Parlamente/Finanzgesetze

romanus00I

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Warum finden sich eigentlich in vielen (ich würde geschätzt sagen in fast allen) neuzeitlichen politischen Ordnungen die Regelung, dass Finanzgesetze/Haushalt/Steuern zuerst der Unterkammer des Parlamentes vorgelegt werden müsen?

Klar gibt es bestimmt irgendeinen Zusammenhang dazu, dass meist nur die Unterkammer aus Abgeordneten der Wahlberechtigten bestand, während die Oberkammer auf einer anderen Weise nur indirekt oder gar nicht legitimiert wurde/wird.

Der genaue Zusammenhang will sich mir aber nicht erschließen. Weiß jemand was genaueres dazu?
 
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