Polizeiarbeit im 17. jahrhundert

Wow,

zunächst einmal ein Lob an Ihren stilvollen Umgangston!! Sieht man nicht oft in Foren!!

Der Fall, den ich da konstruiert habe, handelt von Brandstiftung mit Todesfolge. Ich habe es jetzt erst mal dem Landvogt bzw. dessen Büttel überlassen, den Verdächtigen zu verhaften und eben diesem Landvogt vorzuführen, der dann richten soll. Ich hoffe, das geht in Ordnung, werde das mit Sicherheit noch einmal nachrecherchieren, aber ich muss weiterschreiben und will mich deshalb nicht damit aufhalten. Hinterher kann man das im Lektorat immer noch ändern ;-)

Aber es gab doch sehr interessante Hinweise in Ihren Antworten! Respekt und herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Grüße

Meddi Müller
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Oft genug rekrutierten sich Landreiter aus recht fragwürdigen Existenzen.
Bezeichnenderweise sah sich die Obrigkeit (so auch Friedrich II.) angelegentlich gezwungen gegen die übermäßige Brutalität der Landreiter vorzugehen. Der militärische Charakter des Landreiters kam in einigen Gegenden durch die Bezeichnung "Land-Dragoner" (wie im Krünitz genannt) neben den Bezeichnungen "Ausreiter" oder "Ueberreiter" zum Ausdruck.

Erst im Laufe des 18.Jh. gelang es unter dem harten Widerstand von Vertretern des Militärs diesem seine Rolle in der Polizei zu nehmen.

Zumindest zum 18.Jh. und zum militärischen Charakter der Polizei im Westen des Reiches ist dieser Artikel vielleicht ganz interessant: NRW 2000 - Das Zeitalter des Absolutismus - Militär und Polizei den Herzogtümern Jülich -Berg

Bedenkenswert für das 17.Jh. sind sicherlich auch noch manche Unregelmäßigkeiten in der Ausführung der Polizei, welche durch die Wirren des langen Großen Krieges entstanden sein dürften.
 
Bezeichnenderweise sah sich die Obrigkeit (so auch Friedrich II.) angelegentlich gezwungen gegen die übermäßige Brutalität der Landreiter vorzugehen. Der militärische Charakter des Landreiters kam in einigen Gegenden durch die Bezeichnung "Land-Dragoner" (wie im Krünitz genannt) neben den Bezeichnungen "Ausreiter" oder "Ueberreiter" zum Ausdruck.

Erst im Laufe des 18.Jh. gelang es unter dem harten Widerstand von Vertretern des Militärs diesem seine Rolle in der Polizei zu nehmen.

Zumindest zum 18.Jh. und zum militärischen Charakter der Polizei im Westen des Reiches ist dieser Artikel vielleicht ganz interessant: NRW 2000 - Das Zeitalter des Absolutismus - Militär und Polizei den Herzogtümern Jülich -Berg

Bedenkenswert für das 17.Jh. sind sicherlich auch noch manche Unregelmäßigkeiten in der Ausführung der Polizei, welche durch die Wirren des langen Großen Krieges entstanden sein dürften.


Eigentlich hätte ein Strafverfolgungspersonal, dass die gute Geländekenntnis der Bauern mit der Disziplin des Militärs verband, durchaus als improvisitäre Polizei einige Chancen gehabt. Die Bauern hatten sich immer schon selbst beholfen, wenn "ungestüme Bettelei" zur räuberischen Erpressung ausartete oder kurzerhand Scheunen und Höfe angesteckt wurden, um im Tumult zu rauben. Diese Chance wurde aber durch rigorose Sparsamkeit am falschen Platz zunichte gemacht. Die Kosten wurden den bauern aufgelastet, die dazu noch die Gerichtsdiener bewirten mussten. Da die Husaren oder Dragoner, die zur gaunerbekämpfung abgestellt waren, auch für die Einhaltung der repressiven Sittengesetztgebung betraut waren, waren sie in der Bevölkerung ziemlich verhasst. Meist konnten geplante razzien nicht geheim gehalten werden, so dass Gauner und Banditen rechtzeitig gewarnt wurden. Die Beteiligung an Razzien war nicht ungefährlich. Banditen wie der bayrische Hiesel oder die Räuber der großen Niederländischen Bande (um 1790-1800) waren bekannt dafür, dass sie sich selbst mit Soldaten Schießereien lieferten und das Feuer eröffneten. Mathias Klostermayer, alias Bayrischer Hiesel wurde erst nach stundenlanger Schießerei überwältigt.

"Wenn gestreift würde, säßen die Kochemer (die Banditen) bei ihren platten und Herbergsleuthen (in ihren Schlupfwinkeln) sicher und versteckt oder setzten sich auf Bäume und Berge, wo man gleich die Landschaft übersehen und sich gleich in ein anderes Territorium zurückziehen könne, wie sie denn die Streifung oft von den Gerichtsknechten erführen, während die streifer oft im übelsten Wetter im Felde umherirren müssten." wusste ein Gauner zu berichten (Schöll, Abriss des schwäbischen Gaunerwesens S. 180 Stuttgart 1793).
 
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