Ostpolitik als Entspannungspolitik (1963-1974)

Katara

Neues Mitglied
Hallöchen alle zusammen,
und zwar hab ich ein ziemlich großes Problem:
Wir sollen ein Referat zum im Titel genannten Thema halten und keiner hat eine Ahnung was wir denn nun genau machen sollen. Mir würden schon Links weiterhelfen, da ich sowas von keine Ahnung habe, wo ich suchen soll. Wikipedia hab ich schon abgegrast. Kann mir da mal bitte jemand helfen?
Danke im Voraus,
LG Katara
 
Brandt neue Ostpolitik trieb die Entspannungspolitik voran. Sie umfaßte folgende Schwerpunkte:

Im Verhältnis zur Sowjetunion ging es um die Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa durch die Bundesrepublik und um die Sicherung des Status von Berlin und seiner Zufahrtswege.

Im Verhältnis zu Polen standen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze, die Abgeltungpolnischer Rentenansprüche, Kredit für die polnische Wirtschaft sowie Ausreiseerlaubnis für deutschstämmige Polen zur Debatte.

Im Verhältnis zur DDR waren die Anerkennung der staatlichen Existenz der DDR sowie praktische Fragen, die sich aus ehemaligen Nachbarschaft der beiden Länder und den damals noch bestehenden familiären und persönlichen Bindungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands ergaben, zu regeln.

Im Verhältnis zur Tschechoslowakei galt es die Frage der Gültigkeit des Münchener Abkommer vom 29.September 1938 sowie humanitäre angelgenheiten und Fragen der Strafverfolgung und Rechtshilfe zu klären.

Wegen der Vormachtrolle der Sowjetunion wurden die Gespräche zuerst mit Moskau geführt. Sie konzentrierten sich auf zwei Punkte, die auch im Verhältnis der Bundesreppublik zu Polen und der DDR von zentraler Bedeutung waren: die Frage eines Gewaltverzeichts und die Frage der Anerkennung der bestehenden Grenzen. Bonn war zu einen wechselseitigen Verzeicht auf Anwendung oder Androhung von Gewalt bereit. Moskau wollte darüber hinaus eine Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa durch die Bundesrepublik einschließlich der DDR zur Bundesreublik und zwischen Polen und der DDR erreichen.

Der Moskauer Vertrag
Am Ende der Verhandlungen stand mit dem Moskauer Vertrag vom 12.August 1970eine Regelung, bei der die Grenzen nur insoweit fixiert wurden, als sie eine Folge des Gewaltberzeichts bildeten. Grenzveränderungen warem demnach nur dann vertragswidrig, wenn sie einseitig gefordertet wurden und somit Elemente der Gewalt enthielten. Diese Regelung enthielt ihre besonderes Gewicht dadurch, dass sie nicht nur für die Verträge der Bundesrepublik mit Polen und der DDR, sondern auch für Beschlüsse der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa wurde. Die Bereinigung des deutsch-sowjetischen Verhältnisses war somit für die gesamt europäische Politik und für die Entspannung zwischen Ost und West von Bedeutung.

Der Warschauer Vertrag
Der Warschauer Vertrag vom 07. Dezember 1970 enthielt hinsichtlich des Verzichts auf Androhung oder Anwendung von Gewalt und hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Grenzen und territorialen Integrität die gleichen Formulierungen wie der Moskauer Vertrag. Es wurden darüber hinaus noch noch ausführlich Einzelbestimmungen wie die Frage der Oder-Neiße Grenze geregelt.

Der Grundlagen Vertrag
Der Grundlagen Vertrag vom 21.Dezember 1972 enthielt hinsichtlich des Verzichts auf Androhung oder Anwendung von Gewalt und hinsichtlich der Unverletzlichkeit der Grenzen und territorialen Integrität die gleichen Formulierungen wie der Moskauer Vertrag. Des Weiteren wurde die Frage der "Unabhängigkeit und Selbstständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelgenheiten" geregelt. Damit war die Basis geschaffen, für "gutnachbarliche Beziehungen" wie es so schön im Grundlagenvertrag heisst.


Das Viermächte-Abkommen über Berlin
Schon im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit Moskau und Warschau hatten Brandt und Scheel darauf hingewiesen, dass eine Ratifizierung der Ostverträge nur möglich sei, wenn zuvor eine Berlin-Regelung zustande komme.

Paralle zu den bilateralen Gesprächen der Bundesregierung mit den Regierungen Moskaus, Ost-Berlin und Warschau wurden deshalb Verhandlungen zwischen den vier Mächten über das Berlin Problem geführt. Sie endeten am 03.September 1971 mit der Unterzeichnung desViermächte-Abkommens. Das Abkommen sicherte die politische Lebensfähigkeit West-Berlins, in dem es den Rechtsstatus der Stadt verbindlich regelte und setzte anschließend auch den rechtlichen Rahmen eine Fülle von deutsch-deutschen Folgevereinbarungen zur Erleichterung menschlicher Kontakte und zu technischen Fragen wie das Transitabkommen, das den Verkehr auf den Zuwegen nach Berlin regelte.

Grüße
Amicus
 
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