Menschenraub in der Schweiz durch Friedrich II. von Preußen

Oh, ich dachte Neufchâtel fiel durch das oranische Erbe an den König Friedrich I. in Preußen.:grübel: Irgendwie wird das im Wikipediaartikel auch nahegelegt.

Vielleicht hilft dir die Französische Seite von Wiki weiter:

Neuchâtel - Wikipédia

Ich stell mal den Auszug rein:


Rodolphe de Hochberg et Louis de Châlon, prince d'Orange, dit Louis le bon, se disputent l'autorité sur le comté de Neuchâtel. Le prince d'Orange considère que le comté doit lui revenir car celui-ci était allemand deux siècles plus tôt et qu'en l'absence d'hoirs[54] mâles il revient à son seigneur, d'autant plus que Jean de Fribourg avait épousé Marie de Châlon, sa sœur, en 1416. Rodolphe de Hochberg lui se revendique de la descendance directe (mais par une fille) du grand-père de Jean de Fribourg[55], du testament écrit par Jean de Fribourg et est soutenu par les bourgeois de la ville. En 1458 Rodolphe de Hochberg succède finalement à Jean de Fribourg[13],[56],[16].

Le fils de Rodolphe, Philippe de Hochberg, est le comte le plus riche de Neuchâtel. Il prend possession du comté en 1487. Il avait auparavant épousé Marie de Savoie (nièce de Louis XI)[57] et continua à lier des alliances durant tout son règne, en particulier avec Berne et Fribourg. Il conclut en particulier un accord avec son cousin Christophe de Baden par lequel ils se donnent réciproquement, à défaut d'enfants mâles, leurs seigneuries allemandes[58]. Philippe décède en 1503 et laisse une seule héritière, sa fille Jeanne. En 1504 Louis d'Orléans épouse Jeanne de Hochberg et devient comte de Neuchâtel[13],[46],[16]. Mais entre-temps la famille de Hochberg a perdu le contrôle des terres allemandes et est presque ruinée. En 1540, sous le règne de Jeanne et Louis, Guillaume Farel s'installe à Neuchâtel et convertit la région à la Réforme protestante[13]. La famille d'Orléans se succède à la tête de la ville jusqu'à la mort de Marie de Nemours, née d'Orléans-Longueville, qui décède en 1707 sans héritiers directs[13],[16].

En 1579, une crue du Seyon détruit l'Hôtel de Ville et disperse ses archives[13].

La succession de Marie de Nemours attire une quinzaine de prétendants dans des manœuvres politiques homériques. Finalement les bourgeois font pencher la balance en faveur de la Prusse considérée comme suffisamment forte pour protéger la ville et assez éloignée pour ne pas interférer avec les affaires locales. En 1707 le canton devient prussien, le château devient le siège local de Frédéric Ier de Prusse[13],[16].
 
Nachdem das französische Geschlecht ausgestorben war, viel Neuenburg nicht einfach an Preussen. Sondern es meldeten sich 15 Prätendenten mit teils weit hergeholten Erbansprüchen. Die Neuenburger liessen sie zu sich kommen; man verhandelte, feilschte, intrigierte. Der Preussenkönig Friedrich I. machte das Rennen, weil er erstens calvinistisch, zweitens weit weg und drittens grosszügig war (er versprach seinen neuen Untertanen 600 000 Taler). Berlin entsandte einen Gouverneur ins Neuenburger Schloss, der sich aber nur wenig in die inneren Angelegenheiten einmischte. Die Steuren wurden nach Berlin gesandt, in Regierungsfragen bild Neuenburg autonom.

Preussen.de - Neuenburg / Neuchâtel
 
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Nachdem das französische Geschlecht ausgestorben war, viel Neuenburg nicht einfach an Preussen. Sondern es meldeten sich 15 Prätendenten mit teils weit hergeholten Erbansprüchen. Die Neuenburger liessen sie zu sich kommen; man verhandelte, feilschte, intrigierte. Der Preussenkönig Friedrich I. machte das Rennen, weil er erstens calvinistisch, zweitens weit weg und drittens grosszügig war (er versprach seinen neuen Untertanen 600 000 Taler). Berlin entsandte einen Gouverneur ins Neuenburger Schloss, der sich aber nur wenig in die inneren Angelegenheiten einmischte. Die Steuren wurden nach Berlin gesandt, in Regierungsfragen bild Neuenburg autonom.

