Mit der deutschen Marine musste jedoch - wie im Ersten WK - vor allem im Atlantik und in der Nordsee gerechnet werden. Im Mittelmeer hingegen spielte die deutsche Marine von vorneherein eine geringere Rolle, da die deutschen Schiffe ihre Schwierigkeiten hatten, am Nadelöhr Gibraltar vorbeizukommen. Zudem erwies sich für die Franzosen bereits im Ersten Weltkrieg die Atlantikverbindung als die allerwichtigste Versorgungslinie: für kriegswichtige Güter aus den USA und später auch für Soldaten aus USA. Wegen der Verbindung mit dem britischen Verbündeten war der Kanal ebenfalls sehr wichtig.
Cartier schildert das anders.
Du meinst doch die Forts der Maginotlinie die den Waffenstillstand nicht anerkennen wollten?
Da gibt es aber auch Beispiele, dass die Betroffenen in diesen Fällen schlicht über "die Klinge gesprungen" sind.
Du postest mit nebulösen Bemerkungen am eigentlichen Problem vorbei. Ein Ablenkungsmanöver?

Deine ganze bisherige Argumentation in diesem Strang läuft darauf hinaus, in dem Waffenstillstandsvertrag (1940) eine geeignete Grundlage zu sehen, derzufolge die Briten hätten darauf vertrauen können und rechtlich auch müssen, dass sich die Deutschen der französischen Flotte nicht bemächtigen werden.

Dem steht jedoch die Verlogenheit von Hitler entgegen, der allerei Zusagen machte und sich gewöhnlich an keine hielt.

Und dem steht die von mir oben erwähnte Episode entgegen, dass die Deutschen schon fünf Tage nach dem Waffenstillstandsvertrag das Druckmittel der fristlosen Kündigung einsetzten, um die Franzosen zu einem Entgegenkommen zu bewegen, dass sie - nach ihrer Auffassung - gar nicht schuldeten.

In diesem Zusammenhang muss ich nochmals daraufhinweisen, dass Du nach wie vor das Erpressungspotential ausblendest, das mit der im Waffenstillstandsvertrag vereinbarten Besetzung von 3/5 des französischen Staatsgebiets geschaffen wurde. Die Briten konnten jedoch Ende Juni 1940 all dies nicht ausblenden. Man kann ihnen wohl kaum vorwerfen, dass sie sich weigerten, Hitler zu vertrauen und das bis zum Juni 1940 Geschehene zu ignorieren.
 
In diesem Zusammenhang muss ich nochmals daraufhinweisen, dass Du nach wie vor das Erpressungspotential ausblendest, das mit der im Waffenstillstandsvertrag vereinbarten Besetzung von 3/5 des französischen Staatsgebiets geschaffen wurde. .

Es war doch genau umgekehrt, das Drohpotential wurde doch durch den Waffenstillstand geringer. Mehr als die 3/5 des Staatsgebiets waren zuvor doch schon militärisch besetzt. Die restlichen Teile des Staatsgebiets wären es binnen kurzer Zeit gewesen. Nicht der Waffenstillstand hat ein Drohpotential freigesetzt, der hat es berenzt!
Und laut Cartier war die franz. Regierung nach 2 Tagen des Wartens heilfroh überhaupt einen Waffenstillstand angeboten zu bekommen. Dass Htiler nicht schlicht auf einer Kapitulation bestand, wie im Fall der Niederlande, Polens, Belgiens, Norwegens usf. . Kannst nachschauen, nur Frankreich erhielt einen Waffenstillstand.

Du postest mit nebulösen Bemerkungen am eigentlichen Problem vorbei. Ein Ablenkungsmanöver?
Ja, aber eines von Dir.
Die von Dir genannte Drohung den Waffenstillstand zu kündigen bezieht sich meines Wissens auf das Verhalten einiger Forts der Maginotlinie, die sich schlicht weigerten den Waffenstillstand anzuerkennen. Natürlich wird in einem solchen Fall die unterlegene Seite aufgefordert werden, den Vertrag durchzusetzen. Respektive es kommen Zweifel auf, ob sie überhaupt legitimiert war
Was soll das mit dem Angriff auf die friedlich im Hafen liegende, (die Feuer waren gelöscht, die Mannschaften waren damit beschäftigt, Munition von Bord zu bringen,) französische Flotte zu tun haben?
Im Mittelmeer hingegen spielte die deutsche Marine von vorneherein eine geringere Rolle, da die deutschen Schiffe ihre Schwierigkeiten hatten, am Nadelöhr Gibraltar vorbeizukommen.
Nein, da spielte die deutsche Marine überhaupt keine Rolle, die Straße von Gibraltar war 1940 für Überwassereinheiten im Krieg längst (70 Jahre, 100 Jahre?) unpassierbar.
Aber die Italiener, Gandolf der Duce! dessen Flotte saß in La Spezia Taranto usw.
Die konnten die Verbindung nach Indochina, Syrien, Tunesien, Algerien bedrohen oder gar unterbrechen. Das war der potentielle maritime Feind Frankreichs. Da musste Frankreichs Flotte präsent sein.

