Reichsbewußtsein des einfachen Volkes

Eine Nürnbergerin appellierte an den Kaiser, weil eine Nachbarin ihren Hund beleidigt hatte …41 Übrigens hatten diese Kläger meistens vollkommen vergessen, sich in erster Instanz zunächst an ihre territorialen Obrigkeiten zu wenden, wie die sächsische Untertanin, die direkt vor dem Hofrat gegen die Stadt Chemnitz klagte42, oder die Klageführer aus der Oberpfalz, über die das berichterstattende Hofratsmitglied feststellte: »so zeigen sie uns doch nicht im geringsten, daß sie […] jemals beÿ der Orts Obrigkeit Klage angestellt«.43 Derartige Gesuche konnten nur massenhaft abgewiesen werden, wobei die entsprechenden Formulierungen sich auf zahlreichen Akten wiederholen: »hierorts nicht statt«, »anhero nicht gewachsen«, »ad primam instantiam verwiesen« etc.
Vielleicht war die Hundebesitzerin ja eine reichsunmittelbare Adelige, dann wäre tatsächlich der Reichshofrat zuständig. Danke aber für den Hinweis. Schaue es mir bei Gelegenheit mal an.
 
Interessanter Fund, danke fürs Teilen!

Ob die Sache mit dem Hund dem Kaiser zu Ohren kam?
 
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