Preussen.de - Neuenburg / Neuchâtel
Gerade hier sieht man, dass das "preußisch" in dieser Zeit wohl eher im Sinne einer Personalunion zu verstehen ist - heißt getrennte Verwaltung. Also bekam Neufchâtel wie auch das pfälzische Erbe der Hohenzollern bspw. eine Sonderbehandlung, die im Falle von Neufchâtel sogar scheinbar noch gravierender war.

Auf jeden Fall ein interessanter Teil Schweizer Geschichte.
 
Gerade hier sieht man, dass das "preußisch" in dieser Zeit wohl eher im Sinne einer Personalunion zu verstehen ist - heißt getrennte Verwaltung. Also bekam Neufchâtel wie auch das pfälzische Erbe der Hohenzollern bspw. eine Sonderbehandlung, die im Falle von Neufchâtel sogar scheinbar noch gravierender war.

Ein Kuriosum, so schreibt es Preussen.de

Aber kannst du bitte Neuchâtel oder Neuenburg schreiben, bei Neufchâtel kommt mir immer ein Käse in den Sinn. :still: :rofl:
 
Ein Kuriosum, so schreibt es Preussen.de

Aber kannst du bitte Neuchâtel oder Neuenburg schreiben, bei Neufchâtel kommt mir immer ein Käse in den Sinn.
Stimmt, Neuchâtel.:rotwerd:
Ich bin scheinbar von Thièbault oder dessen Übersetzung infiziert, obendrein liegt Neuf-Brisach drüben in Frankreich, was wohl obendrein zu meiner Verwirrung diesbezüglich beitrug.:aua:
 
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Zu Ulrich Bräker hab ich dies bei Projekt Gutenberg gefunden:

Projekt Gutenberg-DE - Kultur - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Ostschweizer (Familien-) Geschichte aktuell : Ulrich Bräker

Lexikon

Lexikon

Ulrich Bräker – Wikipedia

Bräker, Ulrich

Im historischen Lexikon der Schweiz, steht einfach das er von einem Werber angeworben wurde.

Das Söldnerwesen war in der Schweiz weit verbreitet und nicht verboten. In wie weit die angeworbenen Freiwillig eintraten weiss ich leider nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass Werber verfolgt wurden. Ich werde aber mal danach suchen, vielleicht finde ich ja was in der Literatur.

Fremde Dienste, 2.2 - Die Hauptetappen der Entwicklung



Ich könnte mir schon denken, dass sich die Schweizer Kantone es sich nicht bieten ließen, dass die Preußen ihre Kreise auf dem Schweizer Soldatenmarkt störten. Auch im 18. Jahrhundert waren Schweizer als Söldner noch sehr gefragt. So stellte Friedrich II. von Hessen- Kassel eine eigene Schweizer Garde auf. Die Schweizer Kantone schlossen übrigens ganz ähnliche Subsidienverträge wie die Hessen und Braunschweiger. Dass beiden kriegführenden Parteien Soldaten vermietet wurden, war nicht ungewöhnlich, wobei dann Klauseln verhinderten, dass diese Truppen aufeinander feuerten. Die Schweiz gehörte allerdings eher zum französischen Soldatenmarkt, als zum preußischen oder britischen. In Hannover, in Ansbach und seit sie selbst Truppen für Nordamerika benötigten, auch in Hessen- Kassel durften sich die Preußen dort nicht blicken lassen. Es war allerdings üblich, im Ausland zu werben, um nicht allzuviele Arbeitskräfte entbehren zu müssen. Die Hessen taten das sehr gerne in Thüringen und im Frankfurter Raum, wobei mitunter die dortigen Obrigkeiten kollaborierten, um "Müßiggänger" oder "starke Bettler" und Arbeitslose loszuwerden. Mit zunehmendem Bedarf schreckte man dann auch nicht mehr davor zurück, Kriminelle "ad militiam zu condemnieren", wie in Akten immer zu lesen ist. Solche Gauner wurden sozusagen auf Staatskosten zu Banditen ausgebildet.
 
