Mantelurkunde

Sephi

Mitglied
Was genau definiert man denn als "Mantelurkunde"? Was sind sogenannte "Kopialbücher"? Bücher, die Kopien von Urkunden enthalten?

Danke! :)
 
Mantelurkunden sind Kopiare, d.h. Eingangsabschriften. Abschriften der bei einem Empfänger eingegangenen Urkunden wurden in Sammelbänden (vorwiegend zum Kanzleigebrauch) zusammengestellt, diese Sammelbände bezeichnet man als Kopialbücher, Kopiare oder Chartulare.
:fisch:
 
Livia schrieb:
Mantelurkunden sind Kopiare, d.h. Eingangsabschriften. Abschriften der bei einem Empfänger eingegangenen Urkunden wurden in Sammelbänden (vorwiegend zum Kanzleigebrauch) zusammengestellt, diese Sammelbände bezeichnet man als Kopialbücher, Kopiare oder Chartulare.
:fisch:

Und was versteht man unter einre "Eingangsabschrift"? ;)
 
Eine Eingangsabschrift ist die Abschrift einer bei einem Empfänger eingehenden Urkunde. Eine Mantelurkunde / ein Kopiar ist also kein Original und hatte daher auch keine Rechtskraft. Viele mittelalterliche Urkunden sind nur durch solche Abschriften erhalten.

P.S. Ausgangsabschriften wurden natürlich auch gesammelt, diese Sammelbände heißen Register (auch Registerbücher, Registraturen, Missive oder Briefbücher).
 
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