Die Briten konnten jedoch Ende Juni 1940 all dies nicht ausblenden. Man kann ihnen wohl kaum vorwerfen, dass sie sich weigerten, Hitler zu vertrauen und das bis zum Juni 1940 Geschehene zu ignorieren

Man kann den Gaul auch anders herum aufzäumen, die Franzosen waren zusammen mit den Briten bereit bis zum letzten Polen zu kämpfen!
Fleißig wurde Polen großangelegte Offensiven und Luftangriffe versprochen, (als deutsche Truppen schon vor Warschau standen), womit Hitler gezwungen würdeTeile des deutschen Heeres nach Westen zu verlegen. Nichts, aber auch gar nichts geschah!
Warum sollten die Franzosen davon ausgehen, dass die Briten mit ihnen anders verfahren würden? Krieg bis zum letzten Poilu.
Aber anders als die Polen bekamen die Franzosen eine Chance ihren Staat, insbesondere ihr Volk zu retten. Und ihre Flotte. Die sie nutzten.

Grüße Repo
 
Es war doch genau umgekehrt, das Drohpotential wurde doch durch den Waffenstillstand geringer. Mehr als die 3/5 des Staatsgebiets waren zuvor doch schon militärisch besetzt. Die restlichen Teile des Staatsgebiets wären es binnen kurzer Zeit gewesen. Nicht der Waffenstillstand hat ein Drohpotential freigesetzt, der hat es berenzt!
Genau umgekehrt??? Das Erpressungspotential WAR VORHANDEN. 3/5 Frankreichs war besetzt. Jederzeit konnte dieses Erpressungspotential von Hitler rücksichtslos ausgespielt werden, um noch weitere "Zugeständnisse" der Franzosen zu bekommen - z.B. die Übergabe der Flotte. Das konnten die Briten nicht ignorieren!
repo schrieb:
Und laut Cartier war die franz. Regierung nach 2 Tagen des Wartens heilfroh überhaupt einen Waffenstillstand angeboten zu bekommen. Dass Htiler nicht schlicht auf einer Kapitulation bestand, wie im Fall der Niederlande, Polens, Belgiens, Norwegens usf. . Kannst nachschauen, nur Frankreich erhielt einen Waffenstillstand.
Hier ignorierst Du, warum Hitler die französische Waffenstillstandsinitiative auffgriff.

Hitler ging es darum, Frankreichs unabhängigen Reste (seine Flotte und seine Kolonien) durch einen "milden" Waffenstillstandsvertrag zu "neutralisieren" und als mögliche Ausgangsbasen für britische Operationen gegen Hitler auszuschalten. Dabei vermied er es freilich, seine Frankreich gegenüber gehegten Endziele vorzeitig durchblicken zu lassen. In diesem Falle musste er ja damit rechnen, dass Frankreich von Nordafrika aus handelnd an der Seite Englands mit seiner Flotte weiterkämpfen wird.

NACHDEM aber der Waffenstillstandsvertrag (22.6.1940) geschlossen und das französisch-britische Bündnis zerbrochen war, wurden die Bedingungen faktisch verschärft:
  • Elsaß-Lothringen wurde durch "Eindeutschungsmassnahmen" de-fact-annektiert (z.B. Ausweisung der "franzsösischstämmigen" Bevölkerung; Wiedereinführung von deutsch als "Muttersprache", etc.);
  • in Ostfrankreich und an der Kanalküste wurde eine Sperrzone eingerichtet, in der französische Flüchtlinge nicht zurückkehren durften;
  • es wurde jede echte Zusammenarbeit mit den kollaborationsbereiten französischen Kräften vermieden, denen man durch die Bekanntgabe der Friedensgrenzen ein lohnendes Ziel zum Kampf auf deutscher Seite hätte bieten können.
Quelle: Lothar Gruchmann, Der Zweite Weltkrieg, 11. Auflage, 2005, S. 77
repo schrieb:
Ja, aber eines von Dir.
Die von Dir genannte Drohung den Waffenstillstand zu kündigen bezieht sich meines Wissens auf das Verhalten einiger Forts der Maginotlinie, die sich schlicht weigerten den Waffenstillstand anzuerkennen. Natürlich wird in einem solchen Fall die unterlegene Seite aufgefordert werden, den Vertrag durchzusetzen. Respektive es kommen Zweifel auf, ob sie überhaupt legitimiert war
Was soll das mit dem Angriff auf die friedlich im Hafen liegende, (die Feuer waren gelöscht, die Mannschaften waren damit beschäftigt, Munition von Bord zu bringen,) französische Flotte zu tun haben?
Auch hier weigerst Du Dich Zusammenhänge zu erkennen.