Ich hab doch das Buch noch nicht zu Hause, sollte diese Woche mit der Post kommen. Dann kann ich hoffentlich diese Frage beantworten. Also noch einwenig Geduld bitte :winke:

Das Buch ist da. Es gibt sogar ein eigenes Kapitel über die preussischen Werbungen, zwar in Schaffhausen aber das ist ja schon mal was.

Werde es mal lesen und dann berichten was darin steht.
 
Das Buch ist da. Es gibt sogar ein eigenes Kapitel über die preussischen Werbungen, zwar in Schaffhausen aber das ist ja schon mal was.

Werde es mal lesen und dann berichten was darin steht.
Super. Dann haben wir endlich übrigens mal einen Thread an den wir verweisen können, wenn unsere lieben Schweizer Schüler nach einem interessanten Schweizer Geschichtsthema fragen und dann muss nicht wieder der ausgenudelte Hinweis auf die noch heute existente Schweizer Garde des Papstes kommen, sondern man kann auch ganz andere Formen des Söldnerwesens aufzeigen.:yes:
 
Hier mal die Zusammenfassung.

Die Werbung und Rekrutierung am Beispiel der preussischen Werbung in Schaffhausen im 18. Jahrhundert.

Schon unter dem grossen Kurfürsten hatte Brandenburg die Schweiz als Rekrutierungsgebiet entdeckt. In einem Brief an die reformierten Orte teilte er seine Bewunderung mit über ihre „Mannschaft in grosser anzahl und mehrentheils zum krieges wohl geübt.“ 1669 wurde die Einrichtung einer Gardekompanie in Angriff genommen. In den reformierten Orten der Schweiz stiess dies auf ein grosses Echo. Da der Kurfürst als Beschützer des evangelischen Bekenntnisses über grosse Kredite verfügte. Friedrich Wilhelm I löste aber diese Garde der Hundertschweizer aus Kostengründen wieder auf.

Die Schaffauser-Werbekammer 1723 – 1830

Wenn ein Offizier in der Stadt Schaffhausen werben wollte, musste er sich in der Werbekammer, die es seit 1723 gab, anmelden. Damit er eine Bewilligung für die Anwerbung bekam, mussten vier Punkte, die vom Rat am 21. Feb. 1723 bestätigt wurde, erfüllen:

  1. Es soll nur werben dürfen, wer eine „speziale Permission“ des Kleinen Rates besitzt. Zuwiderhandlungen werden ohne Gnade mit 100 Talern bestraft.
  2. Alle diejenigen, die zu unerlaubten Werbungen Anleitung geben oder solche Vorschub leisteten, verfallen derselben Busse.
  3. Wer werben will, muss ein authentisches Patent vorweisen können.
  4. Es ist eine besondere Kommission geordnet, die auf Kosten der Werber die Gesuche prüft und Sorge trägt, dass die Werbungen vorschriftsgemäss erfolgen.
Die Erlaubnis ob jemand Werben darf, hing von der Anzahl der gewünschten rekrutierten Männer ab. Wenn nur einige Männer gewünscht wurden, dann bekam der Offizier die Bewilligung, wenn er 100 oder Mehr Mann suchte wurde es schon schwieriger Wenn der Werber seine Leute gefunden hatte, musste er zur Werbekammer wo die Personalien der Männer aufgenommen wurde und der Angeworbene musste sich äussern ob die Werbung mit rechten Dingen zu ging. Es gibt Berichte wo Offiziere gebüsst oder mit Einreisesperren bestraft wurden, da sie sich nicht an die Bedingungen hielten.

Werbeagenten

Eine Nebenrolle in Werbesachen spielten die preussischen Gouverneure in Neuenburg und preussische Diplomaten, nicht aber der Werbeplatz Neuenburg. Es war die wichtigste Rekrutierungsbasis. Die Werber wurden direkt vom König angewiesen, was wohl erfolgreicher war, als die Bemühungen des diplomatischen Personals.

