helenarother

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Hallo, also ich habe gelesen, dass es viele Patente in der DDR gab,
wundere mich jedoch wie die Regierung dieses rechtfertigen konnte, da der Sozialismus ja fuer den wohl des Volkes und nicht des einzelnen war. Danke
 
Die Nutzung durch Staatsbetriebe war durch Eintragung von Patenten (Wirtschaftspatente, Ausschließungspatente, Geheimpatente) regelmäßig nicht ausgeschlossen. Das ist dann eine Frage der "angemessenen" Vergütung vergleichbar einem gezahlten Entgelt oder Lohn.

Das Patentrecht ist insgesamt kompliziert. Es gibt aber kurze Einführungen, zB in Patentrechtskommentaren, die auch die DDR-Rechtslage vor Einigungsvertrag darstellen.
 
Diese Frage scheint mir etwas unglücklich formuliert zu sein.<?xml:namespace prefix = "o" ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p></o:p>
Wäre nett wenn dies etwas klarer ging.<o:p></o:p>
Ich meine die Aussage zur Rechtfertigung (Quellen etc.)<o:p></o:p>
Noch eine Frage.<o:p></o:p>
Verwandtschaft mit einer Automobildesignerin stammend aus Leipzig oder Fan von ihr oder Zufall?<o:p></o:p>
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Ich habe die Frage so verstanden, ob ein rechtspolitischer Gegensatz zwischen dem privaten Eigentum (hier bezogen auf Rechte an Patenten) und dem Konzept von Volkseigentum in der DDR bestand.

Dafür kommt es auf die konkrete Ausgestaltung von Patentrechten in der DDR bis hin zu den "Erfinderscheinen" an.
 
Thema ist schon interessant. <?xml:namespace prefix = "o" ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p></o:p>
Beschäftigt mich, ist allerdings alles schon lange her.

Hier erst einmal ein Schicksal was mich immer wieder bewegt.<o:p></o:p>
Interessant zu lesen -> Heinrich Mauersberger.<o:p></o:p>

In der Maschinenfabrik die Maschinen für dieses Verfahren herstellte (Malimo Karl - Marx - Stadt), hatte ich mal als Student gearbeitet.
 
Das ist ein beeindruckendes Beispiel.

Wertest Du das dafür, wie diese Patente in der volkseigenen Industrie genutzt wurden? Offenbar wurden ja nicht einmal die zustehenden Patententgelte als Vergütung gezahlt.

Mir ist aus der Zeit kurz nach 1989 bekannt, dass es auch Prämienzahlungen gegeben hatte und gab, aus der Fahrzeugindustrie. Hier beim Fall Mauersberger scheint - laut Wikipedia - die Verweigerung mit der Einstellung zum Regime zu tun zu haben. Das wäre ein Beispiel, wie die Normen nur als Fassade dienten.
 
Einen Einblick in das Patentwesen der DDR gibt auch der Artikel von Max Rauner.<?xml:namespace prefix = "o" ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p></o:p>

Max Rauner schrieb m.W. für das Magazin „Zeit-Wissen“ und die „Zeit“.<o:p></o:p>

Hier ein Artikel (4/2010) von ihm: „Der letzte Erfinder“ (Dieter Mosemann). PDF Datei.<o:p></o:p>

Soweit ich dies beurteilen kann würde ich sagen, eine sachlich richtige Darstellung. Im Artikel wird auch ein Betrag von bis zu 200.000,- Mark für den Erfinder genannt. <o:p></o:p>

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Das Einräumen von Schutzrechten widersprach nicht der Auffassung von "Volkseigentum".

Dazu passt ergänzend eine juristische Beschreibung:

"Das Patentgesetz der DDR spricht in seinem § 8 II vom Ursprungsbetrieb. Ursprungsbetriebe sind Unternehmen, in deren Fondsbestand sich materielle, finanzielle und immaterielle sozialistische Vermögenswerte befinden. Sie sind zu allen Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet, die mit dem Erwerb, dem Bestand und der Verteidigung von notwendigen Wirtschaftspatenten zusammenhängen. “Ihre Kompetenz entsteht im geistigen Produktionsprozeß oder Vertrag”. Sie handeln aus doppelter Verpflichtung. “Zum einen nehmen sie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr, sozialistisches Eigentum und gesellschaftliche Interessen zu schützen. Zum anderen sind sie verpflichtet, Erfinder bei der Begründung und Sicherung ihrer Rechte sachkundig zu unterstützen und deren Interessen zu wahren”.
Die Ursprungsbetriebe erhalten an den erbrachten und geschützten neuen technischen Lösungen jedoch keine Vorzugsrechte, d. h. sie können diese Objekte im Inland nicht gegen Entgelt nachnutzen lassen bzw. verkaufen. “Das freie Benutzungsrecht sozialistischer Betriebe an Wirtschaftspatenten und die Berechtigung des Patentamts, Benutzungserlaubnisse an ursprünglich Nichtberechtigte zu erteilen, setzt sich über die Interessen von Ursprungsbetrieben hinweg ..."

Hentschel, Zur Entwicklung des gewerblichen Rechtschutzes in der DDR, DtZ 1990, S. 105.

Die Stellung des Erfinders war damit eine Frage des zu bestimmenden Entgeltes. Zu erwähnen ist noch, dass die "Patentkrise" der 1970ern dann 1978, 1980 und 1983 zu entsprechenden Beschlüssen des Ministerrates zur Förderung von Patenten und Erfindungen geführt hat, die wohl als Stimulanz gedacht waren. Die neuen Patentrechte unterschritten Mitte der 70er die Zahl von 4500 pro Jahr, was wohl als zu gering angesehen wurde.
 
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