Die Deutschen konnten den Waffenstillstandsvertrag bei einem französischen Rechtsbruch einseitig fristlos kündigen und damit auch das "feierliche Versprechen" liquidieren, die französische Flotte nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Wann ein solcher Rechtsbruch vorlag bestimmte freilich Hitler und das OKW. Anders ausgedrückt: der deutschen Willkür war Tür und Angel geöffnet. Schon deshalb war das "feierliche Versprechen" rein gar nichts wert.

Das von mir erwähnte Beispiel belegt, dass die Deutschen schon 5 Tage (!) nach dem Waffenstillstandsvertrag rücksichtlos auf das Drohinstrument einer fristlosen Kündigung zurückgriffen. Insofern handelt es sich bei der Möglichkeit, von diesem Instrument Gebrauch zu machen, eben nicht - wie von Dir behauptet - um "reine Spekulation".

Im übrigen stellst Du die Vorgänge um die Forts an der Maignotlinie irreführend dar. Die Besatzungen dieser Forts waren von jeglicher Kommunikation zu ihrer militärischen Führung abgeschnitten. Sie weigerten sich deshalb auf den bloßen Zuruf der Deutschen, ein Waffenstillstandsvertrag sei zustandegekommen, die Waffen niederzulegen und bestanden darauf, von Vertretern ihres Oberkommandos über den Waffenstillstandsvertrag unterrichtet zu werden (Quelle: Hermann Böhme, Entstehung und Grundlagen des Waffenstillstandes von 1940, S. 294 f.).
repo schrieb:
Nein, da spielte die deutsche Marine überhaupt keine Rolle, ...
Aber die Italiener, Gandolf der Duce! dessen Flotte saß in La Spezia Taranto usw.
Die konnten die Verbindung nach Indochina, Syrien, Tunesien, Algerien bedrohen oder gar unterbrechen. Das war der potentielle maritime Feind Frankreichs. Da musste Frankreichs Flotte präsent sein.
Aber eben nicht der überweigende Teil: für Frankreich war Deutschland der Haupt-Feind. Wie sich Italien in einem deutsch-französischen Krieg verhalten würde, war hingegen lange Zeit unklar (Stresa, vermittelnde Rolle in München 1938).

Wie im Ersten WK wurde mit einem deutschen Angriff auf Frankreich gerechnet, wie im Ersten WK mit dem Versuch der deutschen Kriegsflotte, die Seeverbindung Frankreichs und Englands untereinander und mit den USA zu stören bzw. auszuschalten. Mithin musste der überwiegende Teil der französischen Flotte zu Kriegsbeginn - also auch zu Friedenszeiten - im Atlantik stationiert sein. Von dort aus konnte er je nach Bedarf, in den Nordatlantik, die Nodsee, den Kanal oder aber ins Mittelmeer verlegt werden.
repo schrieb:
Man kann den Gaul auch anders herum aufzäumen, die Franzosen waren zusammen mit den Briten bereit bis zum letzten Polen zu kämpfen!
Fleißig wurde Polen großangelegte Offensiven und Luftangriffe versprochen, (als deutsche Truppen schon vor Warschau standen), womit Hitler gezwungen würdeTeile des deutschen Heeres nach Westen zu verlegen. Nichts, aber auch gar nichts geschah!
Warum sollten die Franzosen davon ausgehen, dass die Briten mit ihnen anders verfahren würden? Krieg bis zum letzten Poilu.
Aber anders als die Polen bekamen die Franzosen eine Chance ihren Staat, insbesondere ihr Volk zu retten. Und ihre Flotte. Die sie nutzten.
Du solltest lieber keine Gäule zäumen. Bei deiner Aufzäumungstechnik fällst Du ohnehin nur vom Pferd.;)

Wieder einmal lässt Du ausser Acht, dass sich die Franzosen gegenüber den Briten verpflichtet hatten, keinen einseitigen Waffenstillstandsvertrag abzuschließen. Un dies obwohl Du ja selbst Passagen aus Cartiers Buch, Zweiter Weltkrieg, abgetippt hast, aus denen sich ergibt, dass die Franzosen nicht aus ihren Bündnisverpflichtungen entlassen wurden. Grotesker geht es kaum noch.