Militärische Werber

Die neue Forschung hat hergeben, dass 245 Offiziere mindestens einmal in der Schweiz als Werber auftauchten. Diese Offiziere sind aufgrund ihres Status und Funktion aktenkundiger als ihre Helfer. Der Offizier brauchte zur Werbung, den Antrag, den Pass zur Werbung, die Kapitulationen sowie das Empfehlungsschreiben des Königs. Wenn ein Gesuchsteller gutes Verhandlungsgeschick und politisches Feingefühl hatte, kam er eher zum Ziel. Einer der aber die lokalen Bräuche und Bestimmungen ignorierte ging meist leer aus.

Angeworbene

Alle eidgenössischen Rekruten können nicht bestimmt werden, da bei den Quellen oft der Name und die Herkunft nicht mehr herauslesbar sind. Auch geht die Forschung davon aus, dass es eine grosse Dunkelziffer gibt.

Am Beispiel von Schaffhausen kann man belegen, dass zumindest in den Randgebieten der Eidgenossenschaft die Werbung von Fremden sehr bedeutend war. Mehr als die Hälfte der Angeworbenen in Schaffhausen kamen aus dem nahen und fernen Einzugsgebiet, besonders aus den Regionen St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Gesamtergebnisse der Werbung, die in Schaffhausen während der Jahre 1725 – 1747 durchgeführt wurden:

Kaiserliche Dienste 106 Schaffhauser, 85 Übrige Schweiz 35 Ausländer
Französische Dienste 183 Schaffhauser, 112 Übrige Schweiz, 140 Ausländer
Holländische Dienste, 173 Schaffhauser, 150 Übrige Schweiz, 94 Ausländer
Preussische Dienste, 1 Schaffhauser, 18 Übrige Schweiz, 118 Ausländer

Die Gesuche der preussischen Werber vielen in aller Regeln in Schaffhausen auf fruchtbaren Boden. Doch als die Entlohnungen der Preussen ausblieben, reagierte die Regierung in Schaffhausen. Sie verboten am 11. April 1739 die preussischen Werbungen. Der Rat bewilligte aber trotz des Verbotes weiter.

Quelle: Hand Rudolf Fuhrer, Robert-Peter Eyer, Die Schweizer in "Fremden Diensten" Verherrlicht udn verurteilt. NZZ-Verlag, 2. Auflage 2006, S. 173 bis 181

Im Anhang ist noch eine Dissertation erwähnt, mal sehen ob ich die auch besorgen kann. Und zwar handelt es sich um folgende:

Rudolf Gugger, Preussische Werbung in der Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert, Dissertation, Berlin 1997

Edit: Hab sie auch bestellt.
 
Hallo!

Obwohl ich diese interessante Diskussion erst etwas spät entdeckt habe, erlaube ich mir noch zwei Bemerkungen:

3. Hm, die Angabe nutzt zwar für die Annahme vor 1814 gab es nur 2 Gesandtschaften, aber die Frage bliebe noch für wie lange vor 1814 das gilt und ob auch für die Zeit um 1750 oder für die gesamte Zeitspanne 1740-1786 gilt? Durch Neufchâtel gab es ja schon wichtige Berührpunkte mit Preußen, was dadurch ja nicht so weit weg lag, wie man annehmen mag, sondern ein direkter Nachbar der Schweizer Kantone war.

Vor 1798 gab es ja eigentlich keinen "Staat" Schweiz, und er hatte auch keine dauerhaften Gesandten im "Ausland". (Dieser Begriff wäre dann wohl auch etwas fragwürdig ;) ). Mit Neuenburg gab es aber trotzdem regelmässige Kontakte (nicht aber direkt mit Preussen), da es ein zugewandter Ort war und als solcher an der Tagsatzung vertreten.


Die Fremden-Regimenter waren übrigens selten (oder nie?) nur mit Soldaten der betreffenden "Nationalität" besetzt.

Ist eigentlich die Frage
Unternahm die Schweiz im 18.Jh. Schritte um Landeskinder, welche von preußischen Werbern entführt worden waren?
bereits genügend beantwortet?

Gruss

maki
 
Vor 1798 gab es ja eigentlich keinen "Staat" Schweiz, und er hatte auch keine dauerhaften Gesandten im "Ausland". (Dieser Begriff wäre dann wohl auch etwas fragwürdig ). Mit Neuenburg gab es aber trotzdem regelmässige Kontakte (nicht aber direkt mit Preussen), da es ein zugewandter Ort war und als solcher an der Tagsatzung vertreten.
Klar dass es keine diplomatischen Schritte geben konnte, wenn es keine dauerhaften Gesandtschaften gab. Verstehe ich das richtig, wenn ich annehme, dass sich die einzelnen Kantone schlichtweg keine Gesandtschaften leisten konnten. Ich meine, ein föderativer oder ähnlicher Zusammenschluss schließt Gesandtschaften von "Teilstaaten" ja nicht aus. Aber im HRR sind mir, ist mein einziges Vergleichsobjekt, auch keine ständigen Gesandtschaften kleinerer Reichsfürsten bekannt. Kursachsen, die Kurpfalz (Österreich und Kurbrandenburg sowieso) so Staaten in der Größe hatten allerdings durchaus Gesandte in Berlin, Paris, Wien usw. oder an anderen Höfen von Mittelstaaten. Kleinere Staaten praktizierten aber auch die Variante, sich sozusagen Gesandte zu teilen. Das heißt, dass ein Herr (zumeist besonders vertrauenswürdig, von guter Herkunft etc.) an einem bestimmten Hof die Interessen meherer Staaten vertreten konnte. Gerade vom Heiligen Stuhl sind mir solche Gesandtschaften kleinerer Staaten bekannt, die zumindest dort einen Interessenvertreter leisten wollten, ohne dafür aber eigentlich die nötigen Mittel zu besitzen.
 
Hier noch die versprochene Zusammenfassung über die Neuenburger Gouverneure:




Sieben Jahre nachdem die Preussen in Neuenburg die Machtübernahmen, setzten sie 1714 eine Statthalter ein. Der Statthalter musste ein nicht in Neuenburg geborener sein. Theoretisch war der Gouverneur der mächtigste Mann in Neuenburg. Unter seine Befugnisse fielen "la direction de toutes les affaires soit militaires, soit celles des l'Etat, et de toutes autres."
Er hatte die Oberaufsicht über alle militärischen Belange des Fürstentums und auch des Soldwesens.

Die Gouverneure waren oft hugenottischer Abstammung und mit einer Ausnahme preussische Offiziere. Die Quellen belegen, dass jeder der Gouverneure die Werbung aktiv gefördert, wenn auch nicht mit gleichem Eifer und Erfolg. Da der Besitz bis 1713 aufgrund der allgemeinen Kriegslage relativ unsicher war und Preussen nicht vor 1716 Werbebegehren an die Schweiz richtete, wurde der erste Statthalter nur am Rande in dieser Angelegenheit eingesetzt.

Ein Beispiel von Kontakten der Gouverneure zu andern Regierungen.

Gouverneur de Froments Werbekontakte (1720 - 1773)

Einmalige Kontakte:

Abtei St. Gallen
Genf
Glarus
Nidwalden
Wallis

Zweimalige Kontakte:

Basel
Fürstbistum Basel
Luzern
Solothurn
Zug

Dreimalige Kontakte:

Bern
Biel
Frankreich
Freiburg
Zürich

Diese Beziehungen waren vielschichtig. Neben Fragen zu Offizieren und Soldaten, findet man auch Werbegesuche. Dabei Empfahl der Gouverneur stets Leute, die für ihn Aufträge erledigen sollten. Elf Orte hatten mindestens eine solche Anfrage. Am eifrigsten war er in Freiburg und Biel, während in drei Orten keine Reaktionen bestimmt werden konnten. Solothurn lehnte sein Begehren rundweg ab.

Als Werber betätigten sich die Statthalter nur solange die preussischen Rekrutierungen in den Anfängen steckten. Dann verlagerte sich ihre Tätigkeit auf die Bereiche Kontrolle, Koordination und Kontakte. Sie holten Bewilligungen ein und mussten Beschwerden behandeln. In einigen Fällen ersuchten sie die Freilassung von festsitzenden Neuenburger Falschwerber. Wiederholt mussten sie in Neuenburg stationierte Agenten zur Vorsicht mahnen, denn Kompetenzenüberschreitungen und unlautere Arbeitsmethoden konnten rasch zu politischen Zerwürfnissen führen.