Off topic: übrigens zeigte sich rasch, dass die Befürworter eines Waffenstillstands die Rechnung ohne den Wirt gemacht hatten. Tausende von Franzosen wurden aus Elsaß-Lotringen ausgewiesen, tausende französische Flüchtlinge, durften nicht in ihre Wohnungen zurückkehren, tausende Franzosen wurden als Fremdarbeiter nach Deutschland verschleppt, tausende Franzosen wurden in Vernichtungslager umgebracht... - sieht so eine Chance aus, sein Volk zu retten??? Wohl kaum!
 
Ge
Du solltest lieber keine Gäule zäumen. Bei deiner Aufzäumungstechnik fällst Du ohnehin nur vom Pferd.
!
Was soll das mal wieder sein? Gandolfs berühmter Diskussionstil?
Wieder einmal lässt Du ausser Acht, dass sich die Franzosen gegenüber den Briten verpflichtet hatten, keinen einseitigen Waffenstillstandsvertrag abzuschließen. Un dies obwohl Du ja selbst Passagen aus Cartiers Buch, Zweiter Weltkrieg, abgetippt hast, aus denen sich ergibt, dass die Franzosen nicht aus ihren Bündnisverpflichtungen entlassen wurden. Grotesker geht es kaum noch.
Gandolf, ja ich musste abtippen, weil Du behauptet hast, Du hättest gelesen, was nicht stimmt, wir wir inzwischen wissen. :motz:
Das ist wahr, grotesker geht es kaum, Cartier schreibt 28 Seiten um nachzuweisen, dass Frankreich das Recht hatte den Waffenstillstand zu unterzeichnen, Du liest die 28 Seiten nicht, aber dann behauptest Du fröhlich er würde genau das Gegenteil schreiben. :autsch:
Off topic: übrigens zeigte sich rasch, dass die Befürworter eines Waffenstillstands die Rechnung ohne den Wirt gemacht hatten. Tausende von Franzosen wurden aus Elsaß-Lotringen ausgewiesen, tausende französische Flüchtlinge, durften nicht in ihre Wohnungen zurückkehren, tausende Franzosen wurden als Fremdarbeiter nach Deutschland verschleppt, tausende Franzosen wurden in Vernichtungslager umgebracht... - sieht so eine Chance aus, sein Volk zu retten??? Wohl kaum
So einen Unsinn durfte ich bisher selten lesen. Vergleiche doch mal das Schicksal Frankreichs und Polens. Musst halt ein bißchen lesen.:winke:

Gesagt ist mittlerweile alles, die Quelle für Dein "Wissen" dass die Masse der franz. Flotte in Atlantikhäfen beheimatet war, kannst Du sowieso nicht liefern. Woher auch.
Ein Tipp noch, schnapp Dir mal den Weyer Jahrgang 1940, das Standardwerk der Kriegsflotten, es wird Dir ein Licht aufgehen.;)

Mir reicht diese sinnlose Zirkel-Diskussion jetzt,
setze sie mir Dir selber fort.

Grüße Repo
 
Was soll das mal wieder sein? Gandolfs berühmter Diskussionstil?
Gandolf, ja ich musste abtippen, weil Du behauptet hast, Du hättest gelesen, was nicht stimmt, wir wir inzwischen wissen. :motz:
Das ist wahr, grotesker geht es kaum, Cartier schreibt 28 Seiten um nachzuweisen, dass Frankreich das Recht hatte den Waffenstillstand zu unterzeichnen, Du liest die 28 Seiten nicht, aber dann behauptest Du fröhlich er würde genau das Gegenteil schreiben. :autsch:
Das ist Dein Diskussionsstil. Und folgende Passage hast Du in Deinem Beitrag # 72 u.a von Cartier abgetippt:
repo schrieb:
England sei damit einverstanden, dass Frankreich um Bekanntgabe der Waffenstillstandsbedingungen ersuche, unter der Bedingung, dass die französische Flotte sich nach englischen Häfen begebe und während der Dauer der Verhandlungen dort bleibe.
Frage: Haben die Franzosen diese Bedingung erfüllt?
Antwort: Nein!
Folge: sie wurden nicht aus ihren Verpflichtungen entlassen
Eigentlich ganz einfach zu verstehen, es sei denn, man will unbedingt an Legenden festhalten ... unter Berufung auf Cartier versteht sich...
 
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