Dann mussten die Gouverneure preussische Deserteure suchen und verhaften lassen. Solches liess sich nur im Fürstentum durchführen, denn die andern Kantone lehnten generell die Auslieferungsbegehren ab.

Wichtig war auch die Kontroller der einheimischen Bevölkerung. Die Neuenburger hatten es verstanden Friedrich I. weitreichende Zugeständnisse abzuringen. Ihnen stand es frei im Ausland Dienst zu suchen um Abwanderungen zu verhindern musste der Statthalter dafür sorgen, dass die potentiellen Rekruten in Neuenburg blieben.

Trotz den Befugnissen der Gouverneure konnten sie die Werbeinteressen Preussens nicht wirksam durchsetzten. Sie standen gegenüber dem mächtigen Staatsrat oft auf verlorenem Posten und die meisten Gouverneure hatten ihre militärische Karriere bereits beendet und konnten aus der Werbung von Rekruten keinen persönlichen Vorteil ziehen.

Preussen hatte in der Schweiz keine permanente diplomatische Mission eingerichtet. Auch die Neuenburger Statthalter gewährleisteten keine dauerhafte politische Vertretung, denn ihre Residenzpflicht wurde in der zweiten Jahrhunderthälfte aufgehoben.


Quelle: Rudolf Gugger, Preussische Werbungen in der Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert. S. 47 - 51
 
Wie gesagt wurde, sind Quellen aus der Bevölkerung diekt ausser von Einzelfällen kaum erhalten. Ich vermute aber, dass sich über örtliche Sagen doch einige Empfindungen der damaligen Bevölkerung über Werber und deren Methoden erhalten haben. Namentlich bekannt ist mir folgende Sage aus dem Kanton Obwalden:

Der zurückgekehrte Soldat

Vor ungefähr 200 Jahren (Anm.: also um 1700) lebte in einem Hause ob der Kapelle in Sarnen ein Hauptmann, welcher Jünglinge für den Militärdienst nach Frankreich anwarb. Eines Tages kam auch ein Jüngling von Kägiswil; dieser wurde vom Hauptmann angenommen und erhielt sein Handgeld. Doch nach einigen Tagen reute den Kägiswiler sein Engagement; er kommt zum Hauptmann, gibt das Handgeld zurück und bittet im Vaterlande bleiben zu dürfen. Der Hauptmann nimmt das Geld nicht an und sagt: "Du bist angeworben! Punktum!" Da sagte der Jüngling: "Nun Herr! ich gehe nach Frankreich und werde Soldat, weil ich muss. Aber wenn ich in der Fremde sterbe, komme ich und hole Euch auch in die Ewigkeit. Auf diese Zeit hin lade ich Euch vor den gerechten allwissenden Richter."
Der Hauptmann lachte und der Kägiswiler musste nach Frankreich wandern. Nach ungefähr zwei Jahren kommen eines Tages zwei Kapuziner zum Hauptmann herab. Man ist fröhlich und trinkt. Während der Unerhaltung sitzt unser Hauptmann den Kapuzinern gegenüber, sodass er in die Gasse gegen die Kapelle hinunter schauen konnte. Auf einmal schreit er: "ach Gott! der Kägiswiler kommt!" Die Kapuziner wissen nicht, was er damit sagen will. Doch plötzlich geht die Stubentüre weit auf, man sieht niemanden hereinkommen; der Hauptmann wird bleich, beugt sich rückwärts gegen das Fenster und stirbt.

Quelle: Niderberger Franz, Sagen und Gebräuche aus Unterwalden, Sarnen 1924, S. 241


Es ist dies ein sehr schönes Beispiel für das Empfinden des Erzählers. Für den Erzähler scheint es selbstverständlich zu sein, dass die Tat des Hauptmanns (Beharren auf Verpflichtung) ungerecht war. Speziell ist, dass hier der Tod durch den Geist erahnt wird, aber nicht ausdrücklich genannt. Der Erzähler lässt offen, ob es auch eine Halluzination, Schwächeanfall o.ä. war.